Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/7628 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7399 - Polizeinachwuchs in Niedersachsen? Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen, Dr. Stefan Birkner und Christian Grascha (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 16.02.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 21.02.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 21.03.2017, gezeichnet In Vertretung Stephan Manke Vorbemerkung der Abgeordneten Die niedersächsische Polizei benötigt dringend Nachwuchs, um die altersbedingten Abgänge zu kompensieren und der gestiegen Anzahl von Aufgaben gerecht zu werden. Die Schülerabgangszahlen nehmen gleichzeitig wegen des demografischen Wandels stetig ab. Vorbemerkung der Landesregierung Die Sicherstellung des Personalnachersatzes in gleichbleibend hoher Qualität bei sinkenden Schulabsolventenzahlen und einem absehbar steigenden Bedarf an Nachwuchskräften sowohl in der öffentlichen Verwaltung als auch in der Wirtschaft ist für die Polizei Niedersachsen unverzichtbare Voraussetzung für eine dauerhaft erfolgreiche Aufgabenwahrnehmung. Um den steigenden Bedarf an Einstellungen im Wettbewerb mit anderen Arbeitgebern auch zukünftig realisieren zu können, stellt sich die Polizei durch zeitgemäße und zielgerichtete Werbemaßnahmen sowie moderne Auswahl- und Einstellungsstrategien zukunftsfähig auf. Sie verstärkt dabei ihren Blick auch auf besondere Zielgruppen, wie etwa Personen mit Migrationshintergrund, Realschülerinnen und Realschüler sowie Spitzensportlerinnen und Spitzensportler. Frühzeitige Auswahlkampagnen mit einem erheblich beschleunigten Gesamtprozess binden qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber. Zeitgemäße computergestützte Auswahlmodule sowie eine enge flächendeckende Bewerberbetreuung verdeutlichen die Attraktivität einer modernen Polizei. 1. Wie viele offene Stellen für Nachwuchs im gehobenen Polizeidienst hat es jeweils in den Jahren 2014, 2015 und 2016 gegeben, und wie viele Bewerber haben sich auf diese Stellen in dem jeweiligen Jahr beworben? Eine Bewerbung bei der Landespolizei Niedersachsen ist für Bewerberinnen und Bewerber mit Hochschulzulassungsvoraussetzung ebenso wie für solche mit Mittlerer Reife möglich. Bewerberinnen und Bewerber mit Hochschulzulassung begehren als sogenannte Direktbewerber in der Regel die Einstellung zum nächstmöglichen Einstellungstermin. Bewerberinnen und Bewerber mit Mittlerer Reife hingegen werden ergänzend qualifiziert. Diese Qualifikationsphase nimmt in Abhängigkeit von der individuellen Bildungsbiographie einen Zeitraum von 12 bzw. 24 Monaten in Anspruch und endet im Erfolgsfall mit der Erlangung der Fachhochschulreife. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7628 2 Aufgrund der divergierenden Bildungsvoraussetzungen der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt deren Einstellung ausgehend vom Bewerbungsjahrgang asynchron. Zugunsten der besseren Vergleichbarkeit der Bewerbungsverläufe reflektiert die Beantwortung der Fragestellung auf die Gruppe der Direktbewerberinnen und Direktbewerber. Der Vollständigkeit halber wird die Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber mit Mittlerer Reife in Klammern angeführt und ist zur Errechnung der Gesamtbewerberzahl des jeweiligen Jahres der Zahl der Direktbewerber hinzuzurechnen. Für den Einstellungstermin im Jahr 2014 bewarben sich auf insgesamt 670 Studienplätze 4 810 (1 043) Personen. Für den Einstellungstermin im Jahr 2015 bewarben sich auf insgesamt 811 Studienplätze 4 729 (1 125) Personen. Für die Einstellungstermine im Jahr 2016 bewarben sich auf insgesamt 1 114 Studienplätze 5 387 (1 268) Personen. 2. Wie viele dieser Bewerber haben in den Jahren 2014, 2015 und 2016 jeweils das Eignungsverfahren bestanden? Das Eignungs- und Auswahlverfahren der Landespolizei Niedersachsen ist in fünf Abschnitte gegliedert . Teilnahmevoraussetzung an dem nächstfolgenden Testabschnitt ist dabei die erfolgreiche Bewältigung des vorangegangenen Testmoduls. Bei der Beantwortung der Fragestellung ist somit zu berücksichtigen, dass ein Teil der Bewerberinnen und Bewerbern aus formellen bzw. medizinischen Gründen nicht zum Auswahlverfahren zugelassen wurde, an einem der Testabschnitte gescheitert ist oder die Teilnahme am Eignungstest vorzeitig abbrach. Im Jahr 2014 nahmen von den 4 810 insgesamt 2 860 Bewerberinnen und Bewerbern am Auswahlverfahren teil, von denen insgesamt 1 279 erfolgreich waren. Im Jahr 2015 nahmen von den 4 729 insgesamt 2 872 Bewerberinnen und Bewerbern am Auswahlverfahren teil, von denen insgesamt 1 377 erfolgreich waren. Im Jahr 2016 nahmen von den 5 387 insgesamt 2 922 Bewerberinnen und Bewerbern am Auswahlverfahren teil, von denen insgesamt 1 295 erfolgreich waren. 3. Wie viele Bewerbungsrücknahmen trotz Einstellungszusage gab es in den Jahren 2014, 2015 und 2016 jeweils? Wie viel Prozent davon sagten in dem jeweiligen Jahr bei anderen Polizeidienstherren (Landespolizei anderer Bundesländer/Bundespolizei/Zoll) zu? Nach erteilter Einstellungszusage nahmen im Jahr 2014 insgesamt 99 Bewerberinnen und Bewerber ihre Bewerbung zurück. Im Jahr 2015 stieg diese Zahl leicht auf 107 und im Jahr 2016 auf 152 Rücknahmen. Die Polizeiakademie Niedersachsen erfragt grundsätzlich die Gründe, welche zur Rücknahme der Bewerbung nach Einberufung führten. Die dabei erlangten Antworten bieten jedoch keine Basis für eine zuverlässige Beantwortung der Fragen nach Zusage bei anderen Polizeien bzw. dem Zoll, zumal nicht alle Befragten bereit waren, die Gründe für ihre Entscheidung zu benennen. Insgesamt ist im Kontext der Berufsorientierung der Polizeibewerberinnen und Polizeibewerber eine steigende Bereitschaft zu sprunghaften und unbeständigen Entscheidungen in allen Phasen des Auswahlprozesses feststellbar. Ferner nutzen zahlreiche Bewerberinnen und Bewerber das Mittel der Parallelbewerbung bei mehreren Polizeien zur Steigerung der Zugangschancen zum angestrebten Beruf. Im Fall mehrfacher Erfolge in den Auswahlverfahren wird zumeist der Polizei im Bereich der geografischen Herkunft der Vorzug gegeben. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7628 3 4. Wie viele Bewerber sind bei dem „Computerunterstützten Eignungstest“ im Auswahlverfahren im Rechtsschreibtest in den Jahren 2014, 2015 und 2016 jeweils ausgeschieden ? Der Polizeiberuf impliziert einen hohen Stellenwert der Kompetenzbereiche Sprache und Ausdruck. Aus dieser Tatsache leitet sich das der Anforderung des Polizeivollzuges des Landes Niedersachsen entsprechende und den Bewerberinnen und Bewerbern abverlangte Leistungsniveau ab. Die Erfassung von Fähigkeiten der Bewerberinnen und Bewerber in den Bereichen Sprachkompetenz und Rechtschreibung erfolgt primär im Rahmen des computergestützten Tests und dabei in mehreren Testabschnitten in unterschiedlicher Form. Auf diese Weise sind Bewerberinnen und Bewerber gehalten, ihre Kompetenzen aus unterschiedlicher Perspektive darzulegen. Neben einem zu fertigenden Freitext in Form eines Kurzberichts müssen Lückentexte und ein Wortdiktat bewältigt werden . Im Jahr 2014 scheiterten von den 2 860 zum Auswahlverfahren zugelassenen Bewerberinnen und Bewerbern insgesamt 1 293 am computergestützten Auswahltest. Bei 846 Testteilnehmerinnen und Testteilnehmern war hierbei die Anforderung des Kompetenzbereiches Sprache und Ausdruck nicht hinreichend erfüllt worden und führte damit zum Nichtbestehen des Auswahltests. Im Jahr 2015 bewältigten 2 872 Bewerberinnen und Bewerbern den Test. Von diesen scheiterten insgesamt 1 217, wobei 992 hiervon die Mindestanforderung im Kompetenzbereich Sprache und Ausdruck nicht erfüllten. Im Jahr 2016 nahmen 2 922 Bewerberinnen und Bewerber am Auswahltest teil, von denen insgesamt 1 314 nicht erfolgreich waren. Minderleistung im Bereich von Sprache und Ausdruck war dabei in 1 078 Fällen ursächlich für das Ausscheiden aus dem Auswahlverfahren. 5. Wie viele Studenten der Polizeiakademie haben ihr Studium vor Abschluss in den Jahren 2014, 2015 und 2016 jeweils abgebrochen? Nachfolgende Angaben hinsichtlich der Entlassungen auf eigenen Antrag beziehen sich auf die jeweiligen Studienjahrgänge, welche jeweils zum 30.09. der Jahre 2014 bis 2016 ihr Studium an der Polizeiakademie Niedersachsen beendeten: BA 05/2011, Studienende 30.09.2014: 15 Studierende, BA 06/2012, Studienende 30.09.2015: 29 Studierende, BA 07/2013, Studienende 30.09.2016: 21 Studierende. 6. Wie viele Studenten der Polizeiakademie konnten ihr Studium in den Jahren 2014, 2015 und 2016 aufgrund ihrer Studienleistungen jeweils nicht beenden? Nachfolgende Angaben hinsichtlich der Entlassungen aufgrund des Nichtbestehens von Prüfungen beziehen sich auf die jeweiligen Studienjahrgänge, welche jeweils zum 30.09. der Jahre 2014 bis 2016 ihr Studium an der Polizeiakademie Niedersachsen beendeten: BA 05/2011, Studienende 30.09.2014: 36 Studierende, BA 06/2012, Studienende 30.09.2015: 52 Studierende, BA 07/2013, Studienende 30.09.2016: 32 Studierende. 7. Werden bei der Anzahl von Studienplätzen in der Polizeiakademie Abbrecher- sowie Durchfallquoten berücksichtigt? Bei der jährlichen Berechnung des Bedarfs an Neueinstellungen von Kommissar-Anwärterinnen und -Anwärtern wird in einer längerfristigen Prognose die zu erwartende Entwicklung des Personalkörpers insgesamt abgeschätzt. Dabei werden neben den regulären Ruheständen auch die Entwicklung der weiteren Abgänge, z. B. aufgrund von Entlassung, Krankheit, Versterben, sowie die Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7628 4 familienbedingten Abwesenheiten und die Teilzeitbeschäftigung berücksichtigt. Einbezogen in diese Prognosesystematik sind natürlich auch die Erfahrungswerte bezogen auf Studienabbrecher bzw. -durchfaller im Rahmen des Bachelorstudiums an der Polizeiakademie Niedersachsen und deren entsprechende Berücksichtigung im Rahmen der Einstellungsplanung eines Studienjahrganges . Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die eingestellten Bewerberinnen und Bewerber jeweils erst drei Jahre später, nach erfolgreichem Studium an der Polizeiakademie Niedersachsen, als Nachersatz zur Verfügung stehen. So beruht beispielsweise die Einstellungszahl für den Studienbeginn 2017 auf der Berechnung des Personalbedarfes für das Jahr 2020, welcher bereits zu Beginn des Einstellungsverfahrens im Jahr 2016 zu prognostizieren war. (Ausgegeben am 22.03.2017) Drucksache 17/7628 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7399 Polizeinachwuchs in Niedersachsen? Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen, Dr. Stefan Birkner und Christian Grascha (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport