Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/7531 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7325 - Heilkindergärten in Niedersachsen Anfrage der Abgeordneten Sylvia Bruns, Almuth von Below-Neufeldt, Christian Dürr und Björn Försterling (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 24.01.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 01.02.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung namens der Landesregierung vom 28.02.2017, gezeichnet Cornelia Rundt Vorbemerkung der Abgeordneten Ein heilpädagogischer Kindergarten ist ein Ort für Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten bzw. Verhaltensstörungen oder mit geistigen, körperlichen und sprachlichen Beeinträchtigungen. Auch Kinder mit Entwicklungsverzögerungen können hier Aufnahme finden, um die Rückstände aufzuholen und im späteren Verlauf eine Eingliederung in die Regelgrundschule zu ermöglichen. Die Kinder werden hier speziell gefördert. Hierbei stehen nicht nur die Beeinträchtigungen im Vordergrund , sondern auch die individuellen Stärken. Heilpädagogische Kindertagesstätten haben grundsätzlich kleinere Gruppen und verfügen über eine spezielle Ausstattung zur Versorgung und Betreuung der Kinder. In den Gruppen werden ausschließlich Kinder mit Behinderungen gefördert. Vorbemerkung der Landesregierung Unter dem in der Anfrage verwendeten Begriff „Heilkindergärten“ werden nach den zwischen den Verbänden der Leistungsanbieter, den kommunalen Spitzenverbänden und dem Land getroffenen Vereinbarungen folgende teilstationäre Einrichtungen im Sinne von Leistungstypen (LTYP) differenziert : – 1.1.1.1 Sonderkindergärten/heilpädagogische Kindergärten für Kinder mit einer Körperbehinderung , – 1.1.1.2 Sonderkindergärten für Kinder mit einer wesentlichen Sehbehinderung, – 1.1.1.3 Sonderkindergärten/heilpädagogische Kindergärten für Kinder mit einer Hörbehinderung , – 1.1.1.4 Teilstationäre Sprachheileinrichtungen, Sprachheilkindergärten, – 1.1.1.5 Sonstiges teilstationäres Angebot für Kinder im Vorschulalter mit einer körperlichen Behinderung, – 2.1.1.1 Sonderkindergärten/heilpädagogische Kindergärten für Kinder mit einer geistigen Behinderung . Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7531 2 1. Wie viele heilpädagogische Kindergärten gibt es derzeit in Niedersachsen, und wo liegen diese (Einrichtungen bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten /Region Hannover angeben)? Derzeit gibt es 208 Einrichtungen der in der Vorbemerkung genannten Leistungstypen. Eine Aufschlüsselung nach Landkreisen, Städten und Region ist beigefügt (s. Anlage). 2. Wie viele heilpädagogische Kindergärten sind derzeit in Bau (Einrichtungen bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten/Region Hannover angeben)? Es sind derzeit keine im Bau befindlichen Einrichtungen bekannt. 3. Wie viele Neuerrichtungen sind - über die bereits in Bau befindlichen - derzeit beantragt (Einrichtungen bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten/Region Hannover angeben)? 4. Für welche der unter 2. und 3. abgefragten Einrichtungen gab es Anträge auf Investitionskostenzuschüsse , und wie wurden diese jeweils beschieden (Einrichtungen bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten/Region Hannover angeben )? 5. Soweit bekannt, in welcher Höhe sind die jeweils beantragten Zuschüsse bereits ausgezahlt ? Die Fragen 3 bis 5 werden, da sie in engem Zusammenhang zueinander stehen, zusammen beantwortet : Es befinden sich einige „Heilkindergärten“ bzw. Gruppen in unterschiedlichen, zum Teil sehr frühen Planungshasen. So ist dem Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie die Planung für jeweils einen heilpädagogischen Kindergarten im Bereich der Landkreise Hildesheim und Vechta angekündigt worden. Im Bereich des Landkreises Osnabrück plant ein Einrichtungsträger die Erweiterung des heilpädagogischen Kindergartens um zwei Gruppen in Bramsche. Gleichzeitig beabsichtigt der Träger, zwei Gruppen in Bersenbrück einzustellen. In der Stadt Osnabrück ist der Neubau eines heilpädagogischen Kindergartens als Ersatzbau beabsichtigt. Für die unter 2. und 3. abgefragten Einrichtungen ist eine Finanzierung über Investitionskostenzuschüsse aus Landesmitteln nicht vorgesehen. Da dies den Einrichtungsträgern bekannt ist, werden auch keine Anträge gestellt. Vielmehr werden zwischen dem Land Niedersachsen und den Einrichtungsträgern für die in der Vorbemerkung aufgezählten heilpädagogischen Einrichtungen Leistungs-, Prüfungs- und Vergütungsvereinbarungen geschlossen. Die notwendigen Investitionskosten sind dabei Gegenstand der nach § 76 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - Sozialhilfe - zwischen dem Land und dem jeweiligen Einrichtungsträger zu vereinbarenden Investitionsbeträge. Der Investitionsbetrag, der Teil der Vergütung ist, bezieht sich auf die betriebsnotwendigen Anlagen einschließlich ihrer Ausstattung . Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7531 3 Anlage Landkreis/Stadt/Region Anzahl der Heilkindergärten Ammerland 2 Aurich 4 Braunschweig 3 Celle 3 Cloppenburg 4 Cuxhaven 6 Delmenhorst 2 Diepholz 7 Emsland 22 Friesland 2 Gifhorn 4 Goslar 4 Göttingen 5 Grafschaft Bentheim 3 Hameln-Pyrmont 4 Hannover 8 Hannover, Stadt 8 Harburg 5 Heidekreis 4 Helmstedt 3 Hildesheim 6 Holzminden 2 Leer 5 Lüchow-Dannenberg 1 Lüneburg 5 Nienburg (Weser) 7 Northeim 2 Oldenburg, LK 2 Oldenburg, Stadt 4 Osnabrück, LK 11 Osnabrück, Stadt 7 Osterode am Harz 6 Peine 3 Rotenburg (Wümme) 6 Salzgitter 2 Schaumburg 7 Stade 4 Uelzen 2 Vechta 6 Verden 7 Wesermarsch 2 Wilhelmshaven 2 Wolfenbüttel 4 Wolfsburg 2 Gesamt 208 (Ausgegeben am 07.03.2017) Drucksache 17/7531 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7325 Heilkindergärten in Niedersachsen Anfrage der Abgeordneten Sylvia Bruns, Almuth von Below-Neufeldt, Christian Dürr und Björn Försterling (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung