Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/7539 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7349 - Packt Niedersachsen an? Anfrage der Abgeordneten Sylvia Bruns, Almuth von Below-Neufeldt, Hillgriet Eilers, Christian Dürr, Jörg Bode, Björn Försterling, Christian Grascha und Horst Kortlang (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 01.02.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 06.02.2017 Antwort der Niedersächsischen Staatskanzlei namens der Landesregierung vom 28.02.2017, gezeichnet Dr. Jörg Mielke Chef der Staatskanzlei Vorbemerkung der Abgeordneten Das Bündnis „Niedersachsen packt an“, angestoßen von Kirchen, Gewerkschaftsbund, Unternehmerverbänden und Landesregierung, hat das Ziel, gemeinsam die Integration der Flüchtlinge voranzubringen. Dabei stand von vornherein fest, dass die Akteure konkrete Maßnahmen und Beschlüsse erwarteten . So sagte beispielsweise Dr. Volker Müller von den Unternehmerverbänden: „Wir haben kein Interesse an weiteren Laberrunden“ (http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Uebersicht/Nieder sachsen-packt-an-Buendnis-will-Fluechtlingsintegration-voranbringen). Dieses wurde ihm auch von Ministerpräsident Weil versprochen (http://www.haz.de/Hannover/Ausder -Stadt/Uebersicht/Niedersachsen-packt-an-Buendnis-will-Fluechtlingsintegration-voranbringen). Insbesondere bräuchte man am Anfang „ein Angebot für alle, das Werte vermittelt, das Spracherwerb fördert und ein Bildungsclearing durchführt“ (http://www.haz.de/Nachrichten/Politik/Nieder sachsen/Stephan-Weil-im-Interview2). 1. Welche Ziele hat sich das Bündnis gesetzt, und welche Schritte wurden bereits zur Erreichung dieser Ziele unternommen? Das Bündnis „Niedersachsen packt an“ wurde am 30. November 2015 als eine gemeinsame Initiative des Deutschen Gewerkschaftsbundes, der beiden christlichen Kirchen, der Unternehmerverbände Niedersachsen und der Landesregierung ins Leben gerufen. Zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden, den großen Hilfs- und Wohlfahrtsorganisationen, den im Landtag vertretenen Parteien, Unternehmen, Kammern, zahlreichen Verbänden und Einzelpersonen werden in dem Bündnis „Niedersachsen packt an“ Maßnahmen für die Integration geflüchteter Menschen entwickelt . Das Bündnis ist dabei ein offenes gesellschaftliches Bündnis - eine Allianz, die nicht statisch ist, sondern vom Engagement ihrer regionalen Unterstützerinnen und Unterstützer und Initiativen lebt. Ein gutes Zusammenleben aller und keine Parallelgesellschaften - das ist der Anspruch des Bündnisses und seiner Akteurinnen und Akteure. Ziel ist, Gesicht und Haltung zu zeigen und sich für ein pluralistisches, tolerantes und weltoffenes Niedersachsen einzusetzen. Gleichzeitig will das Bündnis den Integrationsprozess gestalten, einen Beitrag leisten, um Hemmnisse abzubauen und Perspektiven zu ermöglichen, und damit Wirklichkeit verändern. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7539 2 Die große Herausforderung der gesellschaftlichen Integration von Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund und -erfahrungen kann nur im vereinten Schulterschluss von Politik, Gesellschaft und Wirtschaft von allen staatlichen und zivilgesellschaftlichen Ebenen bewältigt werden. Die Ziele des Bündnisses sind daher Folgende: – vernetzen und Wissen austauschen, damit Kräfte gebündelt und aus den vielen Integrationsangeboten der staatlichen, kommunalen, freien und zivilgesellschaftlichen Träger eine abgestimmte Gesamtschau wird, – Handlungsschwerpunkte und Hemmnisse identifizieren, um die vorhandenen Ressourcen möglichst zielgerichtet einzusetzen und Hindernisse künftig zu überwinden, – Lösungswege und Ideen entwickeln, weil nur mit neuen Denkansätzen und unkonventionellen Lösungen die vielfältigen Aufgaben gemeistert werden, – gute Beispiele herausstellen und (mit-)teilen, um im konstruktiven Zusammenspiel voneinander zu lernen und die guten Ideen und praktischen Lösungen, die vielerorts existieren, Schule machen zu lassen, – Regionalität erzeugen - damit Handlungsempfehlungen und Lösungsansätze in den Regionen Niedersachsens zielgenau vertieft, ausgestaltet und dort wirksam in die Tat umgesetzt werden, – Multiplikatoren und Multiplikatorinnen gewinnen, damit die Integrationsleistungen und -erfolge auf eine breite Basis gestellt, aktuelle Entwicklungen kommuniziert und in weiten Teilen der gesellschaftliche Konsens gestärkt werden, – eine Anerkennungskultur etablieren, damit all den bürgerschaftlich engagierten Helferinnen und Helfern, die sich allerorten solidarisch und mitmenschlich mit den Flüchtlingen und Asylsuchenden zeigen, die oft ganz praktische Alltagshilfe leisten und für eine beeindruckende Willkommenskultur in Niedersachsen sorgen, der mehr als verdiente Dank zuteilwird! – Geschlechterperspektive berücksichtigen. Geflüchtete Frauen haben häufig andere Unterstützungs - und Hilfebedarfe als geflüchtete Männer. Das Bündnis leistet deshalb dauerhaft einen Beitrag dazu, dass die spezifischen Belange geflüchteter Frauen stärker berücksichtigt werden. In den ersten Schritten zu einer gelingenden Integration geht es dem Bündnis um besonders vordringliche Handlungsfelder. Es sind dies Sprachförderung, Arbeitsmarktintegration, die Unterstützung der zahlreichen haupt- und ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe engagierten Frauen und Männer , Wohnen und Leben sowie die politische und gesellschaftliche Teilhabe von geflüchteten Menschen in Niedersachsen. Durch die landesweiten Integrationskonferenzen und die regionalen Konferenzen werden die Bündnisziele - nach gesellschaftspolitischen Schwerpunktthemen differenziert - bearbeitet. Für die Integrationsaufgabe werden so nachhaltige Lösungsansätze und -strategien gemeinsam entwickelt. Mit den Integrationskonferenzen wurde dabei ein Forum geschaffen, in dem sich die Akteurinnen und Akteure vernetzen, Handlungsschwerpunkte und Hemmnisse identifizieren, Lösungswege gemeinsam entwickeln und gute Beispiele für alle herausstellen. Mit den regionalen Integrationskonferenzen des Bündnisses zu den Handlungsfeldern „Sprachförderung “, „Arbeitsmarktintegration“ sowie „Wohnen und Leben“ wurde 2016 im Flächenland Niedersachsen ein wichtiges Ziel erreicht: Durch die Einbindung der lokalen Strukturen vor Ort und Berücksichtigung der regionalen Unterschiede wurden erste Lösungswege für die Kommunen sowie die Akteurinnen und Akteure vor Ort identifiziert. Diese regionalen Konferenzen wurden in der Verantwortung der Landesbeauftragten für regionale Landesentwicklung und der Ämter für regionale Landesentwicklung (Arl) Braunschweig, Leine- Weser, Lüneburg und Weser-Ems organisiert. Das Bündnis hat sich zu den zentralen Handlungsfeldern Arbeitsgruppen geschaffen, die das inhaltliche Rückgrat des Bündnisses bilden, Impulsgeber sind und auch die Ergebnisse der Bündnisarbeit nachhalten. Sie haben eine wesentliche Bedeutung bei der inhaltlichen Vor- und Nachbereitung der als Arbeitskonferenzen konzipierten Integrationskonferenzen. Sie helfen mit, Handlungs- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7539 3 schwerpunkte, Hemmnisse, Lösungsvorschläge und gute Beispiele zu identifizieren. Unter dem Dach des Bündnisses arbeiten folgende fünf thematische Arbeitsgruppen und ein Runder Tisch: – AG „Sprachförderung“, – AG „Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen“, – AG „Wohnen und Leben“, – AG „Bürgerschaftliches Engagement“, – AG „Gesellschaftliche Teilhabe“, – Runder Tisch „Fluchtursachen“. Das Bündnis wird durch die Geschäftsstelle in der Staatskanzlei unterstützt. Sie koordiniert organisatorische und inhaltliche Fragen der Bündnisarbeit. Die Steuerung erfolgt durch einen Koordinierungskreis, in dem die Bündnispartnerinnen und -partner vertreten sind. 2. Wurden bereits Ziele des Bündnisses erreicht, und ist davon auszugehen, dass zeitnah (weitere) Ziele erreicht werden? Das Bündnis leistet durch seine Arbeit einen wichtigen Beitrag dazu, dass in Niedersachsen eine hohe Akzeptanz für die Aufnahme und die Integration von Flüchtlingen gegeben ist. Im September 2016 hatte das Sozialwissenschaftliche Institut der Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD) eine entsprechende Studie vorgelegt: Hiernach ist die Situation „in Niedersachsen besonders zuversichtlich , in Bayern überwiegend skeptisch im Unterschied zu den anderen westlichen Bundesländern , in Sachsen knapp überwiegend zuversichtlich - als Ausnahme im östlichen Bundesgebiet“ (Sozialwissenschaftliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland, Skepsis oder Zuversicht ? Erwartungen der Bevölkerung zur Aufnahme von Flüchtlingen zwischen November 2015 und August 2016, September 2016, http://www.ekd.de/fluechtlingsstudie-2016.pdf). Das dies so ist, hat nicht nur, aber eben auch mit dem Bündnis zu tun. „Das Bündnis ‚Niedersachsen packt an‘ ist für die evangelische Kirche der Ausdruck einer verbandsübergreifenden gemeinsamen Haltung, die Menschen zusammenhält und widerständig macht gegen die Bedrohung der Humanität in unserem Land. Wir brauchen eine öffentliche Vergewisserung über diese humanitäre Haltung in unserer Gesellschaft. Deshalb engagieren wir uns im Bündnis.“, so Landesbischof Ralf Meister in der ersten Jahresbilanz des Bündnisses. „Es war gut, dass zum Höhepunkt der sogenannten Flüchtlingskrise im letzten Jahr die beiden großen christlichen Kirchen, der DGB, die Unternehmerverbände und die Niedersächsische Landesregierung die Initiative ‚Niedersachsen packt an!‘ gestartet haben. In diesem Bündnis wird eine Haltung deutlich, der sich der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund gerne angeschlossen hat: anpacken und den Menschen, die zu uns gekommen sind, Chancen auf eine gelungene Integration eröffnen. Dies ist das, was die Menschen in den Gemeinden ohnehin von Anfang an getan haben und auch jetzt noch in unzähligen Helferkreisen weiter tun.“, so Dr. Marco Trips, Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes, in seinem Grußwort in der ersten Jahresbilanz des Bündnisses. Beide Zitate zeigen die Bedeutung des Bündnisses und den Anspruch an dessen Ziele und deren Umsetzung. Klar ist aber auch, das zeigen frühere Erfahrungen, dass der Prozess der Integration oftmals jahrzehntelang andauert. Im Rahmen der bisher stattgefundenen drei Integrationskonferenzen „Werkstatt Sprache“, „Werkstatt Arbeit“ und „Werkstatt Wohnen und Leben“ ist es gelungen, 1 570 professionelle und ehrenamtliche Akteurinnen und Akteure erfolgreich zu vernetzen. Auf den im Rahmen der Integrationskonferenzen jeweils stattfindenden „Märkten der Möglichkeiten“ präsentierten sich insgesamt 122 Initiativen mit ihren Projekten und Praxisbeispielen. Zwölf korrespondierende regionale Integrationskonferenzen boten von Mai bis November 2016 über 1 150 Akteurinnen und Akteuren in allen Landesteilen ein Forum für den Austausch und das Entwickeln von Konzepten. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7539 4 Am 6. März 2017 findet die vierte Integrationskonferenz „Werkstatt bürgerschaftliches Engagement“ statt. Rund 670 Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden hier zusammenkommen. 77 Initiativen und Projekte haben sich für den „Markt der Möglichkeiten“ gemeldet. Auch diese Konferenz spricht für den Erfolg des Bündnisses. 3. Wie viele Konferenzen, Dialogveranstaltungen, Seminare, Gespräche (wie z. B. die Oldenburger Gespräche) oder ähnliche Veranstaltungen haben bisher stattgefunden? Den Start für die Arbeit des Bündnisses bildete eine Auftaktveranstaltung am 7. Januar 2016 in Hannover. Das weitere Jahr 2016 war von Arbeitskonferenzen geprägt. Es wurden bislang drei landesweite Integrationskonferenzen durchgeführt: – Integrationskonferenz „Werkstatt Sprache“ am 16. März 2016, – Integrationskonferenz „Werkstatt Arbeit“ am 6. Juni 2016, – Integrationskonferenz „Werkstatt Wohnen und Leben“ am 29. August 2016. Eine weitere Integrationskonferenz „Werkstatt Bürgerschaftliches Engagement“ findet am 6. März 2017 statt. Die landesweiten Integrationskonferenzen fanden ihre Fortsetzung in jeweils vier regionalen Integrationskonferenzen , die in der Verantwortung der Ämter für regionale Landesentwicklung organisiert wurden: Regionale Integrationskonferenzen „Sprache“ – 3. Mai 2016, Hildesheim, – 19. Mai 2016, Hermannsburg, – 25. Mai 2016, Braunschweig, – 2. Juni 2016, Oldenburg. Regionale Integrationskonferenzen „Arbeit“ – 31. August 2016, Lüneburg, – 2. September 2016, Peine, – 9. September 2016, Oldenburg, – 16. September 2016, Hameln. Regionale Integrationskonferenzen „Wohnen und Leben“ – 22. September 2016, Hildesheim, – 4. November 2016, Goslar, – 15. November 2016, Oldenburg, – 16. November 2016, Verden. Beim „Tag der deutschen Einheit“ am 3. Oktober 2016 in Dresden präsentierte sich das Bündnis auf dem vom Innenministerium organisierten Stand auf der Ländermeile. Hier gab es die Möglichkeit , bei einem hohen Zustrom von Besucherinnen und Besuchern über die Landesgrenzen hinaus die Arbeit des Bündnisses darzustellen und für ein weltoffenes, tolerantes und solidarisches Niedersachsen und Deutschland zu werben. Am 16. November 2016 wurde der Niedersächsische Integrationspreis 2016 zum siebten Mal vergeben . Er stand unter dem Motto „Zugehörigkeit durch Verständigung - Sprache ist der Schlüssel zur Teilhabe“. Das Bündnis stiftete einen Sonderpreis. Die Bewältigung der großen Herausforderungen seit Sommer 2015 wäre ohne die Leistung und das Engagement unzähliger freiwilliger Unterstützerinnen und Unterstützer nicht möglich gewesen. Bereits zwischen April und Juni besuchten Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung Ein- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7539 5 richtungen der Flüchtlingsarbeit, um sich für das bürgerschaftliche Engagement der freiwilligen Helferinnen und Helfer zu bedanken. Am 21. April 2016 machte Ministerpräsident Stephan Weil in Begleitung des Geschäftsführers des VfL Wolfsburg, Klaus Allofs, den Auftakt in der Erstaufnahmeeinrichtung in Ehra-Lessien. Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz besuchte am 27. April 2016 die Erstaufnahmeeinrichtung des Arbeiter-Samariter-Bundes in Lüneburg-Woltersdorf. Am 12. Mai 2016 folgte der Besuch der Landesbeauftragten für Migration und Teilhabe, Doris Schröder-Köpf, in Begleitung des Präsidenten des SV Werder Bremen, Dr. Hubertus Hess-Grunewald, des sogenannten Mios-Marktes, einer Einrichtung des DRK in Oldenburg-Etzhorn. Der Landesbischof der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers, Ralf Meister, besuchte am 17. Mai 2016 mit dem Musiker Heinz-Rudolf Kunze die Einrichtungen der Johanniter und des DRK im Camp Bad Fallingbostel. Am 14. Juni 2016 besuchte Staatssekretär Michael Rüter zusammen mit der NDR- Moderatorin Susanne Stichler eine Einrichtung für zwölf unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Bramsche/Osnabrück. Mit einer landesweit sichtbaren „Danke“-Aktionswoche vom 30. November bis zum 5. Dezember 2016 bedankten sich das Bündnis und seine Unterstützerinnen und Unterstützer außerdem bei den vielen Flüchtlingshelferinnen und Flüchtlingshelfern. Den Auftakt bildete eine zentrale Veranstaltung , die das Bündnis am 30. November 2016 in Hannover ausrichtete. Im Rahmen der DANKE-Woche fanden landesweit 62 Veranstaltungen statt, die von örtlichen Initiativen , Vereinen, Gemeinden und Landkreisen organisiert wurden und bei denen das Bündnis das Label und ein Event-Paket mit Material zur Ausgestaltung der Veranstaltungen zur Verfügung stellte . Am 5. Dezember 2016 fand eine Konferenz zu internationalen Fluchtursachen statt, die vom Runden Tisch Fluchtursachen ausgerichtet wurde. Am 15. Dezember 2016 führte die Vertretung des Landes Niedersachsen beim Bund die Veranstaltung „1 Jahr Bündnis ‚Niedersachsen packt an‘“ durch. Das Bündnis, vertreten durch die Geschäftsstelle, ist darüber hinaus bereit, seine Arbeit im Rahmen und am Rande von Veranstaltungen von Unterstützerinnen und Unterstützern zu präsentieren. Die in der Anfrage genannte Veranstaltung „Oldenburger Gespräche“ war keine Veranstaltung des Bündnisses. 4. Welche konkreten Beschlüsse wurden auf diesen Veranstaltungen gefasst? Das zentrale Instrument des Bündnisses sind die Integrationskonferenzen. Diese Integrationskonferenzen bieten ein Forum, in dem sich die Akteurinnen und Akteure vernetzen, ihre Arbeit verzahnen , Lösungswege und -möglichkeiten gemeinsam entwickeln und gute Beispiele herausarbeiten und präsentieren. Es gibt im Rahmen dieser Konferenzen keine Beschlüsse. Aufgrund der Ergebnisse und diskutierten Vorschläge werden im Anschluss seitens der Landesregierung und der Bündnispartner nach einer fachlichen Bewertung entsprechende Maßnahmen auf den Weg gebracht . Im Folgenden werden die Lösungsvorschläge der drei zentralen Integrationskonferenzen stichwortartig dargestellt: Integrationskonferenz „Werkstatt Sprache“ – Entbürokratisierung der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften für Integrationskurse des BAMF ohne Qualitätsverlust; Senkung von Hürden/Anforderungen des BAMF. – Gute Arbeitsbedingungen und angemessene Bezahlung von Lehrpersonal. – Qualifizierung künftiger Lehrkräfte (1 500 Lehramtsstudierende erhalten eine Basisqualifikation für „Deutsch als Zweitsprache“ bis Ende 2016 und 2900 Ehrenamtliche werden bis Ende 2016 als Sprachbegleiterinnen und Sprachbegleiter fortgebildet). – Einrichtung kommunaler Koordinierungsstellen für alle Sprachförderangebote/Bildungsfragen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7539 6 – Erstellung von Organigrammen zu Verantwortlichkeiten. – Einrichtung von kommunalen Bildungskonferenzen. – Systematisierung von Sprachlernangeboten unterschiedlicher Anbieterinnen und Anbieter (Bund, Land, Kommunen, priv. Anbieter u. a.). – Ehrenamtlichen Lehrkräften werden bis Sommer 2016 kostenlose und praxiserprobte Empfehlungen und Materialien zugänglich gemacht. – Auskömmliche Finanzierung der Strukturen von Bürgerschaftlichem Engagement. – Erweiterung des Freiwilligenservers um bürgerschaftliches Engagement in der Flüchtlingshilfe. – Lokale Bündnisse auf kommunaler Ebene werden gemeinsam organisiert und unterstützen Auswahl, Einsatz und Qualifizierung ehrenamtlicher Sprachbegleitungen. – Optimierung der Zusammenarbeit aller Akteurinnen und Akteure im Bereich der Sprachförderung . – Sichere und schnelle Internetverbindungen, Aufbau eines stabilen WLAN in den großen Aufnahmeeinrichtungen des Landes. – Orientierungshilfen für Flüchtlinge und ehrenamtliche Unterstützerinnen und Unterstützer zur Auswahl passgenauer und erreichbarer Sprachlernangebote aus der Fülle an Präsenz- und Online -Angeboten. – Bereitstellung von E-Learning-Angeboten für Menschen mit Vorbildung und Erfahrung im Umgang mit technischen Geräten und Lernplattformen. – Bildungsketten durch bessere Koordination der Sprach- und Bildungsangebote ermöglichen. – Bildungs-/Kompetenz-Clearing; Sicherstellung von Basissprachkursen in allen Kommunen sowie einer individuellen Bildungsberatung und Zertifizierung des erreichten Sprachniveaus bis Ende 2016. Entwicklung eines niedersächsischen Basismoduls der Sprachförderung für Flüchtlinge , um frühzeitig nach Ankunft in den Kommunen das Erlernen der deutschen Sprache und eine Orientierung über Bildungswege zu ermöglichen. – Für höherqualifizierte Flüchtlinge sollte es eine Möglichkeit geben, ein Hochschulstudium oder eine Berufsausbildung aufzunehmen. – Beispiele guter Praxis für den Kitabereich veröffentlichen. Integrationskonferenz „Werkstatt Arbeit“ – Basismodul Sprachförderung für alle Flüchtlinge. – Auftakt von SPRINT-Dual. – Flächendeckende Kompetenzerfassung sicherstellen. – Geschlechtsspezifische Aufschlüsselung sämtlicher Daten im Hinblick auf Geflüchtete /Asylbewerberinnen und Asylbewerber. – Rechtssicherheit für Geduldete in Ausbildung. – Verlängerung Handwerksprojekt zur Flüchtlingsintegration „IHAFA“. – Frühere Öffnung berufsvorbereitender Maßnahmen der BA für Geduldete. – Neues Förderprogramm für höher qualifizierte Flüchtlinge. – 10 000 Arbeitsgelegenheiten für Niedersachsen. – Bedarfsgerechte Finanzausstattung der Jobcenter/des SGB II. – Netzwerkarbeit und Zusammenarbeit an den Schnittstellen verbessern. – Gemeinsame Anlaufstellen bei örtlichem Bedarf schaffen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7539 7 – Ehrenamt stärker einbinden. – Übernahme der Kosten des Anerkennungsverfahrens durch den Bund. – Verbesserung der Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen. – Flächendeckender Verzicht auf die Vorrangprüfung. – Förderung von „überbetrieblichen Integrationsmoderatoren“. – Unternehmensnetzwerke stärken und für Erfahrungsaustausch nutzen. – Praktika und Ausbildungsplätze für Flüchtlinge. – Vernetzung regionaler Angebote und gesellschaftlicher Akteure im Hinblick auf geflüchtete Frauen, insbesondere zu Sprachkursen, Kinderbetreuung und Qualifizierungsangeboten. – Kontinuierlicher Informationsaustausch und Vernetzung u. a. durch regelmäßige Veranstaltungen . – Ausbildungsabbrüche von Flüchtlingen vermeiden. Integrationskonferenz „Werkstatt Wohnen und Leben“ – Schnelles und kostengünstiges Bauen. – Genossenschaften unterstützen und Potenziale nutzen. – Arbeit im Gemeinwesen und Quartiersmanagement. – Soziale Wohnraumförderung gezielt verbessern. – Teilhabe und Beratungsangebote weiter fördern, hier Projekt „Gut ankommen in Niedersachsen !“, Familienförderung, Familienbüros, Familienbildungsstätten, Mehrgenerationenhäuser, Mütter- und Väterzentren, Landesarbeitsforum Väter, Landeskoordinierungsstelle Griffbereit /Rucksack. – Verfügungsfonds in der Städtebauförderung. – Konzepte für kostengünstiges Wohnen und für Integration in den ländlichen Räumen. – Wohnraumvermittlung. – Stiftungen und Kapital aktivieren. – Broschüre des Deutschen Mieterbundes (Auf wenigen Seiten stellt das Faltblatt die wichtigsten Regeln und Rechte im Mietwesen vor, erklärt wichtige Begriffe rund um das Thema Wohnen und informiert über Voraussetzungen, die ein gutes Zusammenleben begünstigen können.). – Broschüren der Klimaschutz- und Energieagentur. – Sozialräume im Quartier und in Nachbarschaften stärken. – Ehrenamt stärken, Förderung koordinieren. – Konzepte der Unterbringung in ländlichen Räumen. – Baukostensenkung voranbringen, serielles Bauen ermöglichen. 5. Welche konkreten Maßnahmen waren Ausfluss dieser Veranstaltungen? Durch die landesweiten Integrationskonferenzen und die jeweiligen regionalen Konferenzen werden die Bündnisziele - nach gesellschaftspolitischen Schwerpunktthemen differenziert - bearbeitet. Für die anstehende Integrationsaufgabe werden so nachhaltige Lösungsansätze und -strategien gemeinsam entwickelt. Im Rahmen dieser bisherigen Arbeitskonferenzen wurden die vordringlichen Handlungsfelder bearbeitet und so wirksame Beiträge für eine gelingende Integration der geflüchteten Menschen in un- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7539 8 sere Gesellschaft erarbeitet. Nachfolgend werden die Ergebnisse und deren Umsetzung dargestellt : Integrationskonferenz „Werkstatt Sprache“ am 16. März 2016 Sprache ist der Schlüssel für unser Zusammenleben. Das Erlernen der deutschen Sprache ist für die Geflüchteten der erste große Schritt auf dem Weg zur Integration in unsere Gesellschaft. Von dieser grundlegenden Überzeugung getragen, haben sich die Bündnispartnerinnen und -partner auf den Weg gemacht, die vielen Ideen und Angebote zum Spracherwerb besser aufeinander abzustimmen . Die erste Integrationskonferenz im Rahmen des Bündnisses am 16. März 2016 fand daher zum Thema „Werkstatt Sprache“ statt. Ziel der Veranstaltung war es, die vielen bereits vorhandenen Sprachlernmöglichkeiten aufeinander abzustimmen, die Akteurinnen und Akteure miteinander ins Gespräch zu bringen, regional vorhandene gute Beispiele herauszufinden, Hemmnisse und Hürden bei der Umsetzung zu identifizieren und Vorschläge zu entwickeln, wie Spracherwerb für geflüchtete Menschen einfacher und wirksamer gemacht werden kann. Zu dem Erfolg der Veranstaltung haben alle Bündnispartnerinnen und -partner, Unterstützerinnen und Unterstützer sowie die mehr als 500 Tagungsteilnehmenden beigetragen. Die landesweite Integrationskonferenz „Werkstatt Sprache “ fand ihre Fortsetzung in vier regionalen Integrationskonferenzen der Ämter für regionale Landesentwicklung . Ergebnisse Integration beginnt mit der Erstaufnahme. Als ein wesentlicher Bestandteil der integrationsvorbereitenden Maßnahmen haben sich Angebote zur sprachlichen und kulturellen Erstorientierung an den Standorten der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) bewährt: I. Wegweiserkurse In den Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) werden Wegweiserkurse angeboten, die in den vergangenen Monaten aktualisiert wurden und aus den zwei Modulen „Erstorientierung Leben in Deutschland “ und „Erstorientierung Deutsche Sprache“ bestehen. Die Teilnahme an dem fünftägigen Kursangebot steht allen Bewohnerinnen und Bewohnern der Standorte - unabhängig von ihrer Bleibeperspektive - während ihres Aufenthalts in der Aufnahmeeinrichtung offen. Die Kurse werden grundsätzlich in den Erstaufnahmeeinrichtungen Braunschweig, Osnabrück, Oldenburg, Bramsche und Friedland angeboten. Damit haben alle Bewohnerinnen und Bewohner der LAB NI bereits vor ihrer Verteilung auf die Kommunen die Möglichkeit, sich sprachlich und kulturell zu orientieren. II. Interkulturelle Lernwerkstatt Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter werden nach dem Konzept der „Interkulturellen Lernwerkstatt“ auf den Regelunterricht vorbereitet. Dieses Konzept wurde bereits mit Erfolg am EAE-Standort Grenzdurchgangslager Friedland durchgeführt und wird inzwischen schrittweise auf alle EAE-Standorte ausgedehnt. Dieses Konzept ist auf einen ersten Spracherwerb von Kindern und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter ausgelegt und soll diese auf einen späteren Besuch in der Regelschule vorbereiten. III. Kinderbetreuung Weitere Beispiele der vorbereitenden Integrationsmaßnahmen in der Erstaufnahme sind die Angebote zur Kinderbetreuung, in der Kinder spielerisch erste Erfahrungen mit der deutschen Sprache machen können. IV. Projekt „WLAN in den Erstaufnahmeeinrichtungen“ Mit dem Projekt zur Einrichtung eines offenen WLAN-Netzes für Flüchtlinge in den EAE soll es den Bewohnern ermöglicht werden, sich über ihre Smartphones kostenfrei und unkompliziert einen Zugang zum Internet zu verschaffen. In den EAE-Standorten Bad Fallingbostel/Oerbke, Braunschweig , Oldenburg und Osnabrück sind inzwischen die ersten WLAN-Netze für Flüchtlinge in Betrieb gegangen und werden kontinuierlich ausgebaut. Der Anschluss der EAE-Standorte Bramsche und Friedland ist für das laufende Jahr geplant. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7539 9 Spracherwerb und Integration nach Aufnahme in den Kommunen I. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche Die Sprachförderung an den niedersächsischen Schulen ist breit aufgestellt und orientiert sich an den individuellen Bedarfen der Kinder und Jugendlichen. Derzeit werden seitens des Kultusministeriums Maßnahmen durchgeführt, die einen noch flexibleren und zugleich passgenauen Einsatz der einzelnen Formate seitens der Schule ermöglichen. Mittlerweile werden die ursprünglich für die Erstaufnahmeeinrichtungen vorgesehenen Video-Konferenzsysteme im Bereich der Sprachförderung für neu zugewanderte Kinder und Jugendliche an verschiedenen Pilotschulen genutzt. Sie stellen ein zusätzliches Förderangebot dar, über das in themenbezogenen Einheiten erste Fachinhalte unter Berücksichtigung der individuellen sprachlichen Kompetenzen vermittelt werden. So wird der schrittweise Übergang in den Regelunterricht unterstützt. Mit dem im April 2016 initiierten Projekt „Digital Deutsch lernen“ wird ein weiterer wichtiger Beitrag zur Unterstützung des Spracherwerbs geleistet. Die Potenziale digitaler Medien werden dabei gezielt zur Förderung sprachlicher Kompetenzen eingesetzt. Derzeit werden in den Landkreisen Osnabrück , Wesermarsch, Osterholz, Harburg, Schaumburg, Braunschweig, Göttingen, Cuxhaven, Rotenburg , Gifhorn, Salzgitter, Uelzen, Ammerland, Goslar und Diepholz 600 Tablets von den Schülerinnen und Schülern erfolgreich in Sprachlerngruppen genutzt. II. Bessere Sprachförderung für nicht mehr schulpflichtige Jugendliche bis 21 Jahre Das Projekt SPRINT (Sprach- und Integrationsprojekt für jugendliche Flüchtlinge zur Vorbereitung auf eine betriebliche Ausbildung) konnte weiter ausgebaut werden und wird mittlerweile von 89 berufsbildenden Schulen flächendeckend angeboten. Bislang wurden 263 Klassen eingerichtet, in denen ca. 4 000 junge Flüchtlinge qualifiziert wurden bzw. werden. Neu wurde das Projekt SPRINT- Dual erarbeitet, eine sechs- bis neunmonatige Maßnahme für jugendliche Flüchtlinge zur Vorbereitung auf eine betriebliche Ausbildung. Die Beschulung erfolgt wöchentlich. Der Umfang setzt sich aus 1,5 Berufsschultagen mit zwölf Unterrichtsstunden und 3,5 Tagen Qualifizierung im Betrieb zusammen . Die Maßnahme schließt an das SPRINT-Modell an mit dem Ziel, die Jugendlichen danach direkt in die Ausbildung zu integrieren (siehe auch Integrationskonferenz „Werkstatt Arbeit“). III. Erweiterte Basissprachkurse zur Sprachvermittlung Kernelement der Förderung durch das Ministerium für Wissenschaft und Kultur sind die seit April 2016 durch ein „Bildungsclearing“ und Zertifizierung des Sprachniveaus erweiterten Basissprachkurse zur Vermittlung von Grundkenntnissen der deutschen Sprache. Ab 2017 werden diese Kurse 300 Unterrichtsstunden umfassen und um Maßnahmen der individuellen Kompetenzfeststellung ergänzt werden. Höher qualifizierte Flüchtlinge können an einem Intensivsprachkurs teilnehmen, der ihnen den Erwerb eines höheren Sprachniveaus ermöglicht und den Weg in ein Studium oder eine qualifizierte Ausbildung ebnen kann. IV. Stärkere finanzielle Unterstützung für „Deutsch als Fremdsprache“ Um gute Arbeitsbedingungen und eine angemessene Bezahlung des Lehrpersonals sicherzustellen , werden die Sprachkurse des Landes seit September 2016 finanziell besser ausgestattet. Gemeinsam mit dem Landesverband der Volkshochschulen Niedersachsens e. V. wird das Ministerium für Wissenschaft und Kultur 750 zusätzliche Lehrkräfte für „Deutsch als Fremdsprache“ ausbilden . Damit wird die Forderung aufgegriffen, die Erwachsenenbildung bei der Neugewinnung und beim Halten von geeigneten Dozentinnen und Dozenten zu unterstützen. V. Fortbildungsoffensive für ehrenamtliche Sprachbegleitung Die Fortbildungsoffensive für ehrenamtliche Sprachbegleiterinnen und Sprachbegleiter zeigt inzwischen ihre Wirkung: Nach der Schulung von ehrenamtlichen Lehrkräften sind seit Sommer 2016 Empfehlungen und Materialien für alle an freiwilligen Tätigkeiten in der Sprachvermittlung Interessierte kostenfrei im Internet zugänglich. Zahlreiche Helferinnen und Helfer profitieren bei ihrer täglichen Arbeit von dieser Initiative. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7539 10 VI. Bessere Koordinierung der Sprachförder- und Berufsintegrationsangebote auf regionaler Ebene Aktuell ist das größte Hindernis bei der Integration von geflüchteten Menschen in den Arbeitsmarkt weiterhin das Erlernen der deutschen Sprache. In Niedersachsen besteht in vielen Kommunen aus Sicht der Landesregierung noch eine große Diskrepanz zwischen dem Bedarf und dem Angebot an Integrationskursen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Deshalb arbeitet die Landesregierung gemeinsam mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie den kommunalen Spitzenverbänden und der Arbeitsverwaltung an einer Verbesserung der Versorgung mit Integrationskursen. Zusätzlich haben Anfang Februar die drei kommunalen Spitzenverbände, die Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der Bundesagentur für Arbeit, MWK und MW gemeinsam erarbeitete Empfehlungen zur Koordinierung der Sprachförderung auf der regionalen Ebene verschickt, um die Integrationsprozesse vor Ort zu unterstützen. Die vom Bund finanzierten und vom BAMF verwalteten Integrationskurse stehen jedoch nur Geflüchteten mit einer guten Bleibeperspektive offen. Deshalb sind die vom Land Niedersachsen seit Oktober 2015 angebotenen Basissprachkurse eine wichtige Ergänzung. Das Sprachförderangebot des Landes steht allen geflüchteten Menschen unabhängig von Herkunft und Aufenthaltsstatus offen . Integrationskonferenz „Werkstatt Arbeit“ am 6. Juni 2016 Am 6. Juni 2016 hatte das Bündnis zur zweiten Integrationskonferenz „Werkstatt Arbeit“ in Hannover eingeladen. Über 600 Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren der Einladung gefolgt. In fünf Werkstattforen wurden mit Impulsgebenden und Gästen konkrete Fragestellungen diskutiert, Hemmnisse und Hürden bei der Integration in Ausbildung und Arbeit identifiziert und Lösungsvorschläge erarbeitet. I. Erfolgreicher Start von SPRINT-Dual Das bestehende Sprach- und Integrationsprojekt „SPRINT“ hilft jugendlichen Flüchtlingen, in modularisierter Form Sprachbarrieren abzubauen und mit der Berufs- und Arbeitswelt vertraut zu werden . Dieses Projekt hat das Kultusministerium zwischenzeitlich zu SPRINT-Dual weiterentwickelt. Mit SPRINT-Dual sollen bereits vorhandene Sprachkenntnisse gefestigt und erweitert sowie Schülerinnen und Schüler durch die Kombination von Schule und Einstiegsqualifizierung in Ausbildung gebracht werden. Sie erhalten so die Möglichkeit, Teile eines Ausbildungsberufes, einen Betrieb und das Berufsleben kennenzulernen. Die Einbeziehung der Betriebe erfolgt mit Unterstützung der Arbeitsverwaltung. Das Projekt setzt nahtlos an abgeschlossene „SPRINT-Klassen“ an und startete zum 1. November 2016. Alle SPRINT-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer durchlaufen ein spezielles Kompetenzfeststellungsverfahren . Zum Einsatz kommt das in Niedersachsen entwickelte „komPASS“-Verfahren, das gezielt zur beruflichen Kompetenzerfassung für Sprachanfänger entwickelt wurde und nonverbale visuell gestützte Tests und interaktive Lernprojekte einsetzt. Alle beteiligten Schulen sind mit dem notwendigen Equipment zur Durchführung von „komPASS“ ausgestattet worden. Um den Matching- und Vermittlungsprozess in die Betriebe zu unterstützen, wurden zwischenzeitlich zehn regionale Prozessbegleiterinnen und -begleiter eingestellt, die eine koordinierende und vernetzende Funktion zwischen den Schulen, den Betrieben und den Arbeitsagenturen wahrnehmen . II. Frühzeitige Kompetenzerfassung Die frühzeitige Kompetenzerfassung individueller sprachlicher, schulischer und beruflicher Fähigkeiten von Asylsuchenden und Flüchtlingen mit Bleibeperspektive ist ein wichtiger erster Schritt zur Integration in Ausbildung und Arbeit. Seit dem 1. September 2016 baut die Bundesagentur für Arbeit regulär im Rahmen der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eingerichteten „Ankunftszentren “ in Bad Fallingbostel und Bramsche ein Beratungsangebot aus, das u. a. auch eine Ersterfassung beruflicher Kompetenzen für neu ankommende Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive um- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7539 11 fasst. Mit diesen Ankunftszentren soll das Flüchtlingsmanagement neu ausgerichtet werden. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hatte hier frühzeitig Handlungsbedarf erkannt und gemeinsam mit der Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der Bundesagentur für Arbeit das Projekt „Kompetenzen erkennen. Gut ankommen in Niedersachsen“ im Zeitraum Juni 2015 bis 31. August 2016 durchgeführt. An den fünf zentralen Standorten der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen wurden in mehr als 1 900 Gesprächen relevante Daten erhoben und anschließend den Arbeitsagenturen, Jobcentern und Kommunen für den Vermittlungsprozess am späteren Aufnahmeort zur Verfügung gestellt. Bis November 2016 hatten 60 % der Personen, mit denen ein Arbeitsmarktgespräch geführt wurde, bei einer Arbeitsagentur oder einem Jobcenter vor Ort vorgesprochen . III. Flächendeckende Kompetenzerfassung sichern Viele Asylsuchende bleiben schon deshalb langjährig in Deutschland, weil die Bearbeitung ihres Asylantrages längere Zeit in Anspruch nimmt und erst zu einem späten Zeitpunkt über einen Schutzanspruch entschieden wird. Zudem gibt es eine größer werdende Zahl von geduldeten Flüchtlingen mit abgelehntem Asylantrag, die aus rechtlichen oder faktischen Gründen derzeit nicht in das jeweilige Herkunftsland zurückgeführt werden können. All diese Personen sollten angesichts ihrer häufig langjährigen Aufenthaltsdauer in Deutschland ebenfalls frühzeitig eine Kompetenzerfassung zur Beschleunigung der Arbeitsmarktintegration durchlaufen. IV. Verlängerung des Handwerksprojekts zur Flüchtlingsintegration „IHAFA“ Die Erfahrungen der letzten Monate sowie die Diskussionen in den Werkstattforen der zweiten Integrationskonferenz haben gezeigt, dass auf aktuelle Entwicklungen flexibel reagiert und bei Bedarf nachgesteuert werden muss. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hat deshalb die Unterstützung für das Projekt „Integrationsprojekt Handwerkliche Ausbildung für Flüchtlinge und Asylbewerber (IHAFA)“ der sechs Handwerkskammern in Niedersachsen bis zum 31. Januar 2019 verlängert. Hier werden landesweit jüngere Flüchtlinge u. a. durch Berufsberatung, Eignungsfeststellung und Betriebspraktika auf eine Handwerksausbildung vorbereitet. Bislang wurden mehr als 1 400 Flüchtlinge und rund 1 100 Unternehmen beraten; es konnten mehr als 1 000 ausbildungsbereite Unternehmen registriert werden. Durch die Projektverlängerung sollen bisherige Teilnehmende , für die der Start einer Ausbildung zum Ausbildungsjahr 2016/2017 zu früh kommt, bis zu einem späteren Ausbildungsbeginn begleitet werden. Aufgebaute Kontakte zu interessierten Ausbildungsbetrieben können so verstetigt werden. V. Neues Förderprogramm für höher qualifizierte Flüchtlinge Das Förderprogramm für höher qualifizierte Flüchtlinge zielt auf die Aufnahme eines Hochschulstudiums ab. Im Mittelpunkt der Maßnahmen steht hier die Sprachvermittlung. Diese erfolgt in Form von Intensivsprachkursen, die sowohl grundlegende als auch fachliche und wissenschaftliche Sprachmodule beinhalten. Angesichts der besonderen Situation von Flüchtlingen müssen dabei auch betreuende und begleitende Elemente zur Aufnahme eines Studiums integriert werden, wie z. B. die Klärung von Hochschulzugangsvoraussetzungen oder die Auswahl von Studienfachrichtungen . Die vom Ministerium für Wissenschaft und Kultur geförderte Maßnahme soll von den Einrichtungen der niedersächsischen Erwachsenenbildung in Kooperationen mit Hochschulen und Betrieben durchgeführt werden. Die Kurse stehen allen Flüchtlingen ab dem 18. Lebensjahr offen, die die Aufnahme eines Hochschulstudiums in Deutschland anstreben und die formalen Voraussetzungen (Hochschulzugangsberechtigung oder für einen Hochschulzugang grundsätzlich geeignete Aus- oder Vorbildung im Herkunftsland) erfüllen können. Für die Maßnahmen stehen 4,7 Millionen Euro bereit. Damit können rund 1 000 Flüchtlinge in ganz Niedersachsen unterstützt werden. VI. Verbesserung der Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen Der Landtag hat am 7. Juni 2016 die Novelle des Niedersächsischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes beschlossen. Mit der Gesetzesänderung wurden Verbesserungen für diejenige Zielgruppe eingeführt, die an der Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen interessiert ist. Neu sind u. a. Ansprüche auf unabhängige Beratung sowie zum Nacherwerb fehlender Qualifikationen. Somit kann eine volle Anerkennung erlangt werden, auch wenn zunächst keine Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf besteht. Ein berufliches Anerkennungsverfahren kann unabhängig vom Aufenthaltsstatus der Antragstellen- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7539 12 den durchgeführt werden. Personen, die die erforderlichen Nachweise fluchtbedingt nicht vorlegen können, haben die Möglichkeit, in einem gesonderten Verfahren ihre maßgeblichen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten feststellen zu lassen. VII. Das IQ-Netzwerk Das Landesnetzwerk „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ hat das Ziel, die Arbeitsmarktchancen von Migrantinnen und Migranten in Niedersachsen zu verbessern. Das niedersächsische IQ- Netzwerk besteht aus 43 Projekten, die landesweit flächendeckend an 16 Standorten angesiedelt sind. Schwerpunkte der Arbeit bilden drei Handlungsfelder: – Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung, – Qualifizierungsmaßnahmen, – „Interkulturelle Vielfalt fördern“ - Beratung und Qualifizierungsangebote für Arbeitsmarktakteurinnen und -akteure. Diese Handlungsfelder werden von Projektpartnerinnen und -partnern unterschiedlicher Trägerinstitutionen in ganz Niedersachsen bearbeitet. Hierzu zählen beispielsweise Bildungseinrichtungen, Berufskammern, Jobcenter und Arbeitsagenturen, Wohlfahrtsverbände, Forschungsinstitute sowie weitere relevante Arbeitsmarktakteurinnen und -akteure. Die Finanzierung des IQ-Netzwerkes Niedersachsen aus Bundesmitteln sowie Mitteln des Europäischen Sozialfonds wird durch eine zusätzliche Landesförderung ergänzt. Aufgrund der großen Nachfrage wird die Landesförderung in den Jahren 2016 bis 2018 verdoppelt und auf bis zu 960 000 Euro jährlich erhöht. VIII. Modellprojekte „Überbetriebliche Integrationsmoderatorinnen und Integrationsmoderatoren“ Vor allem kleine und mittlere Betriebe dürfen mit der Aufgabe der betrieblichen Integration von Menschen mit Fluchthintergrund nicht alleine gelassen werden. Sie benötigen Unterstützung in praktischen und rechtlichen Fragen. Das hat die Diskussion im Werkstattforum „Wege in Arbeit“ der zweiten Integrationskonferenz noch einmal nachdrücklich aufgezeigt. Das Ministerium für Wirtschaft , Arbeit und Verkehr hat deshalb im Dezember 2016 einen Förderaufruf zur Umsetzung von Modellprojekten zum regionalen Einsatz „Überbetrieblicher Integrationsmoderatorinnen und Integrationsmoderatoren “ veröffentlicht - eine Antragstellung ist bis Ende Januar 2017 möglich. Die Integrationsmoderatorinnen und Integrationsmoderatoren sollen Flüchtlinge und Unternehmen vor Ort nach ihren jeweiligen Beschäftigungsvoraussetzungen zusammenführen („Matching“). Die Integration in den Betrieb soll dann sehr konkret, gegebenenfalls unter Einbindung ehrenamtlicher oder anderweitiger Kompetenz unterstützt werden. Der Aufruf ist insbesondere an wirtschaftsnahe Organisationen mit Erfahrungen in der beruflichen Bildung sowie an Organisationen mit Erfahrung in der arbeitsmarktbezogenen Flüchtlingssozialarbeit gerichtet. Näheres zum Förderaufruf im Internetangebot der NBank. IX. Ausbau besonderer Maßnahmen für Frauen zur Integration in den Arbeitsmarkt Aktuell sind rund 30 % der Flüchtlinge weiblich. Sie haben häufiger als geflüchtete Männer keine Schule besucht, und die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit gelingt ihnen deutlich seltener. Sie brauchen deshalb besondere Angebote der Unterstützung, die sie an Erwerbsfähigkeit und -tätigkeit heranführen. Acht der 25 bestehenden Koordinierungsstellen Frauen und Wirtschaft haben zum 1. Januar 2017 eine Zusatzförderung erhalten, die sie in die Lage versetzt, für geflüchtete Frauen ein spezifisches Beratungs- und Koordinierungsangebot zur Arbeitsmarktintegration bereitzustellen. Für das Angebot dieses Sonderschwerpunkts stehen 400 000 Euro jährlich an Landesmitteln zur Verfügung. Zusätzlich sollen bereits bestehende regionale Netzwerkstrukturen besser für die Bedarfe geflüchteter Frauen genutzt und ausgebaut werden. Im ESF-Programm „Förderung der Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt“ (FIFA) wird es im April einen Förderaufruf für frauenspezifische Qualifizierungsprojekte mit dem Schwerpunkt „Geflüchtete Frauen“ mit 400 000 Euro zusätzlichen Landesmitteln geben. Um weibliche Flüchtlinge und ihre Bedarfslagen stärker sichtbar zu machen, sollen Hemmnisse und gute Beispiele regelmäßig kommuniziert und in übergreifende Netzwerke eingespeist werden. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7539 13 X. Stabilisierungs- und Qualifizierungsprojekte im Rahmen des ESF-Förderprogramms „Qualifizierung und Arbeit“ (QuA) Vor dem Hintergrund des besonderen beruflichen Qualifizierungsbedarfs von Asylsuchenden und Geflüchteten und in Hinblick auf einen möglichst frühzeitigen Eintritt in Erwerbstätigkeit hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr im August 2015, im Dezember 2015 und Juni 2016 drei Förderaufrufe für Bildungsträger veröffentlicht, in deren Rahmen Stabilisierungs- und Qualifizierungsprojekte für arbeitslose Asylsuchende und Geflüchtete unterstützt werden sollen. Die Maßnahmen nach dem Programm „Qualifizierung und Arbeit“ enthalten grundsätzlich Bausteine zur Berufsorientierung , Kompetenzfeststellung, beruflichen Sprachförderung und Qualifizierung sowie zur Vermittlung in Praktika, Ausbildung oder Beschäftigung. Auch zukünftige Förderaufrufe sind offen für Projektanträge für die Zielgruppe „Asylsuchende und Geflüchtete“. Ergebnisse auf Grundlage des Integrationsgesetzes Mit dem am 8. Juli 2016 verabschiedeten Integrationsgesetz wurden einige Hürden beseitigt, die einer Integration von Asylsuchenden mit einer guten Bleibeperspektive und Geduldeten in Beschäftigung und Ausbildung entgegenstanden. Dabei wurden mit Verabschiedung dieses Gesetzes Wünsche und Forderungen aus der zweiten Integrationskonferenz umgesetzt. I. Rechtssicherheit für Geduldete in Ausbildung Die Landesregierung hat schon frühzeitig die Forderung nach einer Duldung für Flüchtlinge während einer dreijährigen Ausbildung und noch zwei Jahre darüber hinaus (sogenannte 3-plus-2- Regelung) unterstützt. Mit der Verabschiedung des Integrationsgesetzes sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine gelingende Integration in Ausbildung nun deutlich verbessert worden. Während der Zeit einer qualifizierten Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf erhalten Auszubildende, unabhängig von ihrem Alter, für die Gesamtdauer der Ausbildung eine Duldung. Bei anschließender ausbildungsadäquater Beschäftigung wird eine Aufenthaltserlaubnis für zwei weitere Jahre erteilt. Auch wenn nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung, für die die Duldung erteilt wurde, eine Weiterbeschäftigung im Ausbildungsbetrieb nicht erfolgt, gibt es für eine Dauer von sechs Monaten eine Duldung zur Arbeitsplatzsuche . Diese Regelung ist ein großer Fortschritt gegenüber der alten Rechtslage und bietet den Betrieben und den Auszubildenden Rechtssicherheit für die Zeit der Ausbildung. Wichtig ist zudem, dass bei vorzeitigem Ausbildungsende die Duldung nicht sofort erlischt. Denn rund jeder vierte Ausbildungsvertrag in Deutschland wird aufgelöst - die Gründe hierfür sind vielfältig. Deshalb bietet das Integrationsgesetz Flüchtlingen die einmalige Möglichkeit, im Falle eines Ausbildungsabbruchs innerhalb von sechs Monaten eine neue Ausbildungsstelle zu finden. II. Frühere Öffnung berufsvorbereitender Maßnahmen der BA für Geduldete Mit den Leistungen der Ausbildungsförderung nach dem Dritten Buch des Sozialgesetzbuchs bietet die Bundesagentur für Arbeit wichtige Förderinstrumente an, um insbesondere auch jungen Flüchtlingen den Zugang zu einer beruflichen Ausbildung zu erleichtern. Die Landesregierung begrüßt, dass mit dem Integrationsgesetz für Gestattete, d. h. Personen mit Aufenthaltsgestattung nach § 55 des Asylgesetzes, mit einer guten Bleibeperspektive, für Geduldete sowie für Inhaberinnen und Inhaber bestimmter humanitärer Aufenthaltstitel der Zugang zu Leistungen der Ausbildungsförderung je nach Zielgruppe früher als bisher zur Verfügung steht sowie die Berufsausbildungsbeihilfe und das Ausbildungsgeld zum Teil erstmalig geöffnet werden. III. Flächendeckender Verzicht auf die Vorrangprüfung in Niedersachsen Bewirbt sich ein asylsuchender oder geduldeter Flüchtling in Deutschland auf einen Arbeitsplatz, werden Deutsche und EU-Bürger bislang bei der Vergabe bevorzugt. Das ist gesetzlich so vorgesehen . Angesichts des Zieles einer schnellen Integration in den Arbeitsmarkt hat sich die Landesregierung für die zeitweise Abschaffung dieser Vorrangprüfung ausgesprochen und sich dafür eingesetzt , hierbei alle niedersächsischen Arbeitsagenturbezirke gleich zu behandeln. Mit Inkrafttreten des Integrationsgesetzes am 6. August 2016 ist die Vorrangprüfung bei Ausländerinnen und Ausländern mit einer Duldung oder Aufenthaltsgestattung in ganz Niedersachsen für einen Zeitraum von drei Jahren ausgesetzt worden. Damit wird geflüchteten Menschen auch die Tätigkeit als Leiharbeitnehmerin oder Leiharbeitnehmer ermöglicht. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7539 14 IV. Arbeitsgelegenheiten Die Landesregierung begrüßt die 100 000 zusätzlichen Arbeitsgelegenheiten (AGH) als Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) nach dem Asylbewerberleistungsgesetz aus Bundesmitteln. Die Förderrichtlinie ist inzwischen in Kraft getreten. Der Bund wird die zusätzlichen AGH bis 2020 mit bis zu 300 Millionen Euro jährlich unterstützen, was die Akzeptanz bei den Kommunen erhöhen wird. Das Land hat in Abstimmung mit der Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der Bundesagentur für Arbeit und den kommunalen Spitzenverbänden, den Landkreisen und kreisfreien Städten die Mittelkontingente zur Umsetzung von FIM mitgeteilt. Bis zum 6. Februar 2017 wurden landesweit bereits 1 873 Plätze genehmigt. Für weitere 264 Plätze wurden die Anträge auf Genehmigung schon gestellt. Die Forderung ist, Arbeitsgelegenheiten insbesondere für Niedrigqualifizierte auch zur Heranführung an den Arbeitsmarkt zu nutzen und sie möglichst mit Sprachförderung und Kompetenzfeststellung zu verknüpfen. Das Land hat die Umsetzung des Bundesprogramms in Niedersachsen durch drei regionale Informationsveranstaltungen aktiv befördert und wird die Weiterentwicklung des Angebotes tatkräftig unterstützen. Integrationskonferenz „Werkstatt Wohnen und Leben“ am 29. August 2016 Am 29. August 2016 folgte die dritte Integrationskonferenz „Werkstatt Wohnen und Leben“, mit der ein weiteres Thema aufgegriffen wurde, das für die Integration der Flüchtlinge, die bei uns bleiben werden, entscheidend ist. Die aktuelle Zuwanderung stellt gerade für die Städte und Gemeinden eine Herausforderung dar; sie zeigt aber auch an vielen Orten, was eine weltoffene Gesellschaft leisten kann. Lange stand oftmals die Bewältigung der Erstunterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden im Vordergrund. Doch die Wohnraumversorgung und die Integration der Bleibeberechtigten gewinnen zunehmend an Bedeutung. Schutz- oder asylsuchende Menschen mit positiver Bleibeperspektive müssen nicht nur untergebracht werden; sie sollen in Niedersachsen auch gerne „wohnen und leben“ können. Das bedeutet eine qualitativ ausreichende Wohnung in einem sozialen Umfeld, das die Integration und Teilhabe ermöglicht und fördert. Das gilt dabei nicht nur für bleibeberechtigte Flüchtlinge, sondern muss Anspruch für alle Teile der Bevölkerung und gesellschaftlichen Gruppen sein. Ergebnisse I. 600 neue Mietwohnungen für Niedersachsen Dringend benötigter Wohnraum kann bei guter Vorbereitung zügig und mit hoher Qualität gebaut werden. Dies ist ein Fazit aus dem Wettbewerb „Wohnraum schaffen“, an dem die Bündnispartnerinnen und -partner, die Architektenkammer Niedersachsen und der Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Niedersachsen und Bremen e. V. maßgeblich beteiligt waren. Die Ergebnisse des Wettbewerbs sind auf der 3. Integrationskonferenz prominent vorgestellt worden. Aus dem Wettbewerb, der vom Land Niedersachsen finanziell unterstützt wurde, sind zahlreiche innovative Konzepte für bezahlbares und gleichzeitig qualitätsvolles Wohnen hervorgegangen. Die beteiligten Wohnungsunternehmen bauen jetzt zeitnah die vier Preisträger-Entwürfe. Weitere vier am Wettbewerb beteiligte Wohnungsunternehmen wollen mit den Architektinnen und Architekten der insgesamt acht Anerkennungen zusätzliche Wohnungsneubau-Projekte realisieren. Insgesamt werden so rund 600 neue Mietwohnungen errichtet. II. Genossenschaften unterstützen - Potenziale nutzen In Niedersachsen gibt es gute Beispiele dafür, wie durch zivilgesellschaftliches Engagement Wohnraum geschaffen werden kann. Immer mehr Menschen schließen sich zusammen und engagieren sich z. B. in Genossenschaften im Wohnungsmarkt. Sie tun dies nicht für sich selbst, sondern für hilfebedürftige Menschen oder besondere Bedarfsgruppen, z. B. für Flüchtlinge. Ein herausragendes Beispiel ist die „Willkommen in Sögel eG - Bürgergenossenschaft für Menschen in Not“. Die im September 2015 in der Gemeinde Sögel (Landkreis Emsland) gegründete Bürgergenossenschaft hat es sich zur Aufgabe gemacht, Wohnraum für Flüchtlinge zu schaffen. Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde haben inzwischen Geschäftsanteile im Wert von mehr als 1 Million Euro erworben. Das erste von der Bürgergenossenschaft errichtete Gebäude ist bereits bewohnt, weitere Gebäude sind in Planung. Um solche und viele weitere gute bürgerschaftliche Projekte auf den Weg zu bringen , wird das Land im Frühjahr 2017 ein Programm zur Förderung von Sozialgenossenschaften Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7539 15 auflegen. Die Förderung des Landes soll die Gründung einer Sozialgenossenschaft erleichtern. Kosten, die durch den Gründungsvorgang entstehen, sollen gefördert werden. III. Arbeit im Gemeinwesen und Quartiersmanagement In den Werkstatt-Foren der dritten Integrationskonferenz ist deutlich geworden, wie wichtig die Arbeit im Gemeinwesen, ein gutes Quartiersmanagement, Netzwerke und zielgruppenübergreifendes Denken und Handeln sind. Schon bei der Planung eines Quartiers sollten die damit verbundenen Fragen berücksichtigt werden. Ganz wesentlich dabei ist auch, die Flüchtlinge selbst so weit wie möglich einzubeziehen. Eine wichtige Rolle können dabei Anlaufstellen spielen. In Niedersachsen kann dafür die vorhandene Infrastruktur gut genutzt werden: Mehrgenerationenhäuser, Familienbüros , Senioren- und Pflegestützpunkte, Koordinierungsstellen für Migration und Teilhabe sowie andere Einrichtungen. Vom Flüchtlingsrat Niedersachsen e. V. und von der LAG Soziale Brennpunkte Niedersachsen e. V. wurde auf der 3. Integrationskonferenz die gemeinsame Broschüre „Was alle angeht, können nur alle lösen“ vorgestellt. Die Veröffentlichung gibt insbesondere Kommunen wertvolle Hinweise und konkrete Handlungsempfehlungen für eine erfolgreiche Integration von Flüchtlingen in das Gemeinwesen. IV. Soziale Wohnraumförderung gezielt verbessert Der soziale Wohnungsbau erfüllt nach wie vor eine wichtige Versorgungsfunktion, auf die nicht verzichtet werden kann. Insbesondere in Ballungsräumen gibt es zunehmend Wohnungsengpässe. Menschen, die auf preiswerten Wohnraum angewiesen sind, haben es oftmals schwer, sich aus eigener Kraft mit angemessenem Wohnraum zu versorgen. Bund und Land haben daher die Mittel für die soziale Wohnraumförderung bereits um ein Vielfaches erhöht. Bis 2019 stehen dafür mehr als 800 Millionen Euro zur Verfügung. Die Förderung mit zinslosen Darlehen hat angesichts der niedrigen Zinsen auf dem Kapitalmarkt deutlich an Attraktivität eingebüßt. Daher wird das Land seine Förderung weiterentwickeln und eine Zuschussförderung als zusätzlichen Investitionsanreiz anbieten . Speziell im Mietwohnungsneubau ist es notwendig, die Fördermöglichkeiten zu verbessern. Außerdem wird das Land die Vornutzung als Wohnraum für Flüchtlinge auch bei einer Förderung im Mietwohnungsbestand möglich machen. Wie bei neu erbauten Mietwohnungen können die geförderten Wohnungen bis zu zehn Jahre lang für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden . Für diese Zwecke können die Wohnungen an die dafür zuständigen kommunalen Gebietskörperschaften vermietet werden. Nach Beendigung der Vornutzung sind die Mietwohnungen als geförderter Mietwohnraum an wohnberechtigte Haushalte zu vermieten. Auf diese Weise können auch Leerstände wieder nutzbar gemacht werden. V. Teilhabe- und Beratungsangebote weiter fördern Das Land unterstützt die Teilhabe in mehreren Themenfeldern auch mit erheblichen finanziellen Mitteln. Beispielsweise wird das Verständnis für Demokratie und Toleranz, für gesellschaftliche Teilhabe und kulturelle Vielfalt gestärkt. Es gibt ein landesweites Beratungsangebot für die Menschen , die zu uns kommen und sich in einem für sie neuen Lebensumfeld zurechtfinden müssen. In den Landkreisen und Städten sind flächendeckend Netzwerkstrukturen geschaffen worden, die die Migration und Teilhabe vor Ort koordinieren. Und nicht zuletzt setzen sich seit vielen Jahren vom Land qualifizierte Integrationslotsinnen und Integrationslotsen ehrenamtlich für die zu uns nach Niedersachsen kommenden Menschen ein. Zukünftig werden in diesen Themenfeldern und bei den entsprechenden Maßnahmen die Aspekte des Wohnens und des Lebensumfelds ausdrücklich berücksichtigt . VI. „Gut ankommen in Niedersachsen“ Mit dem Projekt „Gut ankommen in Niedersachsen!“ unterstützt das Land darüber hinaus seit 2015 die örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe bei der Initiierung besonderer Projekte für die Zielgruppe der Schutz suchenden Familien in Niedersachsen. Ziel ist die Förderung von Projekten , die speziell auf die erste Phase des Ankommens und auf Flüchtlingsfamilien in besonderen Notlagen oder Lebenssituationen zugeschnitten sind. 48 der insgesamt 55 Jugendämter beteiligten sich an dem Projekt, welches künftig in die Förderung nach der Richtlinie Familienförderung überführt wird, um Nachhaltigkeit zu erzielen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7539 16 VII. Verfügungsfonds in der Städtebauförderung Niedersachsen gibt den Kommunen seit Inkrafttreten der Neufassung der Städtebauförderungsrichtlinie die Möglichkeit, in allen Programmen der Städtebauförderung Fördermittel auch für Verfügungsfonds einzusetzen. Es handelt sich um ein Förderinstrument, das zur stärkeren Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen in den Fördergebieten dient. Über die Verwendung der Fördermittel entscheidet ein lokales Gremium. Die Mittel des Fonds können für Investitionen sowie für investitionsvorbereitende und investitionsbegleitende Maßnahmen verwendet werden. Im Programm „Soziale Stadt“ können die Mittel darüber hinaus auch für sonstige Maßnahmen verwendet werden, die der Aktivierung der Bewohnerinnen und Bewohner dienen. Darunter können auch Maßnahmen fallen, die der Integration dienen und die den sozialen Zusammenhalt im Quartier fördern. VIII. Wohnraumvermittlung Wer aufgenommen wird, braucht Unterstützung, um sich in einem neuen, unbekannten Land zurechtzufinden und eigenständig zu werden - dies gilt insbesondere auch für die Suche nach einer Wohnung. Auf der dritten Integrationskonferenz wurde präsentiert, wie die staatlichen Strukturen für die Wohnungsvermittlung durch bürgerschaftliches Engagement unterstützt werden können. Als ein Ergebnis der dritten Integrationskonferenz wird das Land prüfen, ob und auf welche Weise Hilfsstrukturen geschaffen und unterstützt werden können, um zusätzlichen privaten Wohnraum zu mobilisieren und an geflüchtete Menschen zu vermitteln. IX. Stiftungen und Kapital aktivieren Die Rahmenbedingungen für Investitionen in den Wohnungsbau sind derzeit günstig. So können Banken Baugeld zu äußerst günstigen Konditionen zur Verfügung stellen. Institutionelle Anlegerinnen und Anleger aus dem In- und Ausland suchen nach guten Anlagemöglichkeiten, weil sie in den klassischen Anlagebereichen in der Niedrigzinsphase keine angemessenen Renditen mehr erzielen können. Damit rückt für diese Investoren zunehmend der Wohnungs- und Immobilienmarkt in den Blick. Zu diesen Investoren können auch Stiftungen gehören, die ansonsten kaum noch rentable Anlagemöglichkeiten für ihr Stiftungsvermögen finden. Auch hier wird das Land als Folge der dritten Integrationskonferenz Maßnahmen prüfen, wie insbesondere diese Investorengruppe angesprochen und mobilisiert werden kann, Stiftungsgelder in bezahlbaren Wohnraum zu investieren. X. Broschüre des Deutschen Mieterbundes Migrantinnen und Migranten sind mit dem Wohnungsmarkt und dem Mietsystem in Deutschland nur wenig vertraut. Anlässlich der 3. Integrationskonferenz hat der Deutsche Mieterbund, Landesverband Niedersachsen, deshalb das Faltblatt „Willkommen im neuen Leben! Informationen zur Wohnungsmiete “ entwickelt und herausgegeben. Auf wenigen Seiten stellt das Faltblatt die wichtigsten Regeln und Rechte im Mietwesen vor, erklärt wichtige Begriffe rund um das Thema Wohnen und informiert über Voraussetzungen, die ein gutes Zusammenleben begünstigen können. Das Faltblatt liegt in arabischer, englischer und französischer Sprache vor und kann beim Ministerium für Soziales , Gesundheit und Gleichstellung (Poststelle, Hannah-Arendt-Platz 2, 30159 Hannover, E-Mail: poststelle@ms.niedersachsen.de) bestellt werden. XI. Broschüre der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen Eine Aufgabe der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen ist es, landesweit das Bewusstsein für die Themen Klimaschutz und Energiesparen zu erhöhen. Mit der Informationsbroschüre spricht die Agentur gezielt Migrantinnen und Migranten an und gibt leicht verständliche Hinweise zu Energiesparen und Umweltschutz. Diese enthalten jeweils in arabischer, englischer und französischer Sprache Tipps zum Stromsparen im Haushalt und zeigen, wie durch richtiges Heizen und Lüften Energie gespart und Schimmel vermieden werden kann. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7539 17 6. Fanden im Rahmen des Bündnisses auch Kulturveranstaltungen wie beispielsweise Ausstellungen statt und, wenn ja, a) welche, und b) welchen Einfluss hatten diese jeweils auf die Integration von Flüchtlingen? Zu a) Welche Kulturveranstaltungen haben stattgefunden? – Im Rahmen des Sommerfestes der niedersächsischen Landesvertretung am 20. Juni 2016 präsentierte der Künstler Christian Awe das Werk „Begegnung“. Das Werk warb auf über 300 m2 für die Begegnung mit anderen und „Einheit in der Vielheit“. – Ebenfalls im Rahmen des Sommerfestes der niedersächsischen Landesvertretung am 20. Juni 2016 beteiligt hatten sich das Team vom Kinderzirkus Giovanni und der Rapper Spax. – Im Januar 2017 fanden zwei partizipative Workshops des Musikers und Rappers Spax statt: am 17./18. Januar 2017 in Bad Zwischenhahn und am 24./25. Januar 2017 in Lüneburg. Mit diesem Angebot werden Neuangekommene und vor Ort Lebende in einen künstlerischen Dialog gebracht . Außerdem bietet sich über die Musik ein anderer und leichterer Zugang zum Erlernen der Sprache. Vorbild für diese beiden Workshops war das Projekt eines Rap-Workshops, das Spax mit Teenagern aus Flüchtlingsunterkünften in der Landeshauptstadt Hannover in eigener Organisation und Verantwortung im Frühjahr 2016 durchgeführt hatte. Das seinerzeit entstandene Lied „So wie du“ stellte er gemeinsam mit den Jugendlichen aus Afghanistan, Syrien, Eritrea und dem Irak auf dem Sommerfest der Landesvertretung in Berlin am 20. Juni 2016 vor. – Vom 7. April 2017 bis 6. August 2017 ist im Landesmuseum Hannover die von der Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland konzipierte Ausstellung „immer bunter - Einwanderungsland Deutschland“ zu sehen. Das Bündnis wird im Rahmen der Ausstellung mit dem Landesmuseum zusammenarbeiten und sich am Ende des Ausstellungsrundgangs präsentieren. Die avisierte Ausstellung bietet sehr gut geeignete, thematische Anknüpfungspunkte zu den zentralen Botschaften des Bündnisses „Niedersachsen packt an“. Sie thematisiert u. a. Ansichten über Identität, Zugehörigkeit, den Umgang mit fremden Kulturen und Religionen, Parallelgesellschaften und Islamophobie. Die daraus abgeleiteten Fragestellungen sind in ihrer Aktualität ungebrochen und Kern der Bündnisarbeit . Das Landesmuseum ebenso wie die o. g. Stiftung als Träger der Ausstellung sind anerkannte Institutionen und Garanten für eine qualitativ wertige Umsetzung dieses historischen und zugleich gesellschaftspolitisch aktuellen Themas. Die erwartete Zahl von ca. 10 000 Besucherinnen und Besuchern, darunter Schülergruppen und Migrantenorganisationen, wäre förderlich, um die Bekanntheit des Bündnisses für Niedersachsen noch zu steigern und dessen Intentionen in einer breite(re)n Gesellschaft zu verankern . Zu b) Welchen Einfluss hatten diese jeweils auf die Integration von Flüchtlingen? Den Aktivitäten des Bündnisses kommt im Bereich Kultur bei der Integration geflüchteter Menschen eine wichtige Funktion zu: Das Werben für eine offene und tolerante Gesellschaft ist der eine Aspekt , die Begleitung einer Wertedebatte und die Schaffung einer Lern- und Begegnungskultur sind die anderen beiden zentralen Punkte. Fragen von Humanität, sozialer Gerechtigkeit, der Gleichberechtigung von Mann und Frau und der Religionsfreiheit und -ausübung - also die Felder, die auch im Aufruf des Bündnisses „Niedersachsen packt an“ genannt werden - bieten hier Anknüpfungsund Gestaltungsmöglichkeiten. Kulturelle Aktivitäten können darüber hinaus einen Beitrag für gegenseitiges Verstehen schaffen, gesellschaftliche Werte vermitteln, Fluchterfahrungen darstellen, greifbarer und verständlicher machen. Theateraufführungen, Musikveranstaltungen und Malerei, diese Kunstformen bieten grundsätzlich die Möglichkeit, Erfahrungen zu vermitteln und eigene Erfahrungen gegebenenfalls auch aufzuarbeiten. Der Austausch, das Aufeinandertreffen und die Be- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7539 18 gegnung zwischen den Geflüchteten und den bereits hier lebenden Menschen können durch und im Rahmen von kulturellen Aktivitäten mit geringeren Hürden erfolgen. 7. Wie wird das Bündnis finanziert? Das Bündnis wurde im Jahr 2016 über den Landeshaushalt mit 1 Million Euro finanziert. Für 2017 und 2018 wird dieser Betrag jeweils fortgeschrieben. In der Staatskanzlei ist ferner die Geschäftsstelle des Bündnisses angesiedelt. 8. Wie groß waren die bisherigen Kosten für die Aktivitäten des Bündnisses insgesamt? Die Fragestellerinnen und Fragesteller bitten mit dieser Frage um Angabe der Kosten. Eine Kostenermittlung ist nur über eine Kosten-Leistungsrechnung möglich, die in der StK aber nicht durchgeführt wird. Insofern ist eine Angabe über Kosten, zu denen auch kalkulatorische Kosten wie Miete etc. zählen würden, nicht möglich. Nachfolgend wird daher dargestellt, welche Ausgaben aus den Haushaltsansätzen geleistet wurden. Im Haushaltsjahr 2016 sind Ausgaben in Höhe von 538 967,95 Euro entstanden. Für 2017 sind derzeit (Stand: 27. Februar 2017) Ausgaben in Höhe von 6 543,03 Euro entstanden. 9. Wie groß waren die Kosten für die genannten Veranstaltungen (bitte nach Veranstaltung aufgeschlüsselt)? Folgende Ausgaben sind im tatsächlichen Zusammenhang mit den Veranstaltungen entstanden. Die Summen sind daher Haushaltstitel-übergreifend zusammengefasst und dargestellt. Die Ausgaben für Publikationen, die anlässlich der folgenden Veranstaltungen aufgelegt wurden, sind in den Summen enthalten. Datum Veranstaltung Kosten 7. Januar 2016 Auftaktveranstaltung 29 536,03 Euro 16. März 2016 Integrationskonferenz „Werkstatt Sprache“ 75 739,24 Euro 3. Mai 2016 Regionale Integrationskonferenz „Sprache“, Hildesheim 4 424,95 Euro 19. Mai 2016 Regionale Integrationskonferenz „Sprache“, Hermannsburg 482,00 Euro 25. Mai 2016 Regionale Integrationskonferenz „Sprache“, Braunschweig 2 389,64 Euro 2. Juni 2016 Regionale Integrationskonferenz „Sprache“, Oldenburg 2 931,67 Euro 6. Juni 2016 Integrationskonferenz „Werkstatt Arbeit“ 72 867,03 Euro 31. August 2016 Regionale Integrationskonferenz „Arbeit“, Lüneburg 4 036,32 Euro 2. September 2016 Regionale Integrationskonferenz „Arbeit“, Peine 4 342,37 Euro 9. September 2016 Regionale Integrationskonferenz „Arbeit“, Oldenburg 6 930,56 Euro 16. September 2016 Regionale Integrationskonferenz „Arbeit“, Hameln 6 848,33 Euro 29. August 2016 Integrationskonferenz „Werkstatt Wohnen und Leben“ 76 805,11 Euro 22. September 2016 Regionale Integrationskonferenz „Wohnen und Leben “, Hildesheim 4 868,46 Euro 3. Oktober 2016 Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober in Dresden - Teilnahme und Präsentation des Bündnisses durch „Politik zum Anfassen e. V.“ 11 829,83 Euro 4. November 2016 Regionale Integrationskonferenz „Wohnen und Leben “, Goslar 3 668,18 Euro 15. November 2016 Regionale Integrationskonferenz „Wohnen und Leben “, Oldenburg 1 865,32 Euro 16. November 2016 Regionale Integrationskonferenz „Wohnen und Leben “, Verden 960,00 Euro Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7539 19 Datum Veranstaltung Kosten 16. November 2016 Verleihung des Niedersächsischen Integrationspreises /Sonderpreis Bündnis 6 000,00 Euro Niedersächsischer Integrationspreis/Filmproduktion des Preisträgers des Sonderpreises des Bündnisses 2 374,65 Euro 30. November 2016 Auftaktveranstaltung zur DANKE-Woche 34 206,38 Euro DANKE - Besuche von Vertreterinnen und Vertretern der Landesregierung in Flüchtlingseinrichtungen 168,94 Euro 5. Dezember 2016 Konferenz/Runder Tisch Fluchtursachen 4 326,98 Euro 15. Dezember 2016 Veranstaltung „1 Jahr Bündnis“, Berlin 46 256,77 Euro Im Hinblick auf die Ausrichtung der vierten Integrationskonferenz „Werkstatt Bürgerschaftliches Engagement “ am 6. März 2017 sind zum Stand 27. Februar 2017 Ausgaben in Höhe von 1320,52 Euro entstanden. 10. Welche weiteren Kosten sind bei welcher Gelegenheit durch die Arbeit des Bündnisses entstanden? Folgende weitere Ausgaben sind durch die Arbeit des Bündnisses 2016/2017 entstanden: Für Beratertätigkeiten sind Ausgaben in Höhe von 16 268,20 Euro entstanden. Für die Arbeit des Bündnisses, die nicht direkt den unter Frage 9 aufgeführten Veranstaltungen zugeordnet werden kann, entstanden folgende Ausgaben: Gestaltung Logo, Materialien für Aufruf „Niedersachsen packt an“ 5.355,00 Euro Online-Aktivitäten des Bündnisses (Homepage, Facebook, Newsletter-Erstellung, Ausbau, Betreuung, Pflege, inkl. redaktioneller Beiträge für Homepage und Newsletter) 63.064,06 Euro Verbrauchsmaterial (außerhalb der direkten Veranstaltungsorganisation) 7.855,18 Euro Publikationen (Broschüre „Erste Jahresbilanz“, Info-Faltblatt „Niedersachsen packt an/Integration geflüchteter Menschen“, Nachdruck von Broschüren, u. a. Liederfibel) 20.403,81 Euro Politikaward 2016 - Bewerbung 345,10 Euro DANKE-Aktionswoche 22.697,39 Euro Abstimmung der Öffentlichkeitsarbeit 316,00 Euro SPAX, Auftritt mit Jugendlichen beim Sommerfest am 20.06.2016 (inkl. Fahrtkosten, Aufwandsentschädigung, Unterbringung) 1614,00 Euro SPAX - Honorar für Nutzungsrechte Song „So wie du“ 892,50 Euro Für Verpflegung und Getränke im Rahmen politischer Gespräche (Politischer Jour Fixe mit den im Landtag vertretenen Parteien, Spitzengespräche von Herrn Ministerpräsidenten mit den Bündnispartnern ) sind Ausgaben in Höhe von 598,14 Euro angefallen. Anzumerken ist, dass auch den Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie zahlreichen Mitwirkenden der Integrationskonferenzen und regionalen Konferenzen Ausgaben und den Vertreterinnen und Vertretern in den Gremien/AGen durch ihre Mitarbeit und gegebenenfalls dienstliche Freistellung Aufwendungen entstehen, die im Wesentlichen nicht erstattet werden. (Ausgegeben am 07.03.2017) Drucksache 17/7539 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7349 Packt Niedersachsen an? Anfrage der Abgeordneten Sylvia Bruns, Almuth von Below-Neufeldt, Hillgriet Eilers, Christian Dürr, Jörg Bode, Björn Försterling, Christian Grascha und Horst Kortlang (FDP) Antwort der Niedersächsischen Staatskanzlei