Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/7442 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7264 - Anfängerzahlen und Numerus Clausus an Studienseminaren Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling und Jörg Bode (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 20.01.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 24.01.2017 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 17.02.2017, gezeichnet In Vertretung Erika Huxhold Vorbemerkung der Abgeordneten Nach Angabe der Landesregierung (Drs. 17/6319) befindet sich die Zahl der Plätze bzw. Stellen für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst an den niedersächsischen Studienseminaren seit 2014 auf dem niedrigsten Stand seit 2009. Im Jahr 2016 standen an den Studienseminaren insgesamt 4 910 Stellen zur Verfügung. Das Zulassungsverfahren für den Einstellungstermin 25.01.2017 wurde inzwischen beendet. Der erforderliche Notendurchschnitt für das Lehramt an Gymnasien lag nach Auskunft des Kultusministeriums bei 1,4. Für andere Lehrämter war kein besonderer Notendurchschnitt erforderlich. Vorbemerkung der Landesregierung Im Haushaltsjahr 2016 standen für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst für die allgemeinbildenden Lehrämter 4 910 Stellen und für das Lehramt an Berufsbildenden Schulen 630 Stellen zur Verfügung . Für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 sind jeweils 5 440 Stellen für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst ausgebracht, davon für die allgemeinbildenden Lehrämter 4 810 Stellen und für das berufsbildende Lehramt 630 Stellen. Auf diesen Stellen werden Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst i. d. R. von drei Einstellungsterminen geführt. Die Zulassung der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt auf der Grundlage des § 119 NBG und der „Verordnung über die beschränkte Zulassung zum Vorbereitungsdienst für Lehrämter (ZulassVO- Lehr)“. Übersteigt die Zahl der zulassungsfähigen Bewerberinnen und Bewerber die Zahl der vorhandenen und besetzbaren Stellen zu einem Einstellungstermin, ist ein Auswahlverfahren durchzuführen . So sind 1. zuerst 55 % der Stellen nach der bisher erbrachten Leistung für das angestrebte Ausbildungsziel (Qualifikation), 2. danach 35 % der Stellen nach der Dauer der Zeit seit einer wegen fehlender Ausbildungskapazitäten unberücksichtigten Bewerbung (Wartezeit) und 3. zuletzt 10 % der Stellen für Fälle außergewöhnlicher Härte zu vergeben. Soweit für eine Ausbildung in Fächern für bestimmte Lehrämter, sonderpädagogische Fachrichtungen für das Lehramt für Sonderpädagogik und berufliche Fachrichtungen für das Lehramt an berufsbildenden Schulen ein dringender Bedarf besteht, werden bis zu 20 % der in dem zulassungsbeschränkten Bereich insgesamt vorhandenen Stellen gesondert vergeben. Dafür werden zunächst die nach Abzug der Stellen für den dringenden Bedarf verbleibenden Stellen in der Rei- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7442 2 henfolge nach Qualifikation, Wartezeit und außergewöhnliche Härte (s. o.) vergeben. Abschließend erfolgt die Vergabe der Stellen für den dringenden Bedarf. Wie in der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung „Entwicklung der Lehrerausbildung in Niedersachsen“ vom 12.08.2016 (Drucksache 17/6319) ausgeführt , werden den 43 Studienseminaren der Lehrämter an Grund-, Haupt- und Realschulen, des Lehramtes für Sonderpädagogik und des Lehramtes an Gymnasien keine Plätze bzw. Stellen zugewiesen , sondern Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst. Die Zuweisung der Bewerberinnen und Bewerber an Studienseminare hängt von vielen Faktoren ab. Entscheidend ist beispielsweise die Fächerkombination des jeweiligen Lehramtsstudiums, die die Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen für die Bewerbung um Einstellung in den Vorbereitungsdienst mitbringen. Zudem kann auch aus haushalterischen Gründen nicht an jedem Studienseminar jedes Fach angeboten werden. Gleiches gilt auch für die sieben Studienseminare für das Lehramt an berufsbildenden Schulen. In dem Hinweis zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst zum 25.01.2017 des Kultusministeriums wurde ein Notendurchschnitt angegeben, bis zu dem unabhängig von der Fächerkombination Zulassungen erfolgten. Darüber hinausgehend wurden je nach Fächerkombination noch weitere Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden (z. B. mit der Note 2,8 mit der Fächerkombination Englisch und Biologie). 1. Wie viele Plätze standen an den Studienseminaren für den Vorbereitungsdienst, beginnend am 25.01.2017, zur Verfügung (bitte nach Lehrämtern und Studienseminarorten getrennt auflisten)? Zum Einstellungstermin 25.01.2017 standen für die Lehrämter der allgemeinbildenden Schulen nachfolgende freie Landeskapazitäten zur Verfügung. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen . Lehrämter Anzahl der Stellen Lehrämter an Grund, Haupt- und Realschule 850 Lehramt für Sonderpädagogik 250 Lehramt an Gymnasien 700 Summe der Stellen 1 800 2. Wie viele der ab dem 25.01.2017 zur Verfügung stehenden Plätze konnten jeweils besetzt werden (bitte nach Lehrämtern und Studienseminarorten getrennt auflisten)? Das Bewerbungs- und Zulassungsverfahrens wurde am 17.01.2017 beendet. Den Studienseminaren der allgemeinbildenden Schulen konnte nachfolgende Anzahl von Bewerberinnen und Bewerbern zugewiesen werden. Die endgültigen Zahlen liegen erst mit der Statistik zum Stichtag 15.02.2017 vor. Aufgrund von Absagen der zugewiesenen Bewerberinnen und Bewerber kann sich die Anzahl noch reduzieren. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Studienseminare für die Lehrämter an Grund-, Haupt- und Realschule Anzahl Aurich 40 Braunschweig 42 Buchholz 32 Celle 29 Cuxhaven 30 Goslar 36 Göttingen 30 Hameln 30 Hannover I 29 Hannover II 29 Helmstedt 39 Hildesheim 42 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7442 3 Studienseminare für die Lehrämter an Grund-, Haupt- und Realschule Anzahl Lüneburg 39 Nordhorn 52 Oldenburg 44 Osnabrück 45 Stade 22 Syke 34 Vechta 52 Verden 32 Wunstorf 30 gesamt 758 Studienseminare für das Lehramt für Sonderpädagogik Anzahl Braunschweig 30 Hannover 46 Lüneburg 34 Osnabrück 48 gesamt 158 Studienseminar für das Lehramt an Gymnasien Anzahl Braunschweig 36 Celle 25 Göttingen 34 Hameln 24 Hannover I 28 Hannover II 28 Hildesheim 25 Leer 22 Lüneburg 21 Meppen 20 Oldenburg 45 Osnabrück 42 Salzgitter 44 Stade 52 Stadthagen 25 Verden 28 Wilhelmshaven 20 Wolfsburg 31 gesamt 550 3. Wie viele Bewerberinnen und Bewerber auf die ab dem 25.01.2017 zur Verfügung stehenden Plätze wurden abgelehnt (bitte nach Lehrämtern und Studienseminarorten getrennt auflisten)? Bei den Lehrämtern an Grund-, Haupt- und Realschulen sowie bei dem Lehramt für Sonderpädagogik konnten alle Bewerberinnen und Bewerber, die die Zulassungsvoraussetzungen nach § 3 APVO-Lehr erfüllen, berücksichtigt werden und haben eine Zulassung zum Vorbereitungsdienst erhalten . Beim Lehramt an Gymnasien konnten wegen fehlender Ausbildungskapazitäten 196 zulassungsfähige Bewerberinnen und Bewerber für den Vorbereitungsdienst nicht berücksichtigt werden. Die Fächer der Bewerberinnen und Bewerber bzw. deren Fächerkombinationen sind ausschlagge- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7442 4 bend dafür, dass es einerseits Wartezeitbewerber gibt und andererseits noch Stellen unbesetzt geblieben sind. 4. Wie hat sich der erforderliche Notendurchschnitt seit 2013 entwickelt (bitte nach Lehrämtern getrennt und pro Jahr angeben)? Zu den angefragten Einstellungsterminen in den Jahren 2013 bis 2017 überstiegen beim Lehramt an Gymnasien die Zahl der zulassungsfähigen Bewerbungen die zur Verfügung stehenden Stellen. Es musste daher zu jedem Einstellungstermin ein Auswahlverfahren durchgeführt werden. Unter Bezugnahme auf die Vorbemerkung sind in der nachstehenden Tabelle die Noten angegeben, bis zu deen unabhängig von der Fächerkombination Zulassungen erfolgten. Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien Einstellungstermine Noten 25.01.2013 1,3 01.08.2013 1,2 24.01.2014 1,3 01.09.2014 1,2 26.01.2015 1,2 26.08.2015 1,1 25.01.2016 1,5 27.07.2016 1,6 25.01.2017 1,4 Bei den Lehrämtern an Grund-, Haupt- und Realschulen, beim Lehramt für Sonderpädagogik sowie bei dem Lehramt für berufsbildende Schulen konnten allen Bewerbungen in dem Einstellungszeitraum 2013 bis 2017 berücksichtigt werden, die die Zulassungsvoraussetzungen nach § 3 APVO- Lehr erfüllten. 5. Wie beurteilt die Landesregierung eine gegebenenfalls ungleiche Verteilung der Referendare auf die Studienseminare? Es erfolgt keine ungleiche Verteilung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst auf die Studienseminare . Grundsätzlich wird eine gleichmäßige Auslastung der Studienseminare angestrebt. Die Anzahl zuzuweisender Anwärterinnen und Anwärter sowie Referendarinnen und Referendare hängt von zahlreichen Faktoren ab. Unterschiede sind in den Studienseminaren z. B. in Bezug auf die Anzahl der Ausbildungsschulen und die Anzahl der Fächer pro Studienseminar zu verzeichnen. Eine hohe Anzahl von Fächern pro Studienseminar korreliert aber nicht automatisch mit einer hohen Anzahl von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst. Werden diese z. B. einem wenig ausgelasteten Studienseminar im ländlichen Raum zugewiesen, obwohl die Betreffenden aus persönlichen Gründen an ein Studienseminar einer Großstadt gehen möchten, dann steigt die Anzahl der Umsetzungsanträge bzw. der Absagen, nicht aber die Anzahl der entsprechenden Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst. Ein weiterer Faktor in der Zuweisungspraxis sind die Fächerkombinationen der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst jeder Kohorte. Zudem sind die Studienseminare ungleichmäßig von kurzfristigen Absagen vor Beginn des Vorbereitungsdienstes betroffen. (Ausgegeben am 27.02.2017) Drucksache 17/7442 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7264 Anfängerzahlen und Numerus Clausus an Studienseminaren Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling und Jörg Bode (FDP) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums