Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/7367 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7189 - In welcher Höhe sind in den letzten Jahren von der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) öffentliche Mittel für die Planung angekündigter Bauvorhaben verwendet worden, ohne dass die MHH diese Maßnahmen bisher tatsächlich realisiert hat? Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephan Siemer und Horst Schiesgeries (CDU) an die Landesregierung , eingegangen am 21.12.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 30.12.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregierung vom 03.02.2017, gezeichnet Dr. Gabriele Heinen-Kljajić Vorbemerkung der Abgeordneten Im Zeitraum von September 2008 bis 2011 hat die Medizinische Hochschule Hannover, ausgehend von einem konkurrierenden Gutachterverfahren und in einem intensiven Abstimmungsprozess mit der Stadt Hannover und mehreren beteiligten externen Fachplanern sowie Architekten, die bauliche Entwicklungsplanung („Masterplan 2020“) für die MHH erstellt. Dabei hat die MHH unter Berücksichtigung strategischer Ziele vor allem für die Ressorts Krankenversorgung und Forschung die räumlichen Weiterentwicklungs- und Umstrukturierungsmöglichkeiten in verschiedenen Flächen-, Baumassen- und Entwicklungsszenarien geprüft und erörtert. Die Erstellung des Masterplans erfolgte insbesondere unter Berücksichtigung aller dringenden Sanierungsaufgaben und der zukünftig zu erwartenden veränderten Rahmenbedingungen infolge von medizinischen, sozialen und demografischen Veränderungen. Die bauliche Entwicklungsplanung soll der MHH auch dazu dienen, den strategischen Zielen und den neuen Anforderungen in Krankenversorgung, Forschung und Lehre gerecht zu werden. So hieß es in 2011 noch, der Masterplan würde die konkret anliegenden baulichen Sanierungs- und Flächenbedarfe sowie auch die längerfristigen Entwicklungsbedürfnisse der MHH berücksichtigen und sei gleichzeitig auch ausreichend flexibel für aufbauende Planungen und künftige Erfordernisse . Inzwischen hat die Landesregierung angekündigt, eine umfassende Sanierung und bauliche Neuentwicklung der MHH konkret anzugehen. In einem ersten Schritt hat die Landesregierung eine Lenkungsgruppe eingesetzt, die sich aus Mitarbeitern des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur , der Oberfinanzdirektion, der Universitätsklinik Göttingen und der MHH zusammensetzt. Sie hat diese Lenkungsgruppe beauftragt, die Höhe der notwendigen Investitionen und Sanierungsbedarfe erneut zu analysieren. Die MHH hat in diesem Zusammenhang einen Investitionsbedarf in Höhe von rund 1 Milliarde Euro beziffert. In der Öffentlichkeit nennt die MHH einige zentrale Bauvorhaben im Rahmen ihrer Entwicklungsplanung : – Herzzentrum, – Zentralsterilisation, – Zyklotron, – Selbstzahlerklinik, – Spezialklinik für Hörmedizin. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7367 2 Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weisen wir darauf hin, dass wir ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung unserer Fragen haben, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Vorbemerkung der Landesregierung Allgemein lässt sich zur sogenannten baulichen Entwicklungsplanung feststellen, dass diese grundsätzlich auf Rahmenbedingungen basiert, die sich im Laufe der Zeit ändern. Deshalb muss diese regelmäßig fortgeschrieben werden. Ziel der Landesregierung ist es, sowohl sicherzustellen, dass die MHH wirtschaftlich betrieben werden kann und ihrem Versorgungsauftrag gerecht wird, als auch die dafür erforderliche patienten- und personalorientierte Grundstruktur zu gewährleisten. In den Jahren 2009/2010 hat ein Gremium aus Mitgliedern der MHH, des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur (MWK), der Oberfinanzdirektion Niedersachsen (OFD) und der Stadt Hannover unter Einbindung mehrerer Architekturbüros eine Masterplanung für die MHH erarbeitet. Ziel dieser Planung war insbesondere – das Aufzeigen von Entwicklungspotenzialen der Zukunft auch unter Berücksichtigung der Stadtteilbezogenheit (stadträumliche Planungsstrategie), – die qualitative Aufwertung des Standortes durch Ausschöpfung der räumlichen Ressourcen und Standortvorteile, – das Aufzeigen von denkbaren raum-zeitlich bezogenen baulichen Entwicklungen der MHH sowie deren Vernetzung mit ihrem Umfeld, insbesondere dem Medical Park, den umliegenden Wohngebieten und Freiräumen, – Neubewertung der gesamten Verkehrsinfrastruktur des Standortes, des ruhenden und fließenden Verkehrs. 1. Wie hoch sind die bisher jeweils verausgabten Planungskosten für die oben genannten Bauvorhaben? Herzzentrum: Zu einer Herz-Lungen-Klinik hat es konzeptionelle Vorüberlegungen gegeben, für die rund 100 000 Euro anfielen. Eine Bedarfsplanung seitens MHH liegt dem MWK nicht vor. Ein Planungsauftrag an das Staatliche Baumanagement Hannover (SBH) ist nicht erfolgt. Zentralsterilisation: Die laufende Baumaßnahme beinhaltet die Einrichtung eines zentralen Rechenzentrums und einer Zentralsterilisation sowie die Sanierung der zentralen Logistikbereiche im Gebäude K 15. Bisher wurden für die Gesamtmaßnahme nach Angabe des Finanzministeriums (MF)/Staatlichen Baumanagements (SBN) Honorare an freiberuflich Tätige von rund 2,4 Millionen Euro für erbrachte Leistungen ausgezahlt. Zyklotron: Für die laufende Baumaßnahme wurden nach Angabe MF/SBN bisher für Honorare an freiberuflich Tätige rund 450 000 Euro verausgabt. Selbstzahlerklinik: Eine Bedarfsplanung seitens MHH liegt dem MWK nicht vor. Ein Planungsauftrag an das SBH ist nicht erfolgt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7367 3 Spezialklinik für Hörmedizin: Eine Bedarfsplanung seitens MHH liegt dem MWK nicht vor. Ein Planungsauftrag an das SBH ist nicht erfolgt. 2. Wie hoch sind aus heutiger Sicht die jeweiligen Baukosten für die oben genannten Bauvorhaben? Herzzentrum: Vergleiche Antwort zu Frage 1. Zentralsterilisation: Die genehmigten Baukosten für die Gesamtmaßnahme, bestehend aus der Sterilgutversorgungszentrale , wesentlichen lagerlogistischen Funktionseinheiten und dem Rechenzentrum der MHH (inkl. Baunebenkosten, ohne Ersteinrichtung und Großgeräte) für die Maßnahme betragen nach Angabe des MF/SBN 26,6 Millionen Euro. Hinzu kommen nach Angabe der MHH 885 000 Euro für die Erstausstattung (Teil 3). Die Gesamtkosten betragen mithin 27,5 Millionen Euro. Nach heutigem Stand ist davon auszugehen, dass die komplette Summe für die Fertigstellung benötigt wird. Eine separate Darstellung der Kosten für den Teilbereich der Zentralsterilisation ist nach Angabe MF/SBN nicht möglich. Zyklotron: Die Baukosten (inkl. Baunebenkosten, ohne Ersteinrichtung und Großgeräte) werden aus heutiger Sicht nach Angabe MF/SBN 2,94 Millionen Euro betragen, was dem Ergebnis der Kostenberechnung zur HU-Bau entspricht. Hinzu kommen nach Angabe der MHH 50 000 Euro für die Erstausstattung (Teil 3). Die Gesamtkosten betragen mithin 2,99 Millionen Euro. Selbstzahlerklinik: Es liegt keine Bedarfsanmeldung mit Kostenschätzung vor. Spezialklinik für Hörmedizin: Es liegt keine Bedarfsanmeldung mit Kostenschätzung vor. 3. Welche Mittel sind im Doppelhaushalt 2017/2018 für die oben genannten Bauvorhaben vorgesehen? Herzzentrum: Keine. Zentralsterilisation: 27 517 000 Euro (Einbau einer Zentralsterilisation und eines Rechenzentrums im Gebäude K 15). Zyklotron: 3 200 000 Euro. Selbstzahlerklinik: Keine. Spezialklinik für Hörmedizin: Keine. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7367 4 4. An welchen Stellen hinsichtlich des zeitlichen Ablaufs stehen die oben genannten Bauvorhaben in der Entwicklungsplanung der MHH? Herzzentrum: Im Zuge der aktuellen baulichen Neuentwicklung der MHH wird das Fachgebiet Herz-Lungen- Medizin thematisiert. Zentralsterilisation: Die Maßnahme befindet sich bereits in der unmittelbaren Baudurchführung durch das SBH. Zyklotron: Die Maßnahme befindet sich bereits in der unmittelbaren Baudurchführung durch das SBH. Selbstzahlerklinik: Die Maßnahme ist nach Angabe der MHH nicht priorisiert. Spezialklinik für Hörmedizin: Die Maßnahme ist nach Angabe der MHH nicht priorisiert. 5. Wann ist nach aktueller Einschätzung mit einem jeweiligen Baubeginn zu rechnen? Herzzentrum: Vergleiche Antwort zu Frage 4. Zentralsterilisation: Der Baubeginn ist nach Angabe des MF/SBN im September 2015 erfolgt. Zyklotron: Der Baubeginn ist nach Angabe des MF/SBN im April 2016 erfolgt. Selbstzahlerklinik: Vergleiche Antwort zu Frage 4. Spezialklinik für Hörmedizin: Vergleiche Antwort zu Frage 4. 6. In welcher Höhe ist noch mit weiteren Kosten für die Planung für die oben genannten Bauvorhaben zu rechnen? Herzzentrum: Vergleiche Antwort zu Frage 1. Es sind bisher keine Planungskosten angefallen. Zentralsterilisation: Für die Fertigstellung der gesamten Baumaßnahme sind nach Angabe des MF/SBN Honorare für freiberuflich Tätige in Höhe von 3,5 Millionen Euro festgelegt. Rund 2,4 Millionen Euro sind bereits verausgabt, die Differenz in Höhe von 1,1 Millionen Euro wird noch abfließen. Zusätzlich werden aktuell geschätzt 250 000 Euro für noch nicht beauftragte Honorare voraussichtlich noch benötigt. Zyklotron: Für die Fertigstellung der gesamten Baumaßnahme sind Honorare für freiberuflich Tätige in Höhe von 750 000 Euro festgelegt. 450 000 Euro sind bereits verausgabt, die Differenz in Höhe von 300 000 Euro wird noch abfließen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7367 5 Selbstzahlerklinik: Vergleiche Antwort zu den Fragen 1 und 4. Spezialklinik für Hörmedizin: Vergleiche Antwort zu den Fragen 1 und 4. 7. Müssen bereits erfolgte Ausschreibungen im Hinblick auf den gegenüber der ursprünglichen Planung späteren Baubeginn aufgehoben werden? Herzzentrum: Nein. Einbau einer Zentralsterilisation und eines Rechenzentrums im Gebäude K 15: Nein. Zyklotron: Nein. Selbstzahlerklinik: Nein. Spezialklinik für Hörmedizin: Nein. 8. Wer trägt die Verantwortung für die Verzögerungen, und kann das Land gegebenenfalls Regressansprüche wegen unnötig verausgabter Planungskosten geltend machen? Herzzentrum: Vergleiche Antwort zu den Fragen 1 und 4. Zentralsterilisation: Es sind nach Erteilung des Planungsauftrages nach Angabe des MF/SBN keine baufachlich begründeten Verzögerungen entstanden. Zyklotron: Es sind nach Erteilung des Planungsauftrages nach Angabe des MF/SBN keine baufachlich begründeten Verzögerungen entstanden. Selbstzahlerklinik: Vergleiche Antwort zu den Fragen 1 und 4. Spezialklinik für Hörmedizin: Vergleiche Antwort z zu den Fragen 1 und 4.^ (Ausgegeben am 13.02.2017) Drucksache 17/7367 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7189 In welcher Höhe sind in den letzten Jahren von der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) öffentliche Mittel für die Planung angekündigter Bauvorhaben verwendet worden, ohne dass die MHH diese Maßnahmen bisher tatsächlich realisiert hat? Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephan Siemer und Horst Schiesgeries (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur