Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/7364 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7203 - Welcher wirtschaftliche Schaden ist dem Land im Zuge der Planung und des Baus des neuen Diagnostik- und Laborgebäudes der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) entstanden ? Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephan Siemer und Horst Schiesgeries (CDU) an die Landesregierung , eingegangen am 21.12.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 03.01.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregierung vom 03.02.2017, gezeichnet Dr. Gabriele Heinen-Kljajić Vorbemerkung der Abgeordneten Laut hauseigenen Mitteilungen hat die Medizinische Hochschule Hannover das neue klinische Diagnostik - und Laborgebäude mit dem Ziel errichtet, die bis dahin dezentral betriebenen Labore der klinischen Chemie, der Virologie sowie der Kliniken für „Hämatologie, Hämostaseologie, Onkologie und Stammzelltransplantation“, „Gastroenterologie, Hepatologie und Endokrinologie“ und „Immunologie und Rheumatologie“ in einem gemeinsamen Gebäude zu zentralisieren und damit die gesamten Laborkapazitäten zu rationalisieren und kostengünstiger zu betreiben. Des Weiteren soll auch die Transfusionsmedizin im neuen Laborgebäude untergebracht werden. Für den Betrieb der Medizintechnik in dem neuen Laborgebäude sind bestimmte Mengen an Gesamtstrom, Wärme/Kälte, Lüftung und Notstrom geplant worden. Nach Abschluss der Baumaßnahme soll die Konkurrenzfähigkeit der Labormedizin der MHH im Vergleich zum Laborbetrieb kommerzieller Anbieter gesteigert werden. Im Zuge der Beantragung des Bauvorhabens hat die MHH dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur eine Geschäftsplanung vorgelegt, die Betriebskosteneinsparungen durch die Einrichtung einer „Konsolidierten Analytischen Plattform“ (= medizintechnische Laborstraße) in einer Höhe prognostizieren , der zur Konolidierung der Finanzen der MHH beitragen kann. Dadurch soll ein wesentlicher Beitrag zur Konsolidierung der Finanzen der MHH erreicht werden. Das Land Niedersachsen hat auf Basis dieser Planungen der MHH die damals angenommenen Baukosten in Höhe von rund 26 Millionen Euro genehmigt und vorfinanziert. Gemäß Zielvereinbarung zwischen MHH und dem Land Niedersachsen sollen die Investitionsmittel binnen zehn Jahren nach Fertigstellung durch Einsparungen erwirtschaftet und an das Land zurückgezahlt werden. Laut baulichem Entwicklungsplan der MHH („Masterplan 2020“) sollte das neue klinische Diagnostik - und Laborgebäude bereits in 2011 fertig errichtet und in Betrieb genommen werden. Die MHH hat diesen Inbetriebnahmetermin nicht erreicht. Ausweislich eines Presseberichts in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung (haz-online) vom 14.01.2013 hätte die Inbetriebnahme des Laborgebäudes in 2014 stattfinden sollen. Die Auswahl und die Beauftragung der Medizintechnikfirmen mit der Produktion und Lieferung der spezifizierten „Konsolidierten Analytischen Plattform“ erfolgte mittels eines beschleunigten nicht offenen Vergabeverfahrens bereits im Jahr 2013. Mitte 2014 hat die MHH dann das neue Laborgebäude auf ihrem Campus zwar vorerst fertiggestellt. Aber bis heute hat die MHH das neue Labor samt seinen neuen Laboreinrichtungen nicht in Betrieb genommen. Die Inbetriebnahme des Laborgebäudes soll voraussichtlich im Frühjahr 2018 erfolgen. Die Bauzeit für das Laborgebäude würde Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7364 2 dann - inklusive der zeitlichen Verzögerung von fünf Jahren - insgesamt ca. sieben Jahre betragen. Die ursprünglich geplante Bauzeit lag bei etwa zwei Jahren. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weisen wir darauf hin, dass wir ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung unserer Fragen haben, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Vorbemerkung der Landesregierung Die Bauangelegenheiten des Landes für den Landesbetrieb MHH werden generell vom Staatlichen Baumanagement Hannover (SBH) wahrgenommen. Das SBH erbringt insbesondere die baufachlichen Bauherrenaufgaben und die Leistungen, die für die Planung und Ausführung von Baumaßnahmen erforderlich sind. Hierfür beteiligt es freiberuflich tätige Architektinnen und Architekten sowie Ingenieurinnen und Ingenieure und beauftragt sämtliche Baufirmen. Die Bedarfsplanung sowie die Planung und Beschaffung der Geräte und Ersteinrichtungen liegt im Verantwortungsbereich der MHH. Es trifft nicht zu, dass die Baumaßnahme in 2011 fertig gestellt sein sollte. Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Landtages (AfHuF) hat dem Vorhaben erst in seiner 123. Sitzung am 17.11.2011 seine Zustimmung erteilt. In der Vorlage war die geschätzte Bearbeitungszeit mit 24 Monaten angegeben. Mit einer Fertigstellung war also frühestens Ende 2013 zu rechnen. Unzutreffend ist zudem, dass das modulare Labor-Analysesystem mittels eines „beschleunigten nicht offenen Vergabeverfahrens“ ausgewählt wurde. Richtig ist, dass die Ausschreibung in einem EU-weiten Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb erfolgte . 1. Wie hoch sind die jährlichen Betriebskosten für die Labore, die durch das neue Laborgebäude ersetzt werden sollten? Die Medienverbräuche und Kosten der MHH werden nur gebäudebezogen erfasst. Die Ermittlung von Verbrauchsmengen und Kosten für einzelne Bereiche oder einzelne Räume ist nicht möglich. Mit den in SAP gebuchten Energiekosten für das jeweilige Gebäude wurde ein spezifischer Wert (Euro/m2) berechnet und mit der entsprechenden anteiligen Fläche im Gebäude multipliziert. In der Gesamtsumme betragen die anteiligen Energiekosten der Flächen, die durch das neue Laborgebäude ersetzt werden, näherungsweise rund 616 TEUR (brutto). 2. In welchem Umfang hat die MHH seit 2011, dem ursprünglich geplanten Fertigstellungstermin für das Laborgebäude, in den alten, jetzt noch bestehenden Laboren Sanierungsmaßnahmen oder medizintechnische Reinvestitionen durchgeführt (Auflistung aller Maßnahmen und des Aufwands, differenziert nach Maßnahmen, in Euro)? Wegen der Prämissen in der Fragestellung wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Im Übrigen wurden keine baulichen Sanierungsmaßnahmen in den Bestandslaboren durchgeführt. 3. Welche jährlichen Betriebskosten hat die MHH für das neue Laborgebäude in der ersten Geschäftsplanung prognostiziert? Die Berechnung der Betriebskosten nach den Vorgaben der RLBau wurde gemäß HU-Bau in 07/2011 vorgenommen. Danach ergeben sich jährliche Betriebskosten in Höhe von rund 1,034 Millionen Euro (Energie, Ver- und Entsorgung, Reinigung, Wartung Anlagen, Instandsetzung). Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7364 3 4. Welche Erlössteigerungen hat die MHH in der ersten Geschäftsplanung für die neu zentralisierten und effizienter zu betreibenden Laborleistungen prognostiziert? Die MHH hat im Rahmen der Planung für den Laborneubau keine Erlössteigerungen prognostiziert. Die MHH geht von jährlichen Einsparungen von bis zu 3,5 Millionen Euro aus, davon Personaleinsparung von bis zu 47,5 Vollkräften, davon Sachmitteleinsparungen von bis zu 900 TEUR. 5. Welche Betriebskosten (Strom, Heizung, Reparaturen, Kapitalverzinsung etc.) verursachen die neu erstellten, seit Juni 2014 aber leer stehenden Laborgebäude pro Jahr und in Summe seit ihrer Fertigstellung? Die voraussichtlichen Betriebskosten für Strom, Heizung etc. wurden in gemeinsamer Abstimmung zwischen SBH und MHH laut HU-Bau auf rund 1,37 Millionen Euro prognostiziert; dies entspricht. ca. 460 TEUR/a. 6. Wie hoch ist der Wertverlust, z. B. in Form von Abschreibungen, für das Gebäude sowie für das gesamte bereits eingebaute Inventar jährlich anzusetzen? Von einem Wertverlust wird nicht ausgegangen, da das Gebäude nicht abgenutzt wird und die Immobilienpreise insgesamt steigen. Das Gebäude wird auch gewartet, vergleiche dazu Antwort zu Frage 5. 7. Können die alten Labore nach Umzug in das neue Laborgebäude umgehend einer neuen Nutzung zugeführt werden? Wie sieht das Nachnutzungskonzept für alle alten Laborkapazitäten aus? Die Bestandslaborflächen müssen nach Freizug einer Sanierung zugeführt werden. Ein konkretes Nachnutzungskonzept liegt hierfür noch nicht vor. 8. Wie hoch werden die Instandsetzungskosten für die alten Laborbereiche gemäß Nachnutzungskonzept sein, und hat die MHH diese Kosten auch im ursprünglichen Geschäftsplan in welcher Höhe berücksichtigt? Vergleiche Antwort zu Frage 7. 9. Wird die in 2013 ausgewählte Technologie für die „Konsolidierte Analytische Plattform“ in 2018 noch den modernen technischen Ansprüchen genügen? Wenn nein, wird die Anpassung an den medizintechnischen Fortschritt eine neu zu installierenden Laborstraße erfordern? Die Vertragslaufzeit beginnt mit Beginn der Inbetriebnahme. Weiter ist vertraglich geregelt, dass zum Zeitpunkt der Aufstellung der aktuelle Stand der Technik installiert wird. 10. Muss für die Sicherstellung, dass in das neue Gebäude moderne Labortechnologie installiert wird, die aus heutiger Sicht schon vier Jahre alte Ausschreibung komplett aufgehoben und neu durchgeführt werden, um damit technische Innovationen und Preiseffekte aufseiten der Medizintechnikfirmen berücksichtigen zu können? Nein, vergleiche Antwort zu Frage 9. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7364 4 11. Wurden bereits mit Medizintechnikfirmen Nachverhandlungen geführt? Falls ja, wurden dabei auch die potenziellen Risiken von Einreden von Wettbewerbern vor der Vergabekammer berücksichtigt? Nein, vergleiche Antwort zu Frage 9. 12. Kann für den Fall der Notwendigkeit einer neuen Ausschreibung der Termin für den Echtzeitbetrieb des neuen Laborgebäudes Anfang 2018 noch gehalten werden? Vergleiche Antwort zu Frage 9. 13. Wie hoch wären für den Fall, dass neu ausgeschrieben werden müsste, die zusätzlichen Mehrkosten insgesamt? Vergleiche Antwort zu Frage 9. 14. Konnte die ursprüngliche Planung für die Versorgung des neuen Laborgebäudes mit Strom, Wärme/Kälte, Lüftung und Notstrom aufrechterhalten werden? Wenn nein, welche Umplanungen sind im Hinblick auf die Versorgung mit allen Medien, insbesondere mit Notstrom notwendig geworden, und welche Kosten wurden dadurch verursacht (Umplanungskosten, erhöhte Investitionssummen etc.)? Die ursprüngliche Planung für die Medienversorgung des neuen Laborgebäudes musste in Teilen angepasst werden, da sich die Medienbedarfe für das modulare Labor-Analysesystem und für den Aufstellraum gegenüber der ursprünglichen Planung (HU-Bau aus dem Jahr 2011) verändert haben . Hieraus resultieren Baukosten i. H. v. 2 448 500 Euro (incl. Baunebenkosten). Dies betrifft im Wesentlichen – den Einbau einer Lüftungs- und einer Kältemaschine, die im Störfall notstromversorgt werden können, um dann ausschließlich den Aufstellraum des modularen Labor-Analysesystems zu versorgen, – die Erhöhung der Notstromleistung inkl. Erweiterung der Notstromtrasse ins Gebäude K 5, – die Erhöhung der Normalstromleistung für das modulare Labor-Analysesystem, – die Bereitstellung erhöhter Kälteleistung im Aufstellraum des modularen Labor-Analysesystems durch zusätzliche Kühlgeräte im Deckenbereich sowie die Heranführung und Bereitstellung des Mediums Dampf zur Befeuchtung der Raumluft im Aufstellraum der Gerätestraße, – den Rückbau und die Neuinstallation aller Medienkanäle und -trassen im Deckenbereich und die Neuinstallation von Abläufen im Bodenbereich des Aufstellraums aufgrund der geänderten Anordnung des modularen Labor-Analysesystems. 15. Wann wird das neue Laborgebäude nach Einschätzung des Landes den Betrieb aufnehmen ? Das SBH rechnet bei zeitnaher Freigabe der vorgelegten 2. Nachtrags-HU-Bau mit einer Baufertigstellung bis zum Frühjahr 2018. 16. Wie und aus welchen Mitteln soll die MHH die Refinanzierungsvereinbarung zukünftig erfüllen, und wie sieht das Refinanzierungskonzept nach der erheblichen Verzögerung und bei den stark angestiegenen Investitionskosten aus? Die Refinanzierungsvereinbarung sieht vor, dass die MHH nach Übergabe des Neubaus über einen Zeitraum von zehn Jahren 25,3 Millionen Euro in gleichen Jahresraten an das Ministerium für Wissenschaft und Kultur leistet. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7364 5 Die Mittel sollen im Wesentlichen über den betrieblichen Umsatzprozess der Krankenversorgung generiert werden. 17. Wird das Land den Abschluss einer neuen Refinanzierungsvereinbarung mit der MHH anstreben? Das ist derzeit nicht geplant. 18. Wer trägt die Verantwortung für Planänderungen und gegebenenfalls eingetretene Planungsfehler ? Kann und wird die MHH bzw. das Land Niedersachsen gegen die Verursacher Regressansprüche geltend machen und sich somit bemühen, einen Schaden für das Land zu verringern? Die MHH als Nutzer und das Staatliche Baumanagement als Bauherr für Planung und Bau des Labor - und Diagnostikgebäudes sind gemeinsam verantwortlich. Eine einseitige Verantwortlichkeit dieser Beteiligten lässt sich nicht feststellen. (Ausgegeben am 13.02.2017) Drucksache 17/7364 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7203 Welcher wirtschaftliche Schaden ist dem Land im Zuge der Planung und des Baus des neuen Diagnostik- und Laborgebäudes der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) ent-standen? Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephan Siemer und Horst Schiesgeries (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur