Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/7627 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7438 - Sicherheitslage am Fußballstandort Hannover Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen und Christian Grascha (FDP) an die Landesregierung , eingegangen am 17.02.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 23.02.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 21.03.2017, gezeichnet Boris Pistorius Vorbemerkung der Abgeordneten Am 5. Juni 2015 hatte die Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur mündlichen Beantwortung von Abgeordneten der Fraktion der FDP eine Übersicht über die an den Standorten Braunschweig, Hannover und Wolfsburg gespeicherten Daten von Fußballfans in den Arbeitsdateien Szenekundiger Beamter gegeben (Stand: 27. Mai 2015). Am 5. Dezember 2016 hatte die Landesregierung auf eine kleine Anfrage von Abgeordneten der Fraktion der FDP hin die Datenbestände mit Stand Oktober 2016 genannt. Demnach wurden in den letzten 17 Monaten landesweit Daten von statt 1 159 jetzt 1 248 Anhängern gespeichert. Das sind 7,7 % mehr als im Mai 2015. Am Standort Braunschweig nahm die Zahl der Personen, über die Daten gespeichert waren, von 344 auf 256 ab. Das sind minus 34,36 %. Am Standort Wolfsburg nahm die Zahl von 230 auf 185 Anhänger ab. Das sind minus 24,33 %. Am Standort Hannover hingegen nahm die Zahl von 583 auf 798 Fans zu. Das sind 36,88 % mehr als vor 17 Monaten. 1. Wie ist die Zunahme der Zahl von Personen am Standort Hannover zu erklären, wo doch die Zahl der Einträge andernorts zurückgegangen ist? Die Zunahme der Anzahl von Speicherungen in der örtlichen Arbeitsdatei in Hannover ist auf verschiedene sicherheitsbeeinträchtigende Ereignisse im Zusammenhang mit Fußballbegegnungen zurückzuführen, an denen Störer mit Bezug zum Verein Hannover 96 beteiligt waren. Die Zahl der dabei auffällig gewordenen Störer lag zwischen 39 und 234 Personen, wobei zu berücksichtigen ist, dass auch bis dahin nicht in Erscheinung getretene Personen beteiligt waren. Generell lässt sich sagen, dass Speicherungen in polizeilichen Dateien in jedem Einzelfall geprüft werden. Die Anzahl der Speicherungen ist mitunter beeinflusst von standortspezifischen Faktoren und den anlassgebenden Personen. Die Speicherungen einer Stelle stehen hinsichtlich deren Anzahl nicht in Abhängigkeit von der Anzahl der Speicherungen einer anderen Stelle, unabhängig davon , ob dort mehr oder weniger Datensätze vorhanden sind. 2. Die Landesregierung hat im November 2016 gegenüber dem Landtag erklärt, Angaben zum Arbeitgeber und Mobilfunknummern würden in Niedersachsen nicht in den SKB- Dateien gespeichert. In der Praxis wurden wiederholt Fans an ihren Arbeitsplätzen und über ihre Mobilfunknummern von der Polizei kontaktiert. Werden diese Daten (z. B. dienstliche Telefonnummern) spontan in öffentlichen Suchmaschinen recherchiert, oh- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7627 2 ne diese zu speichern, bzw. gibt es andere Dateien, in denen die Mobilfunknummern abgelegt werden? In der Antwort auf die Kleine Anfrage zur mündlichen Beantwortung vom November 2016 wurde dargestellt, dass Speicherungen von Mobilfunknummern in den SKB-Arbeitsdateien in Braunschweig und Wolfsburg nur erfolgen, wenn diese freiwillig von den betroffenen Personen, z. B. im Rahmen von Vernehmungen, genannt worden sind. Weiter heißt es, dass in der SKB-Arbeitsdatei in Hannover derzeit keine Mobilfunknummern gespeichert werden. Daten zum Arbeitgeber werden an keinem Standort gespeichert. Neben einer spontanen Suche nach Mobilfunknummern in öffentlich zugänglichen Quellen ist auch eine zweckgebundene Speicherung im Vorgangsbearbeitungssystem NIVADIS möglich. 3. Die Fanhilfe Hannover berichtet in ihrem Neujahrsgruß davon, dass Fans durch „Beamte der hannoverschen PI West (Schwerpunkt Fußball)“ dazu aufgefordert wurden, als Hinweisgeber zu fungieren? Ist diese Praxis in Niedersachsen gängig, und wird diese auch an anderen Standorten praktiziert? Eine „Anwerbung“ von Hinweisgebern im Fußballkontext ist keine gängige Praxis in Niedersachsen. 4. Die Fanhilfe Hannover berichtet in ihrem Neujahrsgruß 2017 zudem über Überwachungsmaßnahmen gegenüber Teilen der Fanszene: „Hunderte Minuten Gesprächsinhalt , Tausende Internetzugriffe und mehrere Hundert Textnachrichten wurden dabei in Echtzeit und live, teilweise nach 20 Uhr außerhalb von Spieltagen, durch Beamte überwacht und ausgewertet. Das Ergebnis von lediglich einem eingeleiteten Ermittlungsverfahren (nicht gegen die überwachte Person) ließ dabei erneut Rückschlüsse zu, auf welchem Weg sich die Polizei derzeit insbesondere in Hannover befindet, um Steuergelder leichtfertig auszugeben.“ Unter welchen rechtlichen Voraussetzungen findet eine solche „Echtzeitüberwachung“ statt, und in welchen Fällen kommt ein solches Vorgehen zum Einsatz? In der Unterrichtung des Ausschusses zur parlamentarischen Kontrolle besonderer polizeilicher Datenerhebungen gemäß § 37 a des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG) sind auch polizeiliche Datenerhebungen im Zusammenhang mit Fußballspielen durch Überwachung der Telekommunikation enthalten. Entsprechende Datenerhebungen erfolgen auf der Grundlage des § 33 a Nds. SOG. Der Umfang der Datenerhebungen ist generell auf das Kommunikationsverhalten der jeweiligen Betroffenen zurückzuführen . Eine gesetzliche Norm, dass die Überwachung der Telekommunikation zu bestimmten Uhrzeiten nicht zulässig bzw. zu unterbrechen wäre, besteht nicht. Derartige Einschränkungen würden auch das Ziel der gefahrenabwehrenden Maßnahmen vereiteln. Im Übrigen dient eine gefahrenabwehrende Maßnahme, wie sich bereits aus dem Wortlaut ergibt, der Abwehr von Gefahren und nicht dazu, möglichst viele Ermittlungsverfahren einzuleiten. Die rechtlichen Voraussetzungen für eine solche Maßnahme ergeben sich aus dem § 33 a Nds. SOG. Das konsequente Vorgehen der Polizei, welches zum Ziel hat, prognostizierte Auseinandersetzungen und damit einhergehende gegenwärtige Gefahren für Leib oder Leben von Menschen von vornherein zu verhindern bzw. diesen auf der Grundlage aller zur Verfügung stehenden gesetzlichen Grundlagen entschlossen entgegenzutreten, ist aus hiesiger Sicht zu begrüßen und zu unterstützen . (Ausgegeben am 22.03.2017) Drucksache 17/7627 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7438 Sicherheitslage am Fußballstandort Hannover Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen und Christian Grascha (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport