Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/7507 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7301 - Wolfscenter Dörverden als anerkannte Wolfauffangstation Anfrage der Abgeordneten Ernst-Ingolf Angermann und Martin Bäumer (CDU) an die Landesregierung , eingegangen am 23.01.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 30.01.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 28.02.2017, gezeichnet Stefan Wenzel Vorbemerkung der Abgeordneten Im Wolfscenter Dörverden wurde am vergangenen Montag, dem 19.12.2016 die zweite Wolf- Auffangstation in Niedersachsen eröffnet. „Verletzte oder kranke Wölfe können in der Einrichtung kurzzeitig gepflegt und anschließend wieder in die Freiheit entlassen werden“, sagte Almut Kottwitz, Staatssekretärin im Umweltministerium, bei der Eröffnung. Denn Jäger dürfen verletzte Tiere nicht mit einem Fangschuss erlegen. Stattdessen müssen die Wölfe tierärztlich behandelt werden. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weisen wir darauf hin, wir ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung unserer Fragen haben, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Vorbemerkung der Landesregierung Das Land Niedersachsen hat über 20 Betreuungsstationen nach § 45 Abs. 5 des Bundesnaturschutzgesetzes anerkannt. Diese Stationen nehmen verletzt, krank oder hilflos aufgefundene Wildtiere auf, um sie gesund zu pflegen und anschließend wieder auszuwildern. Einige der Stationen haben die Möglichkeit, unterschiedliche Tierarten aufzunehmen, andere sind auf einzelne Tierarten wie Greifvögel oder Reptilien spezialisiert. Zwei Stationen wurden speziell für die Aufnahme von Wölfen anerkannt. Diese sind grundsätzlich nur für die kurzzeitige Pflege vorgesehen, da längere Gefangenhaltung erwachsener wilder Wölfe aus tierschutzrechtlichen Erwägungen abzulehnen ist. 1. Wie viele Wölfe und mit welchen Erkrankungen wurden bisher in der Auffangstation Wildpark Lüneburger Heide behandelt? Es wurde bislang kein wilder Wolf in der Auffangstation Wildpark Lüneburger Heide behandelt. 2. Aus welchem Grund wurde eine weitere Auffangstation eingerichtet? Für den Fall, dass zwei Wölfe gleichzeitig aufgenommen werden müssen oder eine Station nicht betriebsbereit ist, sind mehrere Stationen sinnvoll, insbesondere da mit steigendem Wolfsbestand die Wahrscheinlichkeit steigt, dass eine kurzfristige Unterbringung für verletzte Wölfe notwendig wird. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7507 2 Das Wolfscenter Dörverden hat die erforderlichen Investitionskosten ohne Landesmittel aufgebracht und den Aufbau der Station in Eigenregie finanziert. Die Landesregierung begrüßt dieses Engagement ausdrücklich. 3. Welche Besonderheiten muss die Anlage aufweisen, um als Auffanganlage für Wölfe anerkannt zu werden? Bauartbedingt muss gewährleistet werden, dass eine Haltung mit möglichst wenig menschlichem Kontakt gewährleitet ist. Außerdem muss eine besonders gute Überwachung der Tiere möglich sein. Das Gehege soll zudem so gestaltet sein, dass ein Zugriff für notwendige Behandlungen jederzeit gut möglich ist. Grundsätzliche Voraussetzungen für ein Gehege für die kurzzeitige Unterbringung von wilden Wölfen sind die Einhaltung tierschutzrechtlicher Belange und Aspekte der Ausbruchssicherheit. 4. Wie wird ausgeschlossen, dass Wölfe sich während ihres Aufenthaltes an Menschen gewöhnen? Der Kontakt mit Menschen wird auf das Notwendigste beschränkt. Positive Reize z. B. durch eine direkte Fütterung durch Menschen sollen ausgeschlossen werden. Der Wolf wird in der kurzzeitigen Unterbringung vielfältige negative Erfahrungen machen, sodass eine positive Gewöhnung an Menschen unwahrscheinlich ist. 5. Mit wie vielen kranken und verletzten Wölfen rechnet die Landesregierung im Jahr? Krankheiten und Verletzungen sind bei Wildtieren keine Seltenheit. Auch der Wolf ist davon betroffen . Verletzungen können natürliche Ursachen(z. B. innerartliche Konflikte) haben oder anthropogen (z. B. Verkehrsunfälle, Schussverletzungen) bedingt sein. Es ist davon auszugehen, dass die meisten Verletzungen oder Krankheiten bei Wölfen im Rahmen des Monitorings überhaupt nicht bekannt werden; eine fundierte Prognose über die denkbare Anzahl ist nicht möglich. 6. Welche Klinik bzw. welcher Tierarzt soll im Falle von verletzten Wölfen in den jeweiligen Auffangstationen die tiermedizinische Betreuung vornehmen? Die Auffangstationen haben grundsätzlich Tierärzte, mit denen sie zusammenarbeiten. Diese würden auch die Betreuung übernehmen. 7. Welche Spezialklinik soll im Falle schwerster Verletzungen die tiermedizinische Versorgung sicherstellen? Bei schwersten Verletzungen ist davon auszugehen, dass ein kurzfristiger Aufenthalt in einer Auffangstation zur Genesung nicht ausreichend ist, um das Tier schnell wieder freilassen zu können. Langfristige Aufenthalte in Gefangenschaft sind für erwachsene wilde Wölfe aus tierschutzrechtlichen Aspekten abzulehnen. Somit sind für die Behandlungen von verletzten Wölfen voraussehbar keine Spezialkliniken notwendig; die erforderlichen Behandlungen können in regulären Tierarztpraxen oder -kliniken durchgeführt werden. 8. Wer entscheidet, ob das medizinisch Machbare in einem vernünftigen Verhältnis zu den Kosten der Behandlung steht? Maßgeblich für die Entscheidung zum Umgang mit dem verletzten Wolf ist die zuständige Amtstierärztin oder der zuständige Amtstierarzt. Diese oder dieser entscheidet über die Heilungschance und die erforderlichen Maßnahmen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7507 3 9. Ist geplant, Wölfe vor ihrer Freilassung zukünftig mit einem Sender zu versehen, um frühzeitig Aufschlüsse darüber zu erhalten, ob eine Prägung auf den Menschen stattgefunden hat? Wenn nein, warum nicht ? Die Entscheidung muss in jedem Einzelfall getroffen werden, zumal das Tragen eines Senders für ein Tier auch mit Beeinträchtigungen einhergeht. Dabei muss z. B. ebenso das Alter und der gesundheitliche Zustand des Tieres berücksichtigt werden wie die Frage, ob es sich um einen Tierversuch handelt. Wenn z. B. verheilende Wunden am Halsbereich vorliegen, kann kein Sender angelegt werden. Eine positive Prägung eines erwachsenen Wolfes durch eine sachgerechte kurzzeitige Unterbringung ist nicht zu erwarten. Das Handling für die gegebenenfalls erforderliche medizinische Versorgung bedeutet in der Regel erheblichen Stress für einen Wolf. Es ist also durchaus davon auszugehen, dass der Wolf einen Aufenthalt in Gefangenschaft als negativ wahrnimmt, Menschen also mit unangenehmen Erfahrungen in Verbindung bringt und eher stärker meidet. (Ausgegeben am 03.03.2017) Drucksache 17/7507 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7301 Wolfscenter Dörverden als anerkannte Wolfauffangstation Anfrage der Abgeordneten Ernst-Ingolf Angermann und Martin Bäumer (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz