Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/7460 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7294 - Mit welchen Maßnahmen will die Landesregierung die bundesweite Einführung von Lang- Lkw (Gigalinern) voranbringen? Anfrage des Abgeordneten Rainer Fredermann (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 23.01.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 27.01.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung vom 22.02.2017, gezeichnet Olaf Lies Vorbemerkung des Abgeordneten In der Neuen Presse vom 16.12.2016 lobte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Olaf Lies, den erfolgreichen Abschluss des Modellversuchs zum Einsatz von Lang-Lkw (Gigalinern) und sprach sich für eine bundesweite Einführung aus: „Unsere positiven Erwartungen werden jetzt bestätigt : (…) Effizienzgewinne und Kraftstoffersparnisse von bis zu 25 % wurden gemessen.“ Bereits am 13.07.2016 betonte Lies gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung jedoch: „Den Lang-Lkw überall fahren zu lassen, das geht nicht, und das wird auch nicht stattfinden.“ In ihrer Ausgabe von 03.01.2017 zitiert die Frankfurter Allgemeine Zeitung den Staatssekretär im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, wonach die Freigabe der Lang-Lkw eine schwerwiegende umwelt- und verkehrspolitische Fehlentscheidung sei und deren Umweltbelastungen „noch nicht ausreichend untersucht“ worden seien. Am 11.06.2012 erklärte der verkehrspolitische Sprecher der SPD Niedersachsen, Gerd Will: „Wirtschaftsminister Bode muss endlich erkennen, dass der Feldversuch Gigaliner gescheitert ist, noch bevor er richtig begonnen hat. (…) An den jetzt schon für Lang-Lkw freigegebenen Straßen gibt es Bahnübergänge, die für das Überfahren von riesigen Lkw nicht ausgelegt sind.“ In einer Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion vom 04.09.2012 erklärte Will: „Wir begrüßen die Klage von Baden -Württemberg und Schleswig-Holstein ausdrücklich und fordern die niedersächsische Landesregierung auf, ihre Teilnahme an dem rechtswidrigen Feldversuch sofort zu beenden.“ Im November erklärte der damalige SPD-Spitzenkandidat zur Landtagswahl, Stephan Weil, dass „der Feldversuch (...) weiter ergebnisoffen durchgeführt werden“ solle (DVZ, 20.11.2012). In der Antwort auf eine Kleine Anfrage zur mündlichen Beantwortung (Drucksache 17/30, Nr. 29) erklärte Olaf Lies: „Obwohl die Landesregierung dem im Januar 2012 gestarteten Feldversuch kritisch gegenüber steht, soll dieser auch in Niedersachsen ergebnisoffen weitergeführt werden.“ Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weise ich darauf hin, dass ich ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung meiner Fragen habe, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Unter Bezugnahme auf das Urteil des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 55, gehe ich davon aus, dass der Landesregierung die Beantwortung der Anfrage in weniger als einem Monat möglich und zumutbar ist, da es sich nach meiner Auffassung um einen eng begrenzten Sachverhalt handelt und der Rechercheaufwand gering ist. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7460 2 Vorbemerkung der Landesregierung Die Thematik wurde bereits auf der 120. Plenarsitzung am 02.02.2017, Top 21, ausführlich beraten und dazu ein Beschluss gefasst (Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 17/7272 - Plenarprotokoll 17/120, Seite 12160 ff.). Auf eine Vorbemerkung seitens der Landesregierung wird deshalb verzichtet. 1. Wann hat die Landesregierung ihre kritische Bewertung des Feldversuchs mit Gigalinern aufgegeben? Die Landesregierung sieht eine mögliche Verlagerung von Transporten von der Schiene auf die Straße nach wie vor kritisch. 2. Aus welchem Anlass hat die Landesregierung ihre kritische Bewertung des Feldversuchs mit Gigalinern aufgegeben? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. Inwieweit und mit welchem Ergebnis hat die Landesregierung die Klagen der Länder Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein gegen den Feldversuch unterstützt? Die Klage wurde nicht unterstützt. 4. Wann und wodurch wurden die rechtlichen Bedenken der Landesregierung gegen den Feldversuch überwunden? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 5. Teilt die Landesregierung die Einschätzung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz , Bau und Reaktorsicherheit hinsichtlich der unzureichenden Untersuchung potenzieller Umweltbelastungen? Der Landesregierung liegen keine konkreten Erkenntnisse bezüglich etwaiger Bedenken des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) nach Veröffentlichung des Abschlussberichtes zu dem Lang-Lkw Feldversuch vor. Somit kann nur auf Medienmeldungen zurückgegriffen werden. Diese stellen keine Basis dar, sich zu etwaigen Bedenken des BMUB zu äußern. 6. Wie bewertet die Landesregierung die EU-rechtlichen Bedenken des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit? Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 7. Gab oder gibt es interne Abstimmungen der SPD-geführten Landesregierungen über die grundsätzliche Bewertung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit? Es gab keine internen Abstimmungen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7460 3 8. Welche Maßnahmen zur bundesweiten Einführung von Lang-Lkw hat die Landesregierung seit Sommer 2016 eingeleitet? Zur bundesweiten Einführung von Lang-Lkw hat die Landesregierung keine Maßnahmen getroffen. Der eigentlich zum 31.12.2016 auslaufende Feldversuch wurde lediglich durch die Bundesregierung entfristet. In Niedersachsen läuft er damit zu den gleichen Bedingungen weiter wie bisher. 9. Bei Fehlanzeige: Aus welchen Gründen wurde mit der Einleitung der Maßnahmen bis zum Abschluss des Feldversuchs gewartet? Es waren keine Maßnahmen einzuleiten, da der Feldversuch zu den gleichen Bedingungen weiterläuft . 10. Welche verkehrlichen Hindernisse sieht die Landesregierung für die flächendeckende Einführung von Lang-Lkw in Niedersachsen? Lang-Lkw können nur auf gut ausgebauten Straßen eingesetzt werden. Eine flächendeckende Einführung ist aus Sicht der Landesregierung nicht möglich. 11. Welche Lösungen sieht die Landesregierung für Lang-Lkw bei Ampelanlagen auf stark befahrenen innerstädtischen Straßen? Diese Frage lässt sich nicht generell beantworten. Der Einsatz von Lang-Lkw im innerstädtischen Bereich zur Belieferung von Geschäften macht aufgrund der dazu notwendigen An-/Abkoppelvorgänge zum Be- und Entladen keinen Sinn, da dies viel zu aufwendig ist. In der Regel fahren Lang-Lkw nur von der Autobahn Gewerbegebiete oder Logistikzentren an. Sollten auf dem Weg dorthin Kreuzungen mit Ampelanlagen gequert werden, wird die Befahrbarkeit im Rahmen der Streckenprüfung vor Aufnahme in das freigegebene Netz geprüft. 12. Plant die Landesregierung einen Nachteilsausgleich für Logistikunternehmen, wenn aus baulichen oder umweltrechtlichen Gründen eine Anbindung von Gewerbegebieten an das für Lang-Lkw zugelassene Straßennetz nicht realisiert werden kann? In der Regel sind die Anbindungen von Gewerbegebieten für den Schwerlastverkehr geplant und ausgelegt und damit meist auch für Lang-Lkw erreichbar. Ein Nachteilsausgleich ist damit nicht notwendig. 13. Wenn ja: Sind derartige Maßnahmen durch die gültige Landesraumordnung hinreichend abgedeckt? Es wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. 14. Welche Autobahnen, Bundes- und Landstraßen hält die Landesregierung für besonders geeignet, als Straßennetz für Lang-Lkw zu wirken? Generell sind alle Autobahnen geeignet. Die Freigabe von Bundes- und Landstraßen kann nur nach entsprechender Prüfung der Befahrbarkeit erfolgen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7460 4 15. Kann die Landesregierung angesichts bekannter Bedenken des grünen Koalitionspartners eine Zustimmung des Landes Niedersachsen im Bundesrat zu einer flächendeckenden Einführung von Lang-Lkw garantieren? Der Landesregierung ist nicht bekannt, dass im Bundesrat die flächendeckende Einführung von Lang-Lkw beschlossen werden soll. Die Bundesregierung hat lediglich die Befristung in der Ausnahmeverordnung zum bundesweiten Feldversuch aufgehoben. Hierzu ist eine Zustimmung im Bundesrat nicht notwendig. (Ausgegeben am ) (Ausgegeben am 28.02.2017) Drucksache 17/7460 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7294 Mit welchen Maßnahmen will die Landesregierung die bundesweite Einführung von Lang-Lkw (Gigalinern) voranbringen? 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