Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/7440 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7228 - Polizeistation Glandorf Anfrage des Abgeordneten Martin Bäumer (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 05.01.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 16.01.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 14.02.2017, gezeichnet Boris Pistorius Vorbemerkung des Abgeordneten „Die Polizeistation Glandorf ist zuständig für die Gemeinde Glandorf mit insgesamt etwa 6 700 Einwohnern und den Ortsteilen Averfehrden, Glandorf, Schierloh, Schwege, Sudendorf und Westerndorf . Sie ist wochentags grundsätzlich von 08.00 - 16.00 Uhr erreichbar.“ So steht es auf der Internetseite der Polizeidirektion Osnabrück. Auf Seite 17 des Koalitionsvertrages von SPD und Grünen heißt es: „Ziel der rot-grünen Koalition ist eine bürgerfreundliche Polizei, die auch in der Fläche präsent ist. Polizei muss dort anzutreffen sein, wo das Leben stattfindet.“ Die SPD-Landtagsabgeordnete Kathrin Wahlmann aus Hasbergen veröffentlichte am 08.09.2016 folgende Mitteilung, die auch heute noch auf ihrer Internetseite zu finden ist: „Wahlmann: Die Polizeistation in Glandorf bleibt erhalten! Wie die SPD-Landtagsabgeordnete Kathrin Wahlmann heute aus dem Innenministerium in Hannover erfuhr, sind keine Schließungen von kleineren Polizeistationen in Niedersachsen geplant. ‚Das ist eine gute Nachricht für den gesamten Landkreis Osnabrück ! Besonders im ländlichen Raum ist der Erhalt der hiesigen Polizeistationen und der Polizeipräsenz wichtig. Die Polizeistation in Glandorf wird laut Aussage des Innenministeriums also weiter bestehen‘, erklärt Wahlmann. Wahlmann reagiert damit auf eine Verlautbarung der CDU Glandorf, die die Existenz der Polizeistation in Glandorf über 2017 hinaus infrage stellte und zu einem ihrer Wahlkampfthemen machte. ‚Mit dem Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger spielt man nicht! Das sollte die CDU bei ihrem Wahlkampfgetöse - auch so kurz vor der anstehenden Kommunalwahl - berücksichtigen‘, so die Abgeordnete abschließend.“ Dessen ungeachtet gibt es nach Aussagen von Experten aktuelle Informationen, dass die Polizeistation in Glandorf zukünftig nicht mehr in gewohnter Art und Weise vor Ort erreichbar sein soll. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weise ich darauf hin, dass ich ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung meiner Fragen habe, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Vorbemerkung der Landesregierung Die Polizeidirektionen analysieren und bewerten in einem ständigen Prozess die Sicherheits-, Einsatz -, Verkehrs- und Kriminalitätslage, um personelle und materielle Ressourcen so effektiv und effizient wie möglich einsetzten zu können. Veränderungen in der Lageentwicklung können Verände- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7440 2 rungen in der polizeilichen Schwerpunktsetzung nach sich ziehen. Dies wiederum kann zu verändertem Personaleinsatz bzw. zu Personalverschiebungen oder auch zu Änderung der Abdeckung von Präsenzzeiten in Polizeidienststellen führen. Dies geschieht immer unter Prüfung aller Anforderungen an die polizeiliche Aufgabenwahrnehmung und insbesondere im Hinblick auf die Wahrnehmung polizeilicher Kernaufgaben sowie die Flächenpräsenz. Die Landesregierung hat mit der Entscheidung zum Doppelhaushalt 2017/2018 Zeichen gesetzt, um den gestiegenen Herausforderungen im Bereich der inneren Sicherheit gerecht zu werden. Im Ergebnis wurden 1 000 zusätzliche Stellen und Beschäftigungsmöglichkeiten bei der Polizei in Niedersachsen geschaffen. Dies gibt den Polizeibehörden neuen Gestaltungsspielraum, welcher in die bisherigen Rahmenbedingungen und Überlegungen nun mit einbezogen werden kann. 1. Ist geplant, die Präsenz des örtlichen Polizisten in der Gemeinde Glandorf und die Öffnungszeiten der Polizeistation zum Nachteil der Glandorfer Bürger einzuschränken, oder sind solche Pläne diskutiert worden? Es gab seitens der Polizeidirektion Osnabrück Planungen, zum 01.07.2017 veränderte Präsenzzeiten in der Polizeistation Glandorf einzuführen. Wie die Behörde nun mittteilte, wurde nach erneuter Prüfung und Abwägung aller relevanten Faktoren entschieden, die Präsenz am Standort Glandorf vollständig zu erhalten. 2. Falls ja, steht die Landesregierung hinter diesen Plänen, und wie passen diese Pläne zu den Aussagen im Koalitionsvertrag von SPD und Grünen sowie zur Aussage der Landtagsabgeordneten Wahlmann? Siehe Antwort zu Frage 1. 3. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass dem Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger in Gemeinden wie Glandorf - auch vor dem Hintergrund der jüngsten Einbruchdiebstähle - angemessen Rechnung getragen wird? Siehe Vorbemerkung. (Ausgegeben am 24.02.2017) Drucksache 17/7440 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7228 - Polizeistation Glandorf Anfrage des Abgeordneten Martin Bäumer (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport