Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/7334 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7188 - Plan-Mitarbeiterkapazität für das neue Förderprogramm „Soziale Innovation“ Anfrage der Abgeordneten Horst Kortlang, Jörg Bode und Gabriela König (FDP) an die Landesregierung , eingegangen am 21.12.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 30.12.2016 Antwort der Niedersächsischen Staatskanzlei namens der Landesregierung vom 27.01.2017, gezeichnet Dr. Jörg Mielke Chef der Staatskanzlei Vorbemerkung der Abgeordneten Am 16.12.2016. war dem Rundblick unter der Überschrift „Zahlungen an die NBank: Schnäppchenjäger in der Staatskanzlei“ zu entnehmen, dass Leistungen bei der landeseigenen Förderbank zwar beauftragt, aber nicht in angemessener Höhe beglichen werden sollen. Für die Umsetzung eines neuen Förderprogramms der Landesregierung hat die NBank als Dienstleister eine sogenannte Plan-MAK, eine voraussichtlich erforderliche Mitarbeiterkapazität, errechnet. Die Plan-MAK ist eine bewährte und anerkannte Kennzahl für Berechnungen im Personalmanagement. Laut Berichterstattung hat die Staatskanzlei die von der NBank errechnete Mitarbeiterkapazität für das neue Förderprogramm „Soziale Innovation“ nahezu halbiert. Vorbemerkung der Landesregierung Die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank), Anstalt des öffentlichen Rechts, unterstützt die Landesregierung bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Alleiniger Träger der Anstalt und somit vollständig geschäftsbestimmend ist das Land Niedersachsen. Mit Beginn der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 übertrug die Staatskanzlei die operative Umsetzung der ESF-Richtlinie „Soziale Innovation“ auf diese fördermittelverwaltende Stelle. Durch dieses Förderprogramm sollen gezielt neue Wege und Ansätze zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen in zwei Handlungsfeldern entwickelt, erprobt und umgesetzt werden. Konkret handelt es sich dabei um die Bereiche 1. Anpassung an den Wandel im Bereich der Arbeitswelt durch veränderte Anforderungen und Bedarfe der Beteiligten und 2. Sicherung und Verbesserung des Zugangs zu Sozial- und Gesundheitsdienstleistungen im Rahmen der regionalen Daseinsvorsorge, um insbesondere ländlich-periphere Räume zu unterstützen . Dabei sind die inhaltlichen Rahmenvorgaben der EU-Förderung maximal ausgeschöpft und keine weiteren Einschränkungen vorgenommen worden. Dieses Förderprogramm ist damit beispielgebend für die Zukunft der projektorientierten ESF-Förderung in Niedersachsen und bereitet so den inhaltlichen Übergang in die EU-Förderperiode ab 2021 vor. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7334 2 1. Kann die Landesregierung den im Rundblick umschriebenen Sachverhalt über die einseitige Kürzung der errechneten Mitarbeiterkapazität beim neuen Förderprogramm „Soziale Innovation“ um nahezu 50 % (von Plan-MAK 3,2 auf Plan-MAK 1,76) erläutern? Die NBank bezifferte zu Programmbeginn den Kostenaufwand für die operative Umsetzung der ESF-Richtlinie „Soziale Innovation“ auf 1,5 MAK pro Jahr. Der hierfür zugrunde liegenden Kalkulation folgte die Staatskanzlei; der Landtag stellte hierfür jährlich 198 000 Euro über den Einzelplan 02 zur Verfügung. Im Verlauf der Programmbewirtschaftung hat sich die Staatskanzlei kontinuierlich für bürokratiearme und sachgerechte Lösungen eingesetzt, um mit den vorgesehenen MAK-Werten die Förderrichtlinie bewirtschaften lassen zu können. So wurde im Laufe des Jahres 2016 nach Abschluss der ersten Antragsrunde eine umfangreiche RL-Änderung vorbereitet, die am 01.11.2016 mit dem Ziel in Kraft trat, wesentliche Aufwandtreiber zu beseitigen. Die Änderungen betrafen 1. den Ausschluss von Vorhaben, die der Beihilfe unterliegen, 2. die Aufhebung der starren Wertgrenzen, die aufgrund des Standardeinheitskostenerlasses viele Ausnahmegenehmigungen erforderlich machten, 3. die Einführung einheitlicher Pauschalen für beide Projektförderschwerpunkte sowie 4. eine Vereinfachung des Scorings. Vor diesem Hintergrund ist zu erwarten, dass im Jahr 2017 ff. die bereits auf 1,76 erhöhten MAK- Werte auskömmlich sein werden. 2. Welche Erkenntnisse, Erfahrungswerte oder Annahmen liegen der Plan-MAK-Kürzung durch die Staatskanzlei für das Förderprogramm „Soziale Innovation“ zugrunde? Der Staatskanzlei liegen u. a. durch Prüfungsmitteilungen von Rechnungshöfen Erkenntnisse zu Aufwänden vor, die durch die operative Umsetzung von ESF-Förderprogrammen bei Landesförderinstituten mit und ohne eigene Banklizenz ausgelöst werden. Zudem verfügen nahezu alle Ressorts über umfängliche Erfahrungswerte zur Ermittlung von MAK-Werten im Zuge der Umsetzung von EU-Programmen, auf die die Staatskanzlei ebenso zurückgreifen kann. 3. Was ist an Leistungen bzw. tatsächlichem Arbeitsumfang in der Plan-MAK von 1,76 hinterlegt ? Die operative Umsetzung der ESF-Förderung im Programm „Soziale Innovation“ ist durch 1,76 MAK gewährleistet. 4. Was wäre an Leistungen bzw. tatsächlichem Arbeitsumfang in der Plan-MAK von 3,2 enthalten? Das Minimalprinzip gemäß § 7 LHO verlangt, ein bestimmtes Ergebnis mit möglichst geringem Mitteleinsatz zu erzielen. Dieses wurde durch den Einsatz von 1,76 MAK erreicht. Eine darüber hinausgehende Finanzierung würde gegen das Haushaltsrecht des Landes Niedersachsen verstoßen. 5. Hat es Widerstände oder Kritik zur durch die Staatskanzlei einseitig vorgenommen Plan-MAK-Kürzung für das Förderprogramm „Soziale Innovation“ gegeben? Wie in der Antwort zu Frage 1 dargestellt, hat es keine „einseitig vorgenommene Plan-MAK- Kürzung“ gegeben. Der nunmehr vereinbarte MAK-Wert von 1,76 stellt stattdessen einen Aufwuchs gegenüber den ursprünglich angesetzten 1,5 MAK um 0,26 dar. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7334 3 6. Wenn ja, wie stellen sich die Widerstände oder die Kritik dar? Siehe Antwort zu Frage 5. 7. Beansprucht die Staatskanzlei trotz der Halbierung der „technischen Hilfe“ die volle Leistung der NBank für das Förderprogramm „Soziale Innovation“ (bitte mit Begründung )? Siehe Antworten zu den Fragen 1 und 3. 8. Welche Erfahrungen hat die Landesregierung mit dem Instrument der Plan-MAK in Bezug auf Verlässlichkeit bei der Personalschlüsselberechnung bisher gemacht? Das Instrument der MAK-Berechnung eröffnet vielfältige Einblicke in die Kostenstrukturen der Fördermittelverwaltung . Dabei kommen Personalschlüsselberechnungen lediglich im Rahmen einer ressortbezogenen Kostenträgerlast eine Bedeutung zu. Maßgeblicher ist hingegen ein konstruktiver und stetiger Kostenüberwachungsprozess zwischen der jeweils programmverantwortlichen Stelle und der operativen Umsetzungseinheit, um zu einer möglichst wirtschaftlichen EU-Förderung zu gelangen. Der damit einhergehenden Verantwortung kommt die Staatskanzlei nach. 9. Wie rechtfertigt diese Erfahrung das in Rede stehende Vorgehen der Staatskanzlei mit der Halbierung der prognostizierten Plan-MAK beim Förderprogramm „Soziale Innovation “? Siehe Antworten zu den Fragen 5 und 8. 10. Wie stellt sich die Staatskanzlei die Ausführung des Förderprogramms „Soziale Innovation “ vor, wenn die erforderliche Mitarbeiterkapazität nicht bezahlt wird? Siehe Antworten zu den Fragen 1 und 3. 11. Bessert die Staatskanzlei die einseitige Reduzierung der Plan-MAK beim Förderprogramm „Soziale Innovation“ nach (bitte mit Begründung)? Wie in der Antwort zu Frage 1 dargelegt, ist eine im operativen Bereich aufwandsmindernde Richtlinienanpassung bereits im Jahr 2016 erfolgt. 12. Was ist der Grund der einseitigen Reduzierung der Plan-MAK beim Förderprogramm „Soziale Innovation“ durch die Staatskanzlei? Siehe Antwort zu Frage 5. 13. Wofür hat die Staatskanzlei die eingesparten Ausgaben beim Förderprogramm „Soziale Innovation“ - laut Rundblick geht es um 30 000 bis 40 000 Euro pro Jahr - verplant? Wie in den Antworten zu den Fragen 1 und 5 dargestellt, hat es keine Kürzungen gegeben, die anderweitig zu Mehrausgaben hätten führen können. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7334 4 14. Welchen administrativen Aufwand verursacht die Betreuung und Abwicklung des Förderprogramms „Soziale Innovation“? Mit dem EU-Programm „Soziale Innovation“ ist ergänzend zu den 1,76 MAK im operativen Bereich ein konzeptioneller und strategischer Aufwand in der Staatskanzlei von ca. 0,85 VZE verbunden. 15. Ist das Förderprogramm „Soziale Innovation“ eher schlank und einfach oder aufwendig in der Abwicklung? Vor dem Hintergrund, dass das Wirtschaftsministerium rund 180 MAK und das Sozialministerium rund 120 MAK bei der operativen Programmumsetzung der EU-Förderung finanzieren, kommt der Umsetzung der Richtlinie „Soziale Innovation“ mit 1,76 MAK ein Pilotcharakter zu, der es der mit der operativen Umsetzung betrauten Fördermittelverwaltung frühzeitig erlaubt, Verfahrens- und Fachkenntnisse aufzubauen, die für die EU-Förderperiode ab 2021 maßgeblich sein werden. (Ausgegeben am 01.02.2017) Drucksache 17/7334 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7188 Plan-Mitarbeiterkapazität für das neue Förderprogramm „Soziale Innovation“ Anfrage der Abgeordneten Horst Kortlang, Jörg Bode und Gabriela König (FDP) Antwort der Niedersächsischen Staatskanzlei