Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/7381 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7222 - Wie fördert die Landesregierung das Engagement der Angler- und Fischereivereine? Anfrage der Abgeordneten Christian Calderone, Clemens Große Macke und Hans-Heinrich Ehlen (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 05.01.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 13.01.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 08.02.2017, gezeichnet Stefan Wenzel Vorbemerkung der Abgeordneten In Niedersachsen engagieren sich zahlreiche Angler- und Fischereivereine und -verbände für die Renaturierung und/oder den Erhalt der Fließgewässer. Dazu investieren die Vereine und Verbände in Besatzmaßnahmen, Renaturierungsarbeiten und Projekte im Bereich der Biodiversität, wie die Antwort auf eine Anfrage der Abg. Ernst-Ingolf Angermann und Frank Oesterhelweg vom 04.10.2016 aufgezeigt hat. Für die Kofinanzierung dieser aufgezeigten Maßnahmen bedienen sich die Vereine und Verbände u. a. auch der Förderung sogenannter kleiner Maßnahmen nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung kleiner Maßnahmen an Fließgewässern zur Erreichung der Ziele nach der EG-Wasserrahmenrichtlinie. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56 weisen wir darauf hin, dass wir ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung unserer Fragen haben, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung begrüßt das vielfältige Engagement der Umwelt- und Naturschutzverbände bei der Umsetzung unterschiedlichster Beiträge zur Erreichung nationaler und internationaler Umweltziele . Bei den gewässerbezogenen Tätigkeiten kommt insbesondere auch den Angel- und Fischereivereinen eine bedeutende Rolle zu. Die ehrenamtlichen Aktivitäten werden dabei häufig durch umfängliche Eigenmittel flankiert. Diese fließen sowohl in eigenfinanzierte Maßnahmen als auch in solche, bei denen öffentliche Fördermittel in Anspruch genommen werden. Letztere werden maßnahmeabhängig aus unterschiedlichen nationalen Mitteln und auch Mitteln der Europäischen Union bereitgestellt. Im Zuge der Neuaufstellung der Förderrichtlinien für die aktuelle EU-Förderperiode wurde die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung kleiner Maßnahmen an Fließgewässern zur Erreichung der Ziele nach der EG-Wasserrahmenrichtlinie“ als eigenständige Richtlinie aufgehoben und in die neue „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Fließgewässerentwicklung (RL Fließgewässerentwicklung - FGE)“ integriert. Die inhaltlichen Rege- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7381 2 lungen hinsichtlich Fördergegenstand, -quote u. ä. wurden dabei weitgehend unverändert beibehalten . 1. Welche Haushaltsmittel standen für die o. g. Maßnahmen der Fischerei- und Anglerverbände und -vereine zum Erhalt der Biodiversität, für Renaturierungsarbeiten und für den Besatz in den Jahren 2014, 2015 und 2016 zur Verfügung? Aus Fördermitteln nach der Förderrichtlinie „Kleine Maßnahmen“ wurden in den Jahren 2014 bis 2016 insgesamt rund 294 000 Euro aus Landesmitteln als Zuwendungen an Fischerei- und Angelvereine bewilligt. Besatzmaßnahmen zur Unterstützung des Bestandes des Europäischen Aals wurden aus Mitteln des Landes Niedersachsen sowie des Europäischen Fischereifonds (bis 2015) bzw. des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (ab 2016) unterstützt. Dabei wurden in den Jahren 2014 bis 2016 rund 0,77 Millionen Euro EU-Mittel sowie rund 0,43 Millionen Euro Landesmittel als nationale Kofinanzierung an die Fischereivereine ausgeschüttet. Zuwendungen von Mitteln aus Förderinstrumenten zum Erhalt der Biodiversität an vorgenannte Verbände bzw. Vereine sind in den in Rede stehenden Jahren nicht erfolgt. 2. Wie viele Anträge hat es in den Jahren 2014, 2015 und 2016 auf Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung kleiner Maßnahmen an Fließgewässern zur Erreichung der Ziele nach der EG-Wasserrahmenrichtlinie gegeben ? In den Jahren 2014 bis 2016 sind insgesamt 66 Zuwendungen positiv beschieden worden, davon 32 - und somit nahezu 50 % - an Fischerei- und Angelvereine. 3. Gibt es auf Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung kleiner Maßnahmen an Fließgewässern zur Erreichung der Ziele nach der EG-Wasserrahmenrichtlinie Mindestinvestitionsvorgaben? In dieser Richtlinie sind keine Regelungen hinsichtlich Mindestinvestitionsvolumen getroffen. 4. Wie hoch ist die nötige Kofinanzierung durch den Antragsteller? Der Zuwendungsempfänger muss im Regelfall einen Eigenanteil von mindestens 10 % der förderfähigen Ausgaben selbst tragen, reine Materialkosten können jedoch als Vollfinanzierung gewährt werden (vgl. auch die Antwort zu Frage 6). 5. Wer kann Beiträge zur Kofinanzierung leisten, Sportfischer, Verbände der Wasserwirtschaft , Privatpersonen oder weitere Dritte? Der Eigenanteil nach Nummer 5 der Richtlinie kann durch die finanzielle Beteiligung Dritter ergänzt oder vollständig ersetzt werden. Drittmittelgeber können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein. 6. Inwieweit werden Eigenleistungen der Antragsteller als Kofinanzierung angerechnet? Unbare Leistungen im Sinne von Eigenarbeitsleistungen sind im Rahmen der Zuwendung für die sogenannten Kleinen Maßnahmen nach Nummer 2.3 der Richtlinie nicht förderfähig. Sofern solche Leistungen jedoch innerhalb des Fördervorhabens erbracht werden, kann sich in diesen Fällen die Zuwendung für die Materialausgaben auf 100 % der förderfähigen Projektausgaben erhöhen (Vollfinanzierung ). Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7381 3 7. In welchem Umfang wurden die Mittel in den betrachteten Jahren abgerufen? In den Jahren 2014 bis 2016 wurden insgesamt Fördermittel in einer Höhe von rund 0,59 Millionen Euro abgerufen. 8. Bis wann müssen Anträge für das laufende Haushaltsjahr gestellt werden, und wann erfolgt in der Regel eine Bewilligung oder Ablehnung der Anträge? Es sind keine Fristen oder Stichtage für das Einreichen der diesbezüglichen Anträge vorgesehen. 9. Sind für wasserbauliche Maßnahmen vor, während oder nach Antragsstellung Genehmigungen erforderlich? Von wem? Ob und gegebenenfalls inwieweit Genehmigungen für die Durchführung von Maßnahmen erforderlich sind, hängt von den spezifischen Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalls ab. Der Antragsteller benötigt grundsätzlich eine Einverständniserklärung der Unteren Wasserbehörde, der zuständigen Unterhaltungspflichtigen und der Eigentümer der von der Maßnahmendurchführung betroffenen Flächen. Darüber hinaus kann es erforderlich werden, öffentlich-rechtliche Genehmigungen etwa nach dem Wasser- oder Naturschutzrecht einzuholen. 10. Welche weiteren Institutionen sind in das Verfahren der Antragstellung und -bewilligung und in den Prozess der Umsetzung einzubeziehen? Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 11. In welchem Zeitraum müssen die bewilligten Gelder investiert werden? Gibt es eine „Verfallsfrist“? Eine generelle Fristregelung hierfür gibt es nicht. Im Regelfall werden entsprechende Regelungen im Bewilligungsbescheid getroffen. Die in Rede stehenden Kleinmaßnahmen werden überwiegend im jeweils laufenden Kalenderjahr umgesetzt. (Ausgegeben am 15.02.2017) Drucksache 17/7381 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7222 Wie fördert die Landesregierung das Engagement der Angler- und Fischereivereine? Anfrage der Abgeordneten Christian Calderone, Clemens Große Macke und Hans-Heinrich Ehlen (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz