Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/7534 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7324 - Bereitstellung von Praktikumsplätzen für die Pflichtfachprüfung in der Juristenausbildung Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker und Christian Grascha (FDP) an die Landesregierung , eingegangen am 27.01.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 01.02.2017 Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums namens der Landesregierung vom 28.02.2017, gezeichnet Antje Niewisch-Lennartz Vorbemerkung der Abgeordneten Studierende der Rechtswissenschaften müssen in Niedersachsen für die Zulassung zur Pflichtfachprüfung nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausbildung von Juristinnen und Juristen ein vierwöchiges Praktikum in einer Verwaltungs- bzw. Justizbehörde absolvieren . Um diese Praktikumsplätze bewerben sich die Studierenden u. a. bei den Stadtverwaltungen (z. B. der Landeshauptstadt Hannover), die dann Praktikumsstellen in verschiedenen Fachbereichen zuordnet . Feste Praktikumsplätze gibt es nicht (http://www.hannover.de/Wirtschaft-Wissenschaft/ Arbeit/Ausbildung-Praktikum/Praktikum-bei-der-Stadtverwaltung, Zugriff: 10.01.2017). Bis zur Platzvergabe wird eine Warteliste geführt. Das Verwaltungspraktikum ist für die Zulassung zur juristischen Pflichtfachprüfung notwendig. Vorbemerkung der Landesregierung Zulassungsvoraussetzung für die Pflichtfachprüfung ist nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen (NJAG) die Ableistung von drei vierwöchigen Praktika, eines davon bei einem Amtsgericht, § 4 Abs. 1 Nr. 2 a NJAG, ein weiteres bei einem Rechtsanwaltsbüro oder der Rechtsabteilung eines Wirtschaftsunternehmens, einer Gewerkschaft , eines Arbeitgeberverbandes oder einer Körperschaft wirtschaftlicher oder beruflicher Selbstverwaltung, § 4 Abs. 1 Nr. 2 c NJAG, und schließlich eines bei einer Verwaltungsbehörde, § 4 Abs. 1 Nr. 2 b NJAG. Ein Praktikum bei einer Justizbehörde ist nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 b NJAG nicht vorgesehen. Die genannten Praktika müssen in die vorlesungsfreie Zeit fallen. Die praktische Studienzeit nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 b NJAG soll den Studierenden einen Einblick in die Aufgabenstellung und Arbeitsweise einer Verwaltungsbehörde gewähren. Das Praktikum kann bei Verwaltungsbehörden des Bundes, der Länder und der Kommunen, aber auch z. B. bei Handwerkskammern , Berufsgenossenschaften, der Deutschen Rentenversicherung sowie bei den Landtags - und Bundestagsfraktionen der Parteien absolviert werden. Es obliegt jedoch dem Einzelnen, sich rechtzeitig um einen geeigneten Praktikumsplatz seiner Wahl zu bewerben. In der niedersächsischen Landesverwaltung nehmen die Behörden die Durchführung der Verwaltungspraktika dezentral als freiwillige Aufgabe wahr. Im Regelfall bewerben sich die Studierenden direkt bei den Landesbehörden für ein Einzelpraktikum. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7534 2 Seit 2010 wird unter der Federführung des Ministeriums für Inneres und Sport zudem gemeinsam mit den Ressorts und Dienststellen der niedersächsischen Landesverwaltung, dem Niedersächsischen Landesrechnungshof, dem Landtag sowie der Landesbeauftragten für Datenschutz Niedersachsen auch ein Gruppenpraktikum „Verwaltung“ organisiert. Mit dem Gruppenpraktikum stellt das Land Niedersachsen ein Angebot bereit, bei dem die Studierenden einen ersten Einblick in die Praxis öffentlicher Verwaltung erhalten und zugleich einen Eindruck von der großen Bandbreite und Vielfältigkeit der niedersächsischen Landesverwaltung bekommen , weil sowohl Behörden der allgemeinen Verwaltung als auch Fachbehörden vorgestellt werden. Das Verwaltungspraktikum ist daher ein inhaltlicher Beitrag zur Ausbildung künftiger Juristinnen und Juristen, die der Landesregierung ein wichtiges Anliegen ist. Es dient zugleich auch als Marketing für den Arbeitgeber Land Niedersachsen und seine Behörden. Das Landesjustizprüfungsamt hat umfassende Informationen über die Durchführung der praktischen Studienzeiten in der Juristenausbildung in einem Merkblatt zusammengestellt, das auf der Homepage des Justizministeriums unter http://www.mj.niedersachsen.de/wir_ueber_uns/juristen ausbildung_landesjustizpruefungsamt/praktikum-122801.html zum Download bereitsteht. 1. Wie wird seitens der Landesregierung allgemein sichergestellt, dass ausreichend Verwaltungspraktikumsplätze zur Verfügung stehen? Die Landesverwaltung stellt Praktikumsplätze sowohl für Einzelpraktika in den einzelnen Landesbehörden als auch durch das vom Ministerium für Inneres und Sport organisierte Gruppenpraktikum zur Verfügung. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 2. Hat die Landesregierung Kenntnisse davon, dass insoweit aktuell zu wenige Verwaltungspraktikumsplätze zur Verfügung stehen? Nein. 3. Falls ja, wie beabsichtigt die Landesregierung, diesen Umstand zeitnah zu beheben? Entfällt. (Ausgegeben am 06.03.2017) Drucksache 17/7534 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7324 Bereitstellung von Praktikumsplätzen für die Pflichtfachprüfung in der Juristenausbildung Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker und Christian Grascha (FDP)