Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/7383 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7223 - Eingetragener Verein verordnet Kutschenführerschein Anfrage der Abgeordneten Kai Seefried, Helmut Dammann-Tamke und Hans-Joachim Deneke-Jöhrens (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 05.01.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 13.01.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz namens der Landesregierung vom 07.02.2017, gezeichnet Christian Meyer Vorbemerkung der Abgeordneten Am 12.12.2016 wurde von Pferd Aktuell ein Artikel veröffentlicht, der besagt, dass der Beirat Sport der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e. V. bei seiner Dezembersitzung die Einführung eines allgemein verpflichtenden Kutschenführerscheins zum 01.06.2017 beschlossen habe. Jeder Kutschenführer , der am Straßenverkehr teilnehme, müsse zukünftig seine Qualifikation nachweisen können (https://www.pferd-aktuell.de/fn/newsticker/fei---fn---dokr/kutschenfuehrerscheinkommt?tem plate=HTML). Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weisen wir darauf hin, dass wir ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung unserer Fragen haben, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Vorbemerkung der Landesregierung Die Deutsche Reiterliche Vereinigung e. V. Bundesverband für Pferdesport und Pferdezucht (FN) hat durch die Beschlussfassung des zuständigen Entscheidungsgremiums die Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APO) der FN im Fahrbereich überarbeitet und die Ausbildungen zum „Kutschenführerschein A - Privatperson“ und zum „Kutschenführerschein B - Gewerbe“ verabschiedet. Der in Rede stehende Beitrag vom 12.12.2016 bezieht sich auf diese Änderung. Die FN ist der Dachverband aller Züchter, Reiter, Fahrer und Voltigierer in Deutschland. Die rechtliche Organisationsform der FN ist die eines eingetragenen Vereins. Daraus ergibt sich die im Vereinsrecht verankerte Befugnis, selbstständig Vereinsregelwerke und Ordnungen zu verabschieden. In diesem Zusammenhang verfasst die FN einheitliche Richtlinien, Regelwerke und Bestimmungen wie z. B. eine Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APO), Leistungsprüfungsordnung (LPO) oder eine den tierzuchtrechtlichen Bestimmungen entsprechende Zuchtverbandsordnung (ZVO). Die Regelungen sind für Vereinsmitglieder bindend. Hintergrund des gegenständlichen Beschlusses der FN sind neben dem erhöhten allgemeinen Verkehrsaufkommen sowie einer ansteigenden Anzahl von Meldungen über Kutschenunfälle in den Medien insbesondere Forderungen von Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen nach einem generellen Verbot des Gespannfahrens im Straßenverkehr (z. B. Koalitionsvereinbarung der Landesregierung Berlin, PETA-Strafanzeige und Online-Petition nach dem Oktoberfest in München 2016). Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7383 2 Aus diesem Grund hat die FN Schulungen mit abschließender theoretischer und praktischer Prüfung für Fahrerinnen und Fahrer von Pferdegespannen im Straßenverkehr entwickelt, durch die den Gespann-Fahrerinnen und Gespann-Fahrern die erforderliche Qualifikation und Sachkunde vermittelt werden soll. Damit wird das Ziel verfolgt, dass Fahrerinnen und Fahrer, die mit ihren Kutschen auf öffentlichen Straßen und Wegen unterwegs sind, fachlich optimal ausgebildet sind. Durch das Ausbildungssystem der FN soll die Unfallprophylaxe beim Fahren mit Pferdegespannen nachhaltig verbessert werden , indem das fahrerische Können mit Schwerpunkt der Teilnahme am Straßenverkehr auf einen noch besseren Stand gebracht wird. Bei dem Beschluss der FN handelt es sich um keine Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) und/oder der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Es wurde ein verbandsinterner bundesweit einheitlicher Sachkundenachweis entwickelt. Der „Kutschenführerschein “ kann ab dem 01.06.2017 als ein grundlegender Befähigungsnachweis zum Führen eines Pferdegespanns im Straßenverkehr angesehen werden und kann durch die einheitliche fachspezifische Ausbildung zur Beurteilung in haftungsrechtlichen Fragen im Schadensfall herangezogen werden, entfaltet für Nichtvereinsmitglieder formal jedoch keine bindende Wirkung. In Niedersachsen ist die gewerbsmäßige entgeltliche Personenbeförderung mit Kutschen durch Erlass geregelt. Danach muss ein Fahrer bzw. eine Fahrerin über entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten zum Führen eines Gespanns verfügen. 1. Ist der in der Presse veröffentlichte Beitrag rechtlich zutreffend? Der auf der Homepage der FN veröffentlichte Beitrag informiert über den Beschluss der FN über eine neue verbandsinterne Regelung. Gegen die verbandsseitig vorgesehene Einführung eines Kutschenführerscheins bestehen keine rechtlichen Bedenken. 2. Auf welcher gesetzlichen Grundlage ist der eingetragene Verein der Deutschen Reiterlichen Vereinigung dazu ermächtigt, Änderungen von solcher Tragweite rechtsverbindlich für das ganze Bundesgebiet zu beschließen? Wie in der Antwort zu Frage 1 dargestellt, handelt es sich lediglich um eine verbandsinterne Regelung , die formal keine rechtliche Verbindlichkeit über die Verbandsgrenzen hinaus entfaltet. 3. Wann wurde bzw. wird die Landesregierung in welcher Form (gegebenenfalls Bundesrat oder über die entsprechende Fachministerkonferenz) eingebunden? Eine Einbindung der Landesregierung bei der Erarbeitung einer verbandsinternen Regelung eines Vereins ist rechtlich nicht vorgesehen. ML sowie nach Auskunft der FN bundesweit alle zuständigen Landesministerien sowie das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft wurden am 23.12.2016 durch die FN über die Sachkundenachweise „Kutschenführerschein A - Privatperson“ und „Kutschenführerschein B - Gewerbe“ informiert und um Unterstützung bei der Umsetzung gebeten. (Ausgegeben am 15.02.2017) Drucksache 17/7383 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7223 Eingetragener Verein verordnet Kutschenführerschein Anfrage der Abgeordneten Kai Seefried, Helmut Dammann-Tamke und Hans-Joachim Deneke-Jöhrens (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau-cherschutz