Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/7509 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7330 - Verringern Rauchmelder Personenschäden? Anfrage der Abgeordneten Sylvia Bruns, Almuth von Below-Neufeldt, Björn Försterling und Christian Dürr (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 24.01.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 01.02.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 24.02.2017, gezeichnet Boris Pistorius Vorbemerkung der Abgeordneten Seit 2016 sind Rauchmelder in allen Wohngebäuden in Niedersachsen verpflichtend vorgeschrieben . Wie die Hannoversche Allgemeine Zeitung am 10. Januar 2017 berichtet, wird die Feuerwehr seither vermehrt zu Fehlalarmen gerufen. Weiterhin soll es nicht zu einer Verringerung von Sachschäden gekommen sein. Unklar ist jedoch, ob die Anzahl von Personenschäden durch die Rauchmelder verringert werden konnte. Des Weiteren wird kritisiert, dass die Rauchmelder verschiedener Hersteller unterschiedliche Töne hätten, weshalb Außenstehende oft nicht erkennen könnten, ob tatsächlich ein Feueralarm vorliegt. Vorbemerkung der Landesregierung Der Einbau von Rauchwarnmeldern in Wohnungen ist in Niedersachsen in der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) in § 44 Abs. 5 geregelt. Hier heißt es: „In Wohnungen, die bis zum 31. Oktober 2012 errichtet oder genehmigt sind, hat die Eigentümerin oder der Eigentümer die Räume und Flure bis zum 31. Dezember 2015 entsprechend den Anforderungen der NBauO auszustatten“ - mit der Bedeutung, dass seit dem 1. Januar 2016 Rauchwarnmelder in allen Wohngebäuden verbindlich vorgeschrieben sind. In den letzten 15 Jahren hat sich die Zahl der Brandtoten bundesweit von 800 im Jahr um etwa die Hälfte bis einschließlich 2013 reduziert. Von 2014 bis einschließlich 2015 hat sich die Anzahl der Brandtoten weiter um rund 200 Tote verringert (Bundesamt für Statistik Wiesbaden). Das ist die Bilanz der bundesweiten Kampagne „Rauchmelder retten Leben“, die vor 15 Jahren ins Leben gerufen worden ist. Das Ziel: Alle privaten Haushalte sollen mit Rauchmeldern ausgestattet werden, um damit die Zahl der Brandtoten zu verringern. Aufgrund der mittlerweile geschaffenen gesetzlichen Regelungen in den einzelnen Landesbauordnungen der Bundesländer, sind bundesweit in 2015 noch etwa 250 Brandtote - das sind immer noch 250 Tote zu viel - sowie 4 000 Brandverletzte mit Langzeitschäden zu beklagen. Seit Anfang des Jahres 2017 ist in allen Bundesländern daher die Installation von Rauchwarnmeldern gesetzlich vorgeschrieben. Ursache für die bundesweit etwa 200 000 Brände im Jahr ist nicht nur Fahrlässigkeit, sehr oft lösen technische Defekte Brände aus. Vor allem nachts werden Brände in Privathaushalten zur tödlichen Gefahr, da im Schlaf die menschlichen Sinnesorgane (hier Geruchssinn) eine stark reduzierte Wahrnehmung haben. Tödlich ist bei einem Brand in der Regel nicht das Feuer, sondern der Rauch. Bereits drei bis fünf Atemzüge hochgiftigen Brandrauchs können tödlich sein, die Opfer Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7509 2 werden im Schlaf bewusstlos und ersticken. Da bereits das Einatmen einer Lungenfüllung mit Brandrauch tödlich sein kann, ist ein Rauchwarnmelder der beste Lebensretter in der Wohnung. Der laute Alarm des Rauchwarnmelders warnt den Menschen auch im Schlaf rechtzeitig vor den giftigen Rauchgasen, sodass er sich und andere in Sicherheit bringen und die Feuerwehr alarmieren kann. Aus diesen Gründen begrüßt die Landesregierung ausdrücklich die Rauchwarnmelderpflicht . 1. Liegen der Landesregierung Zahlen vor, inwieweit sich die Zahl der Einsätze der Feuerwehr aufgrund von Fehlalarmen seit 2016 erhöht hat? Nein. Die Feuerwehrstatistik für das Kalenderjahr 2016 - in der u. a. auch Fehlalarmierungen statistisch erfasst werden - steht der Landesregierung erst im Juni 2017 zur Verfügung. Allerdings werden Fehlalarme in der Statistik nicht nach Fehlalarmierungen durch Brandmeldeanlagen oder Rauchwarnmelder gesondert ausgewiesen. 2. Gibt es darüber hinaus weitergehende Zahlen zu den gemeldeten Sachschäden (Anzahl , Schadenswerte etc.)? Nein, der Landesregierung liegen keine weiteren statistischen Zahlen zu Sachschäden vor. In der Feuerwehrstatistik werden keine Sachschäden erfasst. 3. Gibt es Informationen, ob sich die Zahl der entstandenen Personenschäden im Jahr 2016 verringert hat? Ja, so hat z. B. die Feuerwehr Göttingen für das Kalenderjahr 2016 ihre Brandeinsätze durch Rauchwarnmelder-Alarmierungen ausgewertet. Insgesamt ist die Feuerwehr zu 82 Alarmierungen ausgerückt und hat dabei 18 Personen gerettet, die anschließend dem Rettungsdienst übergeben worden sind. Eine landesweite Statistik liegt nicht vor. 4. Wie bewertet die Landesregierung die Kritik hinsichtlich der unterschiedlichen Signale, sieht sie hier Handlungsbedarf und, wenn ja, welchen? Anforderungen an Rauchwarnmelder sind in der DIN EN 14604:2009-02 - die als harmonisierte Europäische Norm die Prüfgrundlage für das Bauprodukt „Rauchwarnmelder“ bildet - aufgeführt. Gemäß DIN EN 1406:2009-02 Ziff. 5.17.3 werden folgende Anforderungen an einen batteriebetriebenen Rauchwarnmelder gestellt: – Für Rauchwarnmelder mit Batteriestromversorgung muss die Schallemission nach einem Alarmbetrieb über 1 min mindestens 85 dB(A) bei 3 m und nach einem Alarmbetrieb über 4 min mindestens 82 dB(A) betragen. – Für Rauchwarnmelder mit Netzstromversorgung muss die Schallemission nach einem Alarmbetrieb über 4 min mindestens 85 dB(A) bei 3 m betragen. – Für beide Rauchwarnmelder muss das Maximum der Schallemission nach einem Alarmbetrieb über 1 min 110 dB(A) bei 3 m betragen. – Die Höchst-Nennfrequenz darf 3,5 kHz nicht übersteigen. Diese technischen Vorgaben garantieren einen gesicherten Alarm. Vor diesem Hintergrund sieht die Landesregierung zum jetzigen Zeitpunkt keinen Handlungsbedarf. (Ausgegeben am 03.03.2017) Drucksache 17/7509 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7330 Verringern Rauchmelder Personenschäden? Anfrage der Abgeordneten Sylvia Bruns, Almuth von Below-Neufeldt, Björn Försterling und Christian Dürr (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport