Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/7550 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7351 - Sanierung der Landesstraße 871 im Landkreis Cloppenburg Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Bley (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 23.01.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 06.02.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung vom 03.03.2017, gezeichnet Olaf Lies Vorbemerkung des Abgeordneten Laut Straßenzustandsbericht 2015 befindet sich ein Sechstel des niedersächsischen Landstraßennetzes - 1 330 km - in einem verbesserungsbedürftigen, schlechten Zustand. Das betrifft auch den Teilabschnitt Garrel bis zur Kreisgrenze Landkreis Oldenburg der Landesstraße 831 im Landkreis Cloppenburg, die als Autobahnzubringer zur A 29 ein sehr hohes Verkehrsaufkommen gerade auch mit Lastkraftwagen aufnehmen muss. Trotz des sehr schlechten Straßenzustandes wurden bisher nur provisorische Maßnahmen durchgeführt. Im Zeitraum 01.01.2013 bis 10.10.2016 wurden insgesamt 109 Unfälle polizeilich aufgenommen, wobei drei Menschen getötet, neun Personen schwer verletzt und 48 verletzt wurden. Häufigste Unfallursachen sind nach Angaben der Polizei die ausgeprägten Fahrrinnen, die zu erhöhten Schleudergefahren, insbesondere bei Nässe und bei breiten Fahrzeugreifen führen. Zudem sind die Fahrbahnen als Autobahnzubringer für Lkw besonders im Begegnungsverkehr offenbar zu schmal, was die Unfallzahlen ebenfalls belegen. Besonders kommt es daher zu sogenannten Spiegelunfällen , zumeist zwischen Lkw. Sowohl Verkehrsexperten als auch Verkehrsteilnehmer halten hier einen verbreiterten Ausbau der Landstraße für dringend geboten Darüber hinaus ist die Kreuzung L 871/Tweeler Straße östlich von Garrel bereits in den Fokus der Verkehrskommission (Landkreis, Straßenbaubehörde, Straßenmeisterei und Polizei) gerückt. Hier waren zuletzt vermehrt Vorfahrtunfälle mit Schwerverletzten festgestellt worden. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weise ich darauf hin, dass ich ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung meiner Fragen habe, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Vorbemerkung der Landesregierung Auf der L 871 haben sich im angesprochenen Zeitraum von knapp vier Jahren zwar zahlreiche Unfälle ereignet, diese verteilen sich jedoch auf eine Länge von ca. 10 km, sodass es weder in der Ein-Jahres-Auswertung noch in der Drei-Jahres-Auswertung eine Unfallhäufungsstelle bzw. eine Unfalllinie gibt. Auch nach der Begutachtung der Kreuzung mit der „Tweeler Straße“ durch die Verkehrskommission im Jahr 2016 erfolgte keine Einstufung als Unfallhäufungsstelle. Bei der Messung des Geschwindigkeitsniveaus ergaben sich ebenfalls keine Auffälligkeiten. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7550 2 Die L 861 ist in einigen Bereichen durch eine einfache Sanierung in Teilflächen mit gleichmäßigen Flickstellen überzogen. Zwischen Garrel und Beverbruch sind vereinzelt größere Fahrbahnschäden vorhanden, sodass die Abschnitte entsprechend ausgeschildert wurden. 1. Wann erfolgt eine grundlegende Erneuerung der L 871? Derzeit wird das Bauprogramm für 2017 aufgestellt. In diesem Bauprogramm werden die Erhaltungsmaßnahmen für das gesamte Jahr erfasst. Dazu werden auch die durch den Winter neu entstandenen Schäden ausgewertet und eingepflegt. Deshalb kann zum jetzigen Zeitpunkt keine verbindliche Aussage zu einzelnen Maßnahmen getroffen werden. 2. Ist eine Verbreiterung der Fahrbahn um 1,0 m möglich? Wenn ja, wann und mit welchem Kostenaufwand? Bisher gibt es keine Überlegungen, die vorhandene 6,20 m breite Landesstraße baulich zu verändern . Deshalb kann über mögliche Kosten auch keine seriöse Aussage getroffen werden. 3. Kommt ein Ausbau der Strecke in einer sogenannten 2+1-Variante in Betracht? Wenn ja, wann und mit welchem Kostenaufwand? Es bestehen keine Überlegungen für einen Ausbau der Landesstraße. Es wird ergänzend auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. (Ausgegeben am 08.03.2017) Drucksache 17/7550 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7351 Sanierung der Landesstraße 871 im Landkreis Cloppenburg Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Bley (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr