Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/7610 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7388 - Was macht der Fischaufstieg am Allerwehr in Celle? Anfrage der Abgeordneten Jörg Bode und Dr. Gero Hocker (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 13.02.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 16.02.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz namens der Landesregierung vom 13.03.2017, gezeichnet Christian Meyer Vorbemerkung der Abgeordneten In der Drucksache 17/1701 wurde die Fischwanderhilfe an der Ratsmühle in Celle bereits thematisiert . Einige seinerzeitige Antworten durch die Landesregierung legen eine Nachfrage mit Bezug auf die Antworten in der Drucksache 17/1701 zum jetzigen Zeitpunkt nahe. 1. Zur Antwort auf Frage Nr. 6: Ist das ausstehende Untersuchungskonzept in der Zwischenzeit beauftragt oder erstellt worden? Die ausstehende Funktionskontrolle ist inzwischen fachlich-inhaltlich konkretisiert worden. Es ist vorgesehen, die Durchführung der Untersuchungen in Kürze zu beauftragen. 2. Zur Antwort auf Frage Nr. 6: Ist die angekündigte Prüfung über die Einbindung Dritter erfolgt? Eine Prüfung bezüglich der Einbindung Dritter ist erfolgt. Es ist geplant, den ortsansässigen Fischereiverein einzubinden. 3. Zur Antwort auf Frage Nr. 7: Sind die genannten und erforderlichen Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Funktionskontrolle inzwischen abschließend festgelegt? Die Rahmenbedingungen, wie Untersuchungskonzept, Material und Methode sowie Durchführende , sind inzwischen abgestimmt. 4. Zur Antwort auf Frage Nr. 7: Falls nicht, was sind die Gründe für die Verzögerung? Entfällt. 5. Zur Antwort auf Frage Nr. 8: Sind die Untersuchungsintensität und -dauer inzwischen hinreichend konkretisiert? Die Untersuchungsintensität und -dauer sind inzwischen soweit konkretisiert, dass eine Beauftragung der Funktionskontrolle erfolgen kann. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7610 2 6. Zur Antwort auf Frage Nr. 8: Können die Kosten inzwischen konkret beziffert werden? Für die Teilleistungen liegen zwischenzeitlich Angebote vor, sodass die Kosten beziffert werden können. 7. Zur Antwort auf Frage Nr. 9: Ist die Kostenträgerschaft inzwischen abschließend festgelegt bzw. entschieden worden, und, wenn ja, wie lautet das Ergebnis? Als Träger des EMFF-Vorhabens „Funktionskontrolle Celle“ hat das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz das Dezernat Binnenfischerei des LAVES eingesetzt. 8. Zur Antwort auf Frage Nr. 9: Gibt es eine Unterstützung durch das Land mit Fördermitteln , und, wenn ja, wie sieht diese aus? Die Untersuchungen werden zu 100 % mit Mitteln aus dem EMFF (Anteil 75 %) und durch nationale Kofinanzierung des Landes (Anteil 25 %) finanziert. 9. Zur Antwort auf Frage Nr. 9: Falls es keine Unterstützung mit Fördermitteln durch das Land geben sollte: Was ist die Ursache bzw. Erklärung hierfür? Entfällt. 10. Zur Antwort auf Frage Nr. 9: Was hat die Prüfung der EU-Förderfonds bezüglich der finanziellen Unterstützung der Kontrolle ergeben? Das Untersuchungskonzept kann als ein EU-Vorhaben des EMFF dargestellt werden. 11. Zur Antwort auf Frage Nr. 9: Ist die Aufstellung der operationellen Programme auf nationaler Ebene abgeschlossen? Ja, das operationelle Programm des EMFF wurde durch die Europäische Kommission am 18.08.2015 genehmigt. Die erforderliche nationale Förderungsrichtlinie datiert vom 22.06.2016. 12. Zur Antwort auf Frage Nr. 9: Ist es bzw. wäre es derzeit möglich, diesbezügliche Förderentscheidungen bereits zu treffen (bitte mit Begründung)? Ja. Wie in den Antworten zu den Fragen 8 und 10 dargestellt, ist es beabsichtigt, die Funktionskontrolle mit Mitteln aus dem EMFF und mit Landesmitteln zu finanzieren. 13. Zur Antwort auf Frage Nr. 10: Hat die Antwort der Landesregierung „der Maßnahmenträger ist gewillt, die Funktionskontrolle umzusetzen“ weiterhin Bestand? Der Maßnahmenträger für den seinerzeitigen Bau der Durchgängigkeit wird nicht als Vorhabenträger für die Durchführung der Funktionskontrolle tätig werden. 14. Zur Antwort auf Frage Nr. 11: Hat es in der Zwischenzeit Hinweise auf Funktionsdefizite gegeben, und, wenn ja, wie fallen diese Hinweise aus? Die Feststellung gegebenenfalls nachweislicher Funktionsdefizite wird Inhalt der Funktionskontrolle sein. Bisher liegen erste Hinweise auf möglicherweise geringe Wassertiefen im Einstiegsbereich der Fischaufstiegsanlage bei geringen Abflüssen der Aller und auf Einstau der unteren Becken bei hohen Abflüssen vor. Diese sollen in der Funktionskontrolle Berücksichtigung finden. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7610 3 Inwieweit ein Fehlen des ursprünglich geplanten untersten Beckens, das in der Bauphase wegen unvorhergesehener und unveränderlicher Umstände nicht errichtet werden konnte, sich gegebenenfalls nachteilig auswirkt, wird auch in der Funktionskontrolle berücksichtigt. Die Funktionskontrolle soll auch dazu dienen, gegebenenfalls erforderliche und sinnvolle Optimierungsmaßnahmen zu erkennen. 15. Zur Antwort auf Frage Nr. 15: Haben sich die erforderlichen „typischen Verhältnisse“ für eine Überprüfung der Funktionsfähigkeit in der zwischen Zeit eingestellt (bitte mit Begründung)? Die Fischaufstiegsanlage ist nunmehr über vier Jahre im Betrieb. Da in diesem Zeitraum vielfach wechselnde Abflussbedingungen aufgetreten sind, ist davon auszugehen, dass sich die Sohlsubstratverhältnisse stabilisiert haben und die Anlage insgesamt Bedingungen aufweist, die eine Passage von aquatischen Wirbellosen und von Fischen ermöglicht. 16. Zur Antwort auf Frage Nr. 16: Ist die erwähnte Untersuchung in der Zwischenzeit abgeschlossen , und kann die Landesregierung Erkenntnisse mitteilen? Die genannte Untersuchung ist abgeschlossen. Es wurde ein Modul entwickelt, das es ermöglicht, aus den laufend aktualisierten Daten der sogenannten Querbauwerksdatenbank die Wirksamkeit der Fischaufstiegs-/-abstiegsanlagen in Niedersachsen zu ermitteln. Die Ergebnisse dienen u. a. dem Berichtswesen bezüglich der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie. 17. Zur Antwort auf Frage Nr. 19: Ist die Erarbeitung des landesweiten Bewertungsschemas für die Durchgängigkeit von Querbauwerken abgeschlossen, und wie ist der Sachstand hierzu? Ja, das landesweite Bewertungsschema ist abgeschlossen. Bezüglich seiner fachlichen Inhalte wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen. (Ausgegeben am 17.03.2017) Drucksache 17/7610 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7388 Was macht der Fischaufstieg am Allerwehr in Celle? Anfrage der Abgeordneten Jörg Bode und Dr. Gero Hocker (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau-cherschutz