Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/7237 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7167 - Kabinettsbefassung bei Bundesratsverfahren Anfrage der Abgeordneten Dr. Stefan Birkner und Jörg Bode (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 15.12.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 21.12.2016 Antwort der Niedersächsischen Staatskanzlei namens der Landesregierung vom 09.01.2017, gezeichnet Dr. Jörg Mielke Vorbemerkung der Abgeordneten In der Antwort der Landesregierung zu den Fragen 25 und 26 der Kleinen Anfrage zur schriftlichen Beantwortung „Bundesratsbeschluss 387/16: Setzt die SPD-geführte Landesregierung den VW- Konzern durch eine Beschleunigung beim Wandel zur Elektromobilität unter Druck?“, Landtagsdrucksache 17/6876, führt die Landesregierung aus: „25. Was bedeutet die Erklärung der Regierungssprecherin, dass sich das Kabinett nicht mit jeder Bundesratsentscheidung befasse (HAZ, 15.10.2016)? 26. Was sind die Gründe der selektiven Befassung des Kabinetts Weil mit Entscheidungen und Beschlüssen etc.? Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 25 und 26 gemeinsam beantwortet. Beim Bundesratsverfahren handelt es sich um ein schriftliches Massenverfahren, bei dem es schon aufgrund der Vielzahl der Vorgänge nicht in jedem Fall zu einer inhaltlichen Kabinettsbefassung kommen kann. Gemäß § 7 Nr. 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Landesregierung und der Ministerien in Niedersachsen (GGO) behält sich das Kabinett vor, über das Abstimmungsverhalten des Landes im Bundesrat zu entscheiden, nimmt jedoch in der Mehrzahl der Fälle die Empfehlungen der Bundesratsreferentinnen und Bundesratsreferenten der beteiligten Ministerien billigend zur Kenntnis. Eine Befassung im Kabinett erfolgt insbesondere bei unterschiedlichen Voten der beteiligten Ressorts.“ In Artikel 37 Abs. 2 Nr. 2 NV heißt es: „Die Landesregierung beschließt über die Bestellung der Vertreterinnen oder Vertreter im Bundesrat und deren Stimmabgabe.“ Und in § 7 Nr. 3 GGO: „Die Landesregierung beschließt über Bundesratsinitiativen und Landesanträge, das Stimmverhalten und darüber, wer für die Landesregierung im Bundesratsplenum reden wird.“ 1. Was bedeutet die o. g. Unterscheidung zwischen billigender Kenntnisnahme durch das Kabinett und einer Befassung des Kabinetts bei unterschiedlichen Voten? Nach Artikel 37 Abs. 2 Nr. 2 NV in Verbindung mit § 7 Nr. 3 GGO beschließt das Kabinett über das Stimmverhalten im Bundesrat. Der Bundesrat erledigt viele Angelegenheiten, die auf der Tagesordnung seiner jeweiligen Sitzung stehen, über die sogenannte Grüne Liste durch einen pauschalen Bundesratsbeschluss. Analog hierzu folgt in Niedersachsen das Kabinett in Bundesratsangelegenheiten den vom Interministeriellen Arbeitskreis der Bundesratsreferentinnen und -referenten der Ressorts und der StK vorgeschlagenen Voten zum Stimmverhalten ohne inhaltliche Erörterung durch eine billigende Kenntnisnahme, sofern nicht ein Grund für eine inhaltliche Befassung im Kabinett vorliegt. Mit dem Begriff „Kabinettsbefassung“ in der Antwort auf die Fragen 25 und 26 der in Bezug genommenen Kleinen Anfrage zur schriftlichen Beantwortung sollte daher zum Ausdruck Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7237 2 gebracht werden, dass es im Kabinett eine gesonderte Erörterung des Votums des Interministeriellen Arbeitskreises gegeben hat. Das geschieht in der Regel in den Fällen, in denen sich die Ressorts nicht auf eine einvernehmliche Empfehlung für das Stimmverhalten einigen konnten oder in denen die Bundesratsreferentinnen und -referenten einen Tagesordnungspunkt für in besonderem Maße bedeutsam halten. Das Verfahren der Koordinierung des niedersächsischen Stimmverhaltens im Bundesrat ist seit vielen Wahlperioden des Niedersächsischen Landtags im Wesentlichen unverändert; Unterschiede in der Art und Weise der Kabinettsbefassung in Bundesratsangelegenheiten bestehen insbesondere zwischen der 16. und 17. Wahlperiode des Niedersächsischen Landtages nicht. Eine Unterscheidung zwischen vom Kabinett ohne nähere Aussprache gebilligten Voten und vom Kabinett gesondert erörterten Voten zu den Gegenständen der Bundesratstagesordnung findet sich auch in den Protokollen der Kabinettssitzungen, an denen die Fragesteller in ihrer Eigenschaft als Mitglieder des Kabinetts in früheren Wahlperioden teilgenommen haben. 2. Findet vor den Bundesratssitzungen jeweils eine Beschlussfassung des Kabinetts gemäß Artikel 37 Abs. 2 Nr. 2 NV i. V. m. § 7 Nr. 3 GGO statt? Ja. Das Kabinett beschließt in seiner letzten Sitzung vor der jeweiligen Bundesratssitzung über das Stimmverhalten. In der Regel geschieht dies also am Dienstag vor der immer am Freitag stattfindenden Bundesratssitzung. Diese Gepflogenheit ist keine niedersächsische Besonderheit: In aller Regel legen auch die Kabinette und Senate der anderen Länder ihr Stimmverhalten am Dienstag vor der Bundesratssitzung fest. In der jetzigen Legislaturperiode hat es keinen Anlass gegeben, von dem seit Jahrzehnten etablierten Verfahren abzuweichen. 3. Werden diese Beschlussfassungen des Kabinetts protokolliert? Wenn ja, wo und in welcher Form? Ja. Jede Kabinettssitzung wird von einer Schriftführerin oder einem Schriftführer protokolliert. In dem Protokoll werden die Entscheidungen des Kabinetts dokumentiert. Das Kabinettsprotokoll enthält auch die von der Niedersächsischen Verfassung und der GGO eingeforderten Festlegungen für die jeweils anstehenden Bundesratssitzungen. Dies sind über das Stimmverhalten des Landes hinaus insbesondere Redewünsche der Mitglieder des Kabinetts. Die Art und Weise der Protokollierung von Kabinettssitzungen ist seit mehreren Legislaturperioden unverändert. 4. Wann hat das Kabinett die Beschlussfassung im Hinblick auf den Bundesratsbeschluss 387/16 beraten und gefasst? Das Kabinett hat sich in der Sitzung unmittelbar vor der betreffenden Bundesratssitzung mit dem angesprochenen Gegenstand befasst, siehe auch die Antwort zu Frage 2. Die 948. Bundesratssitzung hat am Freitag, dem 23. September 2016 stattgefunden; das niedersächsische Stimmverhalten wurde in der Kabinettssitzung vom 20. September 2016 beschlossen. 5. Wie ist diese Beschlussfassung ausgefallen? Das Stimmverhalten der Landesregierung im Bundesrat wird seit Januar 2016 im Internet veröffentlicht und ist unter der Adresse https://www.fuer-niedersachsen-in-berlin.de/abstimmungsverhalten/ abrufbar. Dies gilt auch für das Stimmverhalten im September 2016 zur Bundesratsdrucksache 387/16. Da, wie von den Fragestellern in ihrer Vorbemerkung zutreffend ausgeführt wird, das Stimmverhalten im Bundesrat gemäß Artikel 37 Abs. 2 Nr. 2 NV in Verbindung mit § 7 Nr. 3 GGO durch Kabinettsbeschluss festgelegt wird, sind Rückschlüsse von dem veröffentlichten Stimmverhalten auf den Inhalt der zugrundeliegenden Kabinettsentscheidungen zulässig. In der Kabinettssitzung vom 20. September 2016 wurde das Stimmverhalten zu 17 Tagesordnungspunkten der Bundesratstagesordnung und zu einem möglichen Nachtrag vertieft erörtert. Hinsichtlich des Votums zur Empfehlungsdrucksache 387/1/16, die Grundlage für den Beschluss des Bundesrates 387/16(B) war, ist das Kabinett der Empfehlung der Bundesratsreferentinnen und Bundesratsrefe- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7237 3 renten ohne gesonderte Erörterung gefolgt. Beschlossen wurde somit, Stellung zu nehmen wie von den Bundesratsausschüssen in Drucksache 387/1/16 empfohlen. Da es sich um eine Stellungnahme an die Bundesregierung im Rahmen der EU-Beteiligung handelte, die diese zur Grundlage ihrer Äußerung an die EU-Kommission machen sollte, war deutlich, dass der Empfehlung des Bundesrats in diesem Fall - im Unterschied zu Beschlüssen zu Gesetzentwürfen und zu zustimmungspflichtigen Verordnungen - keine unmittelbare Rechtswirkung zukommt. Es wurde vom Bundesrat nicht beschlossen, dass ab 2030 nur noch emissionsfreie Fahrzeuge zugelassen werden dürfen. (Ausgegeben am 17.01.2017) Drucksache 17/7237 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7167 - Kabinettsbefassung bei Bundesratsverfahren Anfrage der Abgeordneten Dr. Stefan Birkner und Jörg Bode (FDP) Antwort der Niedersächsischen Staatskanzlei