Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/7508 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7327 - Wolfsmobile in Niedersachsen Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker und Dr. Stefan Birkner (FDP) an die Landesregierung , eingegangen am 24.01.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 01.02.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 01.03.2017, gezeichnet Stefan Wenzel Vorbemerkung der Abgeordneten Die Region Hannover hat ein Wolfsmobil für den Transport verletzter Wölfe angeschafft. Der Anhänger besteht aus Aluminium und enthält als Zubehör eine Innengittertür, ein Rettungsbrett mit Fixiergurten, einen Maulkorb und Stabschlingen. Die Kosten belaufen sich auf 10 000 Euro. 1. Sind weitere Wolfsmobile in Niedersachsen geplant und, wenn ja, wo? Konkrete Planungen für den Kauf eines weiteren Transportanhängers für verletzte Wölfe, mit vergleichbarer Ausstattung wie in der Region Hannover, sind nicht bekannt. 2. Inwieweit dürfen verletzte Wölfe nach dem Artenschutzrecht transportiert werden? Der § 45 des Bundesnaturschutzgesetzes regelt grundsätzlich den Umgang mit verletzten, hilflosen oder kranken Tieren. Anforderungen nach dem Tierschutzrecht sind hiervon unberührt. 3. Wann kommen die Wolfsmobile konkret zum Einsatz? Das Wolfsmobil der Region Hannover oder vergleichbare Transportmöglichkeiten für verletzte Wölfe werden bei Bedarf eingesetzt. Die Region Hannover stellt den Anhänger auch benachbarten Landkreisen zur Verfügung. 4. Wohin werden die verletzten Wölfe gebracht werden? Der zuständige Amtstierarzt oder die zuständige Amtstierärztin entscheidet im Einzelfall, wie mit einem verletzten Wolf umgegangen wird. Für die kurzzeitige Unterbringung hat das Land zwei Betreuungsstationen speziell für die Aufnahme von Wölfen anerkannt. 5. Wer bezahlt die Behandlung der verletzten Wölfe? Die Kosten der tierärztlichen Behandlung in den anerkannten Betreuungsstationen werden vom Land übernommen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7508 2 6. Wird eine spezielle Ausbildung für den Einsatz mit den Wolfsmobilen benötigt, und, wenn ja, welche, und wie viele Personen in Niedersachsen besitzen diese? Es gibt keine spezielle Ausbildung für den Einsatz von Wolfsmobilen. Die erforderlichen Kenntnisse und Berechtigungen (z. B. Führerschein) müssen aber vorhanden sein. 7. Inwieweit ist ein Transport schwerverletzter Tiere tierwohlgerecht? Die zuständige Amtstierärztin oder der zuständige Amtstierarzt entscheidet im Einzelfall, wie mit einem verletzten Wolf umgegangen wird und ob ein Transport auch unter Berücksichtigung von Tierschutzaspekten möglich und sinnvoll ist. 8. Wer entscheidet nach welchen Kriterien, welches Tier mitgenommen werden kann? Siehe Antwort zu Frage 7. 9. Werden die verletzten Tiere nach erfolgter Heilung wieder in die freie Natur entlassen, und, wenn ja, wo erfolgt die Freilassung? Ziel ist es, die Tiere schnellstmöglich wieder frei zu lassen. Die Freilassung soll in der Regel in der Nähe der Fundstelle erfolgen. 10. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Dauer der Behandlung verletzter Wölfe? Die Behandlungsdauer und der Genesungsverlauf sind abhängig von der Art und Schwere der jeweiligen Verletzung. 11. Könnte der längere Kontakt mit Menschen zu Verhaltensänderungen führen? Ja. In Niedersachsen sollen grundsätzlich nur Wölfe aufgenommen werden, bei denen davon auszugehen ist, dass eine kurzzeitige Pflege ausreichend ist, um das Tier wieder freilassen zu können. (Ausgegeben am 03.03.2017) Drucksache 17/7508 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7327 Wolfsmobile in Niedersachsen Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker und Dr. Stefan Birkner (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz