Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/7379 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7218 - Forstunfall als „Strafe der Natur“ - Teilt die Landesregierung die Ansichten eines grünen Stadtratsmitgliedes in Georgsmarienhütte? Anfrage der Abgeordneten Martin Bäumer und Lutz Winkelmann (CDU) an die Landesregierung , eingegangen am 05.01.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 13.01.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz namens der Landesregierung vom 07.02.2017, gezeichnet Christian Meyer Vorbemerkung der Abgeordneten Am 14.11.2016 wurde bei einem Forstunfall in der Stadt Georgsmarienhütte im Landkreis Osnabrück ein Forstarbeiter schwer verletzt. In einem Facebook-Post wurde dies von einem Mitglied der Grünen-Fraktion im Rat der Stadt Georgsmarienhütte laut der Neuen Osnabrücker Zeitung (Onlineausgabe ) vom 16.11.2016 wie folgt kommentiert: „Tja, das ist die Strafe der Natur! Bäume wehrt Euch! Pech gehabt“. Das grüne Stadtratsmitglied, das u. a. auch als Leiter einer regionalen Kindergruppe des Naturschutzbund Deutschland (NABU), als Sprecher des Verkehrsclubs Deutschland in Osnabrück und als lokaler Sprecher für Greenpeace Deutschland fungiert, kommentierte den Vorfall gegenüber der Zeitung wie folgt: „Ich wollte lediglich mit diesem Beitrag und meines privaten Kommentars die Bevölkerung wachrütteln, dass die bei uns gängige praktizierte Forstwirtschaft nicht im Einklang mit der Natur stattfindet.“ Nachdem die grüne Stadtratsfraktion in Georgsmarienhütte laut der Neuen Osnabrücker Zeitung vom 05.12.2016 zunächst erklärt hatte, den 40 Jahre alten Grünen aus der Fraktion auszuschließen , hieß es am 12.12.2016 in der gleichen Zeitung „GMHütter Grünen-Fraktion schließt Demircioglu doch nicht aus“. Viele Menschen im Süden des Landkreises Osnabrück empfinden die Äußerungen des Grünen- Mitgliedes im Zusammenhang mit dem Forstunfall als menschenverachtend. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weisen wir darauf hin, dass wir ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung unserer Fragen haben, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. 1. Ist der Landesregierung die Berichterstattung im Zusammenhang mit diesem Forstunfall bekannt? Ja. Das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat vom Vorgang durch die Online-Ausgabe der NOZ am 16. November zeitnah erfahren. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7379 2 2. Darf jemand, der öffentlich solche Äußerungen von sich gibt, Leiter einer regionalen Kindergruppe des NABU sein? Der Landesregierung sind die Anforderungen an die Leitung einer regionalen Kindergruppe des NABU nicht bekannt. 3. Hat die Landesregierung Hinweise, dass die im Süden des Landkreises Osnabrück von privaten Waldbauern praktizierte Forstwirtschaft nicht im Einklang mit der Natur steht? Die 1 900 privaten Waldbesitzer im südlichen Landkreis Osnabrück sind alle in der Waldschutzgenossenschaft „Osnabrück Süd“ (Körperschaft öffentliches Recht) organisiert. Die Waldfläche umfasst rund 9 000 ha. Der Landkreis Osnabrück hat die Rechtsaufsicht über die WSG „Osnabrück Süd“ und es besteht ein Kooperationsvertrag mit dem Geschäftsbereich Forstwirtschaft der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zur forstfachlichen Beratung und Betreuung. Damit ist gewährleistet , dass die von den privaten Waldbesitzern praktizierte Forstwirtschaft nach den in § 11 des Niedersächsischen Wald- und Landschaftsgesetzes (NWaldLG) vorgeschriebenen Regeln der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft durchgeführt wird. Der Landesregierung liegen keine Hinweise vor, dass dem nicht so ist. 4. Wie beurteilt die Landesregierung vor diesem Hintergrund die Äußerungen des grünen Stadtratsmitgliedes in Georgsmarienhütte? Die kommunalpolitischen Institutionen und Gremien in Niedersachsen und die Medien garantieren vielfältige Möglichkeiten der Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger an demokratischen Prozessen. Die Landesregierung begrüßt und unterstützt die Möglichkeiten eines offenen und transparenten außerparlamentarischen Diskurses auf der Plattform der elektronischen Medien, sofern die Maßstäbe der Fairness und der Netiquette eingehalten werden. Die Landesregierung begrüßt, dass der Facebook-Beitrag gelöscht wurde und dass Herr Demircioglu seine Äußerungen bedauert. Der Online-Ausgabe der NOZ vom 09.01.2017 zufolge hat sich Herr Demircioglu entschieden, sein Mandat als Ratsvertreter der GRÜNEN mit sofortiger Wirkung niederzulegen. Ferner hat er die Fraktion und den schwer verletzten Forstarbeiter um Entschuldigung gebeten und mit diesem ein persönliches Treffen vereinbart. 5. Wie steht die Landesregierung zu diesen Äußerungen und der Arbeit der Waldbauern im südlichen Landkreis Osnabrück? Wie unter Antwort zu Frage 3 näher dargelegt, besteht kein Anlass, an der natur- und gesetzeskonformen Bewirtschaftung des Privatwaldes im Landkreis Osnabrück zu zweifeln. Die Landesregierung begrüßt das Löschen des Kommentars und die Entschuldigung. (Ausgegeben am 15.02.2017) Drucksache 17/7379 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7218 Forstunfall als „Strafe der Natur“ - Teilt die Landesregierung die Ansichten eines grünen Stadtratsmitgliedes in Georgsmarienhütte? Anfrage der Abgeordneten Martin Bäumer und Lutz Winkelmann (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz