Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/7488 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7270 - Was tut die Landesregierung zur Verbesserung der Netzentgeltstruktur in Niedersachsen? Anfrage des Abgeordneten Martin Bäumer (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 23.01.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 24.01.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 23.02.2017, gezeichnet Stefan Wenzel Vorbemerkung des Abgeordneten Die Kosten der Energiewende in Deutschland sind ungleich verteilt. Besonders in den von der Energiewende stark betroffenen Regelzonen steigen seit Jahren die Netzentgelte. Hauptursache für den Anstieg ist nach Meinung von Fachleuten die notwendige Umgestaltung des Übertragungsnetzes mit dem Ziel, erneuerbare Energien vollständig ins Netz zu integrieren und in Süddeutschland den Kernenergieausstieg und Wegfall konventioneller Kraftwerke zu kompensieren. Im Netzgebiet des auch für Niedersachsen zuständigen Netzbetreibers TenneT sind im Jahr 2015 ca. 70 % der Kosten für netzstabilisierende Maßnahmen angefallen, obwohl der Stromabsatz in diesem Gebiet nur 31 % betrug. Für das Jahr 2017 steigt in der TenneT-Regelzone das Netzentgelt von 1,09 Cent/kWh auf 1,95 Cent/kWh, was nach Aussage des Netzbetreibers insbesondere auf netzstabilisierende Maßnahmen zurückzuführen ist. Die Ursachen für diesen Anstieg seien der deutschlandweit verzögerte Netzausbau und der starke Zubau erneuerbarer Energien. Die massive Preissteigerung habe erheblichen Einfluss auf die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und des produzierenden Gewerbes in den Bundesländern Bayern, Hessen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Bremen und Teilen Nordrhein-Westfalens. Die Einführung einheitlicher Netzentgelte würde für einen Drei-Personen-Haushalt in der TenneT- Regelzone mit einem Verbrauch von 3 500 kWh/a eine Entlastung um bis zu 20 Euro pro Jahr bedeuten . Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weise ich darauf hin, dass ich ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung meiner Fragen habe, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Vorbemerkung der Landesregierung Wie Abbildung 1 zeigt, haben sich die Netzentgelte der Übertragungsnetzbetreiber in den einzelnen Regelzonen sehr heterogen entwickelt. Dies verzerrt zunehmend die Standortbedingungen innerhalb Deutschlands. Die Entwicklung im Bereich der Übertragungsnetzentgelte lässt sich zugleich im Wesentlichen auf systemische Maßnahmen der Übertragungsnetzbetreiber zurückführen, mit denen beispielsweise das einheitliche Marktgebiet und die Netzstabilität gewährleistet werden. Von diesen Maßnahmen profitieren somit alle Netznutzer gleichermaßen und unabhängig davon, ob ihr jeweiliger Netzanschluss in der Regelzone von TenneT, 50Hertz, Amprion oder TransnetBW liegt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7488 2 Vor dem Hintergrund dieser sachlich nicht zu rechtfertigenden Kostenaufteilung und der daraus resultierenden Verzerrungen der Standortbedingungen vor Ort hat das MU bereits im Herbst 2016 eine Initiative zur Einführung eines bundesweit einheitlichen Übertragungsnetzentgelts in den Bundesrat eingebracht, die am 04.11.2016 vom Bundesratsplenum beschlossen wurde (BR-Drs. 619/16(B), Ziffer 29g). Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat anschließend einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur vorgelegt, der u. a. eine Regelung für bundesweit einheitliche Netzentgelte auf Übertragungsnetzebene enthielt. Das MU hat dies in seiner Stellungnahme im Rahmen der Länderanhörung des Gesetzentwurfs ausdrücklich begrüßt und unterstützt. Ministerpräsident Stephan Weil hat sich zudem im Januar 2017 und Wirtschaftsminister Olaf Lies Mitte Dezember 2016 in der Sache an den damaligen Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel gewandt und auf die Notwendigkeit zur Einführung bundesweit einheitlicher Übertragungsnetzentgelte hingewiesen. Das Bundeskabinett hat gleichwohl am 25.01.2017 einen fortgeschriebenen Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur beschlossen, in dem die Regelung für bundesweit einheitliche Übertragungsnetzentgelte wieder herausgestrichen wurde. Die Landesregierung wird sich daher nun im Rahmen der anstehenden Bundesratsbefassung aktiv dafür einsetzen, dass eine gesetzliche Regelung für bundesweit einheitliche Übertragungsnetzentgelte geschaffen wird. Entsprechende Anträge werden derzeit vom MU vorbereitet. Abbildung 1: Kosten für einen ganzjährig konstanten Bezug von 1 kW in Höchstspannung ohne Berücksichtigung von Netzentgeltermäßigungen (Datenbasis: Preisblätter der Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW) 1. Seit wann ist der Landesregierung dieses Problem bekannt? Die Landesregierung evaluiert alle für Niedersachsen relevanten Entwicklungen kontinuierlich, um die sich ergebenden Handlungsbedarfe schnellstmöglich umsetzen zu können. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. 2. Welche Gründe sieht die Landesregierung ursächlich für den zögerlichen Netzausbau, und woran ist die Einführung der überregionalen Netzentgeltstruktur bisher gescheitert ? Eine wesentliche Hürde für einen schnelleren Ausbau der Stromübertragungsnetze war die mangelnde Akzeptanz in der Bevölkerung im Hinblick auf die Freileitungstechnologie und die teilweise Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7488 3 nicht ausreichende Bereitschaft der Übertragungsnetzbetreiber, mit Erdkabeln solche Konflikte zu lösen, obwohl die gesetzliche Möglichkeit der Teilverkabelung bei einigen Vorhaben bestand. Beispielhaft dazu ist das Projekt SuedLink zu nennen. Bei diesem Projekt gab es in der Vergangenheit aufgrund der reinen Freileitungsplanung des Vorhabenträgers TenneT eine massive Ablehnung in den betroffenen Regionen entlang der beantragten Vorzugstrasse. TenneT plante einen reinen Freileitungskorridor als Vorzugskorridor, ohne bei dem Vergleich der Grobtrassenkorridore und der Bestimmung des Fachplanungskorridors auch die Teilerdverkabelungsoption als Instrument zur Bestimmung eingriffsarmer Trassenkorridore zu nutzen. Der Erwartung der Landesregierung an den Vorhabenträger, im intensiven Dialog mit Bürgern, Kommunen und Landkreisen einvernehmlich zu einem Trassenverlauf zu gelangen, der Mensch und Natur möglichst gering belastet, wurde dadurch nicht entsprochen. Die erdkabelkritische Grundhaltung bei den Übertragungsnetzbetreibern und der Versuch, die Erdkabeltechnik aus den Raumordnungsverfahren des Landes und der Bundesfachplanung des Bundes auszublenden, führten zu massiven öffentlichen Auseinandersetzungen und mehrjährigen Verzögerungen. Die großen geplanten überregionalen Übertragungskapazitäten bei den beiden SuedLink-Leitungen von 2 x 2 Gigawatt können nicht wie ursprünglich geplant 2018, sondern erst viele Jahre später errichtet werden. Das hat natürlich erhebliche Folgen für den Stromtransport aus Schleswig-Holstein nach Bayern und Baden-Württemberg, für die die SuedLink-Leitungen geplant sind. Die Drehstromprojekte in Niedersachsen hingegen, die sich derzeit im Genehmigungsverfahren befinden , sind schwerpunktmäßig darauf ausgelegt, den Strom aus Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien in Niedersachsen aufzunehmen. Diese Drehstromprojekte können jedoch nicht auch noch die fehlenden Transportkapazitäten für die überregionalen Transportaufgaben aus Schleswig-Holstein ersetzen. Erst mit der Gesetzesänderung zum 31.12.2015 wurde ein grundsätzlicher Paradigmenwechsel vom Bundesgesetzgeber eingeleitet und für die großen Gleichstromprojekte die Erdkabelbauweise zur Regelbauweise erhoben. Freileitungen sind bei diesen Transportleitungen nur noch in besonderen Ausnahmefällen möglich. In der Folge mussten die Vorhabenträger die Planungen der Gleichstromleitungen, wie beispielsweise den SuedLink 2.0, komplett neu aufsetzen und werden mit entsprechender Verzögerung in diesem Jahr ins Bundesfachplanverfahren gehen. Darüber hinaus wurden weitere Pilotprojekte für die Teilerdverkabelung im Drehstromnetz zugelassen. Auch hier führen die gesetzlichen Änderungen bei den neu hinzugenommenen Pilotprojekten zu Neuplanungen und damit zu zeitlichen Verzögerungen . Die Landesregierung erwartet nun, dass die Übertragungsnetzbetreiber aktiv die Erdverkabelung bzw. Teilerdverkabelung zur Konfliktbewältigung einsetzen. Weiterhin hat sich gezeigt, dass zwischen Raumordnungsverfahren und Planfeststellungsverfahren mehrjährige Zwischenräume liegen, was dazu geführt hat, dass im Planfeststellungsverfahren teilweise Verfahrensschritte aus dem Raumordnungsverfahren wiederholt werden müssen. Hintergrund ist, dass im Anschluss an das Raumordnungsverfahren eine zeitnahe Antragsstellung zum Planfeststellungsverfahren nicht erfolgte. Im Rahmen der Projektsteuerung unter Leitung des MU mit Beteiligung der Vorhabenträger, der Raumordnung und der Planfeststellungsbehörde sind diese Verzögerungsgründe identifiziert und benannt worden. Zur Optimierung und Beschleunigung des Genehmigungsprozesses wird nun eine bessere Verzahnung zwischen Raumordnungsverfahren und Planfeststellungsverfahren in Niedersachsen angestrebt. In Bezug auf die Teilfrage zu einer überregionalen Netzentgeltstruktur ist anzumerken, dass die internen Beweggründe der Bundesregierung, die dazu führten, dass die in der ursprünglichen Fassung des Gesetzentwurfs für eine Modernisierung der Netzentgeltstruktur enthaltene Regelung für bundesweit einheitliche Übertragungsnetzentgelte wieder herausgestrichen wurde, der Landesregierung nicht bekannt sind. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7488 4 3. Würde die Landesregierung einen Gesetzesentwurf zur „Modernisierung der Netzentgeltstruktur “ im Bundesrat unterstützen? Wie in den Vorbemerkungen bereits ausgeführt, setzt sich die Landesregierung intensiv für eine gesetzliche Regelung für bundesweit einheitliche Übertragungsnetzentgelte ein. Der von der Bundesregierung beschlossene und in der Folge an den Bundesrat übersandte Gesetzentwurf zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur enthält keine derartige Regelung mehr. Die Landesregierung wird sich dementsprechend im Rahmen der Bundesratsbefassung weiter dafür einsetzen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für bundesweit einheitliche Netzentgelte geschaffen werden. 4. Sieht die Landesregierung eine Chance, dass der vorgelegte Gesetzentwurf noch in der laufenden Legislaturperiode des Deutschen Bundestages verabschiedet werden kann? Die Landesregierung wird sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten dafür einsetzen, dass die Bundesratsbefassungen ohne Zeitverzug verlaufen. Eine Umsetzung noch in dieser Legislaturperiode erscheint grundsätzlich möglich, das weitere Verfahren obliegt gleichwohl dem Bundestag und insbesondere den dortigen Regierungsfraktionen. 5. Was bedeutet es für die niedersächsische Industrie an finanzieller Mehrbelastung, falls die Verbesserung der überregionalen Netzentgeltstruktur nicht umgesetzt wird? Ein bundesweit einheitliches Übertragungsnetzentgelt kann zu deutlichen Entlastungen für Netznutzer in Niedersachsen führen. Eine pauschale Aussage zum konkreten Umfang der potenziellen Entlastungen im Industriesektor ist gleichwohl nicht möglich, weil der Umfang und die Struktur der Netznutzung der einzelnen Industriebetriebe sehr unterschiedlich sind und zudem von einigen Unternehmen Netzentgeltermäßigungen in unterschiedlicher Höhe in Anspruch genommen werden können. (Ausgegeben am 02.03.2017) Drucksache 17/7488 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7270 Was tut die Landesregierung zur Verbesserung der Netzentgeltstruktur in Niedersachsen? Anfrage des Abgeordneten Martin Bäumer (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz