Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/7238 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7028 - Wie sieht es mit den Maßnahmen gegen „Baumunfälle“ aus? Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Bley (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 05.12.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 08.12.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung vom 10.01.2017, gezeichnet In Vertretung Daniela Behrens Vorbemerkung des Abgeordneten Zu Beginn des Jahres 2015 hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr das „Sonderprogramm Schutzplanke“ für die Jahre 2015 bis 2017 als Teil der „Landesoffensive gegen Baumunfälle “ vorgestellt. Man kündigte an, im Zuge dieses Dreijahresplanes in den Landkreisen Cuxhaven, Emsland, Osnabrück, Hildesheim, Friesland und Osterholz rund fünf Millionen Euro in zusätzliche Schutzplanken zu investieren. Der Landkreis Celle profitiert nicht von dem Sonderprogramm. Dort nahmen Mitarbeiter in der zweiten Jahreshälfte 2014 in Kooperation mit der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr und der Polizeiinspektion Celle eine detaillierte Analyse der im Zeitraum 2009 bis 2013 im Landkreis geschehenen „Baumunfälle“ vor und erarbeiteten Lösungsmöglichkeit für unfallintensive Streckenabschnitte . Den Zahlen des vorliegenden Berichtes zufolge wurden bislang Maßnahmen für rund 230 000 Euro realisiert. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weise ich darauf hin, dass ich ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung meiner Fragen habe, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Vorbemerkung der Landesregierung Aufgrund der nach wie vor kritischen Unfalllage bei den sogenannten Baumunfällen in Niedersachsen hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr 2014 den Modellversuch zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Zusammenhang mit den Baumunfällen gestartet. Neben den geschwindigkeitsreduzierenden Maßnahmen auf schmalen Landstraßen, wurde auch das Sonderprogramm „Schutzplanken“ für die Jahre 2015 bis 2017 auf den Weg gebracht. Zur Erprobung der Wirksamkeit der gewählten Maßnahmen wurden zunächst vier Landkreise, deren Unfalllage die problematische Entwicklung exemplarisch widerspiegelte, gebeten, am Projekt teilzunehmen (Cuxhaven, Emsland, Hildesheim und Osnabrück). Mit den zwei auf eigenen Wunsch teilnehmenden Landkreisen Friesland und Osterholz erhöhte sich die Anzahl der Modelllandkreise auf insgesamt sechs. Zur erfolgreichen Durchführung des Vorhabens ist eine enge Zusammenarbeit des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), des Ministeriums für Inneres und Sport mit den örtlichen Polizeiinspektionen sowie der jeweiligen Landkreise erforderlich. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7238 2 Für das Sonderprogramm „Schutzplanken“ wurden von den regionalen Geschäftsbereichen der NLStBV Maßnahmen in Höhe von ca. 5 Millionen Euro veranschlagt, von denen 3,4 Millionen Euro vom Land getragen werden. Das Sonderprogramm beschränkt sich auf geeignete Landes- und Bundesstraßen. Für die Jahre 2016 bis 2018 wurde ein weiteres Sonderprogramm „Schutzplanken“ initiiert, welches gezielt die Verkehrssicherheit auf Bundesstraßen verbessern soll. Maßnahmen sind in den Landkreisen Celle, Diepholz, Gifhorn, Göttingen, Hameln, Northeim, Peine, Rotenburg, Uelzen sowie der Region Hannover vorgesehen bzw. schon umgesetzt oder begonnen. Eine korrekte Investitionssumme kann hier nicht genannt werden, da noch nicht alle Maßnahmen abschließend festgelegt worden sind. Der Bund unterstützt das Vorgehen der Auftragsverwaltung, indem er mit Schreiben vom 30.04.2014 zur verstärkten Prüfung einer Nachrüstung von Schutzeinrichtungen vor Bäumen am Fahrbahnrand gemäß der geltenden Richtlinien anregt. Weitere Schreiben bestätigen das angezeigte Interesse, die Verkehrssicherheit weiterhin zu verbessern, und entsprechen damit dem Vorgehen in Niedersachsen. Im Landkreis Celle sind bisher zwei Maßnahmen gemeldet; es handelt sich um Abschnitte im Zuge der B 3 und der B 214 West. Unabhängig von diesen zusätzlichen Initiativen werden regelmäßig und fortlaufend Maßnahmen im Rahmen der Arbeit der örtlichen Unfallkommissionen (UK) beschlossen und umgesetzt. Die Unfallkommissionen setzen sich hauptsächlich aus einem Gremium von Mitarbeitern der Polizei, der Landkreise und des jeweiligen Straßenbaulastträgers zusammen, wobei die Federführung der Polizei obliegt. Im Rahmen ihrer Arbeit werden bedarfsweise Maßnahmen entwickelt, die vor allem gehäufte Unfallsituationen entschärfen sollen. Diese Maßnahmen können baulicher, betrieblicher, verkehrstechnischer oder verkehrsrechtlicher Art sein. Das genaue Verfahren ist im Runderlass des Ministeriums für Inneres und Sport und des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 10.08.2016 geregelt. Die Grundlage bildet Artikel 1 der VwV-StVO zu § 44, wonach zur Bekämpfung von Verkehrsunfällen Unfallkommissionen zu bilden sind. Im Rahmen der Unfallkommission wurde im Jahr 2014 im Landkreis Celle ein Maßnahmenpaket zur Verringerung von Verkehrsunfällen mit schweren Personenschäden beschlossen. Dem vorausgegangen war eine detaillierte Unfallanalyse der Polizeiinspektion Celle. Ein besonderes Augenmerk lag hierbei auf der Bekämpfung der sogenannten Baumunfälle. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgte straßenbaulastträgergetrennt. Insofern liegen der Landesregierung nur Kenntnisse vor, die den Verantwortungsbereich der NLStBV betreffen (Maßnahmen auf Landes- bzw. Bundesstraßen ). Das Maßnahmenpaket steht in keinem Zusammenhang mit dem oben beschriebenen Pilotversuch „Baumunfälle“ und auch nicht mit dem Sonderprogramm „Schutzplanken Bund“. Die Umsetzung unterliegt der üblichen Vorgehensweise der Verkehrssicherheitsarbeit. Einzelheiten zu den ergriffenen oder geplanten Maßnahmen des Landkreises Celles sind der Landesregierung ebenso wenig bekannt wie der erwähnte Bericht oder Kenntnisse über die Investitionskosten des Landkreises. 1. Wie bewertet die Landesregierung das im Landkreis Celle durchgeführte Projekt insgesamt ? Bei den Maßnahmen der NLStBV (rGB Verden - regionaler Geschäftsbereich) handelt es sich nicht um ein spezielles Projekt, sondern um die fortlaufenden Umsetzungen aus den Erkenntnissen und Beschlüssen der Arbeit der Unfallkommission. Grundsätzlich sind Initiativen, die dazu dienen, die Verkehrssicherheit zu verbessern, zu begrüßen. 2. Beabsichtigt die Landesregierung, das Celler Projekt zum Vorbild für weitere in ähnlicher Weise ausgestaltete Maßnahmen in Niedersachsen zu machen? Das angesprochene Projekt in Celle basiert auf Grundlage der Arbeit der Unfallkommissionen. Insofern handelt es sich um regelmäßige Aufgaben, die entsprechend von allen örtlichen Unfallkom- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7238 3 missionen wahrgenommen werden. Dies geschieht durchaus mit unterschiedlichen Schwerpunkten , die der jeweiligen Situation geschuldet sind. So reagierte das Land in Celle beispielsweise u. a. mit dem Sonderprogramm „Schutzplanken Bund“ (siehe Vorbemerkung). 3. Wie beurteilt die Landesregierung die bisherige Umsetzung der im Rahmen der Celler Auswertung angestoßenen Maßnahmen zur Verkehrssicherung im Zusammenhang mit Baumunfällen? Identifizierte Unfallhäufungsstellen und -linien konnten beispielsweise durch den Einsatz von Schutzeinrichtungen entschärft werden und sind als Verbesserung zu werten. Die einzelnen Maßnahmen des Celler Projekts sind nicht bekannt und können somit nicht beurteilt werden (siehe Vorbemerkung). 4. Liefert das Celler Projekt aus Sicht der Landesregierung Lösungsansätze, die im Zuge bisheriger Auswertungen noch nicht bedacht wurden? Nein. 5. Wie beurteilt die Landesregierung die im Zuge des Celler Projektes verauslagten Kosten im Vergleich zu den Kosten des Projektes „Sonderprogramm Schutzplanke“? Die Maßnahmen des Schutzplankenprogramms werden von den jeweiligen Geschäftsbereichen der NLStBV im Rahmen von öffentlichen Ausschreibungen abgewickelt, die dann durch den freien Wettbewerb entschieden werden. Dies entspricht auch dem generellen Vorgehen bei der Umsetzung von beschlossenen Maßnahmen der Unfallkommissionen. Die Kosten übernimmt der jeweilige Straßenbaulastträger. 6. Nach Einschätzung von Experten ist bislang erst ein verhältnismäßig kleiner Teil der in der Celler Auswertung angestoßenen Sicherungsmaßnahmen umgesetzt. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, hier und generell für eine schnellere Umsetzung und damit Verkehrssicherung zu sorgen (bitte einzelne Maßnahmen, deren voraussichtliche Kosten und den mutmaßlichen Realisierungszeitpunkt benennen)? Die Umsetzung der Maßnahmen der Unfallkommissionen erfolgt sukzessive durch die NLStBV - rGB Verden entsprechend der Dringlichkeit, der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und der vorhandenen personellen Ausstattung. Anlässlich der Baumunfallanalyse für den Zeitraum 2009 bis 2013, die für die Jahre 2014 und 2015 fortgeschrieben wurde, wurden auf Landes- und Bundesstraßen folgende Maßnahmen bereits umgesetzt : – Geschwindigkeitsüberwachung, – Verschmälerung der Fahrbahn (z. B. B 191 375 000 Euro), – Anordnung von Überholverbot und Geschwindigkeitsbeschränkungen (div. B- und L-Straßen), – Aufstellen von Kurvenrichtungstafeln, – Fahrbahnmarkierungen (div. B- und L-Straßen), – Fahrbahnsanierungen (z. B. L 240 634 000 Euro, L 298 297 000 Euro), – Griffigkeitsmessungen (div. B- und L-Straßen), – Schutzplanken (z. B. B 191 135 000 Euro, L 180 4 000 Euro), Innerhalb des Schutzplankenprogrammes für die Jahre 2016 bis 2018 sind im Landkreis Celle weitere Streckenabschnitte vorgesehen (siehe Vorbemerkung). Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7238 4 Unabhängig davon ergibt sich auch aus der aktualisierten Unfallsituation immer wieder der Bedarf von weiteren Schutzplanken an diversen Unfallhäufungsstellen im gesamten Zuständigkeitsbereich des rGB Verden sowohl im Zuge von Bundes- als auch im Zuge von Landesstraßen. (Ausgegeben am 18.01.2017) Drucksache 17/7238 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7028 - Wie sieht es mit den Maßnahmen gegen „Baumunfälle“ aus? Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Bley (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr