Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/7439 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7229 - Mehrfachregistrierungen bei Asylverfahren? Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen, Dr. Stefan Birkner, Christian Grascha und Jörg Bode (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 09.01.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 16.01.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 17.02.2017, gezeichnet In Vertretung Stephan Manke Vorbemerkung der Abgeordneten Laut Medienberichten sind in Niedersachsen bisher mehr als 300 Fälle bekannt, in denen es zu Mehrfachregistrierungen mit verschiedenen Identitäten kam, um Sozialleistungen des Staates mehrfach zu erhalten. Auf die Mündliche Anfrage von Abgeordneten der FDP-Landtagsfraktion „Registrierung von Flüchtlingen mithilfe von Livescan-Geräten“ (Drucksache 17/6320, Nr. 58) antwortete die Landesregierung , „Um u. a. Mehrfachregistrierungen zu vermeiden, werden sämtliche Datensätze (einschließlich der Fingerabdrücke) bundeseinheitlich an zentraler Stelle im Ausländerzentralregister (AZR) gespeichert, und die Fingerabdrücke werden mittels Fast-ID mit dem im automatisierten Fingerabdruckidentifizierungssystem für Ausländer (AFIS-A) gespeicherten Fingerabdrücken verglichen.“. Sie führte weiter aus: „Darüber hinaus sollen zukünftig sämtliche neuankommenden Flüchtlinge sowie unerlaubt eingereiste bzw. unerlaubt aufhältige Personen bei der Erstregistrierung einem automatisierten Verfahren zur Durchführung von Sicherheitsabgleichen unterzogen werden (‚Asylkon ‘). Der Sicherheitsabgleich wird über das Bundesverwaltungsamt bei den fünf Bundessicherheitsbehörden (Bundesnachrichtendienst, Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst , Bundeskriminalamt und Zollkriminalamt) durchgeführt. Das Ergebnis des Abgleichs wird den zuständigen Behörden in der Regel innerhalb von wenigen Minuten übermittelt. Das entsprechende technische und fachliche Verfahren befindet sich derzeit in Entwicklung und wird voraussichtlich Ende November 2016 in Betrieb gehen.“ 1. Seit wann wird das Verfahren der zentralen Speicherung und der Abgleichung mit dem AFIS-A angewandt? Mit Schaffung der rechtlichen und technischen Voraussetzungen für ein einheitliches Identitätsmanagement durch das Datenaustauschverbesserungsgesetz, das am 05.02.2016 in Kraft trat, wird eine eindeutige Identifizierung von Asylsuchenden ab dem ersten Kontakt und nicht wie bisher erst bei Asylantragstellung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sichergestellt. Die Standorte Braunschweig, Bramsche, Friedland, Oldenburg und Osnabrück der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) wurden im Zeitraum vom 11.04.2016 bis 20.05.2016 mit den in der Antwort zu der genannten Mündlichen Anfrage (Drucksache 17/6320 Nr. 58) genannten Personalisierungsinfrastrukturkomponenten (PIK) ausgestattet, mit denen Ausländer erkennungsdienstlich behandelt werden. Im Ankunftszentrum in Fallingbostel-Oerbke werden seit März 2016 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7439 2 die PIK der Außenstelle des BAMF zur Erstregistrierung genutzt. Seit diesem Zeitpunkt wird das Verfahren zur zentralen Speicherung und Abgleichung von Fingerabdrücken mit AFIS-A angewandt . Darüber hinaus wurde seitens der Polizeidirektion Braunschweig bereits im Februar 2016 der Standort Braunschweig der LAB NI durch eine temporäre Leihe von sogenannten Live-Scan-Geräten im Rahmen eines Pilotvorhabens unterstützt. 2. Wie viele Mehrfachregistrierungen von Asylsuchenden sind seit Beginn durch dieses Vorgehen (zentrale Speicherung/Abgleich AFIS-A) in Niedersachsen aufgefallen (bitte nach Monaten bzw. Jahren aufschlüsseln)? Eine statistische Erfassung von Mehrfachregistrierungen ist nach den einschlägigen bundesgesetzlichen Vorschriften nicht vorgesehen. Die Landesaufnahmebehörde hat im Rahmen der Umsetzung des Projekts zur Feststellung und Aufklärung von Mehrfachidentitäten daher Ende 2016 begonnen, solche Statistiken aufzubauen. Dabei werden auch Verdachtsfälle, die im Rahmen der Aufnahme und Registrierung mittels PIK festgestellt werden, standardisiert erfasst. Deren Umfang für das gesamte Jahr 2016 und für 2017 wird bislang auf 195 geschätzt. Lediglich im Ankunftszentrum Bramsche wird seit September 2016 im Rahmen einer Pilotierung eine Statistik zu Mehrfachregistrierungen geführt, welche aufgrund einer Rückverfolgung ältere Fälle ebenfalls einschließt. Hier wurden bei 29 Personen Mehrfachregistrierungen festgestellt. Diese verteilen sich wie folgt: Monat Anzahl Personen vor 09/16 4 09/16 5 10/16 3 11/16 6 12/16 9 01/17 2 Für die übrigen Standorte der LAB NI liegen keine belastbaren Zahlen vor. In jedem Fall werden entsprechende Verdachtsfälle von Mehrfachregistrierungen von den Standorten der jeweils zuständigen Polizei gemeldet. 3. Wie viele Personen haben wie viele Identitäten angemeldet? Aus der systematischen Erhebung am Standort Bramsche ist die Anzahl der Aliasidentitäten für den o. g. Zeitraum erkennbar. Anzahl Aliasidentitäten Anzahl Personen 9 1 5 1 3 2 2 8 1 17 Summe 29 4. Wie viele Mehrfachregistrierungen gab es in den anderen Bundesländern (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Eine übergreifende Statistik über Mehrfachregistrierungen in den Bundesländern existiert nicht. Auf Nachfrage der Landesregierung haben Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Sachsen und Thüringen angegeben, dass keine statistischen Erhebungen von Mehrfachregistrierungen durchgeführt werden. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7439 3 Hessen teilte mit, dass Mehrfachidentitäten seit Juni 2016 systematisch erfasst werden. Im Zeitraum von Juni 2016 bis Dezember 2016 sind insgesamt 52 Doppelidentitäten festgestellt worden. Hierbei handelte es sich in der Regel um Asylsuchende, die bereits einer Kommune zugewiesen und nachträglich zur Asylantragstellung vom BAMF geladen wurden. Aus den übrigen Bundesländern liegen keine Informationen vor. 5. Ist das System „Asylkon“ in Betrieb? Wenn ja, seit wann? Wenn nein, wann wird die Inbetriebnahme voraussichtlich erfolgen? Mit dem Datenaustauschverbesserungsgesetz wurden neben der Etablierung des Ausländerzentralregisters (AZR) als Kerndatensystem für Daten von Asylsuchenden und unerlaubt im Bundesgebiet befindlichen Personen auch Maßnahmen ergriffen, um die Sicherheitslücke, die durch die ungeregelte Einreise dieses Personenkreises entsteht, zu schließen. Das hierzu u. a. vorgesehene Verfahren „Asylkon“ ist nach Auskunft des Bundesverwaltungsamts (BVA) seit dem 30.11.2016 betriebsbereit. Der Wirkbetrieb konnte jedoch noch nicht aufgenommen werden, da das BAMF aufgrund der Anforderungen an die Modernisierung der dortigen IT-Fachverfahren infolge des hohen Flüchtlingszugangs, insbesondere an das Vorgangsbearbeitungssystem MARiS, noch nicht sicherstellen konnte, dass alle erforderlichen Daten zeitgerecht in das Kerndatensystem AZR eingebracht werden. Die Schaffung der Voraussetzungen wird nach Auskunft des BVA mit hoher Priorität vorangetrieben ; ein Zeitpunkt für die Aufnahme des Wirkbetriebes liegt jedoch noch nicht vor. 6. Wenn ja, wie viele Meldungen hat es seitdem gegeben? Entfällt. 7. Wie wurde die Identität der 14-köpfigen Familie aus Bosnien-Herzegowina, über die der Weser-Kurier am 27.10.2016 berichtete und die am 14.12.2016 Thema im Plenum war, überprüft und festgestellt? Die genannte Familie ist am 03.02.2015 am Standort Braunschweig aufgenommen worden. Am 06.02.2015 hat die Familie beim BAMF einen Asylantrag gestellt. Zum 16.03.2015 ist die Familie verteilt worden. Während des Aufenthalts in der LAB NI lagen keine Personaldokumente vor, welche die Identität oder Nationalität belegen konnten. Die Personalien und Nationalität beruhen somit auf Angaben der Eheleute. Die Eheleute wurden erstmalig am 27.06.2016 durch das BAMF in Braunschweig erkennungsdienstlich behandelt. Eine weitere erkennungsdienstliche Behandlung erfolgte am 20.09.2016 im Rahmen der Asylfolgeantragstellung. (Ausgegeben am 24.02.2017) Drucksache 17/7439 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7229 - Mehrfachregistrierungen bei Asylverfahren? Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen, Dr. Stefan Birkner, Christian Grascha und Jörg Bode (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport