Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/7382 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7220 - Verklappung von Baggergut auf den Klappstellen P0 und P3 Anfrage des Abgeordneten Ulf Thiele (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 05.01.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 13.01.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 08.02.2017, gezeichnet Stefan Wenzel Vorbemerkung des Abgeordneten Im Oktober 2016 hat der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) unter Auflagen die Verklappung von Baggergut, das aus der Vertiefung der Außenems von Eemshaven bis zur Nordsee stammt, auf der Klappstelle P0 durch die niederländische Wasserbaubehörde Rijkswaterstaat genehmigt. Für die Ausschlusszeit vom 01.11.2016 bis zum 28.02.2017 wurde die Verbringung von Baggergut auf die Klappstelle P0 durch das NLWKN verboten. Dies hat zur Folge, dass seit dem 01.11.2016 Baggergut auf die Klappstelle P3 verbracht wird, welche in niederländischem Hoheitsgebiet liegt und damit niederländischem Recht unterliegt. Hierbei handelt es sich um das Fanggebiet „Hubertgatt “, eines der ertragsreichsten Fanggebiete der Küstenfischer. Durch die Verbringung des Baggergutes auf die Klappstelle P3 befürchten die Küstenfischer eine erhebliche Beeinträchtigung des Fanggebietes „Hubertgatt“. Durch die Verbringung von Baggergut auf die Klappstelle P0 wird wiederum eine Gefährdung von Natur und Umwelt sowie die Beeinträchtigung des Tourismus‘ auf den Nordseeinseln - insbesondere auf Borkum - befürchtet (siehe Artikel in der Nordwest-Zeitung vom 23. September 2016). Mit der genehmigten Klappstelle P4 existiert eine alternative Klappstelle zur Verbringung von Baggergut, die aufgrund der guten Erreichbarkeit und der ausbleibenden Beeinträchtigung von Fischgründen und der Nordseeinsel Borkum für alle beteiligten Parteien als Lösung in Betracht gezogen werden sollte. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, mit einem Teil des Baggergutes den Borkumer Weststrand anzufüllen. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weise ich darauf hin, dass ich ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung meiner Fragen habe, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Vorbemerkung der Landesregierung Ziele des niederländischen Ausbauvorhabens sind eine Vertiefung des Emsfahrwassers und eine Vergrößerung des Querschnitts der Fahrrinne für Schiffe mit einem Tiefgang von bis zu 14 m. Beim Ausbau und der fortlaufenden Unterhaltung fällt Baggergut an. Die grundsätzliche Entscheidung ist im Jahr 2008 gefallen. Das Vorhaben wird auf Basis einer „Verbalnote“ von 2008 zwischen den Niederlanden und der Bundesregierung Deutschland auf der Basis des Ems-Dollart-Vertrages nach niederländischen Rechtsvorschriften durchgeführt. Am 16. September 2014 ist vom niederländischen Minister für Infrastruktur und Umwelt der Trassenbeschluss zur „Verbesserung der Fahrrinne Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7382 2 Eemshaven-Nordsee“ gefasst worden. Das oberste Verwaltungsgericht der Niederlande, der Raad van State, hat diesen Trassenbeschluss mit Urteil vom 5. August 2015 im Wesentlichen bestätigt. Im niederländischen Trassenbeschluss sind für das anfallende Baggergut (Ausbau/Unterhaltung) vier bestehende Klappstellen festgesetzt worden (P0, P1, P3 + P4). Da zwei Klappstellen im Naturschutzgebiet WE 276 „Borkum Riff“ liegen (P0 + P4), ist zusätzlich zum Trassenbeschluss eine Befreiung von den Verboten der NSG-Verordnung erforderlich. Rijkswaterstaat hatte deshalb beim NLWKN eine entsprechende Befreiung von den Verboten beantragt, die vom NLWKN am 22. September 2016 mit Nebenbestimmungen für die Klappstelle P0 befristet erteilt worden ist. Gegen diese erteilte Befreiung wurde durch den Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz Niedersachsen e. V. (LBU) am 27. Oktober 2016 Widerspruch eingelegt. Dieser wurde durch den NLWKN mit Datum vom 24. Januar 2017 zurückgewiesen. Damit könnte ab dem 1. März 2017 mit den Sandverklappungen auf der Klappstelle PO vorbehaltlich eines sich eventuell anschließenden gerichtlichen Verfahrens begonnen werden. Da die Klappstellen P1 und P3 außerhalb des Naturschutzgebietes , aber komplett innerhalb des Ems-Dollart-Vertragsgebietes liegen, ist bereits der Trassenbeschlusses im Hinblick auf niedersächsische Regelungen abschließend. Das Land hat hier keinen Zugriff. Es sei darauf hingewiesen, dass bereits mit den Drucksachen 17/7097 und 17/7235 gleichlautende Aspekte zur niederländischen Baggergutverklappung beantwortet worden sind. 1. Warum wird die Klappstelle P3 zur Verbringung von Baggergut durch die niederländische Wasserbaubehörde Rijkswaterstaat genutzt und wird hierdurch das Fanggebiet „Hubertgatt“ beeinträchtigt? Der rechtskräftige niederländische Trassenbeschluss für das Gesamtvorhaben „Verbesserung Fahrrinne Eemshaven-Nordsee 2015“ des niederländischen Ministeriums für Infrastruktur und Umwelt genehmigt der niederländischen Wasserbaubehörde Rijkswaterstaat eine ausbau- und unterhaltungsbedingte Verklappung auf der Klappstelle P3. Diese Klappstelle sollte nur dann beaufschlagt werden, wenn die Klappstellen P0 und P4 nicht nutzbar sind (Artikel 2 Abs. 7 des Trassenbeschlusses ). Die von Rijkswaterstaat beantragte und vom NLWKN erteilte Befreiung nach § 5 der NSG-Verordnung „Borkum Riff“ umfasst nicht die Gesamtmenge des anfallenden Baggerguts, sodass in jedem Fall eine Teilmenge außerhalb (auf P1 bzw. P3) zu verklappen ist. Da gemäß den Nebenbestimmungen der Befreiung in der Zeit vom 1. November bis 28. Februar im Naturschutzgebiet nicht verklappt werden darf, sind in diesem Zeitraum die außerhalb des NSGs liegenden Klappstellen zu nutzen. Die Niederländer bzw. die beauftragte Firma können aus wirtschaftlichen Erwägungen den Sand auch anderweitig nutzen, wie z. B. zur Strandaufspülung bei Borkum oder für ein Projekt in Delfzijl. Die fischereilichen Belange sind im niederländischen Verfahren vorgetragen und von der zuständigen Behörde mit dem Trassenbeschluss sowie im Urteil des Raad van State abschließend bewertet und entschieden worden. 2. Warum wird die Klappstelle P0 für die Verbringung von Baggergut durch die niederländische Wasserbaubehörde Rijkswaterstaat genutzt, obwohl eine Gefährdung von Natur und Umwelt sowie die Beeinträchtigung des Tourismus‘ auf den Nordseeinseln - insbesondere auf Borkum - befürchtet werden? Kann die Landesregierung diese Befürchtungen widerlegen? Für die Verbringung anfallenden Baggerguts im Naturschutzgebiet „Borkum Riff“ ist eine Befreiung von den Verboten der NSG-Verordnung „Borkum Riff“ erforderlich (§ 5 NSG-Verordnung „Borkum Riff“). Das naturschutzrechtliche Befreiungsverfahren für das Naturschutzgebiet befasst sich nicht mit dem Gesamtvorhaben und allen einzelnen Maßnahmen, sondern ausschließlich mit der geplanten Verklappung innerhalb des Naturschutzgebietes und den damit verbundenen Belangen des EU-Vogelschutzgebietes (V01) in dem Teilbereich „Borkum Riff“. Im Befreiungsbescheid des NLWKN wurden entsprechende Nebenbestimmungen zur Vermeidung bzw. Minimierung der Aus- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7382 3 wirkungen auf den Schutzzweck festgelegt, die von Rijkswaterstaat einschließlich der beauftragten Baufirmen eingehalten werden müssen. Vor diesem Hintergrund sind erhebliche Beeinträchtigungen nicht zu erwarten. Eine mögliche Beeinträchtigung des Tourismus auf den Nordseeinseln bzw. auf Borkum war nicht Gegenstand der Prüfung einer Befreiung nach § 5 der Verordnung über das NSG „Borkum Riff“ i. V. m. § 67 Bundesnaturschutzgesetz, da hier ausschließlich Belange des Naturschutzes - und hier insbesondere der Schutzzweck des NSG - berücksichtigt werden können. Touristische Belange sind bereits im niederländischen Genehmigungsverfahren zum Trassenbeschluss behandelt worden. 3. Warum wird nicht alternativ die genehmigte Klappstelle P4 - die akzeptabel für alle Beteiligten wäre - zur Verbringung von Baggergut durch die niederländische Wasserbaubehörde Rijkswaterstaat genutzt und mit einer Auffüllung des Weststrandes der Insel Borkum durch einen Teil des Baggergutes verbunden? Eine Verklappung an der Klappstelle P4 wäre nicht, wie in der Frage dargelegt, für alle Beteiligten akzeptabel, da insbesondere naturschutzfachliche und -rechtliche Belange entgegenstehen. Zu berücksichtigen ist hier auch, dass die Klappstelle P4 seit vielen Jahren nicht mehr genutzt wurde, während die Klappstelle P0 regelmäßig und jährlich durch die deutsche Wasserstraßenverwaltung beaufschlagt wurde. Die Klappstelle P4 liegt, wie auch P0, im NSG „Borkum Riff“. Mit dem Befreiungsantrag von Rijkswaterstaat wurde die Verklappung von insgesamt 2 300 000 m3 für die Ausbauphase und eine Verklappung einer jährlichen Menge von 640 000 m3 für die Unterhaltung beantragt. Im Antrag wird ausgeführt, dass der mit 250 000 m3 geringe Anteil an der Gesamtbaggergutmenge, der an P4 verklappt werden soll, entfallen kann, wenn die Ausschlusszeit auf die Wintermonate begrenzt bleibt. Der NLWKN hat an die Befreiung für die Verbringung des anfallenden Baggerguts auf Klappstellen innerhalb des NSG Nebenbestimmungen geknüpft, die mit Blick auf den Schutzzweck des NSG „Borkum Riff“ erforderlich sind. Dazu zählt eine Ausschlusszeit vom 1. November bis 28. Februar. Eine Ausdehnung der Ausschlusszeit auf Sommermonate ist zur Gewährleistung des Schutzzwecks nicht erforderlich, sodass der Beschränkung auf die Klappstelle P0 gefolgt werden konnte. Auf diese Weise können erhebliche Beeinträchtigungen im Bereich der Klappstelle P4 vermieden werden, die auch in Relation zu dem geringen für P4 vorgesehenen Mengenanteil überproportional hoch wären. Eine wirtschaftliche Verwendung von anfallendem Baggermaterial (Sand) für die Auffüllung des Weststrandes auf Borkum wird nach Auskunft des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Emden zeitnah beginnen. Bedingung ist zudem, dass eine gemeinsame deutsch-niederländische Strategie zum Sedimentmanagement für den Ems-Dollart entwickelt wird, die die Baggerungen und Verklappungen aller Vorhabenträger erfassen und Wege zur Minimierung von Belastungen im Ems-Dollart Gebiet aufzeigen soll. In diesem Zusammenhang ist auch auf Belange der Fischerei besondere Rücksicht zu nehmen. (Ausgegeben am 15.02.2017) Drucksache 17/7382 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7220 Verklappung von Baggergut auf den Klappstellen P0 und P3 Anfrage des Abgeordneten Ulf Thiele (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz