Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/7405 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7247 - Welches Ausmaß haben Angriffe auf Rettungskräfte in Niedersachsen? Anfrage der Abgeordneten Annette Schwarz und Rainer Fredermann (CDU) an die Landesregierung , eingegangen am 16.01.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 19.01.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 14.02.2017, gezeichnet Boris Pistorius Vorbemerkung der Abgeordneten Zeitungsberichte über Angriffe auf Polizisten und Rettungskräfte mehren sich gegenwärtig. Damit gehen Forderungen von Verbänden einher, die Rettungskräfte besser zu schützen, Deeskalationsstrategien zu verankern und den Strafrahmen für Angriffe auf Polizisten und Rettungskräfte zu verschärfen . Hierzu gehört u. a. die Bundesratsinitiative des Landes Hessen für einen „Schutzparagraphen 112“. Der Berufsverband Feuerwehr Delmenhorst e. V. fordert in einem Schreiben vom 11. Oktober 2016 Maßnahmen zum besseren Schutz von Einsatzkräften. Vorbemerkung der Landesregierung Im Rahmen der Kleinen Anfrage zur mündlichen Beantwortung der Abgeordneten Meta Janssen- Kucz (Frage 3 der Drs. 17/6215 vom 10.08.2016) zu „Angriffen auf Rettungskräfte“ hat die Landesregierung bereits durch die Drs. 17/6320 vom 19.08.2016 (S. 3 und 4) sowohl zur Zahl der Angriffe, zum möglichen Schutz und der Entschädigung sowie der Aufarbeitung zur Prävention der Angriffe gegen Rettungskräfte geantwortet. Insoweit wird auch auf die Ducksache hingewiesen, deren Inhalt weiterhin aktuell ist. 1. Welches Ausmaß haben Angriffe auf Rettungskräfte in Niedersachsen? Für die Beurteilung des Ausmaßes von Angriffen auf Rettungskräfte in Niedersachsen werden die in der Antwort zu Nr.1 der Drs. 17/6320 enthaltenen Zahlen der bekannt gewordenen Fälle zwischen 2011 und 2015 erneut dargestellt, wobei in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) des Landes Niedersachsen folgende Zahlen mit dem Opfer-Merkmal „Rettungsdienste“ registriert wurden: 2011 2012 2013 2014 2015 Anzahl bekannt gewordener Fälle 94 102 98 117 154 2. Welche statistischen Daten werden zu körperlicher und verbaler Gewalt gegen Polizisten und Rettungskräfte erhoben? Der Rettungsdienst in Niedersachsen obliegt nach § 3 des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes (NRettDG) den Landkreisen, kreisfreien Städten den Städten Cuxhaven, Göttingen, Hameln und Hildesheim als Träger des Rettungsdienstes im eigenen Wirkungskreis. Eine Berichtspflicht gegenüber dem Land Niedersachsen besteht nicht. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7405 2 In der PKS werden die der Polizei bekannt gewordenen Straftaten einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche registriert. Erfasst werden hierbei Angaben zum Fall, zum Opfer und bei aufgeklärten Fällen zum Tatverdächtigen. Die Erfassung der „Opfer-/Geschädigtenspezifik“ wie „Rettungsdienste “ und „Polizeivollzugsbeamte“ bezieht sich auf sogenannte Opferdelikte. Darunter fallen gemäß der bundesweit gültigen PKS-Richtlinie grundsätzlich die Straftaten gegen das Leben, gegen die sexuelle Selbstbestimmung sowie Rohheitsdelikte und Widerstand gegen die Staatsgewalt . Ein verbaler „Angriff“ wird in der PKS registriert, sofern ein Straftatbestand wie z. B. Beleidigung verwirklicht wird. Hierbei handelt es sich gemäß der bundesweit gültigen PKS-Richtlinie nicht um eines der vorgenannten Opferdelikte, was zur Folge hat, dass diese Fälle bei der Darstellung der Straftaten gegen „Rettungsdienste“ und „Polizeivollzugsbeamte“ unberücksichtigt bleiben. 3. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung zur Schließung etwaiger Lücken bei der Erfassung solcher Angriffe? In der PKS werden die der Polizei bekannt gewordenen Straftaten einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche registriert. Nach Auffassung der Landesregierung bestehen vor diesem Hintergrund keine Lücken bei der Erfassung von Straftaten. 4. Wie bewertet die Landesregierung die Forderung, zur Abwehr von Gaffern die persönlichen Daten aller am Einsatzort angetroffenen Personen zu erfassen? Sofern die Amtshandlungen durch Personen vor Ort gestört werden, nimmt die Polizei bereits heute zwingend notwendige Maßnahmen vor. Die Landesregierungen von Niedersachsen und Berlin haben darüber hinaus am 04.05.2016 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches (StGB) - Effektive Bekämpfung von sogenannten Gaffern sowie Verbesserung des Schutzes des Persönlichkeitsrechts von Verstorbenen in den Bundesrat eingebracht. Ziel ist es, eine bestehende Strafbarkeitslücke gegenüber „Gaffern “ zu schließen. Der Gesetzentwurf sieht dazu u. a. einen neuen Straftatbestand in § 115 StGB vor „Behinderung von Hilfeleistungen der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder eines Rettungsdienstes “. Danach soll derjenige, der bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not Hilfeleistende der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder eines Rettungsdienstes behindert, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden. Der Gesetzentwurf ist vom Bundesrat am 17.06.2016 beschlossen worden und liegt derzeit dem Bundestag zur Beratung und Beschlussfassung vor. Eine Erfassung der persönlichen Daten aller am Einsatzort angetroffenen Personen sieht die Strafvorschrift nicht vor und wäre auch nicht mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar. Darüber hinaus würde ein personeller Ressourceneinsatz erforderlich, der im Regelfall an Einsatzorten nicht verfügbar ist. 5. Wo und in welcher Form sieht die Landesregierung Chancen und Notwendigkeiten zur Verankerung besserer Deeskalationsstrategien und -verfahren? Deeskalationsstrategien und -verfahren sind integrativer Bestandteil der Aus- und Weiterbildungskonzepte für das Rettungsdienstpersonal. Darüber hinaus achten besonders ausgebildete Teammitglieder (Peers) auf gegebenenfalls vorhandene oder sich entwickelnde Hilfsbedürfnisse und unterstützen bei der individuellen Verarbeitung seelischer Belastungssituationen. 6. Hält die Landesregierung die Ausgabe von Schutzwesten gegen Angriffe an Rettungskräfte für sinnvoll? Wenn ja, welche Voraussetzungen sind dafür zu schaffen? Eine Ausgabe von Schutz- und Rettungswesten an jede Rettungskraft ist nach Auffassung der Landesregierung derzeit nicht zielführend und notwendig. Der Landesregierung sind keine Verlet- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7405 3 zungen von Einsatzkräften in Niedersachsen bekannt geworden, die durch das Tragen von Schutzwesten verhindert hätten werden können. 7. Welche Veränderungen in der Ausbildung zum Notfallsanitäter/zum Feuerwehrmann sind aus Sicht der Landesregierung notwendig, um die Einsatzkräfte besser als bisher auf mögliche Gefährdungslagen vorzubereiten? Die Ausbildung zur Notfallsanitäterin oder zum Notfallsanitäter ist bundesgesetzlich geregelt. Sie bereitet die Einsatzkräfte auf mögliche Gefahrenlagen ausreichend vor. Für die Feuerwehren wird derzeit durch eine bundesweite Arbeitsgruppe die grundlegende Feuerwehrdienstvorschrift überarbeitet . Sollte sich hieraus Anpassungsbedarf ergeben, wird dieser in die gesetzlichen Grundlagen für Niedersachsen eingearbeitet. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen 8. Ist es aus Sicht der Landesregierung sinnvoll, die Rettungsdienstprotokolle um zusätzliche Auswertungsfunktionen hinsichtlich körperlicher und verbaler Angriffe im Einsatz zu erweitern? In Rettungsdienstprotokollen besteht die Möglichkeit, unter „Besonderheiten“ solche Bedrohungen der Rettungskräfte zu dokumentieren. Angesichts der relativ geringen Zahl von Angriffen auf Rettungskräfte (2015: 154 Fälle) bei einer Gesamteinsatzzahl von rund 1,5 Millionen erscheint eine zusätzliche Auswertungsfunktion in Rettungsdienstprotokollen derzeit nicht notwendig. (Ausgegeben am 21.02.2017) Drucksache 17/7405 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7247 Welches Ausmaß haben Angriffe auf Rettungskräfte in Niedersachsen? Anfrage der Abgeordneten Annette Schwarz und Rainer Fredermann (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport