Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/7487 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7303 - Reichen die Haushaltsmittel für die Bekämpfung von Tierseuchen? Anfrage der Abgeordneten Clemens Große Macke und Christian Calderone (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 23.01.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 30.01.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz namens der Landesregierung vom 22.02.2017, gezeichnet Christian Meyer Vorbemerkung der Abgeordneten Das Landwirtschaftsministerium berichtet aktuell auf seiner Homepage von elf Vogelgrippe-Fällen in Niedersachsen (Stand 02.01.2017). Gleichzeitig wurden die Haushaltsmittel für die „Tierseuchenvorsorge und -bekämpfung aus Landesmitteln “ im Haushalt 2017 um 0,5 Millionen Euro im Vergleich zum Haushaltsansatz 2016 und sogar um 1,235 Millionen Euro zum Ist-Betrag 2015 gesenkt. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weisen wir darauf hin, dass wir ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung unserer Fragen haben, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Vorbemerkung der Landesregierung Anfang November 2016 wurden in Deutschland die ersten Fälle von hochpathogener aviärer Influenza des Subtyps H5N8 festgestellt. Bis heute hat sich das Geschehen über 15 Bundesländer ausgebreitet. In Deutschland sind mit Stand vom 10.02.2017 54 Fälle von hochpathogener aviärer Influenza des Subtyps H5N8 in Nutzgeflügelbeständen (davon 17 Fälle in Niedersachsen) sowie bei 791 Wildvögeln (davon 32 in Niedersachsen) festgestellt worden. Gleichzeitig traten Fälle in zahlreichen europäischen Staaten auf. Täglich kommen aus verschiedenen Teilen Europas weitere Funde hinzu, häufig sind auch gehaltene Vögel in zoologischen Gärten und Tierparks betroffen. 1. Wie hoch ist der durch die Vogelgrippefälle verursachte bisherige wirtschaftliche Schaden? Zu der Höhe der wirtschaftlichen Schäden liegen der Landesregierung keine Angaben vor. 2. Wie hoch ist die Summe der Entschädigungszahlungen, die bisher an die betroffenen Betriebe gezahlt wurde? Für Entschädigungen, Kosten der Tötung und Beseitigung sowie Beihilfen der Reinigung und Desinfektion wurden im aktuellen Seuchengeschehen bisher 2 711 229,18 Euro von der Niedersächsi- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7487 2 schen Tierseuchenkasse ausgezahlt. Derzeit werden noch Leistungen in Höhe von ca. 3 500 000 Euro erwartet. Die dazugehörigen Anträge auf Entschädigung und Beihilfe liegen der Tierseuchenkasse entweder noch nicht vor bzw. sie befinden sich noch in der abschließenden Bearbeitung. 3. Wie sehen die Auszahlungsmodalitäten für die Zahlung der Entschädigungen an die einzelnen Betriebe aus, und in welchem zeitlichen Abstand zum Auftreten der Vogelgrippe erfolgen diese? Der Tierhalter hat einen Antrag auf die Entschädigung und Übernahme der Tötungskosten an den zuständigen Landkreis zu stellen. Dieser führt die Ermittlung des gemeinen Wertes der Tiere durch und erstellt eine gutachterliche Stellungnahme. Beides muss gemäß Tiergesundheitsgesetz innerhalb von 30 Tagen nach der Tötung der Tiere bei der Niedersächsischen Tierseuchenkasse eingegangen sein. In der Tierseuchenkasse erfolgt die Prüfung der Meldedaten und Beitragszahlungen, die veterinärfachliche Prüfung sowie die Überprüfung der Wertermittlung. Die Auszahlung der Entschädigung an den Tierhalter hat aufgrund EU-rechtlicher Bestimmungen innerhalb von 60 Tagen nach der Tötung der Tiere zu erfolgen. Anträge mit vollständig eingereichten Unterlagen werden in der Regel innerhalb weniger Tage ausgezahlt. 4. Wie stellt die Landesregierung eine weitere adäquate Tierseuchenvorsorge und -bekämpfung im Land Niedersachsen angesichts der reduzierten Haushaltsmittel sicher ? Die Landesregierung hat bisher und wird auch zukünftig die adäquate Tierseuchenvorsorge und -bekämpfung im Land Niedersachsen sicherstellen. Im Haushalt ist der Haushaltsansatz für die gesetzlich vorgesehene Beteiligung des Landes an der Entschädigung von Tierverlusten durch Seuchengeschehen getrennt vom Haushaltsansatz für die Tierseuchenvorsorge veranschlagt. Über diesen Haushaltsansatz hinausgehende Rechtsverpflichtungen auf Entschädigungen werden - abhängig vom Verlauf eines Seuchengeschehens - regelmäßig im Wege einer überplanmäßigen Ausgabe bereitgestellt. Einer Inanspruchnahme des Haushaltsansatzes für vorbeugende Maßnahmen zur Tierseuchenvorsorge bedarf es damit nicht. Vielmehr kann der Haushaltsansatz für präventive Maßnahmen in vollem Umfang für die in der Erläuterung dargestellten Zwecke eingesetzt werden Bedingt durch den erfolgreichen Abschluss des BHV1-Sanierungsverfahrens in 2015 konnte der Haushaltsansatz für die vorbeugenden Maßnahmen in 2016 dem gesunkenen Handlungsbedarf entsprechend reduziert werden. Davon unabhängig hat die Landesregierung die 50-prozentige Beteiligung an den vorbeugenden Maßnahmen in 2016 vollständig sichergestellt. Dies ist auch für 2017 beabsichtigt. 5. Werden die reduzierten Mittel durch andere Maßnahmen kompensiert? Nein, siehe Antwort zu Frage 4. (Ausgegeben am 02.03.2017) Drucksache 17/7487 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7303 Reichen die Haushaltsmittel für die Bekämpfung von Tierseuchen? Anfrage der Abgeordneten Clemens Große Macke und Christian Calderone (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau-cherschutz