Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/7236 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7128 - Fund einer toten Ente in Isernhagen - War man schnell beim Vogelgrippefund? Anfrage der Abgeordneten Frank Oesterhelweg, Helmut Dammann-Tamke, Hans-Joachim Deneke-Jöhrens und Rainer Fredermann (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 07.12.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 13.12.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz namens der Landesregierung vom 08.01.2017 gezeichnet Christian Meyer Vorbemerkung der Abgeordneten In der Nordwest-Zeitung vom 30.11.2016 wird zur Vogelgrippe berichtet, dass man laut Landwirtschaftsminister Meyer weiterhin hoch aufmerksam sein müsse. Der Präsident des Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) wird mit der Aussage zitiert: „Es handelt sich um ein hochaggressives Virus, wir müssen schneller sein als der Erreger.“ Von Entwarnung könne daher keine Rede sein, Geflügelhalter müssten ihre Bestände weiterhin „klinisch genau“ beobachten und Verdachtsfälle umgehend melden. Am 21.11.2016 gegen 16:00 Uhr fand ein Spaziergänger mit seinem Hund am Hufeisensee in Isernhagen in der Region Hannover eine tote Reiherente im Schilf. Da kurz zuvor im Landkreis Peine bereits mit der sogenannten Vogelgrippe infizierte Enten gefunden wurden, hielt er eine Infektion der Ente mit diesem Erreger für möglich. Er meldete den Fund telefonisch bei der Leitstelle der Region Hannover. Daraufhin wurde er von einer Mitarbeiterin des Bereitschaftsdienstes des Teams Veterinärwesen der Region Hannover angerufen. Der Finder schilderte den Fund. Die Mitarbeiterin der Region bat ihn darum, das Tier selbst zu bergen, da angesichts der beginnenden Dämmerung der Kadaver wahrscheinlich sonst nicht gefunden würde und nicht über Nacht dort liegen bleiben solle. Am nächsten Tag könne dann jemand seitens der Region das Tier abholen. Da der Kadaver im Wasser im Schilf lag, fragte der Finder, ob sein ausgebildeter Jagdhund den Kadaver aus dem Wasser holen dürfe. Die Mitarbeiterin bejahte das, weil der Erreger nicht auf Hunde übertragbar sei. Der Finder ließ daraufhin den Hund den Kadaver aus dem Wasser bringen. Am Dienstag, dem 22.11.2016, brachte er persönlich den Kadaver gegen 8:10 Uhr zum Team Veterinärwesen der Region Hannover in der Hildesheimer Straße 20 in Hannover, wo man ihn nicht erwartete. Am Samstag, dem 25.11.2016, berichtete zunächst die Onlineausgabe der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung (HAZ), dass bei dem Kadaver bei einer Untersuchung in Oldenburg der Vogelgrippe -Virus H5N8 nachgewiesen wurde. Über die Presse wurde angekündigt, dass ein Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet ab Dienstag , dem 29.11.2016, im Umkreis von mindestens 10 km um den Fundort eingerichtet werden sollten . In diesem Bereich sollen Hunde beispielsweise nicht mehr ohne Leine geführt werden, wie die HAZ am 28.11.2016 („Dank Hündin Banni weiß Hannover: Die Vogelgrippe ist da“) berichtete. Laut Internetseite der Region Hannover ist die entsprechende Allgemeinverfügung jedoch erst am 30.11.2016 in Kraft getreten. Zumindest am Sonntag, dem 27.11.2016, gab es auch keinerlei Hinweise rund um den Fundort, dass Hunde besser angeleint werden sollten oder bereits Schutzmaßnahmen für Geflügel getroffen werden sollten. Auch ist nicht bekannt, dass die Umgebung nach weiteren toten Vögeln abgesucht wurde. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7236 2 Eine Verbreitung des Virus durch Haustiere ist laut LAVES denkbar. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weisen wir darauf hin, dass wir ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung unserer Fragen haben, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. 1. Wie bewertet die Landesregierung das Vorgehen der Region Hannover, bezogen auf oben genannten Fall? War dieses schnell? Die Region Hannover hat alle erforderlichen Maßnahmen schnellstmöglich eingeleitet. Noch bevor das Untersuchungsergebnis des LAVES vorlag, wurden eine Allgemeinverfügung und eine Pressemitteilung vorbereitet sowie weitere vorbereitende Maßnahmen ergriffen. Eine Veröffentlichung der Allgemeinverfügung kann jedoch erst nach Vorliegen der Bestätigung aus dem Referenzlabor, dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), erfolgen. Diese lag am 26.11.2016 mittags vor. Aufgrund des Wochenendes war damit eine Veröffentlichung der Allgemeinverfügung in der Zeitung erst am 29.11.2016 möglich, die dann aus zwingenden rechtlichen Gründen erst am 30.11.2016 in Kraft treten konnte. Um bereits vorher die Beachtung der vorgesehenen Schutzmaßnahmen zu erreichen, wurden die Medien bereits am 26.11.2016 umfassend informiert. 2. Welchen Nutzen hat die Errichtung einer Sperr- und Beobachtungszone über eine Woche nach Fund eines an H5N8 infizierten Tieres? Restriktionszonen, wie ein Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet, werden auf der Grundlage der Geflügelpestverordnung nach einer von der zuständigen Behörde durchgeführten Risikobewertung festgelegt. Sie dienen dazu, eventuelle Verschleppungen in Hausgeflügelbestände zu ermitteln und Schutzmaßnahmen zur Vermeidung der Seuchenverschleppung für eine bestimmte Zeit anzuordnen . Nachweise von hoch pathogenem aviären Influenzavirus bei Wildvögeln sind in aller Regel Zufallsbefunde . Die Maßnahmen haben in der Region Hannover gegriffen, bis zum jetzigen Stand konnte eine Verschleppung verhindert werden. 3. Wie lange soll die Sperr- und Beobachtungszone in Kraft bleiben? Die Aufhebung der Sperr- und Beobachtungszone ist bereits erfolgt. 4. Wurde inzwischen in der Umgebung des Fundortes nach weiteren toten Vögeln gesucht ? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Schon vor dem Fund der toten Reiherente wurde regions- und landesweit das Monitoring deutlich intensiviert. Dieses hat zum Ziel, einen Überblick über die Ausdehnung des Infektionsgeschehens in der Wildvogelpopulation zu erhalten, um Schutzmaßnahmen für Hausgeflügel zu erlassen. Die bisherigen Ergebnisse aus Niedersachsen zeigen, dass es sich abgesehen von der Küstenregion nur um Einzelfälle handelt und es offensichtlich keine Schwerpunktbildung gibt - wie z. B. 2006 auf Rügen oder auch 2016 am Bodensee bzw. am Plöner See. 5. Wie soll sichergestellt werden, dass möglichst viele infizierte Vögel gefunden werden? Siehe Antwort zu Frage 4. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7236 3 6. Wie genau war das Vorgehen der Stadt Hannover nach der Übermittlung des toten Tieres an das Team Veterinärwesen der Region Hannover? Die Stadt Hannover wurde wegen ihrer Betroffenheit mit eigenen Restriktionszonen über die Feststellung des positiven Nachweises am 26.11.2016 telefonisch informiert. Die zu ergreifenden Maßnahmen wurden im Vorfeld bereits mit der Stadt abgestimmt. 7. Wann wurde der Vorfall der Landesregierung gemeldet, und wie war das weitere Vorgehen der Landesregierung? Jeder Nachweis von hoch pathogenem aviären Influenzavirus bei Hausgeflügel und Wildvögeln im Landeslabor wird unverzüglich, wie auch in dem hier vorliegenden Fall am 24.11.2016, der Task- Force Veterinärwesen des LAVES, dem ML und der zuständigen Veterinärbehörde gemeldet. Die amtliche Bestätigung des Ergebnisses des Landeslabors lag am 26.11.2016 der Region Hannover vor. Auf der Grundlage des Ergebnisses des FLI hat die Region Hannover dann als zuständige Behörde die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet. 8. Warum hat es mehr als eine Woche gedauert, bis Maßnahmen umgesetzt wurden? Siehe Antwort zu Frage 1. 9. Vor den Hintergrund, dass die Diagnose eines Cloppenburger Vogelgrippefalls nur 48 Stunden gedauert hat: Wird in Niedersachsen das Thema Vogelgrippe je nach Betroffenheit mit unterschiedlicher Priorität/Dringlichkeit bearbeitet? In der Region Hannover wurde der Ausbruch der hochpathogenen Form der Geflügelpest bei einem Wildvogel festgestellt und alle erforderlichen Maßnahmen unverzüglich ergriffen. Im Landkreis Cloppenburg hingegen ist in einer Nutzgeflügelhaltung der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt worden. Auch in diesem Fall wurden alle erforderlichen Maßnahmen unverzüglich ergriffen. Hier gilt es den Ausbruch im Bestand so schnell wie möglich zu tilgen, sprich die Tötung, Räumung und Reinigung und Desinfektion durchzuführen. 10. Was tut die Landesregierung dafür, auch in den weniger „betroffenen“ Landkreisen die Sensibilität für das Seuchenrisiko und die Kenntnis über die Krankheit zu erhöhen? Die Landesregierung informiert ständig umfangreich über das aktuelle Geflügelpest-Geschehen sowohl in den Medien als auch in direkter Form alle niedersächsischen Veterinärämter und andere an der Tierseuchenbekämpfung beteiligten Stellen. Auf der Homepage des LAVES, der Tierseucheninfo -Seite, sind alle relevanten Informationen enthalten und jederzeit abrufbar. 11. Vor dem Hintergrund, dass es bei der Schweinepest eine volkswirtschaftliche Abschätzung der Landesregierung zum „Worst Case“ gab: Welchen volkswirtschaftlichen Schaden erwartet die Landesregierung im schlimmsten Fall bei der Vogelgrippe? Eine Kostenabschätzung im Falle einer Vielzahl von Ausbrüchen der Geflügelpest in ganz Niedersachsen kann von wenigen Millionen Euro zu vielen Hundert Millionen Euro reichen. Gemäß des Berichts zur Aufarbeitung der Ausbrüche der niedrig pathogenen aviären Influenza LPAI H5N3 im LK Cloppenburg in den Jahren 2008/2009 entstanden für 47 getötete Geflügelbestände und 33 Ausbruchsbestände Kosten in Höhe von 14,12 Millionen Euro zuzüglich der Untersuchungskosten in Höhe von 280 000 Euro. Der gesamte volkswirtschaftliche Schaden wird je nach Ausdehnung und Dauer höher sein. (Ausgegeben am 17.01.2017) Drucksache 17/7236 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7128 - Fund einer toten Ente in Isernhagen - War man schnell beim Vogelgrippefund? Anfrage der Abgeordneten Frank Oesterhelweg, Helmut Dammann-Tamke, Hans-Joachim Deneke-Jöhrens und Rainer Fredermann (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz