Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/7535 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7307 - Ist der Bedarf an pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an der Greta-Schoon- Schule in Leer angestiegen? Anfrage des Abgeordneten Ulf Thiele (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 24.01.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 30.01.2017 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 28.02.2017, gezeichnet In Vertretung der Staatssekretärin Michael Markmann Vorbemerkung des Abgeordneten An den Förderschulen emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung sowie körperliche und motorische Entwicklung ist in Niedersachsen eine Begleitung und Unterstützung durch pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorgesehen, die in unterrichtsbegleitender und in therapeutischer Funktion eingesetzt werden. Die Größenordnung richtet sich dabei nach dem im Runderlass vom 07.05.2013 festgelegten Umfang der Sollstunden für die pädagogische Begleitung. Die Landesregierung weist in ihrer Antwort auf meine Anfrage (Drucksache 17/6638) auf eine personelle Unterbesetzung der Greta-Schoon-Schule in Leer hin. Darauf Bezug nehmend, hat sich das Kollegium der Schule mit einer Stellungnahme an das Kultusministerium gewandt und dargelegt, dass die Anzahl der Schülerinnen und Schüler seit dem Schuljahr 2011/2012 um 21 gestiegen ist und voraussichtlich weiter steigen wird. Ebenso wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der fehlenden Zuweisung pädagogischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter keine dringend erforderlichen neuen Klassen gebildet werden können und bestehende Klassen nicht regulär besetzt sind, sodass die Differenzierung und individuelle Förderung nicht optimal umgesetzt werden können. Auch vorgeschriebene Therapieangebote können den Schülerinnen und Schülern nicht ausreichend geboten werden. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weise ich darauf hin, dass ich ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung meiner Fragen habe, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Unter Bezugnahme auf das Urteil des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 55, gehe ich davon aus, dass der Landesregierung die Beantwortung der Anfrage in weniger als einem Monat möglich und zumutbar ist, da es sich nach meiner Auffassung um einen eng begrenzten Sachverhalt handelt und der Rechercheaufwand gering ist. Vorbemerkung der Landesregierung Pädagogische Mitarbeiterinnen und Pädagogische Mitarbeiter in unterrichtsbegleitender sowie in therapeutischer Funktion werden in Förderschulen mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung und in Förderschulen mit dem Schwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung eingesetzt. Päda- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7535 2 gogische Mitarbeiterinnen und Pädagogische Mitarbeiter in unterrichtsbegleitender Funktion (Erzieherinnen und Erzieher bzw. Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger) übernehmen während des Unterrichts unter Verantwortung der Lehrkraft Teilaufgaben und leisten darüber hinaus individuelle Hilfestellungen - z. B. Hilfen bei der Erstellung von Unterrichtsaufzeichnungen, Hilfen beim Toilettengang oder auch bei der Einnahme von Mahlzeiten. Pädagogische Mitarbeiterinnen und Pädagogische Mitarbeiter in therapeutischer Funktion (z. B. Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten, Logopädinnen und Logopäden) führen mit einzelnen Schülerinnen und Schülern parallel zum Unterricht Einzelmaßnahmen durch, ohne die die Schülerinnen und Schüler nicht in der Lage wären, körperlich die gesamte Unterrichtszeit durchzustehen, z. B. Massagen und Lageänderungen bei körperlich stark beeinträchtigten Schülerinnen und Schülern oder spezielle Übungen zur Entwicklung der Motorik oder der Sprache. 1. Ist der Landesregierung die Stellungnahme des Kollegiums der Greta-Schoon-Schule bekannt? Wenn ja, wie beurteilt die Landesregierung diese (bitte konkret zu den in der Stellungnahme benannten Punkten Stellung nehmen)? Die Stellungnahme des Kollegiums der Greta-Schoon-Schule ist im Kultusministerium eingegangen . Die dort geäußerten Besorgnissen werden ernst genommen, wie sich aus der folgenden Antwort ergibt. 2. Eine Erhebung zur Unterrichtsversorgung an allgemeinbildenden Schulen fand im Schuljahr 2016/2017 zum Stichtag 18.08.2016 statt. Wie stellen sich die Daten zur Unterrichtsversorgung für die Greta-Schoon-Schule in Leer dar (bitte detailliert Prozentwert, Lehreriststunden und Lehrersollstunden einschließlich aller verschiedenen Zusatzbedarfe darstellen)? Laut Erhebung zur Unterrichtsversorgung zum 18.08.2016 wird die Förderschule Greta-Schoon in Leer von 123 Schülerinnen und Schülern besucht. Den statistischen Daten kann weiterhin entnommen werden, dass den 646 Lehrer-Soll-Stunden 644 Lehrer-Ist-Stunden gegenüber stehen. Damit ergibt sich eine Unterrichtsversorgung von rund 99,7 % bei einem absoluten Fehl von zwei Stunden. Die Soll-Stunden setzen sich aus einem Grundbedarf von 546 Stunden und einer Summe von Zusatzbedarfen in Höhe von 100 Stunden zusammen. Einer Anzahl von 18 Soll-Klassen steht eine Anzahl von 17 Ist-Klassen an der Schule gegenüber. 3. Ergibt sich für die Greta-Schoon-Schule auf Basis der Daten der Erhebung zum Stichtag 18. August 2016 ein Fehl an Stunden für pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unterrichtsbegleitender und in therapeutischer Funktion, gemessen am oben genannten Erlass vom 07.05.2013? Wenn ja, in welcher Größenordnung? Wie stellt sich das Ergebnis für das Schuljahr 2016/2017 im Vergleich zum Schuljahr 2015/2016 dar? Die Förderschulen werden bedarfsgerecht und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen mit Stellen für Pädagogische Mitarbeiterinnen und Pädagogische Mitarbeiter versorgt. Aufgrund der Regelungen des Runderlasses „Zuweisung von Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung sowie körperliche und motorische Entwicklung“ vom 07.05.2013 ergibt sich entsprechend einem Bericht der Niedersächsischen Landesschulbehörde (NLSchB) für die Greta-Schoon-Schule bei 18 Soll- Klassen ein Bedarf an 828 Stunden von pädagogischen Mitarbeiterinnen bzw. Pädagogischen Mitarbeitern (PM). Bei einem Bestand an 615 PM-Stunden ergibt sich für das Schuljahr 2016/2017 damit ein Fehl von 212 PM-Stunden. Im Vergleich zum Schuljahr 2015/2016 hat sich bezüglich der Anzahl der Soll-Klassen keine Veränderung ergeben. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7535 3 4. Sieht die Landesregierung auf Basis der Daten der Erhebung zum Stichtag 18.08.2016 einen im Vergleich zum vorhergehenden Schuljahr gestiegenen Bedarf an pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an der Greta-Schoon-Schule in Leer? Wenn ja, wann und wie beabsichtigt die Landesregierung, diesen zu decken? Aufgrund der unveränderten Situation bezüglich der Soll-Klassen und der vorhandenen Versorgung der Schule mit Stunden von Pädagogischen Mitarbeiterinnen bzw. Pädagogischen Mitarbeitern ergibt sich kein gestiegener Bedarf für diesen Bereich. Im Übrigen wird auf die Beantwortung zu Frage 5 verwiesen. 5. Bleibt die Landesregierung bei ihrer Aussage aus der Drucksache 17/6638, dass der Greta-Schoon-Schule in Leer für das Schuljahr 2016/2017 keine weiteren Stellen für pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zugewiesen werden? Das Kultusministerium hat mit Erlass vom 13.01.2017 der NLSchB 22 zusätzliche Vollzeiteinheiten (VZE) zur Einstellung von Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Pädagogischen Mitarbeitern zur Verfügung gestellt. Damit bestehen für die NLSchB unter Beachtung einer bedarfsgerechten Verteilung Möglichkeiten, der Greta-Schoon-Schule zusätzliche Einstellungsmöglichkeiten zuzuweisen. Mit dem Erlass wird die NLSchB außerdem aufgefordert, ebenso zurzeit freie Stellen oder Stellenanteile zu nutzen, um bedarfsgerecht geplante Neuausschreibungen vorzubereiten und konkrete Stellenbesetzungsverfahren zu betreuen. Die NLSchB ist darum bemüht, Versorgungsunterschiede durch personalwirtschaftliche Maßnahmen auszugleichen sowie im Bedarfsfall Neueinstellungen vorzunehmen. (Ausgegeben am 06.03.2017) Drucksache 17/7535 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7307 Ist der Bedarf an pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an der Greta-Schoon-Schule in Leer angestiegen? Anfrage des Abgeordneten Ulf Thiele (CDU) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums