Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/7234 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7052 - Hat die Ringelschwanzprämie Erfolg? Anfrage des Abgeordneten Helmut Dammann-Tamke (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 05.12.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 08.12.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz namens der Landesregierung vom 09.01.2017, gezeichnet Christian Meyer Vorbemerkung des Abgeordneten Seit Anfang Dezember 2015 kommt die Ringelschwanzprämie zum Einsatz. Die Prämie wird nur ausgezahlt, wenn die Landwirte „ein überzeugendes Konzept für den angemeldeten Bestand vorweisen , bei dem zudem zu jeder Zeit mindestens 70 % der Tiere mit einem intakten Ringelschwanz ausgestattet sind. Intakt ist ein Ringelschwanz immer dann, wenn er unversehrt ist. Die gleichzeitige Haltung von kupierten und unkupierten Tieren in einer Gruppe ist nicht erlaubt. Die Zuwendung kann für höchstens 1 000 Tiere pro Mastdurchgang gewährt werden. Betrieben, die neu anfangen, wird empfohlen, zunächst mit 200 intensiv betreuten Tieren zu starten und die Maßnahme dann schrittweise auszuweiten. So soll ein selbstlernendes System mit guter Betreuung entstehen.“ (http://www.ml.niedersachsen.de/service/pressemitteilungen/agrarminister-meyer-ringelschwanzpraemie -startet-mit-1650-euro-134624.html, Stand 11.11.2016) Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weise ich darauf hin, dass ich ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung meiner Fragen habe, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. 1. Gibt es ein Jahr nach Einführung der Prämie eine erste Bilanz, und, wenn ja, wie sieht das Ergebnis dieser Bilanz aus? Ja, zusammen mit Prof. Blaha und der ISN (Interessengemeinschaft der Schweinehalter) sowie einem teilnehmenden konventionellen Landwirt wurde am 19.12.2017 Bilanz gezogen. Die Vor-Ort- Kontrollen ergaben, dass bei den erfolgreich teilnehmenden Betrieben im Schnitt rund 93 % der Ringelschwänze intakt waren. Das ist aus Sicht des Landes ein sehr gutes Ergebnis im Sinne des Tierwohls, auf das die teilnehmenden Landwirte stolz sein können und das über den Erwartungen liegt. Diese Erfolgsquote belegt, dass es nicht nur ökologischen, sondern insbesondere auch konventionellen Betrieben gelingen kann, durch mehr Tierwohl im Schweinestall Schwanzbeißen zu vermeiden - wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind und diese finanziell honoriert werden. Siehe auch Pressemitteilung des ML vom 19.12.2017. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7234 2 2. Wie viele Betriebe nehmen an genanntem Projekt in Niedersachsen teil, und wie viele Schweine halten diese insgesamt? Zunächst einmal ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei der Tierwohl-Förder-Maßnahme nicht um ein Projekt, sondern um eine indikator-orientierte EU-Fördermaßnahme für mehr Tierschutz im Rahmen von PFEIL (Programm zur Förderung der Entwicklung im ländlichen Raum) handelt. Im ersten Jahr der Ringelschwanzprämie (Verpflichtungszeitraum 01.12.2015 bis 30.11.2016) haben nach Auswertung der nach Vor-Ort-Kontrolle nicht abzulehnenden Betriebe insgesamt 86 Betriebe mit 80 857 Tieren erfolgreich an der Ringelschwanzprämie teilgenommen. Seit dem 01.12.2016 läuft der zweite einjährige Verpflichtungszeitraum, 156 Betriebe haben die Ringelschwanzförderung für insgesamt rund 207 000 Schweine beantragt. 3. Wie hoch ist der Anteil dieser Betriebe an der Gesamtzahl der Betriebe in Niedersachsen ? Die Anzahl der Schweine haltenden Betriebe und die zugehörigen Schweine werden bundesweit zweimal im Jahr im Rahmen der Viehzählung jeweils am 3. Mai und am 3. November repräsentativ erfasst. Es handelt sich also um eine Stichtagserhebung, die in Niedersachsen durch das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) durchgeführt wird. In der folgenden Tabelle werden die Betriebe dargestellt, die Mastschweine (ab 50 kg Lebendgewicht und mehr) halten, da bisher ausschließlich diese Betriebe eine Ringelschwanzprämie erhalten können. Dem gegenübergestellt sind die Betriebe, die aktuell eine Ringelschwanzprämie beantragt haben (Zeitraum ab 01.12.2016) bzw. bereits im vergangenen Jahr eine Prämie erhalten haben (01.12.2015 bis 30.11.2016). Landwirtschaftliche Betriebe mit Haltung von Mastschweinen (50 kg und mehr Lebendgewicht) und Anträge auf Ringelschwanzprämie in Niedersachsen Betriebe Tiere Anträge Tiere in Tausend Viehzählung 03.05.2015 5,8 4.235,1 Viehzählung 03.11.2015 5,8 4.243,5 Viehzählung 03.05.2016 5,4 4.134,2 Ringelschwanzprämie 1. Jahr (01.12.2015 bis 30.11.2016) 86 80.857 Viehzählung 03.11.2016 (vorläufiges Ergebnis) 5,5 4.243,1 Ringelschwanzprämie 2. Jahr (seit 01.12.2016) 156 207.000 Quelle: Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN), Daten der Viehzählungen am 03.05. und 03.11. ML, Daten über die Ringelschwanzprämie Bei der Bewertung dieser Zahlen muss berücksichtigt werden, dass bei der Viehzählung der Tierbestand an einem Stichtag dargestellt wird. Bei der Anzahl der Tiere, für die eine Ringelschwanzprämie gezahlt wird, handelt es sich um im Verlaufe des Jahres geförderte Tiere. Auf einem Stallplatz können also - je nach Verweildauer der Tiere im Stall und nach Haltungssystem - mehr als ein Tier gefördert werden. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7234 3 4. Wie ist die Zusammensetzung von konventionellen Betrieben und Biobetrieben, die an der Prämie teilnehmen? Wie viele konventionelle Betriebe nehmen teil? Wie viele Biobetriebe nehmen teil? Anzahl der nach VOK nicht abzulehnenden Betrieb nach Betriebstyp (01.12.2015 bis 30.11.2016) Betriebe Bewilligte Tiere Öko 19 13 550 Neuland 13 9 196 Konventionell 54 58 111 Summe 86 80 857 Auswertung des Antragverfahrens für den Verpflichtungszeitraum 01.12.2016 bis 30.11.2017 Ökobetriebe Konventionell (inklusive Neuland) Anzahl Betriebe Anzahl Tiere Anzahl Betriebe Anzahl Tiere 26 (vorher 19) 16 300 (vorher 13.550) 130 (vorher 67) 191 000 (vorher 67.000) Es nehmen im zweiten Jahr also deutlich mehr konventionelle Betriebe teil. 5. Wie viele Betriebe sind seit Start der Maßnahme konsequent durchgehend beteiligt? 89 Betriebe, die bereits im ersten Jahr an der Ringelschwanzprämie teilgenommen haben, nehmen auch im aktuell angelaufenen zweiten Jahr wieder teil. 6. Von welchen Problemen berichten die teilnehmenden Betriebe bei der Umsetzung? Grundsätzlich bestätigen die teilnehmenden Betriebe, dass die Haltung von Schweinen mit unkupierten Schwänzen folgende Voraussetzungen erfordert: Beschäftigung, Wühlmaterial, Platz, Fachkunde , Beratung und die Bereitschaft zu einer intensiven Tierbeobachtung sowie ein gutes Management . Diese Grundvoraussetzungen sind aus ihrer Sicht von großer Relevanz, da der Ausbruch der Verhaltensstörung Schwanzbeißen multifaktoriell bedingt ist. Als besonders wichtig werden die vom Land zur Verfügung gestellte Beratung, die Pflichtseminare und die Kontaktmöglichkeit der teilnehmenden Landwirte untereinander bewertet. Da Schwanzbeißen bereits während der Ferkelaufzucht auftreten kann, sollte aus Sicht der Praktiker die Förderung auf die Sauenhaltung erweitert werden. So kann sichergestellt werden, dass auch die Ferkelaufzucht zur erfolgreichen Haltung unkupierter, gesunder und vitaler Schweine beiträgt . Vor diesem Hintergrund wird im ersten Schritt eine Erhöhung der „Ringelschwanzprämie“ seitens der Landwirte als wünschenswert erachtet, damit der mit der Haltung unkupierter Tiere verbundene Mehraufwand angemessen entlohnt wird. Das Land Niedersachsen hat daher bei der EU zwei neue Prämien eingereicht, eine für die Haltung von Ferkeln mit intakten Ringelschwänzen und einer Prämie von 5 Euro und eine für freies Abferkeln ohne Kastenstand. Die Prämien sind kombinierbar, sodass die Ringelschwanzprämie bei Betrieben des geschlossenen Systems vorbehaltlich der Genehmigung der EU-Kommission 21,50 Euro plus eine Prämie für freies Abferkeln der Sau betragen kann. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7234 4 7. Wie viele der Betriebe können konstant über den Zeitraum von einem Jahr 70 % der Tiere mit intaktem Ringelschwanz liefern? In der vergangenen Förderperiode zur Ringelschwanzprämie wurden 91 Vor-Ort-Kontrollen bei Betrieben , die die formalen Voraussetzungen erfüllt haben, durchgeführt. Davon haben fünf Betriebe nicht die erforderliche Mindestanforderung von 70 % intakten Ringelschwänzen erreicht. Dies entspricht in etwa einer Quote von 95 % an Betrieben, die „jederzeit im Verpflichtungszeitraum mindestens 70 % intakte und unversehrte Ringelschwänze“ erreicht haben. Der große Teil von ihnen hatte jederzeit deutlich über 90 %. 8. Wie viele Betriebe haben ihre Teilnahme abgebrochen? Fünf Betriebe haben ihren Antrag bereits vor Beginn der Verpflichtung zurückgezogen. 13 Anträge wurden im Verpflichtungszeitraum zurückgezogen oder aufgrund der Nichtbeachtung der Beratungspflicht abgelehnt. Für weitere sechs Betriebe war aufgrund der Nichteinhaltung von Fördervoraussetzungen eine Ablehnung auszusprechen (z. B. keine Tierhaltung, keine unkupierten Tiere im Bestand). 9. Von welchen Problemen berichten die abbrechenden Betriebe? Die fünf Betriebe, die ihren Antrag bereits vor Beginn der Verpflichtung zurückgezogen haben, haben dies u. a. mit dem Hinweis begründet, dass es Schwierigkeiten beim Kauf von unkupierten Ferkeln gegeben habe. Die 13 Betriebe, deren Anträge im Verpflichtungszeitraum zurückgezogen oder abgelehnt wurden, haben zumeist keine Begründung abgegeben. Als Grund für die Ablehnung des Antrags wurde seitens der Bewilligungsstelle z. B. die nicht erfolgte Teilnahme an der vorgeschriebenen Beratung angegeben. (Ausgegeben am 16.01.2017) Drucksache 17/7234 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7052 - Hat die Ringelschwanzprämie Erfolg? Anfrage des Abgeordneten Helmut Dammann-Tamke (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz