Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/7462 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7269 - Berechnung der Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Almuth von Below-Neufeldt, Sylvia Bruns und Christian Dürr (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 20.01.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 26.01.2017 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 21.02.2017, gezeichnet In Vertretung Erika Huxhold Vorbemerkung der Abgeordneten Das Grundgesetz gewährleistet in Artikel 7 Abs. 4 f. das Recht zur Errichtung von Schulen in freier Trägerschaft. Das Niedersächsische Schulgesetz erkennt an, dass Privatschulen eine wichtige Aufgabe zur Herstellung der Vielfalt im Schulwesen wahrnehmen, und gibt vor, dass die Zusammenarbeit zwischen anerkannten Schulen in freier Trägerschaft und öffentlichen Schulen zu fördern ist. Der Grundbetrag der Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft berechnet sich auf Grundlage des Vergleichs der vom Kultusministerium festgeschriebenen Schülerbeträge - die analog zur Entwicklung der Besoldungsgruppe A 13 fortgeschrieben werden - einerseits und der in den amtlich veröffentlichten statistischen Feststellungen für das erste Schuljahr aufgenommenen Unterrichtsstunden und Schülerzahlen andererseits. Die Förderschulen sind von dem Vergleich mit den statistischen Daten ausgenommen. Einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft in Köln zufolge werden Privatschulen in Niedersachsen weit schlechter finanziert als in anderen Bundesländern. So decken die staatlichen Zuschüsse in Niedersachsen gerade einmal 51 % der Kosten an privaten Grundschulen, 49 % an privaten Hauptschulen, 54 % an Realschulen und 63 % an Gymnasien ab. Die Werte sind jeweils unter den drei niedrigsten Werten aller Bundesländer. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise liegen die Werte jeweils um 90 %. Vorbemerkung der Landesregierung Die von den Fragestellern in ihrer Vorbemerkung angeführte Studie zur Finanzierung allgemeinbildender Schulen in freier Trägerschaft wurde im Juni 2011 vorgelegt und basiert auf Zahlenmaterial, das noch weiter in die Vergangenheit zurückreicht. Die von den Fragestellern konkret in Bezug genommene tabellarische Übersicht zum „Deckungsgrad der staatlichen Finanzhilfe“ stellt auf das Jahr 2007 ab. Zum 01.08.2007 wurde in Niedersachsen das Finanzhilfesystem für die Finanzhilfegewährung an Schulen in freier Trägerschafft durch den Gesetzgeber vollständig auf ein an die Ausgaben des Landes für öffentliche Schulen angelehntes, aber auf entsprechenden Sollsetzungen beruhendes System umgestellt. Es ist nicht ersichtlich, dass sich nach Veröffentlichung der Untersuchung im Jahr 2011 die seinerzeit amtierende schwarz-gelbe Landesregierung gehalten sah, Konsequenzen aus der o. a. Studie zu ziehen bzw. das zuvor neu eingeführte Finanzhilfesystem infrage zu stellen. Es sei allerdings auch erwähnt, dass die in Rede stehende Studie nicht unumstritten ist, u. a. weil die Zuschussmodalitäten (z. B. Pauschalbeiträge, Bruttokostenmodell, Personal- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7462 2 kostenbeteiligung, Mischung der Komponenten, unterschiedliche Parameter) zwischen den Bundesländern so stark variieren, dass ein seriöser Vergleich mangels vergleichbarer Werte kaum möglich ist. Nach hiesigem Recherchen wurden ferner seinerzeit auch Länder mit vierjähriger Grundschulzeit mit Ländern verglichen, die eine sechsjährige Grundschulzeit vorgeben, außerdem wurden die Leistungen an Förderschulen sowie an berufsbildenden Schulen in freier Trägerschaft ausgeblendet. Schulstruktur und Finanzhilfevorschriften haben in der Zwischenzeit nicht nur in Niedersachsen Änderungen erfahren, sodass überaus fraglich ist, ob die seinerzeit veröffentlichten Erkenntnisse bzw. das damals erstellte Ranking heute noch herangezogen werden können. Auf die auf der Internetseite des MK eingestellten Rechtsvorschriften, Hinweise zum Berechnungsverfahren , Berechnungsgrößen usw. wird hingewiesen (http://www.mk.niedersachsen.de/startseite/ schule/unsere_schulen/schulen_freier_traegerschaft/allgemein_bildende_schulen_freier_traeger schaft/allgemein-bildende-schulen-in-freier-traegerschaft-6250.html). Für die Gewährung von Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft bedeutsame Werte (u. a. Schüler-/Lehrer-Relationen) werden überdies als Tabelle 18 der Statistikbroschüre „Die niedersächsischen allgemeinbildenden Schulen in Zahlen“ veröffentlicht. 1. Wie hoch waren die vom Kultusministerium festgeschriebenen Schülerbeträge, und welche Annahmen und Berechnungen liegen ihnen konkret zugrunde (bitte entsprechend § 150 Abs. 3 NSchG gegliedert und nach Jahren getrennt seit 2013 angeben)? Der Schülerbetrag nach den Verhältnissen an öffentlichen Schulen errechnet sich wie folgt: Für jede Schulform, jeden Schulzweig bzw. bei Förderschulen für jede Förderschulart und getrennt für Unterrichts- und Zusatzpersonal (Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Förderschulen ) wird der Schülerbetrag festgesetzt aus Schülerbetrag = Stundensatz (nach dem NSchG) x Schülerstunden (nach der FinHVO). Dabei sind Stundensatz (als ein Betrag in Jahreswochenstunden) und Schülerstunden (als Quotient aus Jahreswochenstunden je Schülerin/Schüler) im NSchG und in der FinHVO festgeschrieben. Der festgesetzte Schülerbetrag der öffentlichen allgemein bildenden Schulen ergibt sich für die nachgefragten Jahre aus den nachfolgenden Übersichten. 2013/2014 Schülerbetrag öff. Schulen Stundensatz Lehrkräfte Schülerstunden des Lehrpersonals Stundensatz Päd. Mitarbeiter Schülerstunden des Zusatzpersonals GS 2.490,81 € 1.901,38 € 1,31 HS 4.030,17 € 1.937,58 € 2,08 RS 3.001,31 € 2.273,72 € 1,32 GY-Sek I 3.383,96 € 2.685,68 € 1,26 GY-Sek II 4.834,22 € 2.685,68 € 1,80 ObS 3.652,80 € 2.227,32 € 1,64 FöS L 6.523,60 € 2.234,11 € 2,92 FöS ESE 10.139,99 € 2.234,11 € 3,85 926,91 € 1,66 FöS GE 17.102,78 € 2.234,11 € 5,39 926,91 € 5,46 FöS KME 12.965,89 € 2.234,11 € 4,31 926,91 € 3,60 FöS SE 15.250,88 € 2.234,11 € 6,37 926,91 € 1,10 FöS HÖ 11.751,42 € 2.234,11 € 5,26 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7462 3 2014/2015 Schülerbetrag öff. Schulen Stundensatz Lehrkräfte Schülerstunden des Lehrpersonals Stundensatz Päd. Mitarbeiter Schüler- stunden des Zusatzpersonals GS 2.564,14 € 1.957,36 € 1,31 HS 4.148,81 € 1.994,62 € 2,08 RS 3.089,67 € 2.340,66 € 1,32 GY-Sek I 3.483,59 € 2.764,75 € 1,26 GY-Sek II 4.976,55 € 2.764,75 € 1,80 ObS 3.760,34 € 2.292,89 € 1,64 FöS L 6.715,65 € 2.299,88 € 2,92 FöS ESE 10.438,51 € 2.299,88 € 3,85 954,20 € 1,66 FöS GE 17.606,29 € 2.299,88 € 5,39 954,20 € 5,46 FöS KME 13.347,60 € 2.299,88 € 4,31 954,20 € 3,60 FöS SE 15.699,86 € 2.299,88 € 6,37 954,20 € 1,10 FöS HÖ 12.097,37 € 2.299,88 € 5,26 2015/2016 Schülerbetrag öff. Schulen Stundensatz Lehrkräfte Schülerstunden des Lehrpersonals Stundensatz Päd. Mitarbeiter Schülerstunden des Zusatzpersonals GS 2.708,37 € 2.006,20 € 1,35 HS 4.354,55 € 2.044,39 € 2,13 RS 3.238,73 € 2.399,06 € 1,35 GY-Sek I 3.768,87 € 2.833,74 € 1,33 GY-Sek II 4.732,35 € 2.833,74 € 1,67 ObS 3.995,17 € 2.350,10 € 1,70 FöS L 6.859,66 € 2.357,27 € 2,91 978,01 € FöS ESE 10.421,38 € 2.357,27 € 3,67 978,01 € 1,81 FöS GE 17.914,47 € 2.357,27 € 5,38 978,01 € 5,35 FöS KME 13.445,45 € 2.357,27 € 4,26 978,01 € 3,48 FöS SE 15.886,24 € 2.357,27 € 6,37 978,01 € 0,89 FöS HÖ 12.752,83 € 2.357,27 € 5,41 2. Wie hoch waren die statistischen Feststellungen nach § 150 Abs. 6 NSchG jeweils (bitte entsprechend § 150 Abs. 3 NSchG gegliedert und nach Jahren getrennt seit 2013 angeben )? Nach § 150 Abs. 6 Satz 2 NSchG sind maßgeblich für den Vergleich die in die amtlich veröffentlichten statistischen Feststellungen für das erste Schulhalbjahr aufgenommenen Unterrichtsstunden und Schülerzahlen. Die erwähnten statistischen Feststellungen ergeben sich aus der Tabelle 18 der Statistikbroschüre „Die niedersächsischen allgemeinbildenden Schulen in Zahlen“, die für die nachgefragten Jahre als Anlage beigefügt ist. Die Schülerzahlen zum Stichtag der Statistik sind der Spalte 1 zu entnehmen, die Unterrichtsstunden sind in Spalte 4 aufgeführt. 3. Wie hoch war der in § 150 Abs. 3 Satz 3 NSchG genannte Vomhundertsatz jeweils in den Jahren seit 2013? Nach § 150 Abs. 3 Satz 3 NSchG werden die Stundensätze um den Vomhundertsatz fortgeschrieben , um den sich die Jahresgehaltssumme aus dem Grundgehalt der letzten Stufe der Besoldungsgruppe A 13 des gehobenen Dienstes, des Familienzuschlages der Stufe 2, der Allgemeinen Stellenzulage nach Nummer 27 Abs. 1 der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B und der entsprechenden Sonderzahlungen nach dem Landesbesoldungsgesetz verändert. Der Vomhundertsatz nach § 150 Abs. 3 Satz 3 NSchG betrug danach Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7462 4 im Schuljahr 2013/2014: 2,6445 %, im Schuljahr 2015/2015: 2,9440 %, im Schuljahr 2015/2016: 2,4952 %. 4. Welcher der beiden im Schulgesetz genannten Vergleichswerte war Grundlage für den ausbezahlten Grundbetrag (bitte entsprechend § 150 Abs. 3 NSchG gegliedert und nach Jahren getrennt seit 2013 angeben)? Die erbetenen Angaben sind der nachfolgenden Aufstellung mithilfe der Anzahl der Schulformen, bei denen der Schülerbetrag an öffentlichen Schulen nicht erreicht wird, zu entnehmen. Schuljahr 2013/2014 Schuljahr 2014/2015 Schuljahr 2015/2016 Anzahl der Schulen ABS (ohne Förderschulen) 116 118 116 Schulformen 260 257 269 Anzahl der Schulformen, bei denen der Schülerbetrag an öffentlichen Schulen nicht erreicht wird 27 20 24 Förderschulen 50 51 51 Schulformen /Förderschwerpunkte 61 65 66 Anzahl der Förderschwerpunkte, bei denen der Schülerbetrag an öffentlichen Schulen nicht erreicht wird 11 16 16 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7462 5 Anlage Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7462 6 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7462 7 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7462 8 (Ausgegeben am 28.02.2017) Drucksache 17/7462 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7269 Berechnung der Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Almuth von Below-Neufeldt, Sylvia Bruns und Christian Dürr (FDP) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums Anlage