Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/7579 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7396 - Wie geht es mit der Bahnumfahrung in oder um Oldenburg weiter? Anfrage der Abgeordneten Gabriela König, Horst Kortlang, Hillgriet Eilers und Jörg Bode (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 15.02.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 17.02.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung vom 13.03.2017, gezeichnet In Vertretung Daniela Behrens Vorbemerkung der Abgeordneten In der Nordwest-Zeitung (Ausgabe 30.01.2017) war zu lesen, dass Wirtschafts-, Verkehrs- und Hafenminister Lies den Stadtrat von Oldenburg vor einer Blockadehaltung beim schnellen Ausbau der Bahnstrecke zwischen Wilhelmshaven und Oldenburg warnt. Weiter heißt es im Artikel „Minister Lies hält Bahnumfahrung für ausgeschlossen“, dass eine Blockade nicht zu der planungstechnisch ausgeschlossenen Bahnumfahrung führen werde und dass eine solche Politik „nur unnötigen Schaden für die Region und die Wirtschaft nach sich ziehen“ werde. Vorbemerkung der Landesregierung Der Ausbau der Bahnstrecke Oldenburg–Wilhelmshaven ist als laufendes und festdisponiertes Projekt im neuen Bundesverkehrswegeplan BVWP 2030 enthalten. Die Maßnahmen umfassen neben der Elektrifizierung auch den Lärmschutz auf dem Niveau der gesetzlichen Lärmvorsorge. Damit verbunden ist auch die Verbesserung der Situation an belasteten Bahnübergängen. Außerdem wird das vorhandene Gleis ertüchtigt. Diese Maßnahmen werden aufgrund der Lärmvorsorge und des Wegfalls lokaler Abgasemissionen zu deutlichen Verbesserungen in Oldenburg führen. Dennoch wird sich in Oldenburg mit der Idee einer Umfahrung als Alternative zum Ausbau auseinandergesetzt. Für eine solche Umfahrung sieht allerdings der Bund zum einen weder den Bedarf noch eine Finanzierungsmöglichkeit. Aus gegenwärtiger Sicht der Landesregierung bietet deshalb nur das vorhandene BVWP-Projekt die Möglichkeit, eine bessere Gestaltung des Verkehrs in Oldenburg zu erreichen. Für die Stadt Oldenburg bietet sich hierbei die Chance, die Maßnahme konstruktiv zu begleiten und die von der Deutschen Bahn angebotene Kooperation und Kommunikation zu nutzen. 1. Wie ist der Sachstand zum beabsichtigten Ausbau der Bahnstrecke Wilhelmshaven–Oldenburg ? Der Ausbau der Strecke Oldenburg–Wilhelmshaven ist weit fortgeschritten. Die durchgehende Zweigleisigkeit ist bereits erstellt. Ebenso ist zwischen Rastede und Varel die Elektrifizierung vorbereitet und die Lärmvorsorge gebaut. Auch das Gleis zwischen Sande und Schortens/Weißer Floh ist realisiert. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7579 2 Aufgrund der weit fortgeschrittenen Planungen kann im Frühjahr dieses Jahres mit der Elektrifizierung zwischen Varel und Sande begonnen werden. Hierbei wird auch das alte Gleis ertüchtigt. Ebenso beginnt im Frühjahr der Ausbau des Bahnhofs Sande. Für die Elektrifizierung und Lärmvorsorge im Bereich des Stadtgebietes Oldenburg liegen derzeit im Rahmen des Anhörungsverfahrens erneut die Planfeststellungsunterlagen in der Stadtverwaltung aus. Hier bietet sich die Möglichkeit, den Bahnübergang „Alexanderstraße“ höhenungleich umzubauen. Den Abschluss des Planfeststellungsverfahrens erwartet die Deutsche Bahn AG für Ende 2018. Die Elektrifizierung der Strecke wird nicht nur bis zum JadeWeserPort, sondern auch bis zum Hauptbahnhof Wilhelmshaven durchgeführt. Damit kann künftig ebenso der Personenverkehr Oldenburg–Wilhelmshaven elektrisch gefahren werden. Zusätzlich beginnen weitere Vorhaben wie u. a. die Gleisverlegung Sande oder die Reaktivierung des Bahnhaltepunktes Jaderberg. 2. Welche Planungsziele werden verfolgt, und welche Vor- und Nachteile ergeben sich hierdurch lokal, regional und überregional? Die Planungsziele sind vom Bund im Hinblick auf die prognostizierten Verkehre definiert worden: durchgehende Zweigleisigkeit, Elektrifizierung und Erhöhung der Geschwindigkeit. Vorteilhaft für die Anwohner ist die Einbeziehung der Lärmvorsorge. Hierdurch sind künftig Grenzwerte einzuhalten , die bei nicht ausgebauten Bestandstrecken nicht gelten. Auch wenn die Maßnahmen für eine bessere Anbindung Wilhelmshavens an das Hinterland geplant sind, profitiert auch der weitere lokale und regionale Schienenverkehr. Das gilt für den Güterverkehr wie auch für den Personenverkehr. Mit der Elektrifizierung des Hauptbahnhofs Wilhelmshaven werden zudem die Voraussetzungen für eine spätere mögliche Ausweitung des Fernverkehrsangebotes in der Region geschaffen. 3. Sieht Minister Lies Anzeichen für eine Blockadehaltung? Minister Lies sieht inzwischen eine deutlich konstruktive Haltung seitens der Kommune zum Wohle der Streckenanlieger. 4. Warum ist aus Sicht der Landesregierung die beabsichtigte und verfolgte Planung für Niedersachsen unerlässlich? Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 5. Halten sich die zusätzlich zu erwartenden Belastungen für die Streckenanlieger und Anwohner von Oldenburg in den gesetzlich geregelten Grenzwerten? Ja, dies gehört zum Kernbereich der gesetzlichen Planfeststellung. 6. Ist ein effektiver Lärm- und Erschütterungsschutz gewährleistet? Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 7. Aus welchen Gründen hält Minister Lies eine Bahnumfahrung für ausgeschlossen? Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7579 3 8. Warum macht ein Dialogforum ähnlich dem „Dialogforum Schiene Nord“ als innovativer Diskussions- und Beteiligungsprozess Sinn bzw. warum nicht? Ein Dialogforum macht generell Sinn, wenn bei anstehenden Entscheidungen auch Stimmen der betroffenen Regionen im Vorfeld der förmlichen Verfahren in den Lösungsprozess einbezogen werden können. Da das laufende BVWP-Projekt Oldenburg–Wilhelmshaven als Ausbaumaßnahme der zu erhaltenden Bestandsstrecke definiert ist, gibt es keinen Anlass, über Alternativen zu diskutieren . Zudem ist der Planungsprozess bereits weit voran geschritten. 9. Wann ist belastbar mit dem Ende des Ausbaus der Bahnstrecke Wilhelmshaven–Oldenburg einschließlich der Elektrifizierung zu rechnen? Der aktuelle Zeitplan der Deutschen Bahn AG sieht eine Fertigstellung des Gesamtausbaus mit der Inbetriebnahme Ende 2022 vor. (Ausgegeben am 15.03.2017) Drucksache 17/7579 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7396 Wie geht es mit der Bahnumfahrung in oder um Oldenburg weiter? Anfrage der Abgeordneten Gabriela König, Horst Kortlang, Hillgriet Eilers und Jörg Bode (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr