Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/7637 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7408 - Werden Salafisten in Niedersachsen von Saudi-Arabien, Kuwait und Katar gesponsert? Anfrage der Abgeordneten Dr. Stefan Birkner und Jörg Bode (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 17.02.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 22.02.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 23.03.2017, gezeichnet Boris Pistorius Vorbemerkung der Abgeordneten Wie die Frankfurter Rundschau in der Printausgabe vom 14. Dezember 2016 berichtete, stellten deutsche Geheimdienste eine zunehmende Unterstützung aus Saudi-Arabien, Kuwait und Katar für Salafisten in der Bundesrepublik fest. Im selbigen Artikel wird erwähnt, dass die „RIHS“ (engl. abgekürzt für „Gesellschaft zur Wiederbelebung des islamischen Erbes“) versucht haben soll, auf einem 3 300 m2 großem Grundstück in Baden-Württemberg ein salafistisches Zentrum zu errichten. Die Süddeutsche Zeitung (SZ) berichtet, ebenfalls in ihrer Printausgabe, am 13. Dezember 2016, die „Schaykh Eid Charity Foundation“ aus Katar, die „Muslim World League“ aus Saudi-Arabien und die RIHS aus Kuwait würden zahlreichen deutschen Salafisten Moscheen und Schulungseinrichtungen finanzieren. Die „RIHS“ ist in den USA wegen angeblicher Unterstützung terroristischer Vereinigungen seit 2008 verboten. Auf europäischer Ebene, so die SZ, soll eine Liste bekannter islamistischer Funktionäre und Prediger erstellt werden, um ihnen die Einreise in den Schengen-Raum zu verweigern. 1. Sind der Landesregierung Fälle bekannt, in denen Salafisten aus Niedersachsen finanzielle Unterstützung aus Saudi-Arabien, Kuwait und Katar erhalten haben? Den niedersächsischen Sicherheitsbehörden sind Fälle bekannt, in denen Salafisten bzw. salafistische Beobachtungsobjekte finanzielle Unterstützung von einem der drei genannten Länder bekommen haben bzw. haben könnten. Weitere Informationen können in einem vertraulichen Sitzungsteil einer Sitzung des Ausschusses für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes mitgeteilt werden. 2. Hat die Landesregierung Kenntnis davon, dass in Niedersachsen versucht wurde, ähnlich wie in Baden-Württemberg salafistische Zentren zu errichten? Der Landesregierung ist nicht bekannt, dass der Versuch unternommen wurde, salafistische Zentren wie in Baden-Württemberg zu errichten. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7637 2 3. Hat die Landesregierung Kenntnis davon, dass in Niedersachsen salafistische Organisationen versucht haben, Grundstücke zu erwerben? Den niedersächsischen Sicherheitsbehörden ist bekannt, dass in Niedersachsen Objekte durch Moscheen und Vereine erworben wurden bzw. dieses versucht wurde, die auch dem salafistischen Spektrum zugeordnet werden können. Weitere Informationen können in einem vertraulichen Sitzungsteil einer Sitzung des Ausschusses für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes mitgeteilt werden. 4. Ist der Landesregierung bekannt, dass die „RIHS“, „Schaykh Eid Charity Foundation“ oder die „Muslim World League“ in Niedersachsen aktiv sind? Dem niedersächsischen Verfassungsschutz ist bekannt, dass ein Mitglied der „RIHS“ im Deutschsprachigen Islamkreis (DIK) Hannover aufgetreten ist sowie ein Vertreter des „International Commission of Scientific Signs in Qur‘an & Sunna“ (EAJAZ), die wiederum eine Unterorganisation der „Muslim World Leaque“ ist, zu Gast bei der Deutschsprachigen Muslimischen Gemeinschaft (DMG) in Braunschweig war. Über weitere Aktivitäten des „RIHS“, der „Schaykh EID Charity Foundation“ oder der „Muslim World Leaque“ in Niedersachsen kann im vertraulichen Sitzungsteil einer Sitzung des Ausschusses für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes berichtet werden. 4. Hat die Landesregierung Kenntnis von Fällen, in denen Privatschulen oder private Einrichtungen in Niedersachsen Kindern salafistisches Gedankengut vermittelt haben oder dieses versucht haben? Für den Bereich der Schulen in freier Trägerschaft und der Kindertageseinrichtungen liegen dem Kultusministerium keine Erkenntnisse vor. Dem niedersächsischen Verfassungsschutz liegen Erkenntnisse vor, dass ein Großteil der salafistischen Beobachtungsobjekte in Niedersachsen Koran- und Islamunterricht für Kinder anbietet. Die Unterrichtsangebote können dabei als Plattform dienen, Kindern salafistisches Gedankengut zu vermitteln. Aus diesem Anlass ist im niedersächsischen Verfassungsschutz ein Auswerteprojekt über Koranund Islamunterricht für Kinder und Jugendliche in salafistischen Moscheen in Niedersachsen durchgeführt worden. Die hieraus gewonnenen Erkenntnisse fließen einerseits in die Präventionsarbeit der niedersächsischen Sicherheitsbehörden mit ein und dienen andererseits als Grundlage für die Bewertung von salafistischen Personen und Objekten. 5. Wie bewertet die Landesregierung den Umstand, dass die „RIHS“ in Deutschland tätig ist und gleichzeitig in den USA wegen angeblicher Unterstützung terroristischer Vereinigungen verboten ist? Die „Revival of Islamic Heritage Society“ (RIHS) mit Sitz in Kuwait ist eine Organisation, die dem salafistischen Spektrum zuzuordnen ist. Ihre Aufgabe ist eigenen Angaben zufolge eine intensive Dawa-Arbeit sowie der Aufbau von Moscheen, Gesundheitsorganisationen, Bildungsorganisationen und Wohltätigkeitsprojekten in allen Regionen der Erde. Mit den Mitteln der Missionierung und Bildung sollen weltweit Staat und Gesellschaft im Sinne ihrer extremistischen salafistischen Islaminterpretation verändert werden. Die Sanktionsmöglichkeiten gegenüber extremistischen Vereinigungen unterscheiden sich im deutschen und US-amerikanischen Recht in ihren Voraussetzungen und ihren Wirkungen. Eine Übertragbarkeit ist damit nicht ohne weiteres möglich. Ein Vereinsverbot in Deutschland richtet sich nach den Voraussetzungen des § 3 VereinsG, wonach sich insbesondere die Zuständigkeit der Verbotsbehörde danach richtet, ob sich Organisation und Tätigkeit des Vereins auf das Gebiet eines Landes beschränken oder sich darüber hinaus erstrecken. Da eine Beschränkung der Aktivität des „RIHS“ auf das Gebiet des Landes Niedersachsen nicht vorliegt, wäre die Zuständigkeit des Bundes gegeben, dem damit auch die Bewertung der Vereinigung obliegt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7637 3 6. Erachtet die Landesregierung die Erstellung einer Liste von bekannten islamistischen Funktionären und Predigern auf europäischer Ebene, um diesen die Einreise in den Schengen-Raum zu verwehren, für sinnvoll? Die Landesregierung hält es für sinnvoll, eine Liste von relevanten/international tätigen islamistischen Funktionären und Predigern aus den Golfstaaten auf Bundesebene, in die auch die niedersächsischen Erkenntnisse einfließen können, zu erstellen, um hierdurch einen Überblick über entsprechende Aktivitäten in Deutschland zu erhalten. Je nach Erkenntnislage sind dann für die Personen Folgemaßnahmen, wie z. B. die Verweigerung der Einreise in den Schengen-Raum, abzustimmen . Die Erstellung einer Liste auf europäischer Ebene anzuregen, obliegt den Bundesbehörden. 7. Erachtet die Landesregierung die Erstellung einer solchen Liste für die niedersächsischen Sicherheitsbehörden für sinnvoll? Siehe Antwort zu Frage 6. 8. Gibt es Bemühungen seitens der Landesregierung, eine Liste mit islamistischen Funktionären und Predigern zu erstellen, die verfassungsfeindliches Gedankengut in Niedersachsen verbreiten? Siehe Antwort zu Frage 6. (Ausgegeben am 24.03.2017) Drucksache 17/7637 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7408 Werden Salafisten in Niedersachsen von Saudi-Arabien, Kuwait und Katar gesponsert? Anfrage der Abgeordneten Dr. Stefan Birkner und Jörg Bode (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport