Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/7341 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7159 - Kann das Projektbüro Südniedersachsen Fördergelder bei den Bewilligungsstellen „reservieren “? Anfrage der Abgeordneten Christian Grascha, Hermann Grupe, Jörg Bode und Horst Kortlang (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 13.12.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 19.12.2016 Antwort der Niedersächsischen Staatskanzlei namens der Landesregierung vom 30.01.2017, gezeichnet Dr. Jörg Mielke Chef der Staatskanzlei Vorbemerkung der Abgeordneten Das Förderprogramm für Südniedersachsen speist sich überwiegend aus öffentlichen Mitteln und unterliegt somit den Kriterien „maximale Transparenz“ (Landesbeauftragter Wunderling-Weilbier, http://www.suedniedersachsenprogramm.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/veranstaltungen_ter mine/das-projektbuero-suedniedersachsen-hier-werden-die-ideen-fuer-das-suedniedersachsenpro gramm-vorangebracht--147247.html), „objektive Verfahren“ und „verantwortungsvolle Verwendung“ (Dr. Witt, Leiterin Projektbüro Südniedersachsen, Ebenda). Mit Stand September 2016 sollen 21 Projekte beantragt und 12 bewilligt sein. Die 21 Projekte sollen ein Volumen von 74 Millionen Euro ausmachen und sich gleichmäßig auf die sechs Handlungsfelder verteilen. Das „Südniedersachsenprogramm “ ist auf 100 Millionen Euro bis 2020 ausgelegt, und bis Jahresende 2016 sollen planmäßig 28 bzw. 29 Projekte mit einem Volumen bis zu 87 Millionen Euro in der Antragstellung sein. Die Planungen für das „Südniedersachsenprogramm“ für 2017 müssten gemäß Landesbeauftragten Wunderling-Weilbier bereits abgeschlossen sein. Im Jahresbericht 2016 zum „Südniedersachsenprogramm“ äußert Frau Staatssekretärin Honé: „Die Niedersächsische Landesregierung will, dass alle Regionen Zukunft haben. Ich freue mich, dass Südniedersachsen das Angebot des Landes so positiv umsetzt. Dieses Beispiel kann zum Modell für andere Regionen werden“. Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung verfolgt die Zielsetzung, die regionale Landesentwicklungspolitik so zu gestalten , dass alle Teilräume des Landes gleiche Chancen für eine eigenständige und nachhaltige Entwicklung erhalten. Insbesondere die regionalisierte EU-Förderung stellt sicher, dass den vom demografischen und strukturellen Wandel betroffenen Regionen neue Gestaltungsperspektiven eröffnet werden. Das Südniedersachsenprogramm trägt dabei dem besonderen Entwicklungsbedarf der Region Südniedersachsen Rechnung. Es ist eine gemeinsame Initiative vom Land und der Region Südniedersachen , die über eine Intensivierung der regionalen Zusammenarbeit zu zusätzlichen Investitionen in der Region führen soll. Dazu haben Land und Region das Südniedersachsenprogramm gemeinsam erarbeitet und beschlossen. Zentrales Element ist eine Regionale Entwicklungsagentur - das Projektbüro Südniedersachsen -, die Projekte und Ideen von regionaler Bedeutung bis zur Antragreife begleitet. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7341 2 Neben der Entwicklung konkreter Projekte und Vorhaben hat das Südniedersachenprogramm zu einer Intensivierung der regionalen Kooperation geführt und das regionale Bewusstsein gestärkt. Die Region und ihre Akteure nehmen ihre Verantwortung für die Entwicklung der Region gemeinsam wahr und beteiligen sich über den Steuerungs- und Wirtschaftsausschuss an der Umsetzung des Programms. Das ist ein ganz wichtiger Erfolg für diese Region. Der Ansatz des Südniedersachsenprogramms zeigt, dass eine Berücksichtigung der regional spezifischen Herausforderungen und Bedarfe einer Region wichtige Impulse zur ihrer Entwicklung setzten kann. 1. Ist die Planung für 2017 bezüglich der Projekte für das „Südniedersachsenprogramm“ erfolgt? Ja. Gemäß seiner Zielsetzung soll das Südniedersachsenprogramm über regionale bedeutsame Projekte zu zusätzlichen Investitionen in der Region führen. Das Projektbüro sammelt dazu laufend Projektvorschläge und Ideen, die nach entsprechendem Votum durch den Steuerungsausschuss Südniedersachsen bis zur Antragsreife entwickelt und begleitet werden. Auf diese Weise wird das Arbeitsprogramm des Projektbüros in einem kontinuierlichen Prozess laufend aktualisiert, so auch mit der Vorhabenplanungen für 2017. 2. Wie setzt sich die Liste der 28 oder 29 Projekte zusammen? In der Vorbemerkung der Abgeordneten nehmen die Fragesteller Bezug auf mündliche Aussagen zum laufenden Arbeitsprogramm des Projektbüros Südniedersachsen mit Stand September 2016. Damals bestand die Zielsetzung des Projektbüros, 28 oder 29 Projekte bis Ende 2016 zur Antragsreife zu entwickeln. Die einzelnen Vorhaben sind auf der Website http://www.suedniedersachsen programm.de in den jeweiligen Handlungsfeldern beschrieben. 3. Welches Finanzierungsvolumen machen die 28 oder 29 Projekte aus? Bis Ende 2016 konnten im Rahmen des Südniedersachsenprogramms insgesamt 28 Projekte beantragt werden. Davon wurde die Bewilligung für ein Vorhaben vom Vorhabenträger aus persönlichen Gründen zurückgegeben. Abzüglich dieses Vorhabens wurden 27 Projekte mit einem Gesamtvolumen von 99,0 Millionen Euro in das Antragsverfahren gegeben. 4. Aus welchen Steuermitteln (EU, Bund, Land und Kommunen) setzt sich die Finanzierung dieser 28 oder 29 Projekte anteilig zusammen? Die Finanzierungsanteile der 27 bisher beantragten Vorhaben verteilen sich wie folgt (Angaben gerundet ): EU-Fonds 17,4 Millionen Euro 17,6 % Bund 12,9 Millionen Euro 13,0 % Land 35,5 Millionen Euro 35,9 % Kommunen 2,5 Millionen Euro 2,5 % andere 30,7 Millionen Euro 31,1 % Gesamt 99,0 Millionen Euro 100,0 % 5. In welcher Höhe haben welche Kommunen bisher die zusätzlichen 16 Millionen Euro Kofinanzierungshilfe des Landes in 2015 und 2016 in Anspruch genommen? Im Jahr 2015 sind Kofinanzierungshilfen im dargestellten Umfange an nachfolgend genannte Kommunen bewilligt und ausgezahlt worden: Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7341 3 Kommune Landkreis Kofinanzierungshilfen in Euro Büddenstedt Gemeinde Helmstedt 98 700 Goslar Landkreis Goslar 337 375 Goslar Stadt Goslar 235 190 Clausthal-Zellerfeld Berg- und Universitäts stadt Goslar 380 125 Osterode am Harz Landkreis Göttingen 243 690 Northeim Landkreis Northeim 2 116 229 Ilsede Gemeinde Peine 91 935 Schaumburg Landkreis Schaumburg 262 854 Obernkirchen Stadt Schaumburg 12 513 Lüchow-Dannenberg Landkreis Lüchow- Dannenberg 1 131 942 Wilhelmshaven Stadt 526 086 Ostercappeln Gemeinde Osnabrück 902 850 Nordenham Stadt Wesermarsch 563 738 Summe: 6 903 227 Im Jahr 2016 sind Kofinanzierungshilfen im dargestellten Umfange an nachfolgend genannte Kommunen bewilligt und ausgezahlt worden: Kommune Landkreis Kofinanzierungshilfen in Euro Goslar Landkreis Goslar 40 995 Goslar Stadt Goslar 32 200 Clausthal-Zellerfeld Berg- und Universitätsstadt Goslar 15 115 Osterode am Harz Landkreis Göttingen 84 748 Bad Sachsa Stadt Göttingen 43 385 Bad Grund Gemeinde Göttingen 29 236 Helmstedt Stadt Helmstedt 21 196 Bodenfelde Flecken Northeim 229 048 Coppenbrügge Flecken Hameln- Pyrmont 37 282 Schaumburg Landkreis Schaumburg 619 927 Obernkirchen Stadt Schaumburg 400 269 Cuxhaven Landkreis Cuxhaven 118 107 Geestland Stadt Cuxhaven 34 802 Börde Lamstedt Samtgemeinde Cuxhaven 184 410 Lüchow-Dannenberg Landkreis Lüchow- Dannenberg 150 493 Worpswede Gemeinde Osterholz 13 475 Uelzen Landkreis Uelzen 96 075 Rosche Samtgemeinde Uelzen 67 124 Osnabrück Stadt 72 000 Wilhelmshaven Stadt 122 850 Dornum Gemeinde Aurich 50 714 Ostercappeln Gemeinde Osnabrück 20 065 Summe: 2 483 519 Zudem werden aus den im Jahr 2016 verbindlich zugesicherten Mitteln in Höhe von rund 3,8 Millionen Euro voraussichtlich Projekte und Maßnahmen der Landkreise Göttingen (Osterode am Harz), Hildesheim, Schaumburg und Lüneburg, der Städte Bad Lauterberg i. H., Göttingen, Goslar, Osnabrück , Wilhelmshaven und Nordenham, der Gemeinden Bad Grund (Harz), Ilsede, Fl. Bodenfelde, Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7341 4 Südheide, Dornum und Ostercappeln sowie der Samtgemeinde Börde Lamstedt gefördert werden können. Nach Vorlage der Bewilligungsvoraussetzungen werden diese Mittel voraussichtlich im Laufe dieses Haushaltsjahres zur Auszahlung kommen. 6. Gibt es bereits Anträge für die 8 Millionen Euro Kofinanzierungshilfe für das Jahr 2017 durch „besonders finanzschwache Kommunen“ (Drucksache 17/4859) aus Südniedersachsen , und, wenn ja, welche sind dies? Nein, da die Bekanntmachung für das Antragsverfahren 2017 zur Gewährung von Kofinanzierungshilfen für EU-geförderte Projekte noch nicht veröffentlicht ist. 7. Sind diese 24 Millionen Euro Kofinanzierungshilfe Bestandteil des Landesanteils (bisher 37,3 %) oder anteilig der Gebietskörperschaften (3,5 %)? Die Kofinanzierungshilfen des Landes versetzen finanzschwachen Kommunen in die Lage, ihre Kofinanzierungsanteile zur Umsetzung von Projekten zur Strukturförderung aufzubringen. In der Darstellung des Projektbüros Südniedersachsen werden die Kofinanzierungshilfen für finanzschwache Kommunen den Landesmitteln zugeordnet und fließen damit in die Berechnung des Landesanteils ein. 8. Wie hoch ist, bezogen auf die 28 oder 29 Projekte bis Ende 2017, der Anteil des niedersächsischen Steuerzahlers am 100-Millionen-Euro-Projekt „Südniedersachsenprogramm “? Vor dem Hintergrund der Mechanismen des Bund-Länder-Finanzausgleiches und der Finanzierung der Europäischen Union ist es nicht möglich, den Anteil des niedersächsischen Steuerzahlers an der Finanzierung des Südniedersachsenprogramms explizit auszuweisen. Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. 9. In welcher Höhe werden rein privatwirtschaftliche Mittel, also ohne Wohlfahrtsverbände , Hochschulen oder Forschungseinrichtungen, als Kofinanzierungsanteil für die Projekte des „Südniedersachsenplans“ bereitgestellt? Für die bisher im Rahmen des Südniedersachsenprogramms genehmigten 17 Vorhaben werden privatwirtschaftliche Mittel in Höhe von 26,7 Millionen Euro bereitgestellt. 10. Welche Institutionen haben diese privatwirtschaftlichen Kofinanzierungsmittel bereitgestellt ? Die privatwirtschaftlichen Mittel für die 17 bisher genehmigten Vorhaben zur Umsetzung des Südniedersachsenprogramms stammen von den begünstigten Telekommunikationsunternehmen im Rahmen des Breitbandausbaus, dem beteiligten Firmenkonsortium im Projekt Sekundärrohstoffzentrum sowie einer privaten Stiftung. 11. Erreicht die Landesregierung das Ziel, bis Ende 2017 gleichmäßig Steuergelder über alle sechs Handlungsfelder in Höhe von 100 Millionen Euro über die Gebietskulisse des „Südniedersachsenprogramms“ zu verteilen? Es ist nicht das Ziel der Landesregierung, bis Ende 2017 gleichmäßig Steuergelder über alle sechs Handlungsfelder in Höhe von 100 Millionen Euro über die Gebietskulisse des Südniedersachsenprogramms zu verteilen. Ein solch unterkomplexes Vorgehen widerspräche dem aktuellen Stand der Regionalforschung. Zugleich zeigt sich durch das Antragsgeschehen bei der Umsetzung des Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7341 5 Südniedersachsenprogramms, dass sich in den verschiedenen Handlungsfeldern unterschiedliche Projektvolumina abbilden. Dieses war so auch zu erwarten. 12. Wie hoch fällt derzeit/bisher die Kofinanzierung durch die Kommunen in Südniedersachsen zum „Südniedersachsenprogramm“ abzüglich der Kofinanzierungsmittel für die Kommunen durch Landesmittel aus? Die kommunale Kofinanzierung für die 27 bisher beantragten Projekte ohne Kofinanzierung für finanzschwache Kommunen beträgt 2,5 Millionen Euro. Dieser vergleichsweise geringe Wert zeigt, dass die Finanzierungslast des Programms keineswegs bei den Kommunen liegt und diese insofern doppelt von dem Programmerfolg profitieren. 13. Welche Landkreise haben welche Projekte in welcher Höhe ohne die Unterstützung durch Landesmittel kofinanziert? Die Landkreise Göttingen (alt) und Holzminden sind aufgrund ihrer vergleichsweise hohen Steuereinnahmekraft nicht berechtigt, Kofinanzierungshilfen beim Land zu beantragen. Aus diesem Grund wird der Breitbandausbau im Landkreis Holzminden ohne zusätzliche Kofinanzierungshilfen des Landes vom Landkreis Holzminden mit Mitteln in Höhe von 300.000 Euro kofinanziert. Auch der Anteil des Landkreises Göttingen beim Projekt SNIC-Technologietransfer (maximal 155 TSD Euro) wurde nicht vom Land kofinanziert. 14. Wie viele Landesmittel sind über alles bisher in die Umsetzung des „Südniedersachsenprogramms “ geflossen? An den bisher beantragten Projekten zur Umsetzung des Südniedersachsenprogramms ist das Land mit Mitteln in Höhe von 35,5 Millionen Euro beteiligt (siehe auch Antwort zu Frage 4). 15. Wie viele Bundesmittel (11 %) sind bisher in die Umsetzung des „Südniedersachsenprogramms “ geflossen? Die 13,0 % Bundesmittel (Stand Dezember 2016) entsprechen 12,9 Millionen Euro (siehe Antwort zu Frage 4). 16. Wie hoch ist der reale Anteil der EU-Fördergelder (13,2 %), die bisher beantragt oder projektiert worden sind (bitte nach Programmen differenzieren)? Mit Verweis auf die Antwort zu Frage 4 beträgt der Anteil der EU-Fördergelder 17,6 %. Von diesen 17,4 Millionen Euro bisher projektierten EU-Fördergeldern entfallen rund 7,0 Millionen Euro auf das ELER- und 10,4 Millionen Euro auf EFRE/ESF-Multifondsprogramm. 17. Wird hierbei die „erhebliche LEADER-Förderung“ (Drucksache 17/4859) für Südniedersachsen in Höhe von 12,8 Millionen Euro berücksichtigt, oder ist diese „on top“ zu betrachten ? Bei den in der Antwort zu Frage 4 dargestellten Finanzvolumen ist die LEADER-Förderung, die die fünf Leader-Regionen im Programmbereich erhalten, nicht berücksichtigt. Die flächendeckende Förderung Südniedersachsens über das LEADER-Programm unterstützt die Region in der Entwicklung seiner ländlichen Räume zusätzlich. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7341 6 18. Wie teilen sich die vielen Millionen Euro für Südniedersachsen bis Ende 2017 in konsumtive und investive Ausgaben auf? Gemäß der in der Vorbemerkung dargestellten Zielsetzung des Südniedersachsenprogramms, über Projekte zusätzliche Investitionen zu tätigen, die zu nachhaltigen Entwicklungsimpulsen in der Region führen, handelt es sich bei allen Mitteln, die durch das Südniedersachsenprogramm in die Region fließen, um Investitionen. 19. Wie kann man die konsumtiven und investiven Ausgaben den sechs Handlungsfeldern zuordnen? Siehe Antwort zu Frage 18. Die Projektkosten für die bisher beantragten Vorhaben verteilen sich auf die sechs Handlungsfelder wie folgt: Handlungsfelder Projektkosten in Millionen Euro 1. Virtuelle Mobilität 40,4 2. Regionale Mobilität 11,3 3. Wissensaustausch 20,6 4. Arbeitskräftepotentiale 2,0 5. Landschaft / Tourismus 9,6 6. Daseinsvorsorge 15,1 Gesamt 99,0 20. Welche ökonomischen Wirkungen erzielen diese Ausgaben in Südniedersachsen? In Anlehnung an die Ex-post-Evaluation der Förderperiode 2007 bis 2013 (European Commission 2016: Ex post evaluation of the ERDF and Cohesion Fund 2007-2013) der EU-Kommission vom 19.09.2016 erzielt jeder investierte EU-Fördereuro in Europa ein zusätzliches BIP von 2,74 Euro über einen Zeitraum von zehn Jahren. Dies zugrunde gelegt ist zu erwarten, dass allein die bisher beantragten und bewilligten Vorhaben des Südniedersachsenprogramms zu einem zusätzlichen BIP von 271 Millionen Euro führen werden. 21. Vor dem Hintergrund der Antwort der Landesregierung in der Drucksache 17/210: Welche der dort aufgeführten Landkreise, Teile angrenzender Landkreise oder die kreisfreie Stadt Salzgitter sind bisher in die Kulisse des „Südniedersachsenprogramms“ einbezogen bzw. berücksichtigt worden? Aufgrund gleicher oder ähnlicher demografischer und wirtschaftlicher Entwicklungen werden darüber hinaus die im Süden und Südosten Niedersachsens gelegenen Landkreise Hameln-Pyrmont, Wolfenbüttel und Helmstedt sowie jeweils Teile angrenzender Landkreise und der kreisfreien Stadt Salzgitter in die Kulisse des Südniedersachsenprogramms einbezogen. Dieses Angebot ist bisher nach dem Kenntnisstand des Projektbüros durch die vorstehenden kommunalen Gebietskörperschaften nicht genutzt worden. Es daher davon auszugehen, dass die benannten Landkreise und die Stadt Salzgitter aktiv an der Umsetzung der regionalen Handlungsstrategien in den Amtsbezirken Braunschweig bzw. Leine-Weser mitwirken und so ihre Entwicklungschancen in den jeweiligen Verflechtungsräumen zielgerichtet nutzen. 22. Welche Projekte sind aus bzw. von den Landkreisen Hameln-Pyrmont, Wolfenbüttel und Helmstedt angeregt worden? Siehe Antwort zu Frage 21. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7341 7 23. Wie wurde die kreisfreie Stadt Salzgitter bisher in das „Südniedersachsenprogramm“ integriert? Siehe Antwort zu Frage 21. 24. Welche Handlungsfelder oder bisherigen Projekte könnten für die kreisfreie Stadt Salzgitter von Bedeutung sein? Die sechs Handlungsfelder sind von prioritärer Bedeutung für die Weiterentwicklung der Region Südniedersachsen und sind jeweils mit den Regionalen Handlungsstrategien für die Amtsbezirke Braunschweig und Leine-Weser abgestimmt. Die Regionale Handlungsstrategie Braunschweig, in deren Rahmen Projekte mit den regionalen Akteuren umgesetzt werden, umfasst auch die Stadt Salzgitter. 25. Was verbirgt sich inhaltlich und monetär hinter dem Projekt „Landesbuslinien“ der Landkreise Göttingen und Holzminden und der Stadt Göttingen? Die Landesregierung hat sich das Ziel gesetzt, den öffentlichen Nahverkehr bedarfsgerecht an überregional bedeutsame Bahnknotenpunkte anzubinden. Dazu wird die Landesregierung dort, wo eine Ausweitung des schienengebundenen Nahverkehrs in die Fläche nicht wirtschaftlich vertretbar ist, den Betrieb landesbedeutsamer Buslinien fördern. Im Gebiet der Stadt Göttingen bzw. der Landkreise Göttingen und Holzminden wurden im Rahmen einer Studie folgende Verbindungen als potenzielle landesbedeutsame Buslinien näher untersucht: Goslar–Osterode am Harz, Herzberg am Harz–Wernigerode, Duderstadt–Göttingen, Göttingen– Hannoversch Münden, Göttingen–Goslar sowie Holzminden–Springe. Der Erlass zur Förderung landesbedeutsamer Buslinien ist am 01.01.2017 in Kraft getreten. Er regelt die Modalitäten, die Voraussetzung für eine Förderung sind. Der Erlass sieht eine Landesförderung des Betriebskostendefizits für neue Verkehrsleistungen von bis zu 0,98 Euro pro Fahrplankilometer bzw. für die Aufwertung bestehender Verkehrsleistungen von bis zu 0,20 Euro pro Fahrplankilometer vor. Das Land stellt hierfür jährlich ca. 10 Millionen Euro zur Verfügung. 26. Wieso findet das Projekt „Landesbuslinien“ nicht in anderen Teilen der Gebietskulisse des „Südniedersachsenprogramms“ statt? Der Erlass zur Förderung landesbedeutsamer Buslinien gibt den ÖPNV-Aufgabenträgern die Möglichkeit , für den Betrieb landesbedeutsamer Buslinien Zuwendungen zu beantragen. Im Rahmen der Umsetzung des Südniedersachsenprogramms wurde hierfür bisher die landesbedeutsame Buslinien Goslar–Osterode am Harz, Herzberg am Harz–Wernigerode, Duderstadt–Göttingen, Göttingen –Hannoversch Münden, Göttingen–Goslar sowie Holzminden–Springe durch die regionalen Verkehrsträger identifiziert. 27. Wie ist der Sachstand zum Projekt „Modellprojekt Dorfmoderation“, zu dessen Modulen und zu der beabsichtigten Fortführung über ein weiteres Qualifizierungsmodul? Das Modellprojekt Dorfmoderation befindet sich derzeit noch in der Vorbereitung. Es handelt sich um ein Vorhaben der Landkreise Goslar, Holzminden, Northeim sowie Göttingen (Federführung). Ein entsprechender Förderantrag ist 2017 zu erwarten. Aktuell wird eine Vorstudie erstellt, die die Projektinhalte näher konkretisiert. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7341 8 28. Warum bietet das Land und nicht die Volkshochschulen als Träger der Erwachsenenbildung ein „Modellprojekt Dorfmoderation“ an? Träger des Modellprojektes werden, wie in der Antwort zu Frage 27 ausgeführt, die Landkreise Goslar , Holzminden, Northeim sowie Göttingen (Federführung) sein. Das Land Niedersachsen erwartet einen Förderantrag für dieses Modellprojekt. Mit der Fortschreibung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE) wird die Dorfmoderation förderfähig. Vor diesem Hintergrund ist es zielführend , ein entsprechendes Projekt zu unterstützen und wichtige Erkenntnisse für das Land aus diesem Modellvorhaben abzuleiten. Die Gebietskulisse Südniedersachsen stellt sich hierfür als Region mit hoher Referenzeignung insbesondere hinsichtlich der strukturellen, regionalökonomischen und demografischen Merkmale und Entwicklungsprognosen dar. 29. Im Vergleich zur niedersächsischen Gebietskulisse außerhalb des „Südniedersachsenprogramms “: Wie würde der Breitbandausbau ohne das „Südniedersachsenprogramm“ in Südniedersachsen vorankommen? Der Ausbau der informations- und kommunikationstechnologischen Infrastruktur in Südniedersachsen ist ein wesentlicher Bestandteil des integrativen Ansatzes des Südniedersachsenprogramms, um der Region Entwicklungschancen zu eröffnen. Daher betreut und koordiniert das Projektbüro Südniedersachsen den Breitbandausbau in dieser Region. Alle südniedersächsischen Landkreise haben sich im Breitbandausbau engagiert, untereinander abgestimmt und entsprechende Förderanträge gestellt. Sie werden dabei neben dem Projektbüro Südniedersachsen vom Breitband Kompetenz Zentrum Niedersachsen und der NBank sowie dem ML und MW unterstützt. Bei der Bewertung von Förderanträgen nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Hochgeschwindigkeitsnetzen (RL Breitbandförderung - Gewerbegebiete) erhalten Projektanträge aus der Region Südniedersachsen aufgrund ihrer besonderen Relevanz eine zusätzliche Punktzahl von 5. 30. Vor dem Hintergrund, dass Südniedersachsen mit seinem Programm „Modell für andere Regionen“ werden kann: Was bedeutet dies, wo liegen die Defizite der Regionen außerhalb der Gebietskulisse des „Südniedersachsenprogramms“? Die mögliche Übertragbarkeit des Programmansatzes für Südniedersachsen beruht auf der Erkenntnis , dass Unterstützungsangebote in erster Linie gezielt die spezifischen Chancen und Potenziale einer Region in den Blick nehmen sollten und nicht deren Defizite. Die Erfahrungen aus dem Südniedersachsenprogramm fließen in die Überlegungen zur Vorbereitung der kommenden Förderperiode ab 2020 ein. Beispielgebend für andere Regionen ist insbesondere die enge Zusammenarbeit zwischen kommunaler Ebene und dem Land. Wesentliche Stärken und Schwächen der niedersächsischen Regionen wurden im Rahmen der Basisanalyse zur Identifizierung spezifischer Handlungsbedarfe für fünf Regionen in Niedersachsen aufgezeigt, die auf den Seiten der niedersächsischen Staatskanzlei zum Download zur Verfügung steht (http://www.stk.niedersachsen.de/startseite/themen/regionale_landesentwicklung_und_eufoer derung/regionen_kooperationen/regionalmonitoring/regionalreports-126643.html). 31. Gibt es bereits Nachfragen aus anderen Regionen für eine Aufnahme in das bestehende „Südniedersachsenprogramm“ oder in ein vergleichbares Projekt? Nein, da die Landesregierung über die Regionalen Handlungsstrategien in den jeweiligen Amtsbezirken der Ämter für regionale Landesentwicklung und darüber hinaus etwa mit dem Interreg V A-Programm in Weser-Ems attraktive förderpolitische Ansätze eröffnet. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7341 9 32. Wie viele Bewilligungsstellen gibt es für das Südniedersachsenprogramm, und welche sind dies? Die Bewilligungsstellen für Projekte im Rahmen der Umsetzung des Südniedersachsenprogramms sind die NBank (EFRE/ESF), die Ämter für regionale Landesentwicklung Braunschweig und Leine- Weser, die Landwirtschaftskammer und der NLWKN (alle ELER) sowie die zuständigen Fachverwaltungen einschließlich ihrer nachgeordneten Bereiche für die jeweilige Landes- und Bundesförderung . Das Projektbüro Südniedersachsen koordiniert die Antragstellung und trägt so dazu bei, die Vielzahl dieser Fördermittelquellen zielgerichtet zu erschließen. 33. Welche Bewilligungsstelle ist für die jeweilig beantragten und bewilligten Projekte des Südniedersachsenprogramms im Einzelnen zuständig? 34. Wer trägt die Verantwortung für eine rechtmäßige und EU-konforme Bewilligung der jeweiligen Projekte? Die Verantwortung für eine rechtmäßige und EU-konforme Bewilligung der jeweiligen Projekte tragen die jeweils zuständigen Bewilligungsstellen. 35. Ist die Unabhängigkeit und Objektivität der jeweiligen Bewilligungsstellen gewährleistet ? Die Unabhängigkeit und Objektivität der Bewilligungsstellen ist durch notifizierte Verfahren und rechtliche Vorgaben gewährleistet. Projekttitel Bewilligungsstelle Breitbandausbau LK Northeim ArL BS Breitbandausbau Gewerbegebiete LK Holzminden NBank Bedarfsanalyse "Neue Wege der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum" (Mobile Diagnostik) ArL LW Breitbandausbau LK Goslar ArL BS Breitbandausbau LK Gö ArL BS Breitbandausbau LK OHA ArL BS Breitbandausbau LK Holzminden ArL LW Digitalisierungs-Check für KMU in Logistik, Mobilität und Verpackung NBank Physik eines integrierten ÖPNV-Systems dezentral - bedarfsorientiert – vernetzt (EcoBus) NBank Reaktivierung der Bahnstrecke Einbeck-Mitte - Einbeck-Salzderhelden LNVG SüdniedersachsenInnovationscampus MWK, NBank Sekundärrohstoffzentrum (SRZ) - Innovationscluster MW SNIC-Technologietransfer NBank Forschungsinfrastruktur Plasmatechnologien aus Südniedersachsen - Impulse für ein gesundes Leben NBank Innovationsverbund: Recycling 4.0 - Circular Economy durch Industrie 4.0 Technologien NBank Südniedersächsischer Innovationsverbund Faseroptischer Formaldehydsensor (SNIFF) NBank Regionales Fachkräftebündnis Südniedersachsen NBank Berufswahlnetzwerk Südniedersachsen – Erhöhung von Berufswahlkompetenz in der Sekundarstufe II NBank Attraktivitätssteigerung dualer Berufsausbildung durch Blended Learning NBank Nationalpark-Partnerschaften NBank Inwertsetzung UNESCO-Welterbe (Erzbergwerk Rammelsberg, Oberharzer Wasserwirtschaft, Altstadt Goslar) NBank Erweiterung Nationalpark-Besucherzentrum Torfhaus NBank Räume des Wissens im Forum Wissen NBank Gesundheits-Campus Göttingen MWK Pilotstudie "Potenziale und Herausforderungen dörflicher Entwicklungsprozesse" - Felduntersuchung zum Modellprojekt Dorfmoderation Südneidersachsen ML Modellprojekt: Verbesserung der sozialen Daseinsvorsorge im Dorf (FSJler/ BFDIer) NBank Perspektiven für den Wirtschaftsstandort Dorf (WiStaDo) NBank Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7341 10 36. Ist die unabhängige Bewertung aller landesweiten EU-Förderprojekte gewährleistet? Die Unabhängigkeit und Objektivität der Bewilligungsstellen ist durch mit der EU-Kommission notifizierte Verfahren gewährleistet. 37. Werden Projektanträge aus der Gebietskulisse des Südniedersachsenprogramms anders bewertet als Projektanträge außerhalb dieser Gebietskulisse? Ja. Im Rahmen von ELER werden in verschiedenen Maßnahmenbereichen Zusatzpunkte für Projekte aus Südniedersachsen vergeben. Zu nennen sind beispielsweise die Auswahl der LEADERund ILE-Regionen, Anträge im Bereich Breitbandförderung, ländlicher Wegebau, Dorfentwicklung, Basisdienstleistungen oder auch Kulturerbe. 38. Wie ist die theoretische hierarchische Aufteilung zwischen den zuständigen Bewilligungsstellen , dem Staatssekretärsausschuss für „Regionale Landesentwicklung und EU-Förderung“ und dem Projektbüro Südniedersachsen in Göttingen? Der Staatssekretärsausschuss für „Regionale Landesentwicklung und EU-Förderung“ setzt sich aus den politischen Beamten der obersten Landesbehörden zusammen. Bei den Bewilligungsstellen handelt es sich um nachgeordnete Stellen der Landesverwaltung, wobei die Landwirtschaftskammer Niedersachsen durch die Beleihung mit hoheitlichen Aufgaben der Landesverwaltung zuzurechnen ist. Das Projektbüro Südniedersachsen ist Teil des Amtes für Regionale Landesentwicklung Braunschweig. 39. Vor dem Hintergrund der Ausführungen in der Drucksache 17/4343: Wie ist die faktische hierarchische Aufteilung zwischen den zuständigen Bewilligungsstellen, dem Staatssekretärsausschuss für „Regionale Landesentwicklung und EU-Förderung“ und dem Projektbüro Südniedersachsen in Göttingen? Siehe Antwort zu Frage 38. 40. Was bedeutet der Satz in Schreiben aus dem Projektbüro Südniedersachsen, wenn auf die „ressortinterne Reservierung der Mittel“ in den jeweils zuständigen Ministerien mit Verweis auf die Beschlussvorlage des Staatssekretärsausschusses „Regionale Landesentwicklung und EU-Förderung“ hingewiesen wird? Gemäß einem im Staatssekretärsausschusses für „Regionale Landesentwicklung und EU-Förderung “ vereinbarten Verfahren weist das Projektbüro Südniedersachsen die jeweiligen Ressorts per Schreiben darauf hin, wenn ein Projekt zur Umsetzung des Südniedersachsenprogramms in Bearbeitung ist, das eine Antragstellung in einer bestimmten Förderrichtlinie des jeweiligen Ressorts beabsichtigt. Dies geschieht vor dem Hintergrund der Erwartung, dass regional bedeutsame Vorhaben , die durch das Projektbüro in Abstimmung mit den regionalen Akteuren entwickelt werden, regelmäßig von so hoher Qualität sind, dass sie im Bewilligungsverfahren qualitativ bestehen werden . 41. Fällt es unter die in der Drucksache 17/4343 beschriebene Koordinierung des Projektbüros Südniedersachsen, zur Umsetzung des Südniedersachsenprogramms Ministerien auf die ressortinterne Reservierung von Haushaltsmitteln hinzuweisen? Das Projektbüro handelt nach dem in der Antwort zu Frage 40 vereinbarten Verfahren. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7341 11 42. Stellt dieses Vorgehen eine Art Anweisung an die Bewilligungsstellen dar? Die Bewilligungsstellen handeln als nachgeordnete Behörden in eigener Zuständigkeit nach den jeweiligen Vorgaben ihrer Aufsichtsbehörden. 43. Beinhaltet die „Weiterentwicklung bis zur Antragsreife“ durch das Projektbüro in Göttingen auch die Reservierung der jeweiligen Mittel? Siehe Antwort zu Frage 40. 44. Wenn nicht, wer „reserviert“ sonst ressortintern die Mittel für die Projekte des Südniedersachsenprogramms ? Siehe Antwort zu Frage 40. 45. Sind mit der „ressortinternen Reservierung der Mittel“ die von der Landesregierung „reservierten 50 Millionen Euro EU-Mittel aus den drei Europäischen Struktur- und Investitionsfonds EFRE, ESF und ELER“ (Drucksache 17/1390) gemeint? Das in der Antwort zu Frage 40 erläuterte Verfahren trägt dazu bei, die Zielsetzungen des Südniedersachsenprogramms zu erreichen. Dazu sollen EU-Mittel aus den drei Europäischen Strukturund Investitionsfonds EFRE, ESF und ELER Euro einen Beitrag von 50 Millionen Euro leisten. 46. Haben Ministerien oder sonstigen Bewilligungsstellen in Niedersachsen EU-Fördergelder für Südniedersachsen „vor die Klammer“ gezogen, damit auf „diese Art und Weise eine Sicherstellung der Regionalisierung der neuen Förderpolitik gewährleistet (ist)“ (Ministerpräsident Weil, Protokoll der 52. Plenarsitzung, Seite 4820, 14.12.2014)? Siehe Antwort zu den Fragen 40 und 45. 47. Wenn ja: Wie funktioniert eine Reservierung von EU-Mitteln verwaltungsintern und rechtskonform? Die Bewilligung von EU-Mitteln erfolgt im Rahmen der mit der Europäischen Kommission notifizierten Verfahren. 48. Können auch andere Antragsentwickler oder Antragssteller für EU-Förderprojekte in Niedersachsen bei den Bewilligungsstellen um die ressortinterne Reservierung von Mitteln nachsuchen? Siehe Antwort zu Frage 47. 49. Wie oft hat der strategisch koordinierende Staatssekretärsausschuss für Südniedersachsen bisher geplant, und in welchem Turnus setzt er sich zusammen? Landesseitig gibt es einen Staatssekretärsausschuss für „Regionale Landesentwicklung und EU- Förderung“. In der Region Südniedersachsen wird über den Steuerungsausschuss Südniedersachsen die Umsetzung des Südniedersachsenprogramms vorangetrieben. Ein Staatssekretärsausschuss für Südniedersachsen existiert nicht. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7341 12 50. Gibt es hierüber Niederschriften, Ergebnisprotokolle oder sonstige Nachweise? Nein. Siehe Antwort zu Frage 49. 51. Welche Rolle/Aufgaben übernehmen die Bewilligungsstellen, wenn die Strategie im Staatssekretärsausschuss ressortiert und die operative Ebene durch die Ämter für regionale Landesentwicklung und das Projektbüro in Göttingen umgesetzt wird? Siehe Antwort zu Frage 38. 52. Welche taktischen Aufgaben und Tätigkeiten verbleiben, wenn strategische und operative Aufgaben im Rahmen der Programmkoordination der „neuen Förderpolitik“ umfänglich vergeben sind? Siehe Antwort zu Frage 38. 53. Vor dem Hintergrund der Ausführungen von Frau Staatssekretärin Honé: Welche Regionen meint die Landesregierung mit: „Die Niedersächsische Landesregierung will, dass alle Regionen Zukunft haben.“? Die mit Beginn der 17. Legislaturperiode wiederbelebte regionale Landesentwicklungspolitik der Landesregierung zeichnet sich dadurch aus, dass zukünftig alle Teilräume des Landes gleichwertige Chancen der eigenständigen und nachhaltigen Entwicklung erhalten. 54. Plant die Landesregierung die landesweite Vervielfältigung der Gebietskulissenförderung nach dem Vorbild des Südniedersachsenprogramms? Für das Südniedersachsenprogramm gibt es keine gebietsbezogene Fördermittelkulisse, sondern eine durch das Projektbüro und den Steuerungsausschuss Südniedersachsen integrativ wirkende und mit den Fachressorts und Bewilligungsstellen eng abgestimmte Regionalförderung. Dementsprechend ist auch keine Vervielfältigung der Gebietskulissenförderung vorgesehen. 55. Welche Regionen können mit welcher Mittelausstattung rechnen? Siehe Antwort zu Frage 54. 56. Werden die Handlungsfelder beibehalten, oder können die Regionen eigene Handlungsfelder entwickeln? Siehe Antwort zu Frage 54. 57. Wann könnte die Gebietskulissenförderung für regional bedeutsame Projekte nach dem Modell des „Südniedersachsenprogramms“ in Niedersachsen starten? Siehe Antwort zu Frage 54. 58. Wie werden die einzelnen Regionen miteinander vernetzt? Siehe Antwort zu Frage 54. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7341 13 59. Wie gestalten sich in Südniedersachsen der Wissensaustausch und der Technologietransfer ? Generell sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen für das Innovationssystem in Deutschland von zentraler Bedeutung. Neben der Forschung und Lehre sollen das dort generierte Wissen und die Technologien erfolgreich in die Gesellschaft und Wirtschaft transferiert werden. Durch die Landesregierung wird hierbei ein ganzheitlicher Ansatz in der Hochschul- und Forschungspolitik gewählt, um eine nachhaltige Transferkultur zu schaffen. Dementsprechend wird dem Wissensaustausch als Teil des Wissens- und Technologietransfers auch in Südniedersachsen ein hoher Stellenwert beigemessen. Eine ganzheitliche Transferstrategie umfasst dabei neben dem klassischen „Transfer über Köpfe“ die Betrachtung von Existenzgründungen sowie auch Patenten, Unternehmenskooperationen und den Transfer von Personal. Durch vielfältige Förderimpulse haben z. B. die Hochschulen die Möglichkeit, im Aufbau von Strukturen , Beratungs- und Servicedienstleistungen unterstützt zu werden sowie Kompetenzen in der Verwertung von Forschungsergebnissen aufzubauen. Dadurch ist es bereits bei der Umsetzung des Südniedersachsenprogramms an zahlreichen Standorten gelungen, Wissens- und Technologietransfer in der Strategie und den Strukturen der Hochschulen institutionell zu verankern, sodass eine Nachhaltigkeit des Transfergedankens sichergestellt werden kann. Als Beispielprojekt für die Neugestaltung des Wissensaustausches und Technologietransfers ist das Projekt SüdniedersachsenInnovationsCampus (SNIC) zu nennen. Dies wird landesseitig über das MWK und MW finanziell unterstützt. Die Akteure beabsichtigen, durch verschiedene Einzelprojekte den SNIC aufzubauen. Wissenschaft und Forschung sollen so besser vernetzt und für innovative Ideen für Produkte, Dienstleistungen und einer Verbesserung in Bezug auf den Einsatz hochqualifizierter Fachkräfte eingesetzt werden. Bei dem Gesamtvorhaben handelt es sich um einen Zusammenschluss von Hochschulen, Kommunen und Kammern in Südniedersachsen. Unter dem Dach der SüdniedersachsenStiftung bündelt der SNIC die zahlreichen Aktivitäten seiner Partner und erstellt ein koordiniertes Angebot in der Region. Mit dem Gesamtvorhaben SNIC soll die Innovationsdynamik der Region Südniedersachsen erhöht werden, indem a) unternehmensrelevante Erkenntnisse aus den Hochschulen und Forschungseinrichtungen über diverse Formate Unternehmern der Region zur Verfügung gestellt werden, b) für Problemstellungen aus Unternehmen der Region kompetente Studierende, wissenschaftliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie Professoren und Professorinnen aus den regionalen Einrichtungen gewonnen werden, um innovative Lösungen zu erarbeiten, c) Ausgründungen aus den wissenschaftlichen Einrichtungen sowie aus Innovationsprozessen in Unternehmen systematisch durch eine Entrepreneurship sowie Intrapreneurship Education unterstützt werden. Seitens des MWK wird der SNIC zum einen über die EFRE-Richtlinie „Innovation durch Hochschulen und Forschungseinrichtungen“ i. H. v. 679 371 Euro (davon EFRE-Mittel: 460 495 Euro; Landeskofinanzierung : 218 876 Euro) gefördert, sowie über die Landesmittel des MWK im Rahmen des Technologietransfers in Höhe von 622 028 Euro. Förderempfänger sind in diesen Fällen gemäß den Vorgaben die Hochschulen Georg-August-Universität Göttingen, die Technische Universität Clausthal, die Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst (HAWK) sowie die Private Hochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen. Gefördert werden dabei Maßnahmen der Innovationsakademie sowie zum Innovationsscouting und zur Gründungsunterstützung. Das MW unterstützt über seine Richtlinie „Beratung von KMU zu Wissens- und Technologietransfer “ ebenfalls das Projekt im Raum Südniedersachsen. Beteiligt sind der LK Northeim sowie Stadt und LK Göttingen (inkl. Osterode). Das Projekt wird mit 374 000 Euro EFRE-Mitteln gefördert und läuft über drei Jahre. Zuwendungsempfänger sind entsprechend den Vorgaben der Richtlinie die Gebietskörperschaften sowie von diesen mit Aufgaben der Wirtschaftsförderung beauftragte Ein- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7341 14 richtungen. Gefördert werden Beratungen für KMU sowie damit in Zusammenhang stehende Aufgaben wie z. B. Öffentlichkeitsarbeit. Durch das Gesamtvorhaben SNIC findet somit eine Vernetzung der verschiedenen Akteure in Südniedersachsen statt (Hochschulen, Unternehmen, Kommunen, Kammern). Auf diese Weise wird der Wissens- und Technologietransfer insgesamt neu ausgerichtet. 60. Inwiefern kann dieser Austausch Vorbild für die anderen Regionen in Niedersachsen sein? Generell dienen Projekte im Zusammenhang mit den unter Frage 59 dargestellten Maßnahmen dazu , eine Übertragbarkeit für andere Bereiche zu erproben. Dementsprechend können sowohl Einzelaspekte als auch das Gesamtvorhaben für andere Regionen in Niedersachen ein Vorbild sein, um beispielsweise verschiedene Akteure in einen Prozess einzubinden. Insgesamt erfolgt eine Darstellung der Ergebnisse und Erfahrungen, insbesondere durch den SNIC, nach Projektabschluss . Darüber hinaus stehen die Transferstellen der Hochschulen in Niedersachsen generell in einem engen Austausch, der auch weitere Best-Practice-Projekte und Erfahrungen umfasst. 61. Was hat die Landesregierung über das „Südniedersachsenprogramm“ hinaus für die Region Südniedersachsen in den Bereichen „Realisierung zukunftsfähiger und wegweisender Projekte“, „Stärkung der regionalen Innovationskraft“, „Sicherung der Daseinsvorsorge “ und „Verbesserung der Lebensqualität“ (Drucksache 17/4859) unternommen ? Über die beantragten und bereits bewilligten Projekte des Südniedersachsenprogramms hinaus wurden in den Landkreisen Northeim, Goslar und Göttingen, die im Zuständigkeitsbereich des Amtes für regionale Landesentwicklung Braunschweig liegen, weitere 33 Projektanträge zu regional bedeutsamen EFRE- und ESF-Richtlinien im Rahmen der Erstellung der regionalfachlichen Stellungnahmen durch das ArL bzw. den Kommunalen Steuerungsausschuss behandelt. Hierbei geht es um Projekte mit einem Mittelvolumen von insgesamt 16 144 629,86 Euro. Konkret handelt es sich um zwei Vorhaben zur Sanierung von verschmutzten Brachflächen mit einem Projektvolumen von insgesamt 3 627 452 Euro, die Förderung eines Innovationsnetzwerks mit einem Projektvolumen von 486 084 Euro, sechs Projekte aus der Förderrichtlinie Landschaftswerte mit einem Mittelvolumen von insgesamt 3 544 596,78 Euro, ein Projekt aus der Förderrichtlinie Soziale Innovation mit einem Mittelansatz von 288 929,50 Euro, sechs Projekte aus dem Bereich touristische Infrastruktur mit einem Gesamtvolumen von 768 995,63 Euro, sechs Förderungen aus der Förderrichtlinie Koordinierungsstellen Frauen und Wirtschaft mit einem Projektvolumen 1 694 346,43 Euro, zwei Vorhaben im Bereich Forschung und Entwicklung in Unternehmen mit einem Gesamtmittelansatz in Höhe von 1 886 501,89 Euro sowie zwölf Vorhaben aus der Richtlinie Innovation durch Hochschulen mit einem Projektvolumen von insgesamt 3 847 723,63 Euro. Im Landkreis Holzminden, der im Zuständigkeitsbereich des Amtes für regionale Landesentwicklung Leine-Weser liegt, sind des Weiteren im Bereich Forschung und Entwicklung in Unternehmen ein Projekt mit einem Projektvolumen von 1 429 000 Euro, die Förderung eines Innovationsnetzwerks mit einem Projektvolumen von 270 000 Euro sowie zwei Anträge im Bereich der Förderrichtlinie Koordinierungsstellen Frauen und Wirtschaft mit einem Projektvolumen von 581 838,08 Euro (gemeinsamer Antrag der Landkreise Hameln-Pyrmont, Schaumburg und Holzminden) zu nennen. Darüber hinaus wird die nachhaltige Entwicklung der Region über die Förderung von Projekten in der ILE-Region Nördliches Harzvorland, die Teile des Landkreises Goslar umfasst, und in den LEADER-Regionen Südniedersachsens unterstützt. Dabei handelt es sich im Einzelnen um die LEADER-Regionen Westharz (2,4 Millionen Euro), Göttinger Land (2,8 Millionen Euro), Harzweserland (2,8 Millionen Euro), Osterode am Harz (2,4 Millionen Euro), Östliches Weserbergland (2,4 Millionen Euro), die VoglerRegion im Weserbergland (2,4 Millionen Euro) sowie die LEADER- Region Westliches Weserbergland mit einem Mittelkontingent von 2,4 Millionen Euro. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7341 15 Um die niedersächsischen Landkreise und kreisfreien Städte bei der Gestaltung des regionalen Gesundheitswesens zu unterstützen, hat die Landesregierung zudem das Projekt „Gesundheitsregionen Niedersachsen“ ins Leben gerufen, in dem sich alle Landkreise der Region Südniedersachsen engagieren. Die aufgeführten Maßnahmen unterstützen Ziele der Regionalen Handlungsstrategien und kommen der Region Südniedersachsen in den Bereichen „Realisierung zukunftsfähiger und wegweisender Projekte“, „Stärkung der regionalen Innovationskraft“, „Sicherung der Daseinsvorsorge“ und „Verbesserung der Lebensqualität“ zugute. Schließlich konnte in Südniedersachsen in den vergangenen drei Jahren eine neue Kooperationskultur etabliert werden, die letztlich der ganzen Region ermöglicht, sich zukunftsfähig aufzustellen. So stellt insbesondere die Einrichtung von Beiräten, wie dem Wirtschaftsbeirat, eine neue Art der Einbindung dar, die von den regionalen Akteuren sehr begrüßt wird. (Ausgegeben am 03.02.2017) Drucksache 17/7341 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7159 Kann das Projektbüro Südniedersachsen Fördergelder bei den Bewilligungsstellen „reser-vieren“? Anfrage der Abgeordneten Christian Grascha, Hermann Grupe, Jörg Bode und Horst Kortlang (FDP) Antwort der Niedersächsischen Staatskanzlei