Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/7635 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7400 - Nehmen die Kommunen die elektronische Gesundheitskarte für Flüchtlinge an? Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen und Jörg Bode (FDP) an die Landesregierung , eingegangen am 16.02.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 21.02.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung namens der Landesregierung vom 22.03.2017, gezeichnet Cornelia Rundt Vorbemerkung der Abgeordneten Am 14. März 2016 hat die Landesregierung mit den Landesverbänden der gesetzlichen Krankenversicherung eine Rahmenvereinbarung nach § 264 Abs. 1 SGB V zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) für Asylsuchende geschlossen. Seit dem 1. April 2016 können die Landkreise und kreisfreien Städte dieser Vereinbarung beitreten. Vorbemerkung der Landesregierung Um niedersachsenweit eine einheitliche und sachgerechte Handhabung zu gewährleisten, wurde die Landesrahmenvereinbarung nach § 264 Abs. 1 SGB V zum 01.04.2016 für Landkreise und kreisfreie Städte in Niedersachsen abgeschlossen und damit eine eGK für Asylsuchende für die ersten 15 Monate des Aufenthaltes im Bundesgebiet eingeführt. In Niedersachsen wurde nach dem Abschluss der Landesrahmenvereinbarung bei den Kommunen für die Einführung der eGK geworben . Durch die eGK wird für die Asylbewerberinnen und Asylbewerber ein diskriminierungsfreier Zugang zum Gesundheitswesen geschaffen, da nicht mehr für jede einzelne Behandlung ein Behandlungsschein bei der Kommune beantragt werden muss. Für die Kommunen bringt die eGK Erleichterungen im Verwaltungsablauf, da das Ausstellen von Behandlungsscheinen entfällt. 1. Welche Landkreise und kreisfreien Städte sind der Rahmenvereinbarung bisher beigetreten ? Bisher ist die Stadt Delmenhorst der Rahmenvereinbarung nach § 264 Abs. 1 SGB V beigetreten. Die eGK für Asylsuchende wurde dort zum 1. Januar 2017 eingeführt. 2. Welche Rückmeldungen erhält die Landesregierung von Landkreisen und kreisfreien Städten , die der Vereinbarung beigetreten sind? Die Stadt Delmenhorst ist erst zum 1. Januar 2017 beigetreten und hat sich noch nicht zu ihren Erfahrungen mit der eGK geäußert. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7635 2 3. Wie bewertet die Landesregierung den Erfolg der eGK vor dem Hintergrund der bisherigen Teilnahmequote von Kommunen? Die Rahmenvereinbarung ist ein Angebot für die Kommunen. Die Landesregierung ist für die Teilnahme möglichst vieler Kommunen. So wurde die Rahmenvereinbarung unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände erstellt, anschließend erfolgte die Bewerbung der eGK auf kommunaler Ebene. Dabei wurde immer wieder auf die vielfältigen Vorteile der eGK hingewiesen. Diese sind neben dem humanitären Aspekt des erleichterten, unbürokratischen Zugangs zu Gesundheitsleistungen auch wirtschaftlicher Art: So werden die Kommunen von der aufwändigen Prüfung von Krankenhaus- und Arzneimittelrechnungen entlastet. Sie partizipieren an den Rabattverträgen der Krankenkassen bei Arzneimitteln. Weiterhin übernehmen die Kassen die Wirtschaftlichkeitsprüfung bei der Hilfsmittelbeschaffung. Schließlich werden die Kommunen auch von Personal- und Sachkosten entlastet. (Ausgegeben am 24.03.2017) Drucksache 17/7635 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7400 Nehmen die Kommunen die elektronische Gesundheitskarte für Flüchtlinge an? Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen und Jörg Bode (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung