Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/7298 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7176 - Wie viel Landesgeld fließt tatsächlich in den Breitbandausbau? Anfrage des Abgeordneten Axel Miesner (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 19.12.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 23.12.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung vom 24.01.2017, gezeichnet Olaf Lies Vorbemerkung des Abgeordneten Mit Pressemitteilung vom 08.12. 2016, 14:59 Uhr, begrüßt Wirtschafts- und Verkehrsminister Olaf Lies die Entscheidung von EWE zum Glasfaserausbau im Nordwesten. In der Pressemitteilung heißt es im unteren Drittel: „Aus der Förderung des Landes sind noch einmal mehr als 100 Millionen Euro beantragt und zum Teil schon bewilligt.“ Dagegen heißt es in der Broschüre der Landesregierung „Breitbandausbau in Niedersachsen“ aus dem Juli 2016 auf Seite 6 unten: „Insgesamt stehen etwa 120 Millionen Euro für Breitbandförderung in Niedersachsen in den nächsten Jahren zur Verfügung. Sie setzen sich zusammen aus EU- Mitteln und aus dem Landesanteil des Erlöses der Frequenzversteigerungen (Digitale Dividende II).“ Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weise ich darauf hin, dass ich ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung meiner Fragen habe, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Vorbemerkung der Landesregierung Ziel der Landesregierung entsprechend ihrer Breitbandstrategie ist der flächendeckende Ausbau einer zukunftssicheren, leistungsfähigen und nachhaltigen Breitbandinfrastruktur. Bereits im Jahr 2020 sollen alle Haushalte in Niedersachsen mit einem Breitbandanschluss für das schnelle Internet versorgt werden. Seit dem Beschluss über die Breitbandstrategie in 2014 wurden bessere Rahmenbedingungen geschaffen und eine neue Förderkulisse in Niedersachsen aufgebaut. Diese speist sich seitens des Landes aus ca. 120 Millionen Euro Förderung u. a. aus EU-Mitteln und dem Landesanteil aus dem Erlös der Frequenzversteigerungen sowie einem Darlehensprogramm für die Errichtung kreiseigener passiver Breitbandinfrastrukturen bei der NBank. Die Mittel aus dem Landesanteil des Erlöses der Frequenzversteigerungen (Digitale Dividende II) sind als Landesmittel zu werten. Gemäß einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Digitalen Dividende II sind sie für den Breitbandausbau und die Digitalisierung einzusetzen. Der Landtag hat in seinem Beschluss vom 15.12.2014 (Drs. 17/2586) Nr. 4, Satz 2 die Landesregierung aufgefordert , die auf das Land Niedersachsen entfallenden Anteile „wesentlich dem Breitbandausbau zuzuführen“. Die Landesregierung hat diese Mittel komplett dem Breitbandausbau zugeordnet. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7298 2 Die EU-Mittel aus ELER und EFRE sowie die GAK-Mittel können nicht automatisch für den Breitbandausbau genutzt werden. Durch entsprechende Entscheidungen der Landesregierung werden in Niedersachsen erstmals alle verfügbaren Fördertöpfe aufeinander abgestimmt und gebündelt. Die geschickte Kombination von Landes-, Bundes- und EU-Mitteln ergibt so allein ein Zuschussfördervolumen , das nach derzeitigem Planungsstand weit über 300 Millionen Euro betragen wird. Dazu kommt das genannte Kommunale Breitbanddarlehen der NBank mit einem Volumen von bis zu 500 Millionen Euro. 1. Wie viel Geld des Landes (nicht EU-Mittel und nicht vom Bund durchgereichte Erlöse aus Frequenzversteigerungen (Digitale Dividende II)) stand und steht in den Jahren 2013 bis 2018, jeweils nach Jahren getrennt, im Landeshaushalt zur Verfügung? Kofinanzierungshilfe (Bedarfszuweisungen) Breitbandausbau nach § 13 NFAG zur Unterstützung finanzschwacher Kommunen: 2013 - 2014 - 2015 2 110 000,00 Euro 2016 675 048,20 Euro 2017 Keine Angabe möglich, da die Beantragung durch die Kommunen erfolgt. 2018 Keine Angabe möglich, da die Beantragung durch die Kommunen erfolgt. Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“: 2013 975 000 Euro, 2014 975 000 Euro, 2015 975 000 Euro, 2016 975 000 Euro, 2017 975 000 Euro, 2018 975 000 Euro. 2. Welche Förderrichtlinien gibt es für die sich aus der Antwort zu Frage 1 ergebenden Fördermittel (gemeint sind ausdrücklich nicht EU-Mittel oder Erlöse der Frequenzversteigerungen (Digitale Dividende II))? Grundlage für die Kofinanzierungshilfe (Bedarfszuweisungen) Breitbandausbau nach § 13 NFAG zur Unterstützung finanzschwacher Kommunen ist das Niedersächsische Gesetz über den Finanzausgleich (NFAG) in der Fassung vom 14.09.2007, Nds. GVBl. S 466, zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2015, Nds. GVBl. S. 423. Die Förderung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes “ erfolgt auf Basis der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume (RL Breitbandförderung - ländlicher Raum). RdErl. d. ML v. 15.12.2015, Nds. MBl. Nr. 48/2015 S. 1544. 3. Plant die Landesregierung, in Zukunft echte eigene Finanzmittel (gemeint sind ausdrücklich nicht EU-Mittel oder Erlöse der Frequenzversteigerungen [Digitale Dividende II]) für den Breitbandausbau in Niedersachsen einzusetzen? Die aktuelle Förderkulisse für die Zeit bis 2020 steht und wird von den Kommunen intensiv genutzt. In diesem Rahmen stehen seit 2013 jährlich 2,438 Millionen Euro aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ zweckgebunden für den Breitbandausbau zur Verfügung. Dafür erfolgt eine prozentuale Ausgabenerstattung des Bundes in Hö- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7298 3 he von 60 %. Somit entfallen jährlich 40 %, mithin 975 000 Euro, auf reine Landesmittel. Daneben stehen auch Mittel nach § 13 NFAG für den Breitbandausbau zur Verfügung. Die Landesregierung wird ihr Ziel des Ausbaus einer zukunftssicheren, leistungsfähigen und nachhaltigen Breitbandinfrastruktur konsequent weiter verfolgen. Die Ausgestaltung der Förderpolitik ab 2020 wird sich von diesem Ziel ableiten. Die Herkunft der dann zur Verfügung stehenden Mittel zur Erreichung des Ziels wird wesentlich von der Ausgestaltung der künftigen Förderprogramme von EU und Bund abhängen. 4. Wenn ja, in welcher Größenordnung pro Jahr und ab wann? Siehe Frage 3. (Ausgegeben am 01.02.2017) Drucksache 17/7298 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7176 Wie viel Landesgeld fließt tatsächlich in den Breitbandausbau? Anfrage des Abgeordneten Axel Miesner (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr