Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/7512 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7312 - Landkreis Uelzen - Kinder werden im Dunkeln nicht mehr allein auf die Straße gelassen Anfrage der Abgeordneten Ernst-Ingolf Angermann und Martin Bäumer (CDU) an die Landesregierung , eingegangen am 23.01.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 30.01.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 28.02.2017, gezeichnet Stefan Wenzel Vorbemerkung der Abgeordneten Am 15.12.2016 erschien in der Allgemeinen Zeitung Uelzen ein Artikel mit dem Titel „Kinder werden nicht mehr auf die Straße gelassen“. In dem Zeitungsbericht lädt Landrat Heiko Blume nach vermehrten Wolfsübergriffen den niedersächsischen Umweltminister Wenzel in seine Region ein. Dieser könne sich dann ein Bild von der Lage vor Ort machen. Herr Blume kritisiert die Erreichbarkeit des beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) eingerichteten Wolfsbüros als unzulänglich. Herr Blume äußert sich kritisch, da dieses freitags ab 12 Uhr nicht mehr besetzt sei. Auch eine Weiterleitung des Anrufs sei nicht eingerichtet. Im Falle des Übergriffs von Wölfen auf die Damwild-Herde in Brockhimbergen am 09.12.2016 sei das Wolfsbüro nicht erreichbar gewesen. Mitarbeiter des Büros hätten sich so durch die eingeschränkte Erreichbarkeit kein Bild von der Lage vor Ort machen können. Heiko Blume fordere eine 24-stündige Erreichbarkeit. Weiterhin äußert sich Herr Blume über die schwindende Akzeptanz und die zunehmende Angst in der Bevölkerung. Kinder dürften nach Einbruch der Dunkelheit nicht mehr allein auf die Straßen und Kindergärten besuchten nicht mehr den Wald in der Umgebung. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weisen wir darauf hin, dass wir ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung unserer Fragen haben, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. 1. Wie viele Mitarbeiter arbeiten im Wolfsbüro? Im Wolfsbüro arbeiten sieben Personen; davon fünf Personen in Vollzeit und zwei Personen in Teilzeit. 2. Gibt es eine 24-stündige Rufbereitschaft für a) Mitarbeiter oder b) Tierärzte? Nein. 3. Wenn nein, warum wird keine 24-stündige Rufbereitschaft eingerichtet? Eine 24-stündige telefonische Rufbereitschaft wurde bislang nicht eingerichtet, da - auch entsprechend dem Kooperationsvertrag mit der Landesjägerschaft Niedersachsen e. V. - die regional zu- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7512 2 ständigen Wolfsberaterinnen und Wolfsberater erste Ansprechpartner für die Dokumentation von Nutztierschäden und Wolfshinweisen sind. Die Wolfsberaterinnen und Wolfsberater dokumentieren die Ereignisse und melden diese dem NLWKN. Für die allgemeine Beratung von Bürgerinnen und Bürgern und für die Beratung von Nutztierhaltern zu Präventionsmaßnahmen ist das sogenannte Wolfstelefon beim Wolfsbüro eingerichtet worden. Die telefonischen Sprechzeiten des Wolfsbüros sind montags bis freitags 9 bis 12 Uhr und montags bis donnerstags 13 bis 16 Uhr. Für besondere Vorkommnisse können auch die Rufbereitschaften bei den Landkreisen oder der Polizei genutzt werden. 4. Welche Wartezeit ist einem schwerverletzten Tier zumutbar, in der ein Tierhalter auf den Tierarzt des Wolfsbüros wartet? Keine. Der Tierhalter sollte nicht auf das Eintreffen eines Tierarztes des Wolfsbüros warten. Alle Maßnahmen, die aus tierschutzrechtlichen Aspekten zu treffen sind oder für die Behandlung des verletzten Tiers notwendig sind, muss der Tierhalter zur Vermeidung unnötigen Leidens umgehend veranlassen oder durchführen. Die Dokumentation und Untersuchung durch die Wolfsberaterin oder den Wolfsberater oder eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter aus dem Wolfsbüro können später erfolgen, das Wohl des Tieres hat absoluten Vorrang. 5. Was für eine besondere Qualifikation besitzen die Mitarbeiter des Wolfsbüros? Die Biologinnen und Tierärztinnen/Tierärzte haben einschlägige Kenntnisse und Erfahrungen in der Wildtierökologie, der Verhaltensforschung von Großcarnivoren, dem Wildtiermonitoring, der Populationsgenetik und dem Management großer Beutegreifer. 6. Welche Maßnahmen ergreifen die Mitarbeiter nach Meldung eines Vorfalls? Je nach Art des Vorfalls werden unterschiedliche Maßnahmen ergriffen. Diese reichen von einem klärenden Telefonat bis zu einem sofortigen Vor-Ort-Einsatz der Wolfsbüro-Mitarbeiter unter Umständen gemeinsam mit der Polizei oder weiteren zuständigen Stellen. 7. Wie oft gingen in den letzten sechs Monaten Meldungen beim Wolfsbüro ein? Beim Wolfsbüro sind im Zeitraum vom 01.08.2016 bis zum 31.01.2017 insgesamt 89 Meldungen über Nutztierschäden eingegangen. Darüber hinaus wurde eine große Anzahl an Wolfssichtungen gemeldet. 8. Wie oft besuchten die Mitarbeiter in den genannten sechs Monaten infolge einer Meldung die Schauplätze von Wolfsvorfällen? Die Wolfsberaterinnen und Wolfsberater sind die regionalen Ansprechpartner für alle Fragen zum Wolf. In besonderen Fällen führen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wolfsbüros kurzfristig zusätzlich Vor-Ort-Besuche durch. Dies erfolgte in den letzten sechs Monaten 13-mal aufgrund einer eigegangenen Meldung. Allgemeine Beratungen z. B. zum Herdenschutz werden auch ohne den konkreten Anlass eines aktuellen Rissereignisses zusätzlich vor Ort durchgeführt. (Ausgegeben am 03.03.2017) Drucksache 17/7512 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7312 Landkreis Uelzen - Kinder werden im Dunkeln nicht mehr allein auf die Straße gelassen Anfrage der Abgeordneten Ernst-Ingolf Angermann und Martin Bäumer (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz