Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/7242 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7161 - Fangverbote für Nordseefischer in der Ostsee Anfrage der Abgeordneten Horst Kortlang, Dr. Gero Hocker und Christian Grascha (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 15.12.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 20.12.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz namens der Landesregierung vom 10.01.2017, gezeichnet Christian Meyer Vorbemerkung der Abgeordneten Die Fischereiminister der EU-Staaten legen jedes Jahr Fangquoten fest. So wurde nun festgelegt, dass in der westlichen Ostsee im Jahr 2017 56 % weniger Dorsch gefangen werden darf. Aufgrund dieser Senkung wird nun überlegt, Nordseefischern ein Fangverbot in der Ostsee aufzuerlegen. Dies würde für viele Fischer und Fischereigenossenschaften zur Folge haben, dass sie ihre Boote an weniger Tagen in Betrieb hätten als bisher. Vorbemerkung der Landesregierung Die Fangquoten für die Ostsee im Jahr 2017 wurden auf dem Fischereirat in Luxemburg am 10.10.2016 beschlossen, die Fangquoten für die Nordsee auf der Ratssitzung in Brüssel am 12. und 13.12.2016. Für die anschließend durchzuführende Verteilung der deutschen Fangquoten auf die Fischereibetriebe ist nach § 3 des Seefischereigesetzes die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zuständig. 1. Welche Folgen hätte ein Fangverbot für Nordseefischer in der Ostsee für die niedersächsischen Fischer? Ein generelles Fangverbot für Nordseefischer in der Ostsee ist nach Kenntnisstand der Landesregierung zu keinem Zeitpunkt diskutiert worden. Die Überlegungen betrafen ausschließlich die Verteilung der Fangmengen für Dorsch in der Ostsee. Im Bereich der Frischfischkutter werden alle Frischfischkutter auch 2017 ihre Dorschquoten entsprechend der relativen Stabilität von der BLE erhalten. Diese werden im Rahmen der Sammelerlaubnisse den Erzeugerorganisationen erteilt. Die Verteilung auf die einzelnen Betriebe erfolgt dann in Eigenverantwortung der Erzeugerorganisationen nach den Vorgaben des Seefischereigesetzes. Die Erzeugerorganisationen werden vermutlich für das Jahr 2017 darauf achten, dass die Dorschfangmengen den Ostseebetrieben zugeteilt werden . Einzelne Fahrzeuge, die zwar ein Fischereikennzeichen der Nordsee führen, aber bereits langjährig in der Ostsee aktiv und wirtschaftlich von der Ostseefischerei abhängig sind, werden nach Kenntnis der Landesregierung hierbei als Ostseebetriebe betrachtet, sodass für niedersächsische Frischfischkutter keine besonderen Härten zu erwarten sind. Neben den Frischfischkuttern fischten in der jüngeren Vergangenheit zwei niedersächsische Krabbenkutter zeitweise Dorsch in der Ostsee. Diesen beiden Betrieben wird für das Jahr 2017 ausnahmsweise keine Dorschquote zugeteilt. Damit entfällt für diese Betriebe eine Fangoption, die jedoch auch in den Jahren 2014 bis 2016 nicht in Anspruch genommen wurde. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7242 2 2. Wie bewertet die Landesregierung die Fangquoten in der Nordsee für 2017? Aus Sicht der Landesregierung müssen die Fangquoten grundsätzlich für eine nachhaltige Fischerei sorgen, die sowohl den Fischereibetrieben eine gute wirtschaftliche Perspektive als auch den nachhaltigen, ökologischen Aufbau der Fischbestände ermöglicht. Die festgesetzten Fangquoten ermöglichen den weiteren Aufbau der Fischbestände, wodurch die Anzahl der nachhaltig bewirtschafteten Bestände steigen wird. Gleichzeitig bietet die Einigung den niedersächsischen Fischereibetrieben eine gute wirtschaftliche Perspektive. 3. Wie hoch ist der durchschnittliche Stundenlohn eines niedersächsischen Hochseefischers und wie hat sich dieser seit 2000 entwickelt? Der Landesregierung liegen keine offiziellen Erhebungen zum aktuellen durchschnittlichen Stundenlohn eines niedersächsischen Hochseefischers sowie zu dessen Entwicklung seit dem Jahr 2000 vor. 4. Wie viele Hochseefischer gibt es aktuell in Niedersachsen, und wie hat sich deren Zahl seit 2000 entwickelt? Der Landesregierung liegen keine genauen Zahlen über die Entwicklung der Gesamtzahl der niedersächsischen Hochseefischer seit dem Jahr 2000 vor. Im Bereich der Kleinen Hochseefischerei sind gegenwärtig 15 Fischereifahrzeuge in Niedersachsen beheimatet. Die Anzahl der auf Ihnen beschäftigten Fischer wird auf 75 bis 85 geschätzt. Seit dem Jahr 2000 hat sich die Kleine Hochseefischereiflotte Niedersachsens um sieben Fahrzeuge verkleinert. Zur mittleren Besatzungsstärke im Jahr 2000 liegen keine Daten vor; sie wird aber höher gelegen haben als gegenwärtig. Bei Annahme einer mittleren Besatzungsstärke von 6 bis 7 Personen im Jahr 2000 ergibt sich eine Gesamtzahl von 132 bis 154 Fischern in der Kleinen Hochseefischerei Niedersachsens im Jahr 2000. Für die Große Hochseefischerei, d. h. die 2 bzw. 3 Trawler der Deutschen Fischfang Union, liegen Daten für den Zeitraum 2005 bis 2016 vor. Diese stellen Schätzwerte dar, weil ein Teil des Schiffspersonals nicht über feste Arbeitsverträge beschäftigt ist, sondern für jeweils eine Fangreise von 60 bis 80 Tagen angeheuert wird. Die nachfolgend dargestellte Anzahl der Hochseefischer in der niedersächsischen Großen Hochseefischerei wurde auf Grundlage der gesamten Personenbeschäftigungstage des jeweiligen Jahres und der Annahme, dass 220 Arbeitstage der Arbeitszeit einer Person entsprechen, ermittelt. Die hieraus resultierende Anzahl des Schiffspersonals ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Jahr 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Anzahl Schiffe 3 2 3 3 3 3 3 3 2 2 2 2 Schiffsperso - nal 70 61 70 72 94 88 97 79 54 54 53 52 5. Wie viele Tage ist ein Kutter aktuell durchschnittlich pro Jahr im Einsatz, und wie hat sich diese Zahl seit 2000 entwickelt? Unter dem Begriff „Kutter“ fasst man alle Fischereifahrzeuge mit einer Bruttoraumzahl von weniger als 500 zusammen. In Niedersachsen fallen hierunter die Muschelkutter, die Krabbenkutter und die Frischfischkutter der Kleinen Hochseefischerei. Die Entwicklung der durchschnittlichen Anzahl der Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7242 3 Seetage pro Jahr ist für die drei niedersächsischen Kuttersegmente (Muschelkutter, Krabbenkutter, Frischfischkutter der Kleinen Hochseefischerei) aus der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Jahr Muschelkutter Krabbenkutter Frischfischkutter der Kleinen Hochseefischerei 2000 63 132 181 2001 35 127 176 2002 8 132 175 2003 32 130 185 2004 39 127 189 2005 19 127 178 2006 23 121 183 2007 24 123 175 2008 27 121 168 2009 45 128 148 2010 34 120 168 2011 55 88 189 2012 20 138 178 2013 14 127 201 2014 23 132 207 2015 40 131 203 6. Worauf führt die Landesregierung diese Entwicklung zurück? In keinem der drei Kuttersegmente ist ein eindeutiger Trend ersichtlich. Die durchschnittliche Anzahl der Seetage pro Jahr unterliegt zum Teil starken Schwankungen. Hierfür ist eine Vielzahl von Gründen verantwortlich, zu denen der Witterungsverlauf, die Höhe Fangmöglichkeiten (Quoten), Änderungen der Lage der Fangplätze und Änderungen in der Fangbarkeit der befischten Bestände zählt. In der Krabbenfischerei ist die geringe durchschnittliche Anzahl der Seetage im Jahr 2011 auffällig. Diese ist auf die zeitweise Einstellung der Fischerei als Reaktion auf die äußerst niedrigen Erzeugerpreise zurückzuführen. Seit Bündelung der Krabbenfischer in einer vom Land geförderten Erzeugergemeinschaft sind die Krabbenpreise durch eine flexible Mengensteuerung deutlich verbessert und die Einsatztage der Krabbenfischer werden in der Erzeugergemeinschaft erfolgreich koordiniert . 7. Wie bewertet die Landesregierung die Kritik, dass ein Rückwerfverbot von Beifang das Biosystem der Meere beeinträchtigen könnte, da die versehentlich gefangenen Fische fehlen würden? Es gibt eine Reihe von Tierarten, die den über Bord gegebenen Beifang der Fischerei als Nahrung nutzt und somit von der Praxis des Rückwurfs profitiert. Durch die stufenweise Einführung des Rückwurfverbots wird der Anteil dieser Tierarten vermutlich allmählich zurückgehen. Somit ist zu erwarten, dass die Anlandeverpflichtung durchaus zu einer Veränderung in der Zusammensetzung Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7242 4 der Lebensgemeinschaften führen wird. Hierbei handelt es sich jedoch um keine Beeinträchtigung des Ökosystems, sondern um eine Rückkehr in den weniger stark anthropogen beeinflussten Zustand . Die Pflicht zur Anlandung der Beifänge wird nach Einschätzung der Landesregierung dafür sorgen, dass die Fischerei ihre Bemühungen, diese zu verringern, noch weiter verstärken wird. Instrumente zur Erreichung dieses Ziels sind die Entwicklung und der verstärkte Einsatz selektiverer Fanggeräte sowie die Meidung von Fangplätzen, an denen ein hoher Anteil an unerwünschten Beifängen auftritt . Die Entnahme einer geringen Menge an Beifang im Zuge der Anlandeverpflichtung hat nach Einschätzung der Landesregierung einen geringeren negativen Einfluss auf das Meeresökosystem als der bislang praktizierte Rückwurf einer deutlich höheren und in großen Teilen nicht mehr überlebensfähigen Beifangmenge. 8. Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass viele Fischer ihre Quote durch unerwünschten Beifang erfüllen werden? Die Prämisse ist unzutreffend. Nach Ansicht der Landesregierung ist es weder eine Tatsache noch zukünftig möglich, dass viele Fischer ihre Quote durch unerwünschten Beifang erfüllen werden. Fischer erhalten nicht eine Gesamtquote für alle anzulandenden Arten, sondern Quoten für einzelne Fischarten. Deshalb werden Beifänge nicht auf die Zielart angerechnet, sondern auf die für diese Art bestehende Quote. Verfügt Deutschland für die betreffende Beifangart über keine oder keine ausreichende Quote, so besteht die Möglichkeit eines Quotentauschs mit anderen Nationen. Von dieser Möglichkeit wird regelmäßig Gebrauch gemacht. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, dass Fischer ihre Quote für die betreffende Beifangart um bis zu 10 % überschreiten, indem sie sich diese im Vorgriff auf das Folgejahr leihen. Eine weitere Möglichkeit, um die Fischerei auf eine Zielart trotz erschöpfter Beifangquoten fortsetzen zu können, ist die mit dieser Frage angesprochene Anrechnung der Fangmenge der Beifangart auf die Quote der Zielart. Die Anrechenbarkeit auf die Quote der Zielart ist insgesamt bis zu einer Höhe von 9 % der Zielartquote möglich, wenn sich der Bestand der Nichtzielarten innerhalb sicherer biologischer Grenzen befindet. Bislang wurde von dieser Möglichkeit durch die deutschen Fischereibetriebe kein Gebrauch gemacht. Mit der schrittweisen Ausweitung der Anlandeverpflichtung auf weitere Arten und Fischereien ist jedoch davon auszugehen, dass auch diese Möglichkeit zukünftig genutzt wird. Sie kann jedoch nicht dazu führen , dass „viele Fischer ihre Quote durch unerwünschten Beifang erfüllen werden“, da diese Anrechenbarkeit wie beschrieben für alle Beifangarten zusammen auf 9 % der Zielart begrenzt ist. 9. Welche Forschungsprojekte gibt es in Niedersachsen zur Erforschung neuer Netztechniken , und wie sind diese finanziert? Durch das Forschungsprojekt CRANNET (2013 bis 2015) wurde die ökologisch und ökonomisch optimale Maschenöffnung in der Krabbenfischerei von einem Forschungsverbund des Thünen- Instituts für Seefischerei in Hamburg, des Thünen-Instituts für Ostseefischerei in Rostock und des Instituts für Hydrobiologie und Fischereiwissenschaft der Universität Hamburg bestimmt. Die Finanzierung erfolgte mit Mitteln des Europäischen Fischereifonds, der Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein, der Krabbenfischerei vertreten durch die „MSC-Zertifizierung Deutsche Garnelenfischerei “ sowie Eigenmitteln der beteiligten Institute. Die Projektergebnisse werden gegenwärtig im Rahmen der MSC-Zertifizierung der Krabbenfischerei in Deutschland, den Niederlanden und Dänemark schrittweise in die Praxis überführt. In Planung befindet sich ein Projekt, in dem eine umweltverträglichere Alternative zu den gegenwärtig in der Schleppnetzfischerei in der Nordsee als Scheuerschutz eingesetzten sogenannten Dolly Ropes entwickelt werden soll. Angedacht ist eine Finanzierung mithilfe von Mitteln des Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie der Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein. (Ausgegeben am 19.01.2017) Drucksache 17/7242 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7161 - Fangverbote für Nordseefischer in der Ostsee Anfrage der Abgeordneten Horst Kortlang, Dr. Gero Hocker und Christian Grascha (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz