Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/7562 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7353 - Wird die Belastung für Polizeibeamte immer größer? Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen und Christian Grascha (FDP) an die Landesregierung , eingegangen am 03.02.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 07.02.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 07.03.2017, gezeichnet Boris Pistorius Vorbemerkung der Abgeordneten Polizeibeamte sehen sich täglich Gewalt ausgesetzt. „Auch in Niedersachsen hat die Zahl der Körperverletzungen gegen Beamte zugenommen. Im vorigen Jahr waren es 1 081 Fälle. Im Jahr davor waren es 934. Seit 2011 hat sich die Zahl fast verdoppelt: Damals waren es lediglich 538 Fälle.“ So schreibt die FAZ am 02.03.2016. Ebenfalls ist die Überstundenzahl bei der Polizei bundesweit auf einem Höchststand. „Die deutschen Polizisten haben nach Angaben der Gewerkschaft der Polizei (GdP) im vergangenen Jahr so viele Überstunden gemacht wie noch nie: 22 Millionen.“ (Welt, 30.01.2017). Vorbemerkung der Landesregierung Zum Phänomenbereich „Gewalt gegen Polizeibeamte“ zählen Delikte, bei denen mindestens eine Polizeivollzugsbeamtin bzw. ein Polizeivollzugsbeamter (PVB) Opfer einer Straftat mit dienstlichem Bezug wurden. Sie beinhalten alle versuchten und vollendeten Delikte. Als Delikte der Gewalt gegen PVB zählen Tötungsdelikte, Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung, sogenannte Rohheitsdelikte (Körperverletzungen, Freiheitsberaubung, Nötigung, Bedrohung), Raubdelikte sowie Widerstandsdelikte. Gemäß der am 13.02.2017 durch das Ministerium für Inneres und Sport veröffentlichten Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) ist nach kontinuierlichen Rückgängen im Zeitraum 2013 (2 958 Fälle) bis 2015 (2 737) in 2016 erstmals wieder ein Anstieg der Fallzahlen zu verzeichnen. Im Vergleich zum Vorjahr stiegen diese um 293 Fälle auf 3 030 Fälle an. Dies entspricht einer prozentualen Steigerung um 10,71 %. Diese Fallzahlen stellen den höchsten Wert seit 2012 dar. In jenem Jahr wurden insgesamt 3 091 Fälle registriert. Im Fünf-Jahres-Durchschnitt wurden seit 2012 2 923 Straftaten mit PVB als Opfer registriert. Diese Fälle umfassen etwa zur Hälfte Widerstandsdelikte (1 556 Fälle = 51,35 %). Der zweitgrößte Anteil entfällt mit fast 40 % (1 205 Fälle) auf Körperverletzungsdelikte . Die Vermeidung und Reduzierung von Gewalt gegen PVB und die damit verbundenen Deeskalationsstrategien sind ein wichtiger Schwerpunkt der polizeieigenen Strategie 2020 und damit auch essenzieller Bestandteil der Aus- und Fortbildung der Polizei Niedersachsen. Das strategische Ziel hierzu wurde wie folgt formuliert: „Wir vermitteln die Kompetenzen zum Erkennen von Gewalt, zum Beherrschen von Konflikten und zur umfassenden Eigensicherung.“ Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7562 2 Diesem Ziel wird bereits in der Ausbildung im Rahmen des akkreditierten Bachelorstudiengangs an der Polizeiakademie Niedersachsen eine große Bedeutung beigemessen. Gleich zu Beginn des Studiums werden die Studierenden auf den Umgang mit Gewalt in der polizeilichen Praxis vorbereitet . Inhaltlich werden u. a. psychologische und soziologische Erklärungsansätze von Gewalt thematisiert . Hierbei wird das Thema „Gewalt und Polizei“ mehrdimensional betrachtet und vermittelt. Nach der Ausbildung dienen die aktuell umfänglich überarbeiteten Polizeitrainingskonzepte der Zielsetzung, PVB vor Gewalt und Verletzungen zu schützen und die Akzeptanz polizeilichen Einschreitens zu steigern. Dabei ist es Ziel aller Polizeitrainings, durch Vermittlung von Handlungskompetenz ein größtmögliches Maß an Sicherheit für alle Beteiligten bei polizeilichen Einsätzen zu gewährleisten. In den Trainings werden u. a. die Fähigkeiten zur Stressbewältigung, Eingriffstechniken sowie Taktik und Eigensicherung zur erfolgreichen Bewältigung von Einsätzen erlernt. Auch auf die Bewältigung von Einsatzlagen mit erhöhter Eigengefährdung, Notzugriffe und Amoklagen ist die niedersächsische Polizei durch intensive Trainings und Schulungen bestmöglich vorbereitet . Die aufgeführten besonderen Lagen wurden in einem neuen Konzept zusammengefasst und werden aktuell in situativen Trainings praktisch erlernt. Themenspezifische Seminare zum Umgang mit Gewalt gegen PVB sowie zum Umgang mit Belastungen im Polizeidienst sind ebenfalls Bestandteil des Fortbildungsangebots der Polizei Niedersachsen und komplettieren dieses Themenfeld. Die Daten zu den Fragen 1, 2, 4, 6 und 8 wurden im Rahmen einer Abfrage bei den Polizeibehörden und der Polizeiakademie Niedersachsen mit Stichtag 09. bzw. 17.02.2017 erhoben. 1. Wie viele Polizisten in Niedersachsen werden jährlich aufgrund von Dienstunfällen vorzeitig in den Ruhestand versetzt (bitte aufschlüsseln nach den Jahren 2013, 2014, 2015, 2016)? Aufgrund von anerkannten Dienstunfallfolgen wurden 2013: 10, 2014: 5, 2015: 4, 2016: 3, PVB vorzeitig in den Ruhestand versetzt. Es ergeht der Hinweis, dass der Zeitpunkt des Vorfalls naturgemäß in den vorangegangenen Jahren liegen kann. 2. Wie viele Suizide gab es bei niedersächsischen Polizeivollzugsbeamten (bitte aufschlüsseln nach den Jahren 2013, 2014, 2015, 2016)? 2013: 2, 2014: 3, 2015: 6, 2016: 6. 3. Wie bewertet die Landesregierung die Entwicklung in den Bereichen von Frage 1 und 2? Die Anzahl der PVB, die aufgrund von anerkannten Dienstunfällen vorzeitig in den Ruhestand versetzt wurden, ist im Zeitraum von 2013 bis 2016 erfreulicherweise zurückgegangen. Hier zeigen die von der Landesregierung initiierten Maßnahmen im Bereich der Aus- und Fortbildung sowie die Verbesserung der Ausstattung mit Führungs- und Einsatzmitteln offensichtlich eine positive Wirkung . Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7562 3 Die Zahl der Suizide niedersächsischer PVB ist, sehr zum Bedauern der Landesregierung, im Zeitraum von 2013 bis 2016, trotz vielfältiger Angebote der psychosozialen Unterstützung, angestiegen . Insbesondere die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Regionalen Beratungsstellen der Polizeibehörden stehen u. a. für die Krisenintervention im polizeilichen Alltag nach traumatischen Erlebnissen , die Beratung in besonderen persönlichen Problemsituationen und schwierigen Lebensphasen , die Unterstützung bei Konflikten und das Angebot präventiver Maßnahmen zur Verfügung. Darüber hinaus befassen sie sich auch mit der Suizidprävention und Suizidnachsorge. Die Annahme der Angebote der psychosozialen Unterstützung beruht allerdings auf Freiwilligkeit. Hier gilt es, die bereits qualitativ hochwertigen Angebote intensiv weiter zu betreiben, um Suiziden von PVB vorzubeugen. 4. Bei wie vielen dieser Suizide von Polizeibeamten ist ein dienstlicher Zusammenhang erkennbar? Ein dienstlicher Zusammenhang konnte bei keinem der unter Antwort 2 aufgeführten Suizide erkannt werden. 5. Gibt es einen nachweisbaren Anstieg von Gewalt gegen Polizisten in den vergangenen Jahren? Siehe Vorbemerkung. 6. Wie werden Polizisten nach traumatischen Ereignissen betreut? Aus Fürsorgegründen werden von Gewalt betroffene PVB dienstlich umfassend betreut. Zur Unterstützung der Betroffenen wurden in jeder Polizeibehörde und der Polizeiakademie Niedersachsen feste Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner „Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte “ benannt. Diese aktuell 60 Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, u. a. in den Behörden , den Polizeiinspektionen und den Zentralen Kriminalinspektionen beraten unter Fürsorgegesichtspunkten Betroffene nach einer belastenden Einsatzsituation mit Gewalterfahrung umfassend und stehen ihnen konkret bei allen erforderlichen Maßnahmen hilfreich zur Seite. Weiterhin stehen im Bereich der Polizei zur Erstbetreuung von PVB nach einer Gewalterfahrung geschulte Kriseninterventionsteams, die Regionalen Beratungsstellen, der Sozialwissenschaftliche Dienst, der Medizinische Dienst und der Kirchliche Dienst in Polizei und Zoll zur Verfügung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kriseninterventionsteams der Polizei wurden nach wissenschaftlichen Standards zu sogenannten Peers ausgebildet, die im Rahmen der Erstbetreuung nach belastenden Ereignissen sogenannte Debriefings durchführen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Regionalen Beratungsstellen, die eine entsprechende Zusatzqualifikation auf der Grundlage aktueller wissenschaftlicher Standards besitzen, gewährleisten die psychosoziale Unterstützung der PVB nach belastenden bzw. potenziell traumatischen Ereignissen. Dabei kommt u. a. auch die sogenannte Stressbearbeitung nach belastenden Ereignissen zur Anwendung. Sie dient vornehmlich der Erkennung und Reduktion von akuten Belastungsreaktionen und der Prävention von Folgestörungen aufgrund eines Traumas. Sie gliedert sich in Betreuungsmaßnahmen vor, während und nach einem Einsatzgeschehen. Die Einsatznachbereitung dient auch dazu, betroffene PVB erforderlichenfalls an medizinische Fachkräfte zur Abklärung einer Belastungsreaktion weiter zu vermitteln . Zudem bekommen PVB grundsätzlich nach jedem Einsatz die Möglichkeit, in strukturierten Einsatznachbesprechungen mit ihren Dienstvorgesetzten, gegebenenfalls unter Beteiligung der Regionalen Beratungsstellen, über das Erlebte zu sprechen, und erhalten wichtige Informationen und Hinweise zum Umgang mit auftretenden Belastungsreaktionen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7562 4 7. Hat die Landesregierung die Betreuungsmöglichkeiten für Polizeibeamte nach belastenden Einsätzen in den vergangenen vier Jahren ausgebaut? Zur Nachbereitung von Gewaltfällen sowie einer noch weiter gehenden Betreuung und Fürsorge für PVB hat am 01.01.2017 die Durchführung einer flächendeckenden strukturierten Einsatznachbereitung und Nachsorge im Anschluss an konflikt-/gewaltbehaftete Situationen im polizeilichen Alltag im Rahmen eines Projektes begonnen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 8. Wie viele Verfahren sind derzeit in Niedersachsen anhängig, in denen Polizisten versuchen , ihre Frühpensionierung aufgrund eines Einsatzes gegen den Willen des Dienstherrn durchzusetzen? Es ist ein Verfahren dieser Art bekannt. 9. Welche Maßnahmen hat das Innenministerium seit 2013 ergriffen, um die Polizeiarbeit angesichts steigender Arbeitsbelastung sicherer zu machen? Es werden fortlaufend Analysen des Phänomens Gewalt gegen PVB auf der Grundlage bestehender Lagebilder (Bund/Land/Behörden) sowie der PKS-Daten mit dem Ziel der Identifizierung von Handlungsfeldern sowie der Entwicklung von Handlungsempfehlungen erstellt. Daraus gewonnene Erkenntnisse werden in die Überprüfung getroffener bzw. die Planung zukünftiger Maßnahmen einbezogen . Zur Wahrnehmung ihrer vielfältigen Aufgaben verfügt die Polizei des Landes Niedersachsen über eine umfangreiche und moderne Ausstattung. Diese wird - auch in Zusammenarbeit mit den Polizeien anderer Länder und des Bundes - fortlaufend weiterentwickelt, dem jeweiligen Stand der Technik angepasst und ständig optimiert. Durch die laufende Aktualisierung dieser einheitlichen Standards werden die Erfüllung polizeitaktischer Erfordernisse sowie die Kompatibilität im länderübergreifenden Einsatz gewährleistet. Die Spezialeinheiten verfügen entsprechend ihrer jeweiligen Aufgabenstellung über Sonderausstattungen. Die Verfügbarkeit von optimaler persönlicher Schutzausstattung für alle PVB unterliegt dabei der höchsten Priorität. Ein besonderer Schwerpunkt wird auf die Eigensicherung und den Schutz vor gewalttätigen Angriffen gelegt. Persönlich sind alle PVB (schon mit Beginn des Studiums an der Polizeiakademie Niedersachsen) mit ballistischen Unterziehschutzwesten der Schutzklasse 1 (Schutz gegen Kurzwaffen) ausgestattet. Darüber hinaus wird eine dienststellenbezogene Ausstattung mit ballistischen Überziehschutzwesten der Schutzklasse 2 (Schutz gegen Kurzwaffen mit Hartkerngeschossen) vorgehalten. Im Jahr 2013 wurde die Tragezeit der ballistischen Unterziehschutzwesten der Schutzklasse 1 auf die zehnjährige Gebrauchszeit gemäß der firmenseitigen Gewährleistung begrenzt. Unter der vormaligen Landesregierung wurde die Tragezeit dieser Westen entgegen der firmenseitigen Gewährleistung um maximal weitere vier Jahre verlängert. Hierzu wurden Beschussversuche einer nicht repräsentativen Menge der Westen vorgenommen. Diese unverantwortliche und fachlich zweifelhafte Verfahrensweise wurde unter der aktuellen Landesregierung aufgehoben. Nach Ablauf der zehnjährigen Gebrauchszeit werden die ballistischen Unterziehschutzwesten ausgesondert und ausnahmslos durch Vernichtung entsorgt. Alle Angehörigen geschlossener Einsatzeinheiten sind standardmäßig mit einer „leichten Körperschutzausstattung “ ausgestattet. Diese wurde seit 2015 dem aktuellen Standard des Bundes, einschließlich einer Stichschutzeigenschaft, angepasst. Unter der vormaligen Landesregierung wurden - entgegen der einschlägigen Technischen Richtlinie der Deutschen Hochschule der Polizei - Körperschutzausstattungen ohne einen integrierten Stichschutz beschafft. Berittene Einsatzkräfte besitzen eine auf die speziellen Bedürfnisse abgestimmte Schutzausstattung . Bestimmten funktionsbezogenen Einsatzeinheiten sind „schwere Körperschutzausstattungen“ höherer Schutzwirkung zugewiesen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7562 5 Mit Beginn des Jahres 2016 wurde eine neue, hochmoderne Polizeipistole (Zuschlag nach europaweiter Ausschreibung: Heckler & Koch SFP 9) eingeführt. Die erste Auslieferung erfolgte im vierten Quartal 2016. Parallel zur Betrachtung der aktuellen Sicherheitslage wurde das Ausstattungskonzept der Polizei mit Führungs- und Einsatzmitteln (FEM) intensiv analysiert. Dabei wurden die Handlungssicherheit im Umgang mit vorhandenen FEM und das besondere taktischen Vorgehen in solchen Extremsituationen berücksichtigt. Vor diesem Hintergrund wurde mit den Anwenderinnen und Anwendern innerhalb von Workshops ein Stufenkonzept abgestimmt, das eine Optimierung von passiven und aktiven Ausstattungskomponenten beinhaltet. Im Ergebnis werden die Funkstreifenwagen mit jeweils zwei Schutzwesten (als sogenannte Plattenträger ) der Schutzklasse 4 ausgestattet (Schutzklasse 4 schützt vor Langwaffen mit Hartkerngeschossen ). Die Beschaffung der rund 5 000 Plattenträger der Schutzklasse 4 wurde beauftragt; es wurden bereits 2 500 Stück an die Polizeibehörden und die Polizeiakademie Niedersachsen ausgeliefert . Die Visiereinrichtung der Maschinenpistole (MP) 5 wird künftig mit einem Leuchtpunktvisier aufgerüstet , sodass im Vorgehen mit dieser Waffe beide Augen geöffnet sein können. Zur sinnvollen Ergänzung des polizeilichen Schusswaffeneinsatztrainings verfügt die Polizeiakademie Niedersachsen seit neustem über ein mobiles Laser-Trainingssystem, mit dem unterschiedliche Einsatz- und Bedrohungsszenarien realitätsnah simuliert werden können. Zusätzlich wurden die Polizeibehörden und die Polizeiakademie Niedersachsen mit zusätzlichen Farbmarkierungswaffen der neuesten Generation ausgestattet. Derzeit wird die Erprobung von ballistischen Schutzhelmen im polizeilichen Alltag vorbereitet. Die Beschaffung von 40 Stück dieser Helme wurde bereits beauftragt. Der Helm bietet ballistische Schutzeigenschaften (erstmals bis Kaliber 357 Magnum - VPAM 4), Schlagschutz und einen hohen Tragekomfort. Des Weiteren wird ein neuer ausziehbarer Schlagstock „Camlock Einsatzstock teleskopierbar“ in den Polizeibehörden und der Polizeiakademie Niedersachsen erprobt. Die Erprobung soll im zweiten Quartal 2017 abgeschlossen werden. Die Optimierung der alltäglichen Ausrüstungsgegenstände wird permanent fortgeführt und ist ein laufender Bestandteil der Bemühungen, den PVB in Niedersachsen unter Voranstellung eigensichernder Aspekte eine optimale Ausstattung zur Verfügung zu stellen. Im Sinne der Strategie 2020 erfolgt hierbei eine intensive Beteiligung der Zielgruppe. Das Verfahren zur Einführung und Erprobung von Bodycams hat am 12.12.2016 begonnen. Die Pilotierung zur technischen Erprobung endet am 31.03.2017. Auf Grundlage der Erfahrungen und der gewonnenen Erkenntnisse wird zeitgerecht über gegebenenfalls erforderliche Optimierungen entschieden. Es ist bereits jetzt absehbar, dass die Befestigung der Gerätschaft an der Uniform verbessert werden muss. Der Pilotversuch einer Videoeigensicherung in Funkstreifenwagen hat am 01.02.2017 begonnen. Die Technik ermöglicht aus dem Fahrzeug heraus Frontaufzeichnungen von Anhalte- und Kontrollsituationen . Im Übrigen siehe Vorbemerkung. (Ausgegeben am 09.03.2017) Drucksache 17/7562 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7353 Wird die Belastung für Polizeibeamte immer größer? Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen und Christian Grascha (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport