Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/7533 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7354 - Unentgeltliche Übertragung von Flurstücken der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben an die NABU-Stiftung „Nationales Naturerbe“ Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker, Dr. Stefan Birkner und Christian Grascha (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 06.02.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 07.02.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 23.02.2017, gezeichnet Stefan Wenzel Vorbemerkung der Abgeordneten Die NABU-Stiftung „Nationales Naturerbe“ erwirbt überregional bedeutsame Naturschutzflächen in Deutschland, um diese für gefährdete Tier- und Pflanzenarten zu erhalten. Neben dem Erwerb werden der Stiftung auch noch Flächen aus dem Bundeseigentum unentgeltlich übertragen. Insgesamt befinden sich über 16 800 ha Land in 274 Schutzgebieten im Eigentum der NABU-Stiftung, vor allem in den ostdeutschen Bundesländern sowie in Niedersachsen, Baden-Württemberg und Saarland. Vorbemerkung der Landesregierung Auf der Basis der Koalitionsvereinbarungen auf Bundesebene wurden seit 2005 gesamtstaatlich repräsentative Naturschutzflächen des Bundes unentgeltlich an die Länder, die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) oder Naturschutzorganisationen übertragen. Die Flächen des Nationalen Naturerbes sollen dauerhaft für den Naturschutz gesichert werden und sind von einer Privatisierung oder anderweitigen Nutzung ausgenommen. Dabei handelt es sich um ehemals militärisch oder für den Braunkohlentagebau genutzte Areale sowie das Grüne Band. Im Rahmen der ersten Tranche waren dies bundesweit knapp 100 000 ha und im Rahmen der zweiten Tranche weitere 25 000 ha. Derzeit laufen die Übertragungsverhandlungen für die dritte Tranche, die über 30 000 ha umfassen soll. Niedersachsen war im Rahmen der ersten Tranche mit sechs Liegenschaften in einer Größenordnung von 2 342 ha und im Rahmen der zweiten Tranche mit vier Liegenschaften in einer Größenordnung von 666 ha betroffen. Dabei handelte es sich überwiegend um ehemals militärisch genutzte Flächen. Im Rahmen der dritten Tranche stehen neun Liegenschaften in einer Größenordnung von 3 057 ha zur Übertragung an. 1. Welche Flächen und welche Flächengrößen an Flurstücken der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben mit jeweils welchem Verkehrswert wurden insgesamt und jeweils in den letzten fünf Jahren an die NABU-Stiftung „Nationales Naturerbe“ in Niedersachsen unentgeltlich übertragen? Im Rahmen der zweiten Tranche wurde die Liegenschaft „Standortübungsplatz Osterode“ an die NABU-Stiftung Nationales Naturerbe übertragen. Die Liegenschaft hatte eine Größe von 54 ha und bestand aus 135 Einzelgrundstücken. Eine Übersicht über die Grundstücke befindet sich in der Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7533 2 Anlage. Da es sich bei der Übertragung um eine Schenkung handelt, wurde der Verkehrswert nicht ermittelt. 2. Welche konkreten Verpflichtungen hat das Land bei den einzelnen unter Frage 1 genannten Flächenübertragungen übernommen? Die Länder haben sich bei der zweiten Tranche gemäß dem Beschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom 14.12.2011 verpflichtet, im Fall einer Eigentumsübertragung bei Stiftungen und Verbänden die Gewährträgerschaft zu übernehmen, sofern die neuen Eigentümer ihre Verpflichtungen insbesondere in Bezug auf zu erwartende Maßnahmen der Gefahrenabwehr nicht selber erfüllen können. Die generelle Forderung des Bundes für die Übernahme einer Gewährträgerschaft ist insbesondere für Insolvenzen von Naturschutzorganisationen gedacht, die eventuelle Kosten für die Beseitigung von Altlasten oder Kampfmittel nicht selbst tragen können. Damit in diesen Fällen die Kosten nicht an den Bund fallen, müssen die Länder bei einer Übertragung die Gewährträgerschaft übernehmen. Dies hat auch das Land Niedersachsen für die Liegenschaft „Osterode“ für die NABU-Stiftung Nationales Naturerbe erklärt. Dem vorausgegangen war eine Bewertung des Risikos, das von der Liegenschaft ausgeht, und der Solvenz des zukünftigen Flächenempfängers. 3. Welche finanziellen Verpflichtungen sind dem Land aus dem unter Frage 2 genannten Vorgang entstanden? Keine. 4. Welche Übernahmen von Verpflichtungen sind mit welchen finanziellen Kosten in der Zukunft zu erwarten? Keine. 5. Welche Bewirtschaftung erfolgt durch welche Bewirtschafter auf den unter Frage 1 genannten Flächen? Auf der Liegenschaft „Osterode“ findet entsprechend dem mit dem Bundesamt für Naturschutz abgestimmten Leitbild eine Beweidung mit Schafen statt. Dabei hat die NABU-Stiftung Nationales Naturerbe den durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben abgeschlossenen Pachtvertrag mit einem ortsansässigen Schäfereibetrieb übernommen und führt ihn fort. 6. Finden mit den unter Frage 1 genannten Übertragungen vergleichbare Flächenübertragungen an andere Akteure statt und, wenn ja, an welche Akteure? Im Rahmen der zweiten Tranche wurden noch drei weitere Liegenschaften an die DBU übertragen. Im Gegensatz zu anderen Flächenempfängern erfolgt hier die Übertragung durch eine Rahmenvereinbarung des Bundes mit der DBU und die Länder müssen keine Gewährträgerschaft übernehmen . Außerdem erfolgte Anfang 2016 die Flächenübertragung der Liegenschaft „Hildesheim/Himmelsthür “ an die Paul-Feindt-Stiftung. Hierbei handelte es sich noch um eine Liegenschaft der ersten Tranche und es galten die Bedingungen des Beschlusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom 01.07.2009 für die Übernahme der Gewährträgerschaft durch das Land. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7533 3 7. Wie können mit den unter Frage 1 genannten Übertragungen vergleichbare Flächenübertragungen direkt an landwirtschaftliche Nutzer oder z. B. an die Stiftung Kulturlandpflege erfolgen, z. B. zur Grünlandbewirtschaftung im Rahmen von Landschaftspflege oder Naturschutz? Eine direkte Übertragung an landwirtschaftliche Nutzer ist durch die Bedingungen des Bundes ausgeschlossen , da entsprechend der Vorbemerkungen nur die Länder, die DBU oder Naturschutzorganisationen als Flächenempfänger infrage kommen. Im Rahmen der dritten Tranche wurden die infrage kommenden Flächenempfänger aufgefordert, ihr Interesse an den zur Verfügung stehenden Flächen zu bekunden. Hierbei haben sich einige Naturschutzorganisationen u. a. auch die NABU-Stiftung Nationales Naturerbe anfangs beteiligt. Die Stiftung Kulturlandpflege hat kein Interesse an einer Liegenschaft bekundet. Eine Flächenübertragung an eine Naturschutzorganisation wird in der dritten Tranche voraussichtlich nicht erfolgen, was mit den Risiken, die von den Liegenschaften ausgehen, und den finanziellen Bedingungen des Bundes zusammenhängt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7533 4 Anlage Flurstück Gemarkung Größe in m2 FLS DE-03-6372/1/ 225 / 39 Schwiegershausen 2.677 FLS DE-03-6377/14/ 155 / 53 Osterode am Harz 8.014 FLS DE-03-6372/6/ 140 / 1 Schwiegershausen 3.691 FLS DE-03-6372/6/ 92 Schwiegershausen 1.344 FLS DE-03-6372/6/ 93 Schwiegershausen 4.195 FLS DE-03-6372/6/ 94 Schwiegershausen 1.123 FLS DE-03-6377/14/ 55 Osterode am Harz 6.320 FLS DE-03-6372/6/ 212 / 140 Schwiegershausen 3.691 FLS DE-03-6372/6/ 97 Schwiegershausen 4.175 FLS DE-03-6372/1/ 7 Schwiegershausen 2.270 FLS DE-03-6372/1/ 265 / 8 Schwiegershausen 288 FLS DE-03-6377/14/ 67 Osterode am Harz 1.627 FLS DE-03-6372/1/ 268 / 8 Schwiegershausen 78 FLS DE-03-6372/1/ 269 / 8 Schwiegershausen 2.480 FLS DE-03-6372/6/ 89 Schwiegershausen 4.582 FLS DE-03-6372/6/ 90 / 1 Schwiegershausen 4.863 FLS DE-03-6377/14/ 43 / 2 Osterode am Harz 3.518 FLS DE-03-6372/6/ 263 / 138 Schwiegershausen 3.143 FLS DE-03-6372/1/ 309 / 1 Schwiegershausen 4.420 FLS DE-03-6372/6/ 96 Schwiegershausen 2.002 FLS DE-03-6377/14/ 175 / 50 Osterode am Harz 3.052 FLS DE-03-6372/6/ 264 / 138 Schwiegershausen 3.142 FLS DE-03-6377/14/ 65 Osterode am Harz 3.810 FLS DE-03-6372/1/ 291 / 42 Schwiegershausen 4.727 FLS DE-03-6372/6/ 208 / 139 Schwiegershausen 1.419 FLS DE-03-6372/6/ 209 / 140 Schwiegershausen 2.273 FLS DE-03-6372/1/ 10 / 1 Schwiegershausen 3.316 FLS DE-03-6377/14/ 54 Osterode am Harz 3.420 FLS DE-03-6377/14/ 42 Osterode am Harz 8.380 FLS DE-03-6377/14/ 61 Osterode am Harz 1.570 FLS DE-03-6372/1/ 38 Schwiegershausen 3.160 FLS DE-03-6372/1/ 45 Schwiegershausen 3.037 FLS DE-03-6377/14/ 40 Osterode am Harz 1.170 FLS DE-03-6372/6/ 288 / 137 Schwiegershausen 1.603 FLS DE-03-6372/6/ 287 / 136 Schwiegershausen 6.029 FLS DE-03-6377/14/ 181 / 53 Osterode am Harz 4.007 FLS DE-03-6372/1/ 264 / 41 Schwiegershausen 5.850 FLS DE-03-6372/6/ 132 / 1 Schwiegershausen 12.603 FLS DE-03-6377/14/ 153 / 53 Osterode am Harz 2.678 FLS DE-03-6377/14/ 154 / 53 Osterode am Harz 2.678 FLS DE-03-6377/14/ 180 / 53 Osterode am Harz 4.008 FLS DE-03-6377/14/ 176 / 56 Osterode am Harz 6.468 FLS DE-03-6372/6/ 127 Schwiegershausen 2.326 FLS DE-03-6372/1/ 310 / 1 Schwiegershausen 4.419 FLS DE-03-6377/14/ 173 / 50 Osterode am Harz 3.052 FLS DE-03-6372/6/ 251 / 103 Schwiegershausen 5.491 FLS DE-03-6377/14/ 138 / 52 Osterode am Harz 2.409 FLS DE-03-6372/1/ 43 / 1 Schwiegershausen 4.156 FLS DE-03-6372/1/ 251 / 10 Schwiegershausen 6.903 FLS DE-03-6372/1/ 270 / 11 Schwiegershausen 5.000 FLS DE-03-6377/14/ 142 / 64 Osterode am Harz 2.650 FLS DE-03-6372/1/ 292 / 42 Schwiegershausen 2.520 FLS DE-03-6372/1/ 266 / 8 Schwiegershausen 2.492 FLS DE-03-6372/1/ 267 / 8 Schwiegershausen 66 FLS DE-03-6372/6/ 95 Schwiegershausen 1.759 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7533 5 Flurstück Gemarkung Größe in m2 FLS DE-03-6377/14/ 137 / 52 Osterode am Harz 2.408 FLS DE-03-6372/1/ 6 Schwiegershausen 7.004 FLS DE-03-6372/6/ 104 Schwiegershausen 9.129 FLS DE-03-6372/6/ 105 Schwiegershausen 3.504 FLS DE-03-6372/6/ 259 / 87 Schwiegershausen 2.832 FLS DE-03-6377/14/ 62 Osterode am Harz 1.200 FLS DE-03-6372/1/ 11 / 1 Schwiegershausen 5.544 FLS DE-03-6372/1/ 263 / 41 Schwiegershausen 5.851 FLS DE-03-6372/6/ 102 / 1 Schwiegershausen 33.026 FLS DE-03-6372/6/ 100 Schwiegershausen 2.207 FLS DE-03-6377/14/ 159 / 57 Osterode am Harz 2.553 FLS DE-03-6372/6/ 122 Schwiegershausen 3.489 FLS DE-03-6372/6/ 123 Schwiegershausen 1.800 FLS DE-03-6372/6/ 99 Schwiegershausen 634 FLS DE-03-6377/14/ 177 / 56 Osterode am Harz 6.467 FLS DE-03-6377/14/ 140 / 64 Osterode am Harz 2.690 FLS DE-03-6377/14/ 139 / 52 Osterode am Harz 2.408 FLS DE-03-6372/1/ 9 Schwiegershausen 5.871 FLS DE-03-6377/14/ 41 Osterode am Harz 2.410 FLS DE-03-6372/6/ 98 Schwiegershausen 4.820 FLS DE-03-6377/14/ 141 / 64 Osterode am Harz 2.585 FLS DE-03-6377/14/ 160 / 57 Osterode am Harz 5.657 FLS DE-03-6372/6/ 88 Schwiegershausen 4.435 FLS DE-03-6377/14/ 49 / 1 Osterode am Harz 20.445 FLS DE-03-6372/6/ 128 Schwiegershausen 8.696 FLS DE-03-6372/6/ 129 Schwiegershausen 1.788 FLS DE-03-6372/6/ 130 Schwiegershausen 1.183 FLS DE-03-6372/6/ 131 Schwiegershausen 2.781 FLS DE-03-6372/6/ 289 / 137 Schwiegershausen 5.100 FLS DE-03-6372/1/ 227 / 40 Schwiegershausen 2.677 FLS DE-03-6372/1/ 226 / 39 Schwiegershausen 2.677 FLS DE-03-6377/14/ 39 Osterode am Harz 7.720 FLS DE-03-6372/6/ 124 Schwiegershausen 2.327 FLS DE-03-6372/6/ 110 Schwiegershausen 1.672 FLS DE-03-6372/6/ 109 Schwiegershausen 1.672 FLS DE-03-6372/6/ 126 Schwiegershausen 2.327 FLS DE-03-6372/6/ 125 Schwiegershausen 2.327 FLS DE-03-6377/14/ 66 Osterode am Harz 1.954 FLS DE-03-6377/14/ 63 Osterode am Harz 4.255 FLS DE-03-6377/14/ 43 / 1 Osterode am Harz 24.719 FLS DE-03-6377/14/ 108 / 3 Osterode am Harz 22 FLS DE-03-6377/14/ 114 Osterode am Harz 170 FLS DE-03-6377/14/ 115 / 3 Osterode am Harz 4.832 FLS DE-03-6377/14/ 116 Osterode am Harz 715 FLS DE-03-6377/14/ 117 / 3 Osterode am Harz 5.199 FLS DE-03-6377/14/ 118 / 3 Osterode am Harz 4.481 FLS DE-03-6377/14/ 119 Osterode am Harz 185 FLS DE-03-6377/14/ 132 Osterode am Harz 700 FLS DE-03-6377/14/ 133 / 1 Osterode am Harz 2.048 FLS DE-03-6372/1/ 178 Schwiegershausen 4.666 FLS DE-03-6372/1/ 179 Schwiegershausen 1.166 FLS DE-03-6372/1/ 214 Schwiegershausen 256 FLS DE-03-6372/6/ 168 Schwiegershausen 3.266 FLS DE-03-6372/6/ 169 Schwiegershausen 3.856 FLS DE-03-6372/6/ 170 Schwiegershausen 361 FLS DE-03-6372/6/ 171 Schwiegershausen 112 FLS DE-03-6372/6/ 172 Schwiegershausen 2.965 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7533 6 Flurstück Gemarkung Größe in m2 FLS DE-03-6372/6/ 174 Schwiegershausen 693 FLS DE-03-6372/6/ 175 Schwiegershausen 804 FLS DE-03-6372/6/ 176 Schwiegershausen 1.227 FLS DE-03-6372/6/ 177 Schwiegershausen 486 FLS DE-03-6372/6/ 179 Schwiegershausen 271 FLS DE-03-6372/6/ 180 Schwiegershausen 138 FLS DE-03-6372/6/ 181 Schwiegershausen 84 FLS DE-03-6372/6/ 182 Schwiegershausen 640 FLS DE-03-6372/6/ 183 Schwiegershausen 48 FLS DE-03-6372/6/ 185 Schwiegershausen 242 FLS DE-03-6372/6/ 186 Schwiegershausen 166 FLS DE-03-6372/6/ 187 Schwiegershausen 244 FLS DE-03-6372/1/ 177 / 1 Schwiegershausen 636 FLS DE-03-6372/6/ 166 / 4 Schwiegershausen 1.206 FLS DE-03-6372/6/ 173 / 1 Schwiegershausen 2.570 FLS DE-03-6377/14/ 32 / 1 Osterode am Harz 10.195 FLS DE-03-6377/14/ 33 / 1 Osterode am Harz 9.362 FLS DE-03-6377/14/ 44 / 1 Osterode am Harz 6.542 FLS DE-03-6377/14/ 43 / 3 Osterode am Harz 26.418 FLS DE-03-6377/14/ 51 Osterode am Harz 3.925 FLS DE-03-6372/6/ 91 / 1 Schwiegershausen 19.192 FLS DE-03-6372/6/ 252 / 103 Schwiegershausen 5.490 FLS DE-03-6377/14/ 108 / 7 Osterode am Harz 3.864 (Ausgegeben am 06.03.2017) Drucksache 17/7533 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7354 Unentgeltliche Übertragung von Flurstücken der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben an die NABU-Stiftung „Nationales Naturerbe“ Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker, Dr. Stefan Birkner und Christian Grascha (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz