Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/7299 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7162 - L 190: Hat die Landesregierung auch Erkenntnisse über den Feierabendverkehr in Schlage- Ickhorst? Anfrage der Abgeordneten Dr. Stefan Birkner, Jörg Bode und Gabriela König (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 15.12.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 20.12.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung vom 23.01.2017, gezeichnet Olaf Lies Vorbemerkung der Abgeordneten In der Antwort auf die kleine Anfrage „Entlastung des Kreuzungsbereichs der L 190 und K 101“ (Drucksache 17/6852) macht die Landesregierung Angaben zum Rückstau im morgendlichen Berufsverkehr . Über mögliche Verkehrsbehinderungen im Feierabendverkehr werden keine Ausführungen gemacht. Auch vor dem Hintergrund der Kritik an der Ampelschaltung an der B 65 in Ilten ergeben sich Nachfragen. Dort heißt es: „Autofahrer sind von der Situation an der B 65 genervt /Landesbehörde kann wegen Personalmangel nichts unternehmen“ (HAZ, 07.12.2016). 1. Hat die Landesregierung Erkenntnisse über das Verkehrsaufkommen im Kreuzungsbereich L 190 in Schlage-Ickhorst, die im Zusammenhang mit dem abendlichen Berufsverkehr stehen und, wenn ja, welche? Es ist bekannt, dass das Verkehrsaufkommen an der Kreuzung sowohl in den morgendlichen als auch in den abendlichen Spitzenstunden hoch ist und damit grundsätzlich eine Überprüfung der Leistungsfähigkeit dieser Kreuzung angeraten ist. 2. Was ist bezüglich der Diskussionen über den Ausbau der Kreuzung L 190/K 101 (Abbiegespur ) in den vergangenen zwölf Monaten vonseiten der Landesregierung unternommen worden? Am 20.04.2016 wurde der Kreuzungsbereich in einem Ortstermin mit der Gemeinde Wedemark, der Region Hannover, der Polizei und Vertretern des Geschäftsbereiches Hannover der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) begutachtet. Es bestand Einigkeit darüber, dass hier Handlungsbedarf bestehe, eine bauliche Änderung allerdings kurzfristig nicht realisierbar sei. Um die Situation und daraus folgende Maßnahmen besser beurteilen zu können , einigte man sich, eine Verkehrszählung durchzuführen. Die Gemeinde Wedemark bot an, diese durchzuführen. Am 24.11.2016 übergab die Gemeinde ihre Zählung an den Geschäftsbereich Hannover der NLStBV. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7299 2 3. Gibt es noch Erkenntnisdefizite über das Ausmaß des Verkehrsaufkommens im Kreuzungsbereich L 190/K 101 und, wenn ja, welche? Die von der Gemeinde übergebene Zählung umfasst nur den 22.11.2016 im Zeitraum von 15:00 bis 16:00 Uhr und ist damit nicht als repräsentativ anzusehen. Um eine qualitative Aussage über die tatsächliche Verkehrsbelastung in den morgendlichen und abendlichen Spitzenstunden zu ermöglichen , ist eine Zählung an einem Werktag außerhalb der Ferienzeiten (Dienstag, Mittwoch oder Donnerstag) erforderlich, die mindestens die Zeiträume vormittags von 06:00 Uhr bis 09:00 Uhr und nachmittags von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr umfasst und Aussagen zu den Fahrzeuggruppen (Leichtverkehr , Lkw und Busse sowie Lkw-Fahrzeugkombinationen) enthält. 4. Kann sich die Landesregierung vorstellen, eine Verkehrszählung an der Kreuzung L 190/K 101 in den kommenden Wochen durchzuführen (bitte mit Begründung)? Aus den Antworten zu den Fragen 2 und 3 wird deutlich, dass nur eine qualifizierte Verkehrszählung geeignet ist, Lösungen für den Kreuzungsbereich zu entwickeln. Der Geschäftsbereich Hannover der NLStBV plant deshalb, diese in 2017 zu beauftragen. Dazu ist zunächst das Vergabeverfahren „Verkehrszählungen“ durchzuführen. Erst nach erfolgreicher Vergabe kann mit dem Auftragnehmer die weitere terminliche Abstimmung erfolgen. 5. Wenn ja, wann ist mit einer belastbaren Verkehrszählung im gefragten Kreuzungsbereich zu rechnen? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 6. Ist die Leistungsfähigkeit der Kreuzung L 190/K 101 noch zeitgemäß oder bedarf sie der Anpassung? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 7. Welche Optimierungsmaßnahmen der Lichtzeichenanlage an der Kreuzung L 190/K 101 sind geeignet, um die Leistungsfähigkeit der Kreuzung im Berufsverkehr zu gewährleisten ? Die Lichtsignalanlage an der Kreuzung L 190/K 101 wird bereits verkehrsabhängig geschaltet. Erst die Auswertung der noch durchzuführenden qualifizierten Verkehrszählung wird zeigen, welche Maßnahmen geeignet sind, die Leistungsfähigkeit der Kreuzung weiter zu erhöhen. 8. Wann werden diese Maßnahmen zeitlich umgesetzt? Aus den vorgenannten Gründen lassen sich zur zeitlichen Umsetzung derzeit noch keine belastbaren Aussagen treffen. 9. Bezüglich der Ausschreibung der Optimierung der Lichtzeichenanlage L 190/K 102 in Scherenbostel: Was umfasst die Ausschreibung der Optimierung der Lichtzeichenanlage L 190/ K 102 in Scherenbostel? Es ist angedacht, einen sogenannten Diagonalgrünpfeil zu installieren. Damit wird dem Verkehr aus Richtung Osten kommend eine Nachlaufphase zur Verfügung gestellt, in der dieser ohne Gegenverkehr frei in die L 109 Richtung Hannover einbiegen kann. Die Ausschreibung beinhaltet auch eine Standsicherheitsprüfung des zu erweiternden Signalmastes, da dieser mit einer zusätzlichen Windangriffsfläche aufgrund eines weiteren Signalgebers belastet wird. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7299 3 10. Was wird die Optimierung der Lichtzeichenanlage L 190/K 102 in Scherenbostel voraussichtlich kosten? Die Kosten für die Nachinstallation eines zusätzlichen Signalgebers (Diagonalgrünpfeil) und die Programmierung der Anlage belaufen sich voraussichtlich auf ca. 5 000 Euro. 11. Ist der Schwellenwert für ein öffentliches Vergabeverfahren überschritten? Nein. Da die vorhandene Signalanlage die herstellerbezogene Technik nutzt und es sich nicht um einen größeren Umbau oder eine Neuinstallation handelt, kommt hier kein öffentliches Vergabeverfahren zur Anwendung. Es erfolgt eine freihändige Vergabe an die Signalbaufirma unter Beachtung der Vergabevorschriften. 12. Umfasst die Optimierung der Lichtzeichenanlage L 190/K 102 in Scherenbostel auch Umbaumaßnahmen im Kreuzungsbereich? Derzeit ist es nicht vorgesehen, die Knotengeometrie der Kreuzung zu ändern. 13. Hat sich der Umbau der Kreuzung L 190/K 102 (gemeint sind die Anlage von Abbiegestreifen und die Erweiterung der Ampel im Sommer 2009) verkehrstechnisch bewährt? Ja, insofern wird jetzt auch nur die Lichtzeichenanlage überarbeitet. 14. Gibt es an dieser Kreuzung weiteren Optimierungsbedarf und, wenn ja, welchen? Dazu liegen derzeit keine Erkenntnisse vor. 15. Gibt es in der Region Hannover weitere Lichtzeichenanlagen/Ampelkreuzungen, die z. B. im Berufsverkehr einen Engpass darstellen, und wenn ja, welche sind dies? Die Verkehrsbelastung im Ballungsraum Hannover ist gerade in den Spitzenstunden an den Einund Ausfallstraßen hoch. Dabei wird punktuell auch die Leistungsfähigkeit von Kreuzungsanlagen überschritten. Eine systematische Verkehrsanalyse des Großraumes Hannover, die neben den von hier betreuten Landes- und Bundesfernstraßen auch die Straßen der Region Hannover und der Stadt Hannover umfasst, liegt der Landesregierung nicht vor. 16. Wie viele Ampelschaltungen in der Region Hannover, die in den Zuständigkeitsbereich der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Hannover - fallen, könnten oder müssten an die aktuellen Verkehrszahlen zu Spitzenzeiten angepasst werden? Es wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. 17. Wie viele könnten durch eine ausschließliche Optimierung der Lichtzeichenanlagen eine Beschleunigung des Verkehrsflusses herbeiführen? Es wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7299 4 18. Bei welchen Lichtzeichenanlagen/Ampelkreuzungen wären bauliche Veränderungen oder sonstige Maßnahmen ratsam oder erforderlich, um eine Beschleunigung des Verkehrsflusses herbeiführen? Es wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. 19. Welches Interesse verfolgt die Landesregierung im Zusammenhang mit dem Verkehrsfluss im Berufsverkehr im Umland von Hannover? Für die in der Verantwortung des Landes liegenden Bundesfern- und Landesstraßen wird ein bestmöglicher Verkehrsfluss mit den zur Verfügung stehenden Kapazitäten und Haushaltsmitteln angestrebt . 20. Vor dem Hintergrund der Berichterstattung zum Verkehrsfluss im Umland von Hannover , z. B. im Zuge der L 190 oder der B 65: Sind der Landesregierung Klagen oder Beschwerden bekannt, die zu Frust von Verkehrsteilnehmern, Berufspendlern oder Berufskraftfahrern führen oder geführt haben? Verkehrliche Engpässe, seien sie durch notwendige Baumaßnahmen im Straßennetz oder durch Unfälle bedingt, führen immer wieder zu nachvollziehbaren Klagen einzelner Verkehrsteilnehmer. Die enorme Verkehrsbelastung im Ballungsraum gerade in den morgendlichen und abendlichen Spitzenstunden betrifft dabei alle Straßen der beteiligten Baulastträger in und um Hannover. Vereinzelt wenden sich Verkehrsteilnehmer an die verantwortlichen Stellen. 21. Welche Vor- oder Nachteile hätten die gesetzlich geschützten Schutzgüter von einer Optimierung des Verkehrsflusses zu erwarten? Grundsätzlich sind bei jedem Eingriff die gesetzlichen Grundlagen zu beachten. Sofern wesentliche Veränderungen vorgenommen werden, greifen die in den Fachgesetzen vorgesehenen Verfahren. 22. Hat die zuständige Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Hannover - ein Problem im Bereich Personalmangel? Der regionale Geschäftsbereich Hannover der NLStBV ist in den letzten Jahren in personeller Hinsicht nicht immer voll besetzt gewesen. Das gilt auch für das Sachgebiet Verkehr. Das hatte zur Folge, dass einzelne Maßnahmen nicht in der gewünschten zeitlichen und fachlichen Quantität selbst bearbeitet werden konnten. Wie das Beispiel L 190 zeigt, erfordert eine erfolgreiche und qualifizierte Mitarbeit der Kommunen auch eine personelle Begleitung durch den Geschäftsbereich. 23. Wann werden die gegebenenfalls vorhandenen Probleme im Bereich Personalmangel bei der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Hannover - beseitigt sein? Der Fachkräftemangel ist bundesweit bekannt und nimmt auch Niedersachsen nicht aus. Bisher ist es der Landesstraßenbauverwaltung gelungen, alle zur Verfügung stehenden Mittel sowohl des Bundes- als auch des Landeshaushaltes sinnvoll in Bauprojekten einzusetzen. So hat das Land im vergangenen Jahr vom Bund anstelle der angedachten 562 Millionen Euro letztlich 605 Millionen Euro abnehmen können. Zur weiteren Stärkung sind im Doppelhaushalt jeweils 50 Personalstellen zusätzlich geschaffen worden. (Ausgegeben am 30.01.2017) Drucksache 17/7299 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7162 L 190: Hat die Landesregierung auch Erkenntnisse über den Feierabendverkehr in Schlage-Ickhorst? Anfrage der Abgeordneten Dr. Stefan Birkner, Jörg Bode und Gabriela König (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr