Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/7546 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7387 - Woher nimmt Ministerpräsident Weil die Gewissheit, dass Ferdinand Piëch „Fake news“ über ihn verbreitet? Anfrage des Abgeordneten Jörg Bode (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 13.02.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 16.02.2017 Antwort der Niedersächsischen Staatskanzlei namens der Landesregierung vom 06.03.2017, gezeichnet In Vertretung des Chefs der Staatskanzlei Birgit Honé Vorbemerkung des Abgeordneten Ministerpräsident Weil wies in einer Pressekonferenz am 8. Februar 2017 Anschuldigungen zurück, die laut Medienberichten der frühere VW-Aufsichtsratschef Ferdinand Piëch gegenüber der Staatsanwaltschaft Braunschweig geäußert haben soll. Wörtlich sagte Ministerpräsident Weil: „Ich bedauere , dass ein Mann mit unbestreitbaren Verdiensten wie Ferdinand Piëch inzwischen zu Mitteln greift, die man neudeutsch nur als ‚Fake News‘ bezeichnen kann“. 1. Welche Belege hat Ministerpräsident Weil darüber, dass es sich bei der Aussage von Ferdinand Piëch vor der Staatsanwaltschaft Braunschweig um „Fake news“ handelt? Der Aussageinhalt ist dem Ministerpräsidenten im Einzelnen nicht bekannt. In etlichen Medienberichten wiedergegebene Behauptungen sind dagegen falsch, da eine Information des Ministerpräsidenten nicht erfolgt ist. Dass diese Behauptungen falsch sind, wird im Übrigen dadurch belegt, dass insgesamt sechs Personen weit von sich weisen, dass es eine solche frühzeitige Warnung an Ferdinand Piëch bzw. von ihm gegeben habe. 2. Hat nach der Kenntnis der Landesregierung Ferdinand Piëch diese „Fake News“ öffentlich gemacht? Hierüber liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. 3. Hat Ministerpräsident Weil Kenntnis über den Inhalt der Aussage von Ferdinand Piëch vor der Staatsanwaltschaft Braunschweig? Siehe Antwort zu Frage 1. 4. Wenn ja, wie hat der Ministerpräsident diese Informationen erhalten? Entfällt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7546 2 5. Kann die Behauptung von Ministerpräsident Weil, dass „Ferdinand Piëch inzwischen zu Mitteln greift, die man neudeutsch nur als ‚Fake News‘ bezeichnen kann“ zu strafrechtlichen Konsequenzen führen, sofern keine konkreten und belastbaren Belege für diese Behauptung vorliegen? Nein. 6. Wenn ja: Welche strafrechtlichen Konsequenzen wären in einem solchen Fall denkbar? Entfällt. 7. Hat die Landesregierung einen konkreten Anhalt dafür, woher die Medien über den angeblichen Inhalt der Aussage von Ferdinand Piëch vor der Staatsanwaltschaft Braunschweig Kenntnis erlangt haben könnten? Nein. 8. Kann die Landesregierung ausschließen, dass die Weitergabe über den Inhalt der Aussage von Ferdinand Piëch vor der Staatsanwaltschaft Braunschweig durch die Staatsanwaltschaft selbst an die Medien erfolgt ist? Nein. 9. Hat Ministerpräsident Weil Erkenntnisse darüber, ob und inwieweit sich die Aussage von Ferdinand Piëch vor der Staatsanwaltschaft Braunschweig von der Aussage von Ferdinand Piëch bei der US-Kanzlei Jones Day unterscheidet oder ihr gleicht? Da Ministerpräsident Weil die Aussage von Ferdinand Piëch vor der Staatsanwaltschaft Braunschweig nicht kennt, hat er keine entsprechenden Erkenntnisse. 10. Woher hat Ministerpräsident Weil diese Erkenntnisse? Entfällt. 11. Vor dem Hintergrund, dass Ministerpräsident Weil nach den Berichten über eine angebliche Aussage von Ferdinand Piëch vor der Staatsanwaltschaft Braunschweig angekündigt hat, rechtliche Schritte zu prüfen und wenn möglich einzuleiten: Warum hat Ministerpräsident Weil dies nicht schon getan, als angeblich eine ähnliche Aussage von Ferdinand Piëch vor etlichen Monaten bei der Kanzlei Jones Day getätigt worden ist? Anknüpfungspunkt für ein etwaiges rechtliches Vorgehen gegen Ferdinand Piëch wäre eine öffentliche Verbreitung der Vorwürfe gegen den Ministerpräsidenten durch Ferdinand Piëch. Solange die Inhalte der Aussage von Ferdinand Piëch bei der Kanzlei Jones Day nicht öffentlich bekannt waren und man noch hoffte, Herr Piëch würde die Aussage nicht wiederholen, bestand zur Prüfung rechtlicher Schritte kein Anlass. (Ausgegeben am 07.03.2017) Anfrage des Abgeordneten Jörg Bode (FDP) an die Landesregierung, Vorbemerkung des Abgeordneten Drucksache 17/7546 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7387 Woher nimmt Ministerpräsident Weil die Gewissheit, dass Ferdinand Piëch „Fake news“ über ihn verbreitet? Anfrage des Abgeordneten Jörg Bode (FDP) Antwort der Niedersächsischen Staatskanzlei