Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/7358 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7224 - Steht die Höhe des Ersatzgeldes dem weiteren Ausbau der Windenergie in Niedersachsen im Weg? Anfrage des Abgeordneten Martin Bäumer (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 05.01.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 13.01.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 01.02.2017, gezeichnet Stefan Wenzel Vorbemerkung des Abgeordneten Der Ausbau der Windenergie ist eine der zentralen Säulen der Energiewende in Deutschland, vor allem aber auch in Niedersachsen. Im Rahmen der Veränderungen durch das EEG 2017 und der damit verbundenen bundesweiten Ausschreibungen befinden sich niedersächsische Projekte im direkten Wettbewerb mit anderen Bundesländern. Das Ersatzgeld zur Kompensation des Landschaftsbildes stellt hierbei einen wichtigen Faktor bei der Wettbewerbsfähigkeit von Projekten dar. Von den Verbänden der Windbranche wird dabei immer darauf hingewiesen, dass sich die Ersatzgeldzahlungen in Niedersachsen zum Teil deutlich von denen in anderen Bundesländern unterschieden . Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weise ich darauf hin, dass ich ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung meiner Fragen habe, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Vorbemerkung der Landesregierung In Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sind Ersatzzahlungen gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) dann zu erheben, wenn erhebliche Beeinträchtigungen, die durch einen Eingriff in Natur und Landschaft entstehen, mit Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nicht zu kompensieren sind. Dies ist bei den Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch Windenergieanlagen an Land der Fall. Die Höhe der Ersatzzahlung bemisst sich nach dem Niedersächsischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) - abweichend vom BNatSchG - allein nach Dauer und Schwere des Eingriffs und beträgt höchstens 7 % der Kosten für die Planung und Ausführung des Vorhabens einschließlich der Beschaffungskosten für Grundstücke. Die Festsetzung der Ersatzzahlung obliegt der für die Windenergieanlage zuständigen Zulassungsbehörde im Benehmen mit der jeweils zuständigen unteren Naturschutzbehörde. 1. Wie viele Windenergieanlagen sind im Zeitraum 2007 bis 2016 in den einzelnen Jahren und Landkreisen genehmigt worden? Für die immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Anlagen der Nr. 1.6 in der Anlage 1 der 4. BImSchV (Anlagen zur Nutzung von Windenergie mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m) sind Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7358 2 gemäß Nr. 8.1 a) der Anlage zu § 1 Abs. 1 der ZustVO-Umwelt-Arbeitsschutz die Landkreise/kreisfreien Städte/großen selbstständigen Städte zuständig. Zahlen, wie viele Anlagen in den einzelnen Jahren in den jeweiligen Landkreisen/kreisfreien Städten und großen selbstständigen Städten genehmigt wurden, liegen der Landesregierung nicht vor. 2. Wie hoch ist die Gesamtsumme der im Zeitraum 2007 bis 2016 in den einzelnen Jahren und Landkreisen für den Eingriff in das Landschaftsbild geleisteten Ersatzzahlungen? Eine regelmäßige Erhebung der Ersatzzahlungen ist durch MU nur bis 2008 abgefragt worden und danach aus Gründen einer politisch gewollten Deregulierung eingestellt worden. Aktuelle Zahlen liegen der Landesregierung derzeit nicht vor. 3. Nach welchen Kriterien werden Ersatzgelder für Windkraftanlagen in Niedersachsen berechnet? Hinsichtlich der Bemessung von Ersatzzahlungen nach BNatSchG und NAGBNatschG zur naturschutzrechtlichen Kompensation von Eingriffen in das Landschaftsbild bei Windkraftanlagen gibt es derzeit in Niedersachsen kein landesweit verbindliches Regelwerk. Im Runderlass „Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen an Land (Windenergieerlass)“ ist hierzu folgender Auftrag formuliert: „Die Einzelheiten zur Bemessung der Ersatzzahlung werden in einem gesonderten Erlass des MU geregelt, nachdem mögliche Berechnungsverfahren in einem Dialogprozess unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände und der Windenergiebranche erörtert wurden. Ziel ist die Entwicklung einer von beiden Seiten getragenen einheitlichen und verbindlichen Methodik zur Festsetzung der Ersatzzahlung durch die unteren Naturschutzbehörden in Niedersachsen.“ Dieser Dialogprozess ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen. Die Landesregierung geht davon aus, dass bei der Bemessung der Ersatzzahlung häufig die Arbeitshilfe „Naturschutz und Windenergie, Hinweise zur Berücksichtigung des Naturschutzes und der Landschaftspflege bei Standortplanung und Zulassung von Windenergieanlagen“ herangezogen wird. Herausgeber dieser inzwischen mehrfach angepassten Arbeitshilfe ist der Niedersächsische Landkreistag (NLT). In der aktuellen Fassung vom Oktober 2014 sind die Seiten 29 bis 32 und 35 hierzu einschlägig. Da nicht bei allen Vorhaben die NTL-Arbeitshilfe angewandt wird, existieren in Niedersachsen folglich unterschiedliche Ansätze zur Ermittlung der Ersatzzahlung. 4. Wie hoch ist in vergleichbaren Fällen (z. B. Windpark mit 16 Anlagen, Höhe 150 m) das Ersatzgeld in Niedersachsen und in den anderen 15 Bundesländern? Im Rahmen des Dialogprozesses ist eine vom Bundesverband Windenergie Niedersachsen-Bremen (BWE) finanzierte Ländervergleichsstudie zu Ersatzzahlungen für Windenergieanlagen für die Flächenländer Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen durchgeführt worden. Die Stadtstaaten und das Saarland sind in den Vergleich nicht mit einbezogen worden. Zu Vergleichszwecken sind dabei zehn unterschiedliche Musterwindparks anhand von 13 Länderverfahren von dem Planungsbüro Bosch & Partner in einem hochkomplexen Verfahren verglichen worden. Die Ergebnisse sind auf dem 3. Windbranchentag des BWE Niedersachsen-Bremen am 3. November 2016 in Hannover vorgestellt worden. Zum Zeitpunkt der Präsentation war ein abschließender Abgleich mit allen betroffenen Bundesländern nicht erfolgt. Der BWE plant eine Veröffentlichung der Studie. Nicht einbezogen in die Ländervergleichsstudie sind Kosten für die Realkompensation in den einzelnen Bundesländern. Die Einbeziehung dieser Kosten wird für einen wirklich belastbaren und tragfähigen Ländervergleich als notwendig angesehen. (Ausgegeben am 08.02.2017) Drucksache 17/7358 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7224 Steht die Höhe des Ersatzgeldes dem weiteren Ausbau der Windenergie in Niedersachsen im Weg? Anfrage des Abgeordneten Martin Bäumer (CDU Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz