Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/7289 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7183 - Baustellen ohne Bauarbeiten auf der A 1? Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker, Jörg Bode und Gabriela König (FDP) an die Landesregierung , eingegangen am 20.12.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 23.12.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung vom 19.01.2017, gezeichnet Olaf Lies Vorbemerkung der Abgeordneten Am 13. Dezember 2016 war auf der Internetseite beim Dienstleister TOMTOM auf der A 1 eine Baustelle in Höhe Vechta/Cloppenburg ausgewiesen. In nördlicher Fahrtrichtung wurde eine Baustellenlänge von 11 km angezeigt, in südlicher Fahrtrichtung 6,5 km. Auf der Homepage der Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen (VMZ) gab es für den in Rede stehenden Autobahnabschnitt der A 1 keinerlei Baustellen. Weiter südlich werden bei beiden Anbietern auf der A 1 zahlreiche Sperrungen von Richtungsfahrbahnen in beiden Richtungen angezeigt. Bei der VMZ war am 13. Dezember 2016 eine Maßnahme (örtliche Sperrung von Fahrstreifen) im Bereich der AS Bramsche und AS Neuenkirchen/Vörden dargestellt. Verkehrsteilnehmer berichten von einer Maßnahmenlänge von 24 km und einer Ausdehnung bis Holdorf. Vorbemerkung der Landesregierung Auf der A 1 wurden im Jahr 2016 im Abschnitt zwischen den Anschlussstellen (AS) Bramsche und Cloppenburg zwei größere Instandsetzungsmaßnahmen durchgeführt. Es handelte sich hierbei um die Erneuerung der 12 bis 14 Jahre alten Fugenfüllungen der zwischen den Anschlussstellen Cloppenburg und Vechta vorhandenen Betonfahrbahn (rund 10 km Baulänge in beiden Fahrtrichtungen) sowie um eine bereits im Vorgriff auf den bevorstehenden sechsstreifigen Ausbau erforderliche Deckensanierung zwischen den Anschlussstellen Bramsche und Lohne /Dinklage (rund 30 km Baulänge in beiden Fahrtrichtungen). A 1, AS Cloppenburg bis AS Vechta Betonfahrbahnen zeichnen sich in der Regel durch eine hohe Standfestigkeit und Dauerhaftigkeit aus, vorausgesetzt, die Füllungen der bei dieser Bauweise notwendigen Längs- und Querfugen werden in regelmäßigen Abständen erneuert. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass durch Fehlstellen in den Fugenfüllungen Wasser in die unter der Betonfahrbahn liegenden Schichten eindringt und dort zu Ausspülungen führt. Ungleichmäßige Setzungen, Kantenabbrüche und Risse in der Betondecke sind dann die Folge. Der regionale Geschäftsbereich (rGB) Osnabrück der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr hat in der zweiten Jahreshälfte 2016 die Fugenfüllungen der Betonfahrbahn zwischen den Anschlussstellen Vechta und Cloppenburg daher erneuern lassen. Zur Vermeidung größerer Staulängen und zur zeitlichen Beschleunigung waren diese Arbeiten ganz bewusst im Schutze einer sogenannten 4+0-Verkehrsführung konzipiert worden, bei der jeweils zwei Fahrstreifen pro Fahrtrichtung auf einer Richtungsfahrbahn der Autobahn behelfsmäßig eingerichtet sind. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7289 2 Die zweite Richtungsfahrbahn steht dann für ein kontinuierliches Arbeiten vollständig zur Verfügung . Mit der Einrichtung der Verkehrsführung hatte die vom rGB Osnabrück beauftragte Fachfirma am 24.08.2016 begonnen, die eigentlichen Bautätigkeiten liefen ab dem 01.09.2016 und sollten planmäßig bis zum 16.12.2016 abgeschlossen sein, um dann in der Woche vor Weihnachten die Verkehrsführungen zurückbauen zu können. Vor dem Hintergrund der hohen Verkehrsbelastung der A 1 und der damit verbundenen hohen Stau- und Störanfälligkeit im betroffenen Streckenabschnitt war dem Auftragnehmer dabei aufgegeben , verkehrsbehindernde Arbeiten an den Verkehrssicherungen, die nur unter Einziehung mehrerer Fahrstreifen durchzuführen sind (z. B. provisorische Markierungen oder Demarkierungen, Aufstellen bzw. Abbau der transportablen Schutzeinrichtungen), ausschließlich in den Nachtstunden auszuführen. Der vorgesehene Zeitplan wurde vollumfänglich und erfolgreich eingehalten, die Fahrtrichtung Osnabrück war ab dem 17.12.2016 wieder dreistreifig befahrbar, die Fahrtrichtung Bremen ab dem 19.12.2016. A 1, AS Lohne/Dinklage bis AS Bramsche Aufgrund der hohen Nutzungsdauer des Fahrbahnaufbaus zeigten sich in der Vergangenheit im betroffenen Streckenabschnitt erhebliche Fahrbahnschäden (Ausmagerungen, Risse, Schlaglöcher), die immer wieder aufwändig im Rahmen von Einzelflickstellen saniert werden mussten. Auf weiter Streckenlänge war die Fahrbahndecke allerdings auch aus Alterungsgründen substanziell dermaßen stark geschädigt, dass eine uneingeschränkte Befahrbarkeit nicht mehr langfristig zu gewährleisten war. Zudem steht in diesem Bereich der sechsstreifige Ausbau der A 1 bevor. In Abhängigkeit von der noch zu erwartenden Restnutzungsdauer der vorhandenen Fahrbahnbefestigung wurden so lediglich die Erneuerung der reinen Fahrbahndeckschicht bzw. ein Versiegeln mit einer dünnen Asphaltschicht im Heißeinbau konzipiert. Auch im Vorgriff auf den sechsstreifigen Ausbau erfolgten zudem in Teilbereichen provisorische Verbreiterungen der vorhandenen Fahrbahnbefestigung, um eine ausreichende Fahrbahnbreite zur Aufnahme der zukünftig erforderlichen Verkehrsführungen sicherstellen zu können. Zur Ausführung kam diese Baumaßnahme ab dem 27.06.2016 in mehreren, teilweise parallel laufenden Teilabschnitten im gesamten rund 30 km langen Streckenabschnitt zwischen den Anschlussstellen Lohne/Dinklage und Bramsche. Arbeiten mit größeren Verkehrsbehinderungen durften dabei ausschließlich in der verkehrsarmen Zeit zwischen 20 Uhr und 5 Uhr durchgeführt werden . Mit der Leistungsausführung waren Fachfirmen des Straßenbaus und der Verkehrssicherung beauftragt. Das Bauende dieser Maßnahme war planmäßig für Anfang Dezember 2016 (KW 49) vorgesehen, der ursprüngliche Zeitplan wurde trotz teilweise widriger Witterungsumstände vor allem in den Sommermonaten vollumfänglich und erfolgreich eingehalten. Am 04.12.2016 waren die Bautätigkeiten vollständig abgeschlossen. 1. Gab es am 13.12.2016 eine Baustelle auf der A 1 in Höhe Vechta/Cloppenburg? Am 13.12.2016 war auf der Bundesautobahn 1 in beiden Fahrtrichtungen eine Baustelle im Streckenabschnitt zwischen Vechta und Cloppenburg eingerichtet. 2. Wenn ja: Warum war diese nicht auf der kartographischen oder/und textlichen Darstellung der VMZ im Internet dargestellt bzw. erkennbar? Die Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen/Region Hannover (VMZ) erhält u. a. Informationen über Baustellen durch verkehrsbehördliche Anordnungen (VBA). Diese Anordnungen sind in Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7289 3 der Regel in Abhängigkeit von den Verkehrsführungen zeitlich befristet. Diese Befristung begrenzt auch die Darstellungszeit der Baumaßnahmen im Internet. Durch einen Datenübertragungsfehler wurde die ab dem 23.11.2016 für die Baumaßnahme gültige VBA nicht der VMZ übermittelt, sodass die Internetdarstellung automatisch aufgehoben und somit die gültige Verkehrsführung nicht mehr dargestellt wurde. 3. Wieso waren am 13.12.2016 im Bereich der Baustelle auf der A 1 in Höhe Vechta/Cloppenburg jeweils die beiden linken Richtungsfahrbahnen gesperrt? Infolge des Rückbaus der Verkehrssicherung mussten die dort für die ursprüngliche 4+0-Verkehrsführung eingerichteten Mittelstreifenüberfahrten geschlossen werden. Hierzu war eine Einziehung der zweiten Überholfahrstreifen beider Richtungsfahrbahnen unumgänglich. Es handelte sich um die letzte Bauphase. 4. Wieso waren am 13.12.2016 im Bereich der Baustelle auf der A 1 in Höhe Vechta /Cloppenburg tagsüber keinerlei Bauaktivitäten erkennbar? Das Schließen der Mittelstreifenüberfahrten wurde am 12.12.2016 abgeschlossen. Am 13.12.2016 wurden noch Restarbeiten des Auftragnehmers für die Fugensanierungsarbeiten ausgeführt. In der Nacht vom 12.12. auf den 13.12.2016 wurde bei einstreifiger Verkehrsführung mit dem Rückbau der Verkehrsführung begonnen (Abbau transportabler Schutzeinrichtungen). Die Bauarbeiten waren somit am 13.12.2016 abgeschlossen. Der Abbau der Verkehrsführungen erfolgte aufgrund der erforderlichen einstreifigen Verkehrsführungen im Wesentlichen nachts, um die Verkehrsbehinderungen zu minimieren. 5. Wie lange gibt es die Baustelle auf der A 1 in Höhe Vechta/Cloppenburg bereits, und wie lange wird sie voraussichtlich noch dauern? Die Einrichtung der Baustelle begann am 24.08.2016. Mittlerweile ist die Baustelle vollständig zurückgebaut. Die Fahrtrichtung Osnabrück war ab dem 17.12.2016 wieder dreistreifig befahrbar, die Fahrtrichtung Bremen ab dem 19.12.2016. 6. In welchem Zeitraum (Datum) sind die erforderlichen Arbeiten/Tätigkeiten umgesetzt worden, und in welchem Zeitfenster (Datum) gab es keinerlei bzw. kaum erkennbare Bautätigkeiten im Bereich der Baustelle auf der A 1 in Höhe Vechta/Cloppenburg? Die eigentlichen Bautätigkeiten begannen am 01.09.2016 und wurden mit kleineren Restarbeiten am 13.12.2016 planmäßig abgeschlossen. Im Zuge dieser Baumaßnahme arbeitete die ausführende Fachfirma kontinuierlich, anderenfalls hätte der vorgesehene Zeitplan nicht eingehalten werden können. Im Zusammenhang mit der Einrichtung, dem Umbau und dem Rückbau der Verkehrssicherung fanden stärker verkehrseinschränkende Arbeiten allerdings nur in den Nachtstunden statt. Ergänzend wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 7. Gibt es im Bereich der A 1 zwischen Bramsche und Holdorf eine kilometerlange Geschwindigkeitsreduzierung auf 80 km/h? Nein, es ist mit Ausnahme der seitens der obersten Verkehrsbehörde des Landes Niedersachsen angeordneten Geschwindigkeitsbeschränkung auf 130 km/h im fraglichen Streckenabschnitt derzeit keine anderweitige Geschwindigkeitsbeschränkung aktiviert. Im Zusammenhang mit der Herstellung der oben beschriebenen Fahrbahndecken musste allerdings vor dem Hintergrund der geltenden technischen Vorschriften nach Fertigstellung zunächst die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h reduziert werden. An der Oberfläche einer frischen Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7289 4 Asphalt- oder Betondecke sind eventuell griffigkeitsmindernde, geringfügige Bindemittelanreicherungen möglich, die erst infolge eines kontinuierlichen, flächendeckenden Überrollvorganges durch den Fahrzeugverkehr beseitigt werden können. Die Verkehrsteilnehmer werden in derartigen Fällen durch Hinweisschilder („Neue Fahrbahndecke“ o. Ä.) auf diesen Umstand hingewiesen, so auch bei der A 1 im hier fraglichen Abschnitt. Etwa sechs bis acht Wochen nach Verkehrsfreigabe wird dann die vorhandene Griffigkeit überprüft und - bei erfolgreichem Bestehen dieser Überprüfung - die temporärere Geschwindigkeitsbeschränkung wieder entfernt. Im hier angesprochenen Streckenabschnitt wurden die letzten Geschwindigkeitsbeschränkungen am 19.12.2016 nach erfolgreicher Griffigkeitsüberprüfung aufgehoben. 8. Wenn ja: Seit wann besteht diese Maßnahme, und welche Streckenlänge umfasst selbige ? Da auf einer Gesamtlänge von rund 30 km in beiden Fahrtrichtungen die Fahrbahndecke der A 1 erneuert wurde, war von Juli bis Dezember 2016 in verschiedenen Teilabschnitten und zu unterschiedlichen Zeiten eine temporäre Geschwindigkeitsbeschränkung erforderlich. 9. Hängt die zeitliche Geschwindigkeitsreduzierung vom Belag der Straße ab, oder ist der Zeitraum bei allen neuen Straßenbelägen (grobporig, feinporig, lärmmindernd) gleich lang? Die Notwendigkeit der temporären Geschwindigkeitsbeschränkung gilt für alle Bauweisen (Asphalt und Beton). 10. Ist eine witterungsbedingte Ausdehnung der Geschwindigkeit (Sommer, Winter) einzurechnen ? Es wird auf die Antwort zur Frage 7 verwiesen. 11. Ist die Darstellung auf der Homepage der VMZ (AS Bramsche bis AS Neuenkirchen, ca. 13 km) oder die Erfahrung der Verkehrsteilnehmer (AS Bramsche bis AS Holdorf, ca. 24 km) zutreffend? Die Darstellung auf der Homepage der VMZ entspricht den Angaben der VbA-BE-176.0-2016-A1- OS: Deckensanierung zwischen AS Bramsche und AS Neuenkirchen/Vörden (Kilometer 199,85 bis 210,543) vom 12.09.2016 bis 31.12.2016 in beiden Fahrtrichtungen. Diese Information wurde auf der Internetseite der VMZ unter „Baustellen aktuell“ veröffentlicht. 12. Sind zeitgleich beide Fahrtrichtungen betroffen? Nein, es waren nicht zeitgleich beide Fahrtrichtungen auf der kompletten Streckenlänge betroffen, da zu unterschiedlichen Zeiten in verschiedenen Teilabschnitten gebaut wurde. 13. Trifft es zu, dass zum besagten Zeitpunkt keinerlei Baustelleneinrichtungen in besagten Abschnitten erkennbar sind bzw. waren? Da die Baumaßnahmen im Zusammenhang mit der Deckensanierung am 13.12.2016 bereits erfolgreich abgeschlossen waren, existierten mit Ausnahme der erwähnten temporären Geschwindigkeitsbeschränkungen und noch vereinzelt rückzubauender Stauwarnanlagen keine weiteren Baustelleneinrichtungen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7289 5 14. In welchem Zeitraum (Datum) sind die erforderlichen Arbeiten/Tätigkeiten umgesetzt worden, und in welchem Zeitfenster (Datum) gab es keinerlei bzw. kaum erkennbare Bautätigkeiten im Bereich der A 1 zwischen Bramsche und Holdorf? Die Arbeiten zur Deckensanierung begannen zwischen den Anschlussstellen Lohne/Dinklage und Bramsche am 27.08.2016 und wurden am 04.12.2016 beendet. Die Bautätigkeiten wurden kontinuierlich ausgeführt, wobei stärker verkehrsbehindernde Arbeiten (Einrichtung, Umbau und Rückbau von Verkehrssicherungen) grundsätzlich nachts auszuführen waren. Es wird ergänzend auf die Vorbemerkung verwiesen. 15. Wie lang (Zeitdauer in Tagen oder Wochen) ist die Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h im besagten Abschnitt erforderlich? Die temporäre Geschwindigkeitsbeschränkung wurde in den letzten Teilabschnitten am 19.12.2016 vollständig aufgehoben. 16. Wie schnell darf der Schwerlastverkehr im besagten Abschnitt fahren? Der Schwerlastverkehr darf den besagten Abschnitt der A 1 mit der nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h befahren. (Ausgegeben am 27.01.2017) Drucksache 17/7289 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7183 Baustellen ohne Bauarbeiten auf der A 1? Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker, Jörg Bode und Gabriela König (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr