Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/7291 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7201 - Wie viele Chefjustiziare hat das Wirtschaftsministerium unter Minister Lies? Anfrage des Abgeordneten Christian Grascha (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 23.12.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 03.01.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung vom 19.01.2017, gezeichnet Olaf Lies Vorbemerkung des Abgeordneten Sowohl bei der 11. Jahresfachkonferenz „EU-Beihilfen in deutscher Praxis“ der Europäischen Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht vom 12. bis 14. September 2016 in Berlin als auch auf der Homepage eines juristischen Fachverlages tritt ein Mitarbeiter des MW als „Chefjustitiar“ des niedersächsischen Wirtschaftsministeriums auf. Wörtlich heißt es entweder „Der Referent ist Chefjustiziar des Hauses und seit 2003 Honorarprofessor an der Universität Osnabrück“ (http://www.cfmueller.de/autoren/) oder „Er ist Chefjustiziar des Hauses und u. a. für Großinfrastrukturvorhaben und EU-Beihilferecht im Ministerbüro zuständig“ (http://de.euroacad.eu/fileadmin/ user_upload/dateien/konferenzen/11_Jahresfachkonferenz_EU-Beihilfen_in_deutscher_Praxis_ DMW.pdf, Seite 9). Der Mitarbeiter war bereits im März 2016 medial als „Chefjurist des Niedersächsischen Verkehrsministeriums“ (Neue Presse, 24. März 2016) in Erscheinung getreten. Gemäß dem Organisationsplan des MW ressortiert das Justiziariat im Referat 17 und ist von einer Mitarbeiterin besetzt. Vorbemerkung der Landesregierung Der genannte Mitarbeiter war bis zum 31.05.2016 im Ministerium als Leiter des Referates 17 (Wirtschaftsrecht , EU-Beihilferecht, Justiziariat) eingesetzt. Mit Wirkung vom 01.06.2016 wurde diesem ein anderer Aufgabenbereich im Referat 01 (Büro des Ministers und der Staatssekretärin, Presse) übertragen. Der Umstand, dass der Mitarbeiter bei den Angaben zu seiner Vita in den Seminarprogrammen der Europäischen Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht noch mit seinem bisherigen Aufgabenbereich aufgeführt wurde, ist dem Vorgesetzten des Mitarbeiters, dem Referatsleiter 01, in der Woche vor Weihnachten, der 51. KW, bekannt geworden. Dem Referat Z 1 (Personal) wurde dies am 02.01.2017 bekannt, daneben auch die Darstellung bei dem Verlag. Der Mitarbeiter wurde jeweils umgehend aufgefordert, die Angaben zu seiner Vita richtigstellen zu lassen. Die Berichtigungen sind zwischenzeitlich erfolgt. 1. Ressortiert das Justiziariat des MW im Ministerbüro (Referat 01) oder im Referat 17? Das Aufgabengebiet Justiziariat ist seit dem 01.12.2007 im Referat 17 angesiedelt, in dem alle Rechtsfragen des EU-Beihilferechts zu klären sind. 2. Seit wann ressortiert das Justiziariat im Referat 01 bzw. Referat 17? Siehe Antwort zu Frage 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7291 2 3. Wann hat der letzte Wechsel der Leitung des Referats 17 stattgefunden? Der letzte Wechsel in der Leitung des Referates 17 hat zum 01.06.2016 stattgefunden. 4. Ist der Hausleitung bekannt, dass ein Mitarbeiter des Ministerbüros als „Chefjustiziar“ bei Seminaren und einem Verlag in Erscheinung tritt? Siehe Vorbemerkung. Die Funktion des „Chefjustiziars“ gibt es im Ministerium nicht. Der Begriff wird häufig als Synonym für die Leitung eines Justiziariats genutzt. 5. Wenn ja, seit wann ist der Hausleitung bekannt, dass ein Mitarbeiter des Referats 01 als „Chefjustiziar“ des niedersächsischen Wirtschaftsministeriums bei Seminaren und einem Verlag in Erscheinung tritt? Siehe Vorbemerkung. 6. Ist dem Referat Z 1 (Personal) bekannt, dass ein Mitarbeiter des Ministerbüros als „Chefjustiziar“ bei Seminaren und einem Verlag in Erscheinung tritt? Siehe Vorbemerkung. 7. Wenn ja, seit wann ist dem Referat Z 1 bekannt, dass ein Mitarbeiter des Referats 01 als „Chefjustiziar“ des niedersächsischen Wirtschaftsministeriums bei Seminaren und einem Verlag in Erscheinung tritt? Siehe Vorbemerkung. 8. Ist die Angabe, z. B. bei der Veranstaltung im September 2016, dass der Seminarleiter Chefjustiziar des niedersächsischen Wirtschaftsministeriums sei, zutreffend? Nein. Zu diesem Zeitpunkt war der Mitarbeiter bereits nicht mehr im Aufgabengebiet Justiziariat eingesetzt. 9. Falls nicht, was wurde wann durch die Hausleitung oder durch das Referat Z 1 veranlasst bzw. unternommen, um den in Rede stehenden Umstand abzuändern? Nach Bekanntwerden des Sachverhalts wurde der Mitarbeiter umgehend aufgefordert, die Angaben zu seiner Vita in den Programmen durch den Seminaranbieter bzw. durch den genannten Verlag richtigstellen zu lassen. Die Berichtigungen sind zwischenzeitlich erfolgt. 10. Tritt der „Chefjustiziar“ des niedersächsischen Wirtschaftsministeriums, z. B. bei Seminaren und einem Verlag, mit Zustimmung der Hausleitung in dieser Funktion auf? Nein. Der Mitarbeiter wurde umgehend nach Bekanntwerden aufgefordert, alle Angaben zu seiner beruflichen Vita zu prüfen bzw. zu korrigieren. 11. Tritt der „Chefjustiziar“ des niedersächsischen Wirtschaftsministeriums, z. B. bei Seminaren und einem Verlag, in Abstimmung mit dem Referat Z 1 in dieser Funktion auf? Siehe Antwort zu Frage 10 (Ausgegeben am 27.01.2017) Drucksache 17/7291 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7201 Wie viele Chefjustiziare hat das Wirtschaftsministerium unter Minister Lies? Anfrage des Abgeordneten Christian Grascha (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr