Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/7609 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7389 - Wie viel SPD steckt im VW-Konzern? Anfrage des Abgeordneten Jörg Bode (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 13.02.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 16.02.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung vom 15.03.2017, gezeichnet In Vertretung Daniela Behrens Vorbemerkung des Abgeordneten Im Artikel „VW wird zum Praxistest der SPD“ (Hessische Niedersächsische Allgemeine, 07.02.2017) wird beschrieben, wie „das Trio“ Ministerpräsident Weil (SPD), Minister Lies (SPD) und VW-Gesamtbetriebsratschef Osterloh (SPD) „seit Jahren hochdotierte Verträge wie zuletzt bei der Vorstandsfrau Christine Hohmann-Dennhart“ (SPD) genehmigt. Die beiden SPD-Politiker bilden mit dem SPD-Mitglied Osterloh eine Mehrheit im Aufsichtsrat des VW-Konzerns. Bereits in der Vergangenheit traten laut dem Wikipedia-Eintrag „VW-Korruptionsaffäre“ Landtagsund Bundestagsabgeordnete der SPD sowie Vorstandsmitglieder und ehemalige Aufsichtsratsmitglieder mit einem SPD-Parteibuch im Zusammenhang mit dem VW-Konzern vielfältig in Erscheinung . Wörtlich heißt es dort auch: „Die Verflechtungen zwischen der SPD und Volkswagen waren vielfältig und eng“ (https://de.wikipedia.org/wiki/VW-Korruptionsaff%C3%A4re). 1. Kann die Landesregierung vielfältige Verflechtungen zwischen dem Volkswagenkonzern und der SPD bestätigen? Nein. 2. Wenn ja: Welche sind dies, und wie wirken sich diese aus? Die Antwort erübrigt sich mit Verweis auf die Antwort zu Frage 1. 3. Wenn nicht: Wie kann sich die Landesregierung solche Äußerungen oder Annahmen erklären? Die Landesregierung kommentiert keine Presseberichterstattung. 4. Welche Ausführungen beim Wikipedia-Eintrag „VW-Korruptionsaffäre“ mit Bezug auf die SPD beziehungsweise SPD-Mandatsträger entsprechen nicht der Wahrheit und könnten korrigiert werden? Siehe Antwort zu Frage 3. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7609 2 5. Inwiefern könnte VW zum „Praxistest“ (https://www.hna.de/wirtschaft/wird-boni-wirdpraxistest -7372197.html) für die SPD oder die SPD-geführte Landesregierung werden? Siehe Antwort zu Frage 3. 6. Kann die Landesregierung ausschließen, dass der VW-Konzern derzeit SPD-Mandatsträgern auf Landes-, Bundes- oder Europaebene Gehälter bezahlt oder sie sonst irgendwie vergütet oder honoriert? Die Landesregierung hat keine Kenntnisse über privatrechtliche Verträge der Volkswagen AG mit SPD-Mandatsträgern. Die derzeit von der Landesregierung entsandten Mitglieder des Aufsichtsrates von Volkswagen führen, wie schon in der Vergangenheit üblich, entsprechend den Regelungen nach § 5 Abs. 3 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Landesregierung (Ministergesetz) i. d. F. vom 01.12.2011 ihre Vergütung, die sie aufgrund ihrer Aufsichtsratstätigkeit erhalten, an das Land ab. 7. Teilt die Landesregierung die Einschätzungen zur Abfindung der „Sozialdemokratin Christine Hohmann-Dennhardt“ als „horrend hoch dotiert“ bzw. „bemerkenswert wohlwollend “ (https://www.welt.de/politik/deutschland/article161726912/Versaut-der-VW- Skandal-der-SPD-den-Bundestagswahlkampf.html)? Die Landesregierung kommentiert keine Presseberichterstattung. 8. Wenn ja: Haben die Vertreter der Landesregierung im Aufsichtsrat von VW den Vertragskonditionen zugestimmt? Die Landesregierung kommentiert keine Presseberichterstattung. Im Übrigen unterliegt das Abstimmungsverhalten einzelner Aufsichtsratsmitglieder im Aufsichtsrat der Verschwiegenheitspflicht. 9. Wenn nicht: Wie würde die Landesregierung die Abfindung der „Sozialdemokratin Christine Hohmann-Dennhardt“ beschreiben? Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 10. Wie ist die Vergütung der „Sozialdemokratin Christine Hohmann-Dennhardt“ nach 13-monatiger Tätigkeit als Vorstandsmitglied für Integrität im VW-Konzern erklärbar? Personalangelegenheiten unterliegen der aktienrechtlichen Schweigepflicht und dürfen daher nicht ausgeführt werden. 11. Fällt die Vergütung der „Sozialdemokratin Christine Hohmann-Dennhardt“ unter das Leitbild „Gute Arbeit“? Das Leitbild „Gute Arbeit“ umschreibt die Arbeitsbedingungen aus Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmersicht und beinhaltet u. a. eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit tariflich abgesicherter Bezahlung, die Gleichbehandlung am Arbeitsplatz, die Begrenzung von Leiharbeit und befristeten Arbeitsverhältnissen, die Verhinderung des Missbrauchs von Werksverträgen und nicht zuletzt die Einhaltung des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes. Das Leitbild „Gute Arbeit“ setzt lernförderliche und alternsgerechte Arbeitsgestaltung voraus und schließt einen präventiv - und beteiligungsorientierten Arbeits- und Gesundheitsschutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein. Das Leitbild „Gute Arbeit“ richtet sich nicht auf Mitglieder des Vorstandes eines Unternehmens . Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7609 3 12. Bewegt sich die Vergütung der „Sozialdemokratin Christine Hohmann-Dennhardt“ - insbesondere die Regelung zum Abfindungs-Cap - noch innerhalb der Vorschläge des Deutschen Corporate Governance Kodex (bitte mit Begründung)? Ja. Die Rahmenbedingungen der Vertragsgestaltung sind insoweit auf das bisherige Vergütungssystems zurückzuführen, welches in der letzten Legislaturperiode durch den damaligen Aufsichtsrat beschlossen wurde. Das Vergütungssystem entsprach den Regelungen des bisher geltenden Corporate Governance Kodex. Im Übrigen unterliegen Einzelheiten der Vertragsgestaltung der Schweigepflicht und dürfen daher nicht ausgeführt werden. 13. Wie beurteilt die Landesregierung die Einschätzung/Meinung des SPD-Kanzlerkandidaten Schulz, dass es nicht gerecht sei, wenn Konzernmanager trotz immenser Fehlleistungen Millionenboni beziehen (https://www.welt.de/politik/deutschland/article16172 6912/Versaut-der-VW-Skandal-der-SPD-den-Bundestagswahlkampf.html)? Die Landesregierung kommentiert nicht einzelne politische Aussagen von Vertretern politischer Parteien. 14. Haben die Vertreter der Landesregierung im Aufsichtsrat von VW den Bonuszahlungen an die Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2015 zugestimmt? Wie bekannt, unterliegt das Abstimmungsverhalten einzelner Aufsichtsratsmitglieder im Aufsichtsrat der Verschwiegenheitspflicht. 15. Beabsichtigen die Vertreter der Landesregierung, im Aufsichtsrat von VW Bonuszahlungen an die Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2016 zuzustimmen? Auf die Antwort zu Frage 14 wird Bezug genommen. Soweit entsprechende Entscheidungen anstehen , werden der Ministerpräsident und Herr Lies ihre jeweiligen Abstimmungen entsprechend der rechtlichen Rahmenbedingungen wahrnehmen. 16. Weshalb war Martin Schulz (SPD) auf der VW-Betriebsversammlung im Februar 2013 in Wolfsburg? Der Besuch erfolgte auf Einladung des Betriebsrats. (Ausgegeben am 16.03.2017) Drucksache 17/7609 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7389 Wie viel SPD steckt im VW-Konzern? Anfrage des Abgeordneten Jörg Bode (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr