Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/7476 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7246 - Schülerbetriebspraktika in Landesverwaltung und Justiz Anfrage der Abgeordneten Gero Hocker und Christian Grascha (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 13.01.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 19.01.2017 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums der Landesregierung vom 22.02.2017, gezeichnet In Vertretung Erika Huxhold Vorbemerkung der Abgeordneten Niedersächsische Schülerinnen und Schüler absolvieren im Rahmen der Berufsorientierung Betriebspraktika in den Sekundarstufen I und/oder II. Vorbemerkung der Landesregierung Allgemeinbildende Schulen haben u. a. die Aufgabe, Schülerinnen und Schüler zur Aufnahme einer Berufstätigkeit zu befähigen und sie auf eine begründete Berufswahlentscheidung vorzubereiten. Dazu führen einzelnen Schulformen berufsorientierende und berufsbildende Maßnahmen auf der Grundlage der schulformspezifischen Zielsetzungen durch und berücksichtigen regionale Gegebenheiten . Nach Ziffer 4.2 des Erlasses zur Berufsorientierung an allgemeinbildendenden Schulen (RdErl. d. MK vom 01.12.2011 - 32–81431 - VORIS 22410 -) zählt auch das Schülerbetriebspraktikum hierzu. Das Schülerbetriebspraktikum umfasst als Blockpraktikum 10 bis 15 Schultage, die in der Regel in einem Betrieb oder in einer anderen geeigneten Einrichtung abgeleistet werden. Die zeitliche Verortung der Ableistung von Schülerbetriebspraktika variiert schulformspezifisch. Während in Haupt-, Real-, Ober- und Gesamtschulen eine Wahrnehmung vorrangig in den Jahrgangsstufen 8 und 9 erfolgt , ist das Betriebspraktikum in Gymnasien aktuell zumeist im Jahrgang 10 durchzuführen. Die Förderschulen führen berufsorientierende Maßnahmen entsprechend den Fördermöglichkeiten und dem Unterstützungsbedarf ihrer Schülerinnen und Schüler in Anlehnung an die Bestimmungen für die anderen allgemeinbildenden Schulformen durch. 1. Inwieweit können Schülerinnen und Schüler ein Betriebspraktikum in der Landesverwaltung und Justiz absolvieren? Grundsätzlich sind Schülerbetriebspraktika in allen Behörden und Dienststellen der Landesverwaltung (einschließlich Gerichte, Landesbetriebe und Hochschulen) möglich und werden regelmäßig durchgeführt. Die in einzelnen Behörden und Dienststellen bestehenden Besonderheiten und Abweichungen von der generellen Möglichkeit, Praktikumsplätze für Schülerinnen und Schüler bereitzustellen, stellen sich folgendermaßen dar: Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7476 2 Niedersächsische Staatskanzlei Die Landesvertretung in Brüssel bietet in der Regel keine Schülerbetriebspraktika an, da eine Nachfrage aus Niedersachsen aufgrund der geografischen Lage im Ausland nicht besteht. Eine Nachfrage nach Praktikumsplätzen ist lediglich von Schülerinnen und Schülern der internationalen Deutschen Schule Brüssel denkbar, die einen Fachoberschulzweig „Wirtschaft und Recht“ unterhält . Aufgrund der inhaltlichen Ausrichtung der schulischen Berufsvorbereitung und des Alters der Schülerinnen und Schüler kommt für diesen Personenkreis ein Praktikum in der Landesvertretung Brüssel durchaus in Betracht. Niedersächsisches Finanzministerium In den Sonder-Finanzämtern für Großbetriebsprüfung bzw. -fahndung und Strafsachen sowie den Abteilungen Z und Steuer bei der Oberfinanzdirektion Niedersachsen sind Schülerbetriebspraktika zwar grundsätzlich möglich, werden aber aufgrund der speziellen Aufgabenbereiche nicht für sinnvoll erachtet. Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Sport werden im Bereich des Verfassungsschutzes aus Gründen des Geheimschutzes keine Schülerpraktika durchgeführt. Im Landeskriminalamt Niedersachsen werden wegen der Sensibilität der Themen, Vertraulichkeitserfordernissen und Ungeeignetheit der Arbeitsbereiche (Spezialeinheiten, Umgang mit Gefahrstoffen etc.) ebenfalls keine Schülerpraktika angeboten. In der Polizeiakademie Niedersachsen können vor dem Hintergrund des im Wesentlichen auf Nachwuchsgewinnung sowie Aus- und Fortbildung des Vollzugspersonals der Landespolizei ausgerichteten Aufgabenzuschnittes keine Praktika mit dem Aufgabenschwerpunkt „Polizeivollzug“ angeboten werden; in den Bereichen Administration und Verwaltung sind Praktika hingegen möglich. In der Zentralen Polizeidirektion werden Schülerpraktikantenplätze vornehmlich in den Bereichen Verwaltung, Informatik usw. angeboten. Für den Polizeivollzugsdienst können in der Bereitschaftspolizei nur in einem sehr eingeschränkten Umfang Praktika ermöglicht werden. Niedersächsisches Justizministerium In Justizvollzugsanstalten sind Schülerbetriebspraktika ausschließlich im Verwaltungsbereich möglich . Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass dieser hinlänglich von den Unterkünften der Gefangenen getrennt ist. Bei einigen Staatsanwaltschaften werden Praktika erst für Schülerinnen und Schüler eines bestimmten Alters, beispielsweise ab Jahrgangsstufe 10, angeboten. Soweit sich Interessierte unmittelbar an das Justizministerium, die Obergerichte oder die Generalstaatsanwaltschaften wenden, werden sie grundsätzlich an erstinstanzliche Gerichte und Staatsanwaltschaften verwiesen, die regelmäßig Praktika durchführen und in denen der Berufsalltag in allen Laufbahnen anschaulich erlebt werden kann. Niedersächsisches Kultusministerium Da aus organisatorischen Erwägungen eine adäquate Betreuung der Schülerinnen und Schüler nicht gewährleistet werden kann, stehen im Kultusministerium keine Praktikumsplätze zur Verfügung . In der Landesschulbehörde sind Schülerbetriebspraktika grundsätzlich möglich. Aus Kapazitätsgründen besteht dieses Angebot jedoch nur sehr eingeschränkt. Mit den vorhandenen personellen Mitteln sind vorrangig die Anwärterinnen und Anwärter sowie die Auszubildenden der Behörden, mit denen Fremdausbildungen vereinbart worden sind, sowie die Studentinnen und Studenten der Hochschule Osnabrück oder der Fachhochschule Harz zu betreuen. Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Grundsätzlich sind Schülerbetriebspraktika möglich, soweit diese nicht in sicherheitsproblematischen Bereichen durchgeführt werden sollen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7476 3 Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur stellt aus organisatorischen Gründen keine Praktikumsplätze für Schülerinnen und Schüler zur Verfügung. Im Landesamt für Denkmalpflege werden Praktika nicht in den Bereichen angeboten, in denen eine besondere Qualifikation benötigt wird, z. B. bei Restaurierungen. Im Niedersächsischen Institut für historische Küstenforschung ist es erforderlich, die Praktika in die Forschungstätigkeiten einzubinden. Daher können nur zu bestimmten Zeitpunkten Praktikumsplätze angeboten werden. Die örtlichen Schulen sind entsprechend informiert. Die Tierärztliche Hochschule Hannover bietet Schülerbetriebspraktika nur in den Bereichen an, in denen auch eine Ausbildung möglich ist. An der Medizinischen Hochschule Hannover sind Schülerbetriebspraktika in der Pathologie/ Rechtsmedizin sowie in verschiedenen klinischen und pflegerischen Bereichen (z. B. Onkologie) nicht möglich. An der Universität Osnabrück ist ein Praktikum davon abhängig, dass in den Laboren ein freier Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Am Staatstheater Oldenburg sind Praktika nur in den technischen Abteilungen und in den Werkstätten möglich. Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Schülerbetriebspraktika sind in allen in Bereichen möglich, in denen keine besonderen Qualifizierungsanforderungen erfüllt sein müssen (z. B. Überwachungspersonal) oder eine fachspezifische Vorbildung unumgänglich ist. 2. Hat die Landesregierung Kenntnisse davon, ob, aktuell gemessen am Bedarf der Schülerinnen und Schüler, zu wenige Praktikumsplätze in Landesverwaltung und Justiz zur Verfügung stehen? Die Anzahl der durchgeführten Schülerpraktika wird nicht in allen Geschäftsbereichen gleichermaßen statistisch erfasst. Ebenso werden Ablehnungen sowie deren Gründe nicht nach einheitlichen Grundsätzen aktenkundig gemacht. Häufig richten sich die Anfragen von Schülerinnen und Schülern nach Durchführung eines Praktikums direkt an eine nachgeordnete Behörde (z. B. Hochschule) bzw. deren Einrichtungen (z. B. Fakultäten oder Institute von Hochschulen). In diesen Fällen liegt der Landesregierung kein vollständiger Überblick über die Anzahl der durchgeführten Schülerpraktika sowie über die Anzahl der Ablehnungen vor. Die nachfolgend genannten Zahlen können daher nicht immer einen vollständigen Überblick über die tatsächlich durchgeführten Praktika geben. Eine zentrale Erfassung aller Schülerpraktika in der Landesverwaltung und der Justiz erfolgt nicht. Der in den Ressorts vorhandene Kenntnisstand über durchgeführte bzw. abgelehnte Schülerbetriebspraktika im Jahr 2016 ist im Folgenden dargestellt: Niedersächsische Staatskanzlei In 2016 wurde in der Staatskanzlei am Standort Hannover einer Schülerin und einem Schüler ein Schülerpraktikum ermöglicht. Es erging aus Kapazitätsgründen eine Absage. In den Landesvertretungen Brüssel und Berlin gab es 2016 keine Nachfrage. Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 2016 wurden 236 Praktika und 67 Ablehnungen statistisch erfasst. Die tatsächliche Zahl dürfte deutlich höher liegen, da die bei den Niedersächsischen Landesforsten und einzelnen Instituten des LAVES durchgeführten Praktika bisher statistisch nicht erfasst wurden. Niedersächsisches Finanzministerium Im Jahr 2016 wurden in der Finanzverwaltung insgesamt 331 Schülerbetriebspraktika durchgeführt. Daneben wurden in mindestens 15 Veranlagungsfinanzämtern freiwillige Praktika in den Schulferi- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7476 4 en, Schnuppertage, Tagespraktika, Berufserkundungstage und mehrere Jahrespraktika für Schülerinnen und Schüler durchgeführt. Soweit statistische Aufzeichnungen über Ablehnungen von Schülerbetriebspraktika geführt worden sind, sind zwölf Absagen bekannt. Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport In 2016 wurden im Ministerium für Inneres und Sport insgesamt vier Praktika durchgeführt und keines abgelehnt. In den nachgeordneten Behörden des Geschäftsbereiches stellte sich die Situation 2016 wie folgt dar: – Landesaufnahmebehörde Niedersachsen: Zehn Praktika durchgeführt, keine Daten zu Ablehnungen vorhanden, – Landesamt für Statistik Niedersachsen: Ein Praktikum durchgeführt, keine Ablehnung, – Landesbetrieb IT.Niedersachsen: Neun Praktika durchgeführt, sieben Ablehnungen, – Logistik Zentrum Niedersachsen: Zwei Praktika durchgeführt, keine Ablehnung, – Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen: 138 Praktika durchgeführt, 58 Ablehnungen, – Polizeidirektion Braunschweig: 355 Praktika durchgeführt, 150 Ablehnungen, – Polizeidirektion Hannover: 294 Praktika durchgeführt, 172 Ablehnungen, – Polizeidirektion Lüneburg: 375 Praktika durchgeführt, 270 Ablehnungen, – Polizeidirektion Oldenburg: 356 Praktika durchgeführt, keine Daten zu Ablehnungen vorhanden, – Polizeidirektion Osnabrück: 367 Praktika durchgeführt, 390 Ablehnungen, – Polizeidirektion Göttingen: 364 Praktika durchgeführt, keine Daten zu Ablehnungen vorhanden, – Polizeiakademie Niedersachsen: Zwei Praktika durchgeführt, eine Ablehnung, – Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen: Zwölf Praktika durchgeführt, keine Daten zu Ablehnungen vorhanden, – Niedersächsische Akademie für Brand- und Katastrophenschutz: Zwei Praktika durchgeführt, keine Ablehnung. Niedersächsisches Justizministerium In 2016 wurden im Justizministerium keine Praktika durchgeführt; unter Verweisung an die niedersächsischen Gerichte und Staatsanwaltschaften wurden vier Absagen erteilt. In den Bezirken der nachgeordneten Behörden und Gerichte des Geschäftsbereiches stellte sich die Situation 2016 wie folgt dar: – Oberlandesgericht Braunschweig: 130 Praktika durchgeführt, 109 Ablehnungen, – Oberlandesgericht Celle: 341 Praktika durchgeführt, 333 Ablehnungen, Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7476 5 – Oberlandesgericht Oldenburg: 163 Praktika durchgeführt, 87 Ablehnungen, – Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig: Bei acht Zusagen sechs Praktika durchgeführt, acht Ablehnungen, – Generalstaatsanwaltschaft Celle: 68 Praktika durchgeführt, 31 Ablehnungen, – Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg: 19 Praktika durchgeführt, 15 Ablehnungen, – Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht: 19 Praktikumszusagen, drei Ablehnungen, – Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen: Durchschnittlich ein bis drei Praktika am Landessozialgericht und an den Sozialgerichten durchgeführt, vereinzelte Ablehnungen, – Landesarbeitsgericht Niedersachsen: 20 Praktika durchgeführt, keine Ablehnungen, – Niedersächsisches Finanzgericht: Ein Praktikum durchgeführt, keine Ablehnungen, – Norddeutsche Hochschule für Rechtspflege: Keine Praktika durchgeführt, keine Ablehnungen, – Justizvollzugsanstalten: Keine Praktika durchgeführt; keine Ablehnungen. Niedersächsisches Kultusministerium Im Jahr 2016 wurden für das Kultusministerium zwei Anfragen gestellt, die abschlägig beschieden wurden. In der Landesschulbehörde gab es 2016 zwei Praktikumsanfragen in Lüneburg, die aufgrund fehlender Kapazitäten für die angemessene Betreuung der Schülerinnen und Schüler abgelehnt werden mussten. Im Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung wurde ein Schülerpraktikum durchgeführt. Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Im Jahr 2016 wurden im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung zwei, im Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie elf, im Niedersächsischen Landesgesundheitsamt sieben, im Maßregelvollzugszentrum Niedersachsen mit Hauptsitz in Moringen (Besonderheit : Mindestalter 18 Jahre) eines sowie in den Landesbildungszentren zehn Schülerbetriebspraktika durchgeführt. Aus Kapazitätsgründen wurden 2016 neun Anfragen im Landesamt für Soziales, Jugend und Familie und drei Anfragen im Landesgesundheitsamt abgelehnt. Die Anzahl der Ablehnungen in den Landesbildungszentren wurde nicht dokumentiert. Es ist zu beachten, dass insbesondere in den Laborbereichen oft jeweils nur eine Praktikantin bzw. ein Praktikant betreut werden kann. Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Im Jahr 2016 wurden insgesamt 96 Zusagen für Schülerbetriebspraktika erteilt. Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur Einschließlich der Hochschulen in Trägerschaft der Stiftungen wurden im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur mindestens 820 Praktika durchgeführt und 129 Anfragen abgelehnt. Sofern keine adäquate Betreuung sichergestellt werden konnte, mussten Anfragen für Schülerbetriebspraktika negativ beschieden werden. Dabei können Ablehnungsgründe sowohl hinsichtlich der zeitlichen Lage des Praktikums oder der Anzahl der Anfragen als auch in der fehlen- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7476 6 den personellen Betreuung oder in der fehlenden Ausstattung (z. B. keine freien Laborplätze) liegen . Die Vergabe wie auch die Ablehnung von Praktika erfolgt an vielen Hochschulen dezentral, sodass die o. g. darstellten Zahlen nicht vollständig sein dürften. Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Im Jahr 2016 wurden 56 Praktika durchgeführt und 28 Anfragen wurden abgelehnt. In der Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer wurde ein Schülerpraktikum durchgeführt . Weitere Anfragen lagen nicht vor. 3. Falls ja, wie beabsichtigt die Landesregierung, diesen Umstand zeitnah zu beheben, oder existieren nach Ansicht der Landesregierung datenschutzrechtliche Bestimmungen , die die Vergabe von Praktika erschweren? Der Durchführung von Schülerbetriebspraktika wird für die Nachwuchswerbung und Nachwuchsgewinnung für die Landesverwaltung Niedersachsen eine herausragende Bedeutung beigemessen. Vor diesem Hintergrund wird regelmäßig versucht, den Schülerinnen und Schülern das Absolvieren eines Praktikums in den jeweiligen Behörden zu ermöglichen. In den meisten Dienststellen ist dies auch umsetzbar, da sich Nachfrage und Möglichkeit der Durchführung eines Praktikums decken. Insoweit bestehen aktuell keine Pläne, die Kapazitäten für Schülerbetriebspraktika generell aufzustocken . Vereinzelt ist eine Erhöhung der Kapazitäten für Schülerbetriebspraktika jedoch vorgesehen . So ist beabsichtigt, die Anzahl der Praktikumsplätze im Landesamt für Soziales, Jugend und Familie durch das Einbinden weiterer Fachgruppen in die Betreuung weiter auszubauen. Schülerinnen und Schüler werden vor Beginn des Praktikums eingehend über datenschutzrechtliche Bestimmungen belehrt und unterzeichnen eine Verschwiegenheitserklärung. Datenschutzrechtliche Bestimmungen stehen daher der Annahme von Schülerinnen und Schülern in der Regel nicht entgegen oder erschweren diese. Für den Geschäftsbereich des Finanzministeriums gilt allerdings, dass in der Steuerverwaltung besonders sensible Daten von Bürgerinnen und Bürgern verarbeitet werden. Diese unterliegen mit dem Steuergeheimnis (§§ 30 ff. der Abgabenordnung) einem besonderen Schutz, der stets zu beachten ist. Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Sport können in ermittelnden Bereichen, die Gewaltdelikte bearbeiten, aus Gründen des Opferschutzes sowie im Bereich des Staatsschutzes aufgrund der Brisanz der Informationen keine Einblicke im Wege von Schülerbetriebspraktika ermöglicht werden. Im Übrigen wird zu weiteren Ausnahmen auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. (Ausgegeben am 01.03.2017) Drucksache 17/7476 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7246 Schülerbetriebspraktika in Landesverwaltung und Justiz Anfrage der Abgeordneten Gero Hocker und Christian Grascha (FDP) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums