Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/7639 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7456 - - Teilantwort - Erfassung von Daten Minderjähriger durch den Verfassungsschutz Anfrage der Abgeordneten Dr. Stefan Birkner und Jörg Bode (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 21.02.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 27.02.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 21.03.2017, gezeichnet Boris Pistorius Vorbemerkung der Abgeordneten Die Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung der Abgeordneten Dr. Stefan Birkner und Jörg Bode (FDP) in der Drucksache 17/7265 wurde von der Landesregierung am 20. Februar 2017 beantwortet . Zu den Fragen 3 und 4 verwies die Landesregierung darauf, dass eine genaue Beantwortung mehr Zeit erfordern würde. Deswegen wird um die Beantwortung nachfolgender Fragen ungeachtet des erforderlichen Zeitbedarfes gebeten. Sollte dabei weiterhin eine Beantwortung im Rahmen des üblichen Zeitraumes nicht möglich sein, wird um eine Mitteilung gebeten, weshalb das nicht möglich ist und bis wann mit einer Antwort auf diese Fragen gerechnet werden kann. Vorbemerkung der Landesregierung Die unverzügliche Beantwortung von Anfragen aus dem Landtag hat für die Landesregierung schon von Verfassung wegen uneingeschränkte Priorität. Vor diesem Hintergrund wurden die für die Beantwortung der vorliegenden Kleinen Anfragen in den Drucksachen 17/7265 und 17/7456 erforderlichen Schritte unmittelbar nach Vorlage der Anfragen durch den niedersächsischen Verfassungsschutz vorgenommen. Im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfrage in der Drucksache 17/7265 ist allerdings bereits mittgeteilt worden, dass das Nachrichtendienstliche Informationssystem (NADIS) sowie die hierauf basierende Amtsdatei des niedersächsischen Verfassungsschutzes keine Funktion umfasst, welche die automatisierte Auflistung der Personen (retrograd) gestattet , die bereits als Minderjährige gespeichert wurden. Entscheidend ist in diesem Zusammenhang, dass die bloße Abfrage, welche Personen heute oder zu einem bestimmten Stichtag minderjährig waren, nicht ausreicht. Notwendig ist vielmehr die konkrete Prüfung, ob die Erstspeicherung zu einem Zeitpunkt erfolgte, als die Person noch minderjährig war, oder ob die gespeicherten Erkenntnisse aus dieser Zeit stammten. Dies kann im Rahmen der vorhandenen Systeme nur durch eine händische Betrachtung jeder einzelnen Personenspeicherung ermittelt werden. Diese Erhebung ist im Kern mit einer sehr zeitintensiven Erhebung einer Vielzahl von individuellen Daten verbunden, die nach gegenwärtigem Kenntnisstand mehr als 800 Aktenzeichen umfasst. Eine Erhebung und Zusammenfassung der nachgefragten Daten kann von daher in der üblichen Frist zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht geleistet werden. Eine Mitteilung der angefragten Daten bis voraussichtlich Mai 2017 scheint zum aktuellen Zeitpunkt - in Abhängigkeit von der letztendlichen Erhebungsdurchführung - jedoch möglich. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7639 2 1. Von wie vielen Minderjährigen im Alter zwischen 14 und 16 Jahren wurden seit 2013 Daten gespeichert (bitte nach Geschlecht, Alter und Grund der Speicherung aufschlüsseln )? Siehe Vorbemerkung. 2. Von wie vielen davon wurden nach dem 30. September 2015 die Daten gespeichert (bitte nach Geschlecht, Alter und Grund der Speicherung aufschlüsseln)? Siehe Vorbemerkung. 3. Ist eine E-Mail zur Richtigstellung der Rechtslage nach der Führungsbesprechung mit den Referatsleitern an die Bediensteten erfolgt? Themen der Führungsbesprechung werden regelmäßig von den Referatsleiterinnen und Referatsleitern in die Referate kommuniziert und dort entsprechend thematisiert. In der Führungsbesprechung bestand Einvernehmen, dass die E-Mail vom 05.10.2015 kein Speicherverbot regelte, sondern eine Aufforderung darstellte, auf der Grundlage des geltenden Gesetzes die Speicherung von Minderjährigen unter besonderer Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit sensibel zu prüfen. Einer gesonderten E-Mail an die Bediensteten bedurfte es nicht, da die Referatsleiterinnen und Referatsleiter die Bediensteten darüber in Kenntnis setzten, dass die E-Mail vom 05.10.2015 kein Speicherverbot darstelle. (Ausgegeben am 24.03.2017) Drucksache 17/7639 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7456 -- Teilantwort - Erfassung von Daten Minderjähriger durch den Verfassungsschutz Anfrage der Abgeordneten Dr. Stefan Birkner und Jörg Bode (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport