Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/7366 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7191 - In welcher Höhe sind in den letzten Jahren von der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) öffentliche Mittel für die Planung des Bauvorhabens „Strategische Partnerschaft Imaging Center“ (SPIC) verwendet worden, ohne dass die MHH diese Maßnahme bisher tatsächlich realisiert hat? Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephan Siemer und Horst Schiesgeries (CDU) an die Landesregierung , eingegangen am 21.12,2016, an die Staatskanzlei übersandt am 30.12.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregierung vom 03.02.2017, gezeichnet Dr. Gabriele Heinen-Kljajić Vorbemerkung der Abgeordneten Im Zeitraum von September 2008 bis 2011 hat die Medizinische Hochschule Hannover, ausgehend von einem konkurrierenden Gutachterverfahren und in einem intensiven Abstimmungsprozess mit der Stadt Hannover und mehreren beteiligten externen Fachplanern sowie Architekten, die bauliche Entwicklungsplanung („Masterplan 2020“) für die MHH erstellt. Dabei hat die MHH unter Berücksichtigung strategischer Ziele vor allem für die Ressorts Krankenversorgung und Forschung die räumlichen Weiterentwicklungs- und Umstrukturierungsmöglichkeiten in verschiedenen Flächen-, Baumassen- und Entwicklungsszenarien geprüft und erörtert. Die Erstellung des Masterplans erfolgte insbesondere unter Berücksichtigung aller dringenden Sanierungsaufgaben und der zukünftig zu erwartenden veränderten Rahmenbedingungen infolge von medizinischen, sozialen und demografischen Veränderungen. Die bauliche Entwicklungsplanung soll der MHH auch dazu dienen, den strategischen Zielen und den neuen Anforderungen in Krankenversorgung, Forschung und Lehre gerecht zu werden. So hieß es in 2011 noch, der Masterplan würde die konkret anliegenden baulichen Sanierungs- und Flächenbedarfe sowie auch die längerfristigen Entwicklungsbedürfnisse der MHH berücksichtigen und sei gleichzeitig auch ausreichend flexibel für aufbauende Planungen und künftige Erfordernisse . Nunmehr hat die Landesregierung angekündigt, eine umfassende Sanierung und bauliche Neuentwicklung der MHH konkret anzugehen. In einem ersten Schritt hat die Landesregierung eine Lenkungsgruppe eingesetzt, die sich aus Mitarbeitern des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur, des Finanzministeriums, der Oberfinanzdirektion, der Universitätsklinik Göttingen und der MHH zusammensetzt . Sie hat diese Lenkungsgruppe beauftragt, die Höhe der notwendigen Investitionen und Sanierungsbedarfe erneut zu analysieren. Die MHH hat in diesem Zusammenhang einen Investitionsbedarf in Höhe von rund 1 Milliarde Euro beziffert. Ein wichtiges Projekt im Rahmen der Entwicklungsplanung der MHH ist der Neubau des sogenannten SPIC („Strategische Partnerschaft Imaging Center“). Dieses Bauvorhaben haben das Ministerium für Wissenschaft und Kultur und die MHH in der Zielvereinbarung gemäß § 1 Abs. 3 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes für die Jahre 2010 bis 2012 berücksichtigt. Im Masterplan der MHH wird die Maßnahme als „Umbau der Radiologie im Gebäude K5, Beginn 2010“ angekündigt. Zu der Maßnahme teilte MHH-Vizepräsident Dr. Andreas Tecklenburg Folgendes mit: „Im SPIC- Projekt wird die MHH die gesamten bildgebenden Verfahren in der Klinik gemeinsam mit der Firma Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7366 2 Siemens erneuern. Wir werden nicht nur den Gerätepark komplett auf den neusten Stand bringen, sondern auch die Abläufe optimieren. Auf diese Weise können wir bei jeder Behandlung einen Tag Wartezeit sparen. Für die Patienten bedeutet das, einen Tag eher Klarheit über die weitere Therapie zu haben - und für uns enorme Kosteneinsparungen.“ In verschiedenen Pressemitteilungen wurden die Kosten für das Projekt mit 40 bis 50 Millionen Euro angegeben. Für die bisher erfolgten Planungen sind Kosten entstanden. Das Projekt wurde aber offenbar bislang nicht realisiert. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weisen wir darauf hin, dass wir ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung unserer Fragen haben, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Vorbemerkung der Landesregierung Allgemein lässt sich zur sogenannten baulichen Entwicklungsplanung feststellen, dass diese grundsätzlich auf Rahmenbedingungen basiert, die sich im Laufe der Zeit ändern. Deshalb muss diese regelmäßig fortgeschrieben werden. Ziel der Landesregierung ist es, sowohl sicherzustellen, dass die MHH wirtschaftlich betrieben werden kann und ihrem Versorgungsauftrag gerecht wird, als auch die dafür erforderliche patienten- und personalorientierte Grundstruktur zu gewährleisten. In den Jahren 2009/2010 hat ein Gremium aus Mitgliedern der MHH, des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur (MWK), der Oberfinanzdirektion Niedersachsen (OFD) und der Stadt Hannover unter Einbindung mehrerer Architekturbüros eine Masterplanung für die MHH erarbeitet. Ziel dieser Planung war insbesondere – das Aufzeigen von Entwicklungspotenzialen der Zukunft auch unter Berücksichtigung der Stadtteilbezogenheit (stadträumliche Planungsstrategie), – die qualitative Aufwertung des Standortes durch Ausschöpfung der räumlichen Ressourcen und Standortvorteile, – das Aufzeigen von denkbaren raum-zeitlich bezogenen baulichen Entwicklungen der MHH sowie deren Vernetzung mit ihrem Umfeld, insbesondere dem Medical Park, den umliegenden Wohngebieten und Freiräumen, – Neubewertung der gesamten Verkehrsinfrastruktur des Standortes, des ruhenden und fließenden Verkehrs. 1. Wie hoch sind die bisher für dieses Projekt verausgabten Planungskosten? Nach Angabe der MHH wurde 2007 ein Verhandlungsverfahren mit vorangegangenem Teilnahmewettbewerb gestartet, dessen Ziel es war, für das zentral im Gebäude K5 verortete Imaging Center aus Radiologie und Neuroradiologie einen geeigneten industriellen Kooperationspartner zu finden, der nicht nur die erforderliche Neuausstattung des Imaging Centers mit modernen, innovativen Geräten sicherstellen, sondern auch bauliche Anpassungs- und Sanierungsmaßnahmen zur Gewährleistung betriebsoptimierter Abläufe durchführen sollte. 2009 wurde eine Entwurfsplanung erstellt. Im Ergebnis der Entwurfsplanung konnten jedoch die verbleibenden Risiken, die das Bauen im Bestand mit sich bringt, und die generelle Anforderung zur Gewährleistung des laufenden Klinikbetriebes im Gebäude K5 über die Dauer der Baumaßnahme nicht wirtschaftlich vertretbar abgebildet werden. Insgesamt wurde 1 Million Euro verausgabt . Mithin konnte der erforderliche Nachweis der Wirtschaftlichkeit im Rahmen eines ÖPP-Projekts nicht erbracht werden. Die daraufhin angestellten Überlegungen der MHH zur Eigenrealisierung der Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7366 3 Baumaßnahme und Herauslösung aus dem Vergabegegenstand führten in 2013 zur Aufhebung des Vergabeverfahrens. 2. Wie hoch sind aus heutiger Sicht die Baukosten für das SPIC? Das Projekt wird in der seinerzeit geplanten Konstellation als ÖPP-Projekt mangels Nachweis der Wirtschaftlichkeit nicht weiterverfolgt. 3. Welche Mittel sind im Doppelhaushalt 2017/2018 für das Projekt SPIC vorgesehen? Keine. 4. An welcher Stelle hinsichtlich des zeitlichen Ablaufs steht der Neubau des SPIC in der Entwicklungsplanung der MHH? Vergleiche Antwort zu Frage 2. 5. Wann ist nach aktueller Einschätzung mit einem Baubeginn zu rechnen? Vergleiche Antwort zu Frage 2. 6. In welcher Höhe ist noch mit weiteren Kosten für die Planung des Neubaus des SPIC zu rechnen? Vergleiche Antwort zu Frage 2. 7. Sind bereits Ausschreibungen für die Planung und Umsetzung des Bauvorhabens erfolgt , und müssen diese im Hinblick auf den gegenüber der ursprünglichen Planung späteren Baubeginn gegebenenfalls wieder aufgehoben werden? Vergleiche Antwort zu Frage 2. 8. Wer trägt die Verantwortung für die Verzögerungen, und kann das Land gegebenenfalls Regressansprüche wegen unnötig verausgabter Planungskosten geltend machen? Vergleiche Antwort zu Frage 2. (Ausgegeben am 13.02.2017) Drucksache 17/7366 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7191 In welcher Höhe sind in den letzten Jahren von der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) öffentliche Mittel für die Planung des Bauvorhabens „Strategische Partnerschaft Imaging Center“ (SPIC) verwendet worden, ohne dass die MHH diese Maßnahme bisher tatsächlich realisiert hat? 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