Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/7513 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7326 - Wie geht es weiter mit dem Tidespeicherbecken bei Vellage? Anfrage der Abgeordneten Hillgriet Eilers, Dr. Gero Hocker und Dr. Stefan Birkner (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 24.01.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 01.02.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 28.02.2017, gezeichnet Stefan Wenzel Vorbemerkung der Abgeordneten Das Tidespeicherbecken bei Vellage gehört zu den Eckpfeilern des Masterplan Ems. Laut Pressemitteilungen soll das Becken nur noch halb so groß werden wie ursprünglich geplant. Zudem soll die Machbarkeitsstudie ein Jahr später fertiggestellt werden, nachdem notwendige Bodenproben erst im dritten Versuch genommen werden konnten. Weiterhin soll nicht ausreichend Fläche für die Zwischenlagerung von Baggergut vorhanden sein. 1. Inwieweit unterscheiden sich die Planungen für das Tidespeicherbecken bei Vellage von der ursprünglichen Planung, und wodurch sind diese Planänderungen bedingt? Es wurden bei der Planung des Pilotpolders grundsätzlich zwei Varianten betrachtet. Bei der zuerst favorisierten Variante „Polder“ hatte das Tidespeicherbecken eine Flächengröße von rund 20 ha in zentraler Lage des NSG Vellage. Die zu entnehmende Bodenmenge hätte bei deutlich mehr als 1 Million m3 gelegen. Die Ablagerung des Materials hätte Flächen von ungefähr 90 ha erfordert. Teile des Bodens hätten zudem gesondert abgelagert werden müssen. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Variante „Altarm“ im Vergleich zur Variante „Polder“ deutlich weniger Bodenaushub bewegt werden muss und das Material voraussichtlich leichter unterzubringen ist, wird nun die Variante „Altarm“ weiter verfolgt. Es wurde zügig damit begonnen, die erforderlichen Planungsunterlagen zu erstellen und das Genehmigungsverfahren vorzubereiten. 2. Welche Vorteile hätte das Tidespeicherbecken bei Vellage gegenüber den Beeinträchtigungen der dort vorhandenen Auenbiotope? Die aktuell verfolgte Variante beeinträchtigt das Auenbiotop nicht erheblich im Sinne von §§ 14 und 34 des Bundesnaturschutzgesetzes. 3. Mit welchen Kosten rechnet die Landesregierung für das Tidespeicherbecken bei Vellage , und inwieweit unterscheidet sich diese Kostenprognose von der ursprünglichen Planung? Es wird davon ausgegangen, dass für die aktuell verfolgte Variante ein Mittelbedarf von etwa 8 bis 10 Millionen Euro besteht. Die davor verfolgte Variante wäre um ein Vielfaches (ca. 25 bis 70 Millionen Euro) teurer gewesen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7513 2 4. Wie ist der Zeitplan für den Bau des Tidespeicherbeckens bei Vellage, und inwieweit hat dies Einfluss auf den Zeitplan des gesamten Masterplans? Im günstigsten Fall könnte im Spätsommer 2017 mit den Bauarbeiten begonnen werden und könnten die Bauarbeiten im Frühjahr 2018 abgeschlossen sein. Im Winter 2018/2019 könnte die vorgesehene Entschlammung durchgeführt werden und der Polderbetrieb Ende 2019/Anfang 2020 enden . Danach ist vorgesehen, den Polder sich selbst zu überlassen. Aufgrund des jetzt erfolgten Planungsstarts zu der aus Sohlschwelle und Tidesteuerung gemeinsam entwickelten Lösung „flexible Tidesteuerung“ wird der Zeitplan des gesamten Masterplans eingehalten werden können. 5. Wie viel Baggergut soll anfallen, und wo soll es entsorgt werden? Es fallen rund 350 000 m3 Emsschlick-ähnlicher Boden an. Es wird davon ausgegangen, dass dieser , wie in vergleichbaren Fällen in der Region, auf landwirtschaftliche Flächen zur Bodenverbesserung ausgebracht werden kann. Zusätzlich würde durch die einmalige Unterhaltung noch geschätzt ca. 130 000 m3 Schlick in gleicher Weise zu verbringen sein. 6. Wie viel Baggergut kann zwischengelagert werden? Es besteht voraussichtlich keine Notwendigkeit, Boden zwischenzulagern. 7. Wie bewertet die Landesregierung die Kritik, dass der Polder in Vellage wirkungslos sei, da er zu weit von der Emsmündung entfernt liege? Das Tidespeicherbecken dient einerseits der Eichung und Verifizierung mathematischer Modelle. Damit soll entsprechend Artikel 10 Abs. 7 des Masterplans für die Machbarkeitsstudie zu den Tidepoldern entlang der Ems eine hinreichende Qualität der Abschätzung der Zielerreichung sichergestellt werden. Hier muss der Nachweis erbracht werden, dass die Ziele auch unter Betrachtung der mittelfristigen morphologischen Entwicklung und nicht nur kurzfristig erzielt werden können. Andererseits können weitere wesentliche Informationen zur langfristigen Bewirtschaftung von Tidespeicherbecken , die nicht durch mathematische Modellierung abgedeckt werden können, so im Naturmaßstab mit wesentlich verbesserter Aussagekraft gewonnen werden. Für die erwünschte Wirkung des Tidespeicherbeckens ist die Lage im oberen Abschnitt der Tideems genau richtig, weil dort bedingt durch die geringeren Fließquerschnitte der Ems auch geringere Flächengrößen des Speicherbeckens ausreichen. 8. Inwieweit kann die Landesregierung voraussagen, ob der Polder in Coldemüntje so gebaut wird wie geplant und ob sich die Kosten hier im eingeplanten Rahmen halten? Nach heutigem Kenntnisstand soll der Polder so gebaut werden wie geplant. Zur Reduzierung von Bodentransporten ist angedacht, Bodenmaterial in die Planung (z. B. für Verwallungen) zu integrieren . Vorbehaltlich der Genehmigung und Ausschreibung werden die Kosten im eingeplanten Rahmen bleiben. (Ausgegeben am 03.03.2017) Drucksache 17/7513 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7326 Wie geht es weiter mit dem Tidespeicherbecken bei Vellage? Anfrage der Abgeordneten Hillgriet Eilers, Dr. Gero Hocker und Dr. Stefan Birkner (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz