Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/7693 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7504 - Welche Rahmenbedingungen wird die Landesregierung erhalten bzw. neu schaffen, damit die niederdeutsche Sprache auch künftig erhalten und weiterentwickelt wird? Anfrage der Abgeordneten Hans-Heinrich Ehlen, Jörg Hillmer, Burkhard Jasper, Gabriela Kohlenberg, Axel Miesner, Heidemarie Mundlos, Jens Nacke, Horst Schiesgeries, Kai Seefried, Dr. Stephan Siemer, Ulf Thiele und Björn Thümler (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 27.02.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 03.03.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregierung vom 29.03.2017, gezeichnet Dr. Gabriele Heinen-Kljajić Vorbemerkung der Abgeordneten Einer Pressemitteilung des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur vom 15.12.2016 ist zu entnehmen , dass die Landesregierung die Zusammenarbeit mit dem Institut für niederdeutsche Sprache e. V. (INS) mit Sitz in Bremen nicht in der bisherigen Form fortführen wird. In der Mitteilung heißt es: „Die Länder Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen haben einvernehmlich das gemeinsame Abkommen zur institutionellen Förderung des Instituts für niederdeutsche Sprache (INS e. V.) mit Wirkung zum Jahresende 2017 gekündigt.“ Das Institut für Niederdeutsche Sprache mit Sitz in Bremen wurde 1973 als Verein gegründet mit dem Ziel, überregional und wissenschaftlich zu wirken, um die niederdeutsche Sprache zu erhalten, weiterzuentwickeln und im Kontext von Literatur und Sprache zu befördern. Um diese Ziele umzusetzen, kooperiert das INS bislang mit Bildungs- und Kultureinrichtungen, die sich in den genannten vier Ländern befinden. Zudem bildet das Institut auch die Geschäftsführung des „Bundesraat för Nedderdüütsch“. Dieser „Bundesraat“ vertritt seit seiner Gründung 2002 die sprachpolitischen Interessen der Niederdeutsch-Sprecher. Das wiederum basiert auf der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen. Der „Bundesraat“ wird nicht von den Ländern gefördert, sondern ausschließlich durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien; sein Sitz ist ebenfalls das INS in Bremen. 1979 hatten sich die vier norddeutschen Länder vertraglich verpflichtet, die Anliegen des INS zu unterstützen und finanziell zu fördern. Dazu zählte auch, das INS jährlich mit einer bestimmten Summe zu unterstützen. Diese wird an das Sitzland Bremen und von dort aus weiter an das INS überwiesen . Das INS bekommt als Gesamtzuschuss der Länder jährlich 272 000 Euro. Niedersachsen ist der größte Zahler mit rund 118 000 Euro. Wissenschaftsministerin Dr. Gabriele Heinen-Kljajic hat im Dezember 2016 angekündigt, „eine neue zukunftsweisende Koordinierungs- und Netzwerkstelle zur Pflege und Stärkung des Niederdeutschen “ mit einem neuen Konzept auf den Weg zu bringen. Es soll sich um eine „neue Einrichtung in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft“ handeln, die ihren Sitz in Bremen hat. Der Pressemitteilung vom 15.12.2016 zufolge sollten die „Gespräche mit Akteuren, Institutionen und Verbänden, die sich in Niedersachsen für das Niederdeutsche engagieren“, Anfang 2017 aufgenommen werden. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weisen wir darauf hin, dass wir ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung unserer Fragen haben, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Lan- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7693 2 desbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Vorbemerkung der Landesregierung Die Länder Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben Ende des Jahres 2015 einvernehmlich beschlossen, die gemeinsame Förderung des Instituts für niederdeutsche Sprache e. V. zum 31.12.2017 einzustellen. Die gegenseitige Kündigung des Abkommens erfolgte fristgerecht im Dezember 2016 mit Wirkung zum 31.12.2017. Dies war kein einfacher Schritt, ist doch die Stärkung des Niederdeutschen ein überaus wichtiges Anliegen in Norddeutschland. Allerdings sind die vier bisherigen Geberländer zu der Auffassung gelangt, dass aufgrund zuwendungsrechtlicher Gründe keine gangbare Alternative zu einer Neuorganisation gegeben ist. Die Länder Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben sich daher darauf verständigt, die Förderung und Pflege des Niederdeutschen unter Beachtung der regionalen Besonderheiten inhaltlich, strukturell und organisatorisch auf eine zukunftsfähige Grundlage zu stellen. Gemeinsam und im Dialog mit den maßgeblichen Akteuren, Verbänden und Institutionen, die sich für die Förderung der niederdeutschen Sprache einsetzen, werden die kommenden Monate genutzt , um Konzepte der zukünftigen Förderung und perspektivischen Entwicklung des Niederdeutschen unter den veränderten Rahmenbedingungen zu diskutieren und rechtzeitig vor Ende 2017 umzusetzen. Die Länder haben in den vergangenen Monaten bereits auf Ebene der zuständigen Ressorts umfangreiche Vorarbeit geleistet, um inhaltliche und arbeitstechnische Schwerpunkte und den neuen rechtlichen Rahmen der Koordinierungsstelle zu definieren. Dabei besteht Einigkeit, dass eine Neuaufstellung in der Förderung des Niederdeutschen erreicht werden soll, um die Entwicklungen und Veränderungen der letzten Zeit entsprechend zu berücksichtigen und sich den Herausforderungen einer sich wandelnden Gesellschaft aktiv zu stellen. Eine Kürzung der Mittel zur Pflege und Förderung des Niederdeutschen in Niedersachsen ist nicht geplant. 1. Welche Handlungsfelder sind aus Sicht der Landesregierung durch die geplante Koordinierungs - und Netzwerkstelle abzudecken, damit die Ziele des Erhalts und der Weiterentwicklung der niederdeutschen Sprache erreicht werden, so wie sie auch in der Niedersächsischen Verfassung und durch die Europäische Charta für Regional- oder Minderheitensprachen festgelegt sind (bitte die Handlungsfelder einzeln aufführen und beschreiben)? Die neue länderübergreifende Koordinierungsstelle- und Netzwerkstelle zur Pflege und Förderung des Niederdeutschen soll aus Sicht der Landesregierung in folgenden Handlungsfeldern tätig werden : – Wissenschaft: Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Praxis und von „Best Practice“- Beispielen in die Länder, Initiierung wissenschaftlicher Untersuchungen und Recherchen, – Bildung: Förderung des Niederdeutschen in Kindergärten, Schulen, Berufsschulen, Hochschulen und in der Erwachsenenbildung, – Kultur: Pflege und Förderung des Niederdeutschen insbesondere in den Bereichen Musik, Theater , Literatur, Heimatpflege und Kulturelle Bildung, – Soziales: Pflege und Förderung des Niederdeutschen z. B. im Gesundheitswesen, in der Altenund Krankenpflege und der Seelsorge, – Öffentliches Leben: Förderung und Pflege des Niederdeutschen z. B. in den Medien, in Verwaltung und Justiz oder im Tourismus, – Dokumentation: Dokumentation niederdeutscher Sprach- und Kulturerzeugnisse. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7693 3 Die neue länderübergreifende Koordinierungsstelle soll diese Handlungsfelder insbesondere durch die Wahrnehmung folgender Aufgaben bearbeiten: – Ansprech- und Koordinierungsstelle für die politischen Organe auf Länder- und Bundesebene sowie Europarat, – Verbindungsstelle zu den Beiräten und den Akteuren der niederdeutschen Szene mit besonderem Schwerpunkt der Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements in den beteiligten Ländern mit dem Ziel der besseren Vernetzung und länderübergreifenden verbesserten Effizienz, – Beratungs-, Service- und Netzwerkstelle für die niederdeutsche Szene in den beteiligten Ländern , – Transferstelle zu den Ländervertretungen im Bereich des Niederdeutschen und Initiator von zeitgemäßen Vermittlungskonzepten bzw. von Projekten im Verbund mit Akteuren aus der niederdeutschen Szene, – Öffentlichkeits- und Informationsarbeit für das Niederdeutsche in Kooperation mit den beteiligten Ländern. 2. Welche dieser Handlungsfelder deckt bislang das INS in Bezug auf Niedersachsen ab? Das Institut für niederdeutsche Sprache e. V. deckt die Handlungsfelder Wissenschaft, Bildung, Kultur, Soziales, Öffentliches Leben und Dokumentation in Bezug auf Niedersachsen in Teilen ab. Von 240 Terminen im Jahr 2014 des Instituts für niederdeutsche Sprache e. V. haben lediglich 20 Termine im Kontext mit Niedersachsen gestanden und nur neun Termine haben in Niedersachsen stattgefunden. Im Jahr 2015 standen insgesamt 25 Veranstaltungen mit einem Schwerpunkt im Bereich Kultur in einem Kontext mit Niedersachsen, lediglich zwei Veranstaltungen wurden in Niedersachsen zum Handlungsfeld Bildung durchgeführt. 3. Welche Handlungsfeder werden durch andere niedersächsische Akteure abgedeckt (z. B. Verbände, Heimatbund, Landschaften, Schulen) (bitte die Handlungsfelder den einzelnen Akteuren zuordnen)? Die Pflege und Entwicklung des Niederdeutschen im Handlungsfeld Wissenschaft erfolgt in Niedersachsen durch die Professur „Germanistische Linguistik: Linguistische Pragmatik und Soziolinguistik /Niederdeutsch“, Herr Professor Peters, an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg. Der Erhalt und die Entwicklung des Niederdeutschen im Handlungsfeld Bildung erfolgt in Niedersachsen mit personeller, finanzieller und organisatorischer Unterstützung des Landes u. a. in den Kindergärten, Schulen, Hochschulen sowie durch die Professur „Germanistische Linguistik: Linguistische Pragmatik und Soziolinguistik/Niederdeutsch“ sowie ferner durch die Landschaften und Landschaftsverbände, die regionalen Plattdeutschbeauftragten und Träger der Erwachsenenbildung . Die Pflege und Förderung des Niederdeutschen im Handlungsfeld Kultur erfolgt in Niedersachsen regional durch die Landschaften und Landschaftsverbände, überregional durch den Heimatbund sowie regional und überregional durch die unterschiedlichen Verbände, die sich in Niedersachsen für die Förderung der niederdeutschen Sprache einsetzen (z. B. Amateurtheaterverband Niedersachsen , Niederdeutscher Bühnenbund). Die Pflege und Förderung des Niederdeutschen im Handlungsfeld Soziales wird überregional durch die Professur „Germanistische Linguistik: Linguistische Pragmatik und Soziolinguistik/Niederdeutsch “ an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, regional durch Berufsbildende Schulen und die regionalen Plattdeutschbeauftragten abgedeckt. Die Pflege und Förderung des Niederdeutschen im Handlungsfeld Öffentliches Leben erfolgt regional durch die Landschaften und Landschaftsverbände, die Plattdeutschbeauftragten, überregional durch den Heimatbund sowie regional und überregional durch die unterschiedlichen Verbände, die Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7693 4 sich in Niedersachsen für die Förderung der niederdeutschen Sprache einsetzen (u. a. Amateurtheaterverband Niedersachsen, Niederdeutsche Bühnenbund). Die Dokumentation niederdeutscher Sprach- und Kulturerzeugnisse erfolgt regional insbesondere durch die Landschaften und Landschaftsverbände. 4. Was waren die wesentlichen Kritikpunkte an der Arbeit des INS? Die Kündigung des „Abkommens über die gemeinsame Finanzierung des Instituts für niederdeutsche Sprache e. V.“ vom 1. Januar 1979 war insbesondere aus zuwendungsrechtlichen Gründen erforderlich. Die Gründe für die Kündigung des Abkommens über die gemeinsame Finanzierung des Instituts für niederdeutsche Sprache e. V. wurden dem Ausschuss für Wissenschaft und Kultur durch die Landesregierung umfänglich am 30.05.2016 dargelegt; diesbezüglich wird auf das Protokoll der Sitzung verwiesen. 5. Warum hat die Landesregierung keine Reform oder Neuaufstellung des INS angestrebt ? Das Institut für niederdeutsche Sprache ist privatrechtlich als eingetragener Verein organisiert. Die Landesregierung war bzw. ist nicht Mitglied des Vereins. Zudem bestanden bzw. bestehen keine vertraglichen Beziehungen zwischen dem Land Niedersachsen und dem Institut für niederdeutsche Sprache e. V. Zuwendungsrechtlich zuständig ist nur das Sitzland Bremen. Des Weiteren hat das Präsidium des Instituts für niederdeutsche Sprache e. V. seine Geschäftsordnung dahin gehend geändert, dass eine Teilnahme der sogenannten Geberländer an den Präsidiumssitzungen nicht mehr möglich ist. Eine direkte bzw. unmittelbare Einflussnahme auf die Organisation bzw. Aufstellung des Instituts für niederdeutsche Sprache e. V. durch die Landesregierung war bzw. ist daher nicht möglich. 6. Wurden Gespräche mit dem Ziel geführt, die Aufgaben und Handlungsfelder einer oder mehreren Landschaften/Landschaftsverbänden zuzuordnen? Wenn ja, wann, mit welchem Inhalt und mit welchem Ergebnis? Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) hat am 08.09.2016 mit Vertreterinnen und Vertretern der Ostfriesischen und Oldenburgischen Landschaft, des Interfriesischen Rates, dem NHB und Herrn Professor Peters, Universität Oldenburg, ein Gespräch zur zukünftigen institutionellen Struktur der Förderung der niederdeutschen Sprache geführt. Dabei wurde auch die Möglichkeit erörtert, die überregionalen Aufgaben und Handlungsfelder zur Pflege und Förderung der niederdeutschen Sprache einer Institution in Niedersachsen zuzuordnen. Die maßgeblichen Akteure, Verbände und Institutionen, die sich in Niedersachsen für die Förderung der niederdeutschen Sprache einsetzen, haben im Zuge der Beratung der zukünftigen institutionellen Ausgestaltung der Pflege und Förderung des Niederdeutschen wiederholt artikuliert, dass diesbezüglich eine länderübergreifende Organisation erforderlich ist bzw. gewünscht wird. Die Landesregierung hat daher keine weiteren Gespräche mit dem Ziel geführt, die Aufgaben und Handlungsfelder zur Pflege und Förderung der niederdeutschen Sprache einer oder mehreren Landschaften /Landschaftsverbänden zuzuordnen. 7. Welche Gespräche hat die Landesregierung mit den Bundesländern Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein hinsichtlich des Erhalts und der Weiterentwicklung der niederdeutschen Sprache sowie hinsichtlich der Neukonzeption der erwähnten „Einrichtung in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft“ seit der Kündigung des INS-Vertrages geführt (bitte einzeln mit Datum auflisten)? Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7693 5 Vertreterinnen und Vertreter der Bundesländer Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig- Holstein haben sich nach der Kündigung des „Abkommens über die gemeinsame Finanzierung des Instituts für niederdeutsche Sprache e. V.“ am 24.01.2017 in Hamburg zu einem Gespräch über das Konzept für eine länderübergreifende Koordinierungsstelle zur Pflege und Förderung des Niederdeutschen getroffen. Weitere Abstimmungen (z. B. über den Entwurf eines Konzeptes für eine neue länderübergreifende Koordinierungs- und Netzwerkstelle zur Pflege und Förderung der niederdeutschen Sprache) erfolgten digital bzw. telefonisch. Es sind zudem zwei länderübergreifende Arbeitsgruppen gebildet worden, die sich mit rechtlichen Aspekten der künftigen Koordinierungsstelle sowie der erforderlichen Ausschreibungen beschäftigen. Die Arbeitsgruppe, die für die rechtlichen Aspekte der zukünftigen länderübergreifenden Koordinierungs- und Netzwerkstelle eingesetzt wurde, hat sich mit Vertreterinnen aus den Ländern Bremen und Niedersachsen am 02.03.2017 in Hannover getroffen. 8. Sind Gespräche mit den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen dahin gehend geführt worden, ob sich diese an der neuen Koordinierungs- und Netzwerkstelle beteiligen möchten? Wann und mit welchem Ergebnis ist dies gegebenenfalls geschehen? Gespräche mit den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen dahin gehend, ob sich diese an der neuen Koordinierungs- und Netzwerkstelle beteiligen möchten, wurden von der Landesregierung bislang noch nicht geführt. Die Länder Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein streben jedoch eine Beteiligung aller weiteren Länder, die sich ebenfalls zur Erfüllung der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen verpflichtet haben, an der neuen Koordinierungs- und Netzwerkstelle an. Anlässlich der Besprechung am 24.01.2017 (s. Antwort auf Frage 7) wurde vereinbart, dass den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern , Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt nach der grundsätzlichen Abstimmung über das Konzept der neuen länderübergreifenden Koordinierungs- und Netzwerkstelle eine Beteiligung bzw. eine Zusammenarbeit angeboten wird. 9. Welchen Fahrplan verfolgt die Landesregierung bei der Neuaufstellung der institutionellen Niederdeutsch-Förderung, und zwar sowohl in inhaltlicher als auch in zeitlicher Hinsicht? Die Ministerin für Wissenschaft und Kultur hat das mit den Ländern Bremen, Hamburg und Schleswig -Holstein abgestimmte Konzept für eine länderübergreifende Koordinierungs- und Netzwerkstelle am 29.03.2017 in Hannover den maßgeblichen Akteuren, Verbänden und Institutionen, die sich in Niedersachsen für die Pflege und Förderung der niederdeutschen Sprache in Niedersachsen einsetzen, vorgestellt und mit ihnen beraten. Folgender weiterer Fahrplan wurde mit den Ländern Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein vereinbart, wobei noch zeitliche Abweichungen möglich sind: bis Juni 2017 Erarbeitung eines Gesellschaftsvertrags, Juli 2017 Gründung einer gemeinnützigen Gesellschaft (gGmbH), Juli 2017 Ausschreibung der Leitung/Geschäftsführung, August/September 2017 Personalauswahl und Benennung der Leitung/Geschäftsführung, September 2017 Auswahl geeigneter Büroräume, Oktober 2017 Ausschreibung von Mitarbeiterstellen, November 2017 Auswahlverfahren von Mitarbeiterstellen, Dezember 2017 Benennung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Januar 2018 Aufnahme der Arbeit der Netzwerk- und Koordinierungsstelle. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7693 6 10. Wann genau beabsichtigt die Landesregierung spätestens, ein mit allen Partnern abgestimmtes Konzept für die Neueinrichtung einer Nachfolgeinstitution vorzustellen? Die Ministerin für Wissenschaft und Kultur hat alle maßgeblichen Akteure, Verbände und Institutionen , die sich in Niedersachsen für die Pflege und Förderung der niederdeutschen Sprache einsetzen , zu einem Gespräch am 29.03.2017 nach Hannover eingeladen. Im Rahmen dieses Gespräches wurde das von den Ländern erarbeitete Konzept für die neue länderübergreifende Koordinierungs - und Netzwerkstelle zur Pflege und Förderung der niederdeutschen Sprache vorgestellt und beraten. 11. Wo soll künftig eine überregionale Interessenvertretung für die zumeist ehrenamtlich arbeitenden Plattdeutschbeauftragten in den Landkreisen, Städten und Gemeinden wahrgenommen werden? Die überregionale Interessenvertretung für die zumeist ehrenamtlich arbeitenden Plattdeutschbeauftragten in den niedersächsischen Landkreisen, Städten und Gemeinden soll weiterhin durch den Bundesrat für Niederdeutsch sowie ergänzend durch die neue länderübergreifende Koordinierungsund Netzwerkstelle zur Pflege und Förderung der niederdeutschen Sprache wahrgenommen werden . 12. Wer soll künftig für das Land die Interessenvertretung für Niederdeutsch in Politik und Gesellschaft, insbesondere im Prozess zur Umsetzung der „Europäischen Charta für Regional- oder Minderheitensprachen“, wahrnehmen? Die Interessenvertretung für Niederdeutsch in Politik und Gesellschaft soll auch weiterhin - wie bisher - durch die zuständigen Ressorts der Landesregierung in den entsprechenden Gremien (z. B. in der auf Landesebene angesiedelten interministeriellen und interfraktionellen Arbeitsgemeinschaft Niederdeutsch oder im Beratenden Ausschuss für Fragen der niederdeutschen Sprachgruppe) wahrgenommen werden. Darüber hinaus soll die Interessenvertretung auch durch die neue länderübergreifende Koordinierungs- und Netzwerkstelle zur Pflege und Förderung der niederdeutschen Sprache wahrgenommen werden. 13. Welche Stelle soll künftig den Plattdeutschbeauftragten Dienstleistungsangebote machen können, so z. B. durch die Konzeption und Distribution von Informationsmaterial oder durch Onlineangebote? Die neue länderübergreifende Koordinierungs- und Netzwerkstelle für die Pflege und Förderung des Niederdeutschen soll die Aufgabe einer Verbindungsstelle zu den Akteuren der niederdeutschen Szene mit besonderem Schwerpunkt der Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements übernehmen sowie als Beratungs-, Service- und Netzwerkstelle vorrangig in den Bereichen Bildung und Kultur in den beteiligten Ländern tätig werden. Das Anbieten von Dienstleistungen, z. B. in Gestalt von Konzeption und Distribution von Informationsmaterialien oder durch Onlineangebote, soll folglich von der neuen länderübergreifenden Koordinierungs- und Netzwerkstelle für die Pflege und Förderung des Niederdeutschen wahrgenommen werden. Mit allen an der neuen Koordinierungsund Netzwerkstelle beteiligten Ländern sowie der künftigen Leitung wird zu prüfen sein, inwiefern vor allem auch in digitaler Form Informationen und Daten bereitgestellt werden können. 14. Wie soll künftig die Arbeit zur Erhaltung, Förderung und Pflege der niederdeutschen Sprache in den Kindergärten, Schulen, Hochschulen und bei Kulturschaffenden gefördert und koordiniert werden? Die Erhaltung und Pflege der niederdeutschen Sprache im Bildungs- und im Kulturbereich wird in Niedersachsen weiterhin regional und überregional mit personeller, finanzieller und organisatorischer Unterstützung des Landes sowie der Landschaften und Landschaftsverbände, der Plattdeutschbeauftragten und der im Niederdeutschen aktiven Verbände (z. B. dem Niedersächsischen Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7693 7 Heimatbund) u. a. in Kindergärten, Schulen, Hochschulen und bei Kulturschaffenden gefördert und koordiniert werden. Die neue länderübergreifende Koordinierungs- und Netzwerkstelle für die Pflege und Förderung des Niederdeutschen soll dabei u. a. als Beratungs-, Service- und Netzwerkstelle in den Bereichen Bildung und Kultur in den beteiligten Ländern bei Bedarf unterstützend tätig werden . Die Landesregierung hat zudem am 07.02.2013 im Bildungsbereich ein Aufsichtsgremium zur Überprüfung der im Rahmen der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen eingegangenen Verpflichtungen Niedersachsens gemäß Artikel 8 der Charta geschaffen. Den Vorsitz nimmt das Kultusministerium wahr. Mit der Einrichtung dieses Gremiums leistet das Land Niedersachsen einen wichtigen Beitrag zur Einführung oder zum Aufbau des Unterrichts der Regionaloder Minderheitensprachen. Die getroffenen Maßnahmen und die dabei erzielten Fortschritte werden von diesem Gremium bewertet. 15. Mit wem sollen künftig Fragen wie z. B. die Entwicklung von Curricula für das Erlernen der niederdeutschen Sprache besprochen werden? Die neue länderübergreifende Koordinierungs- und Netzwerkstelle für die Pflege und Förderung des Niederdeutschen soll u. a. als Beratungs-, Service- und Netzwerkstelle vorrangig in den Bereichen Bildung und Kultur für die niederdeutsche Szene in den beteiligten Ländern tätig werden. Die neue länderübergreifende Koordinierungs- und Netzwerkstelle soll daher auch Ansprechpartnerin für Fragen z. B. bezüglich der Entwicklung von Curricula für das Erlernen der niederdeutschen Sprache sein. 16. An welcher Stelle wird es künftig eine Bibliothek mit niederdeutscher Literatur geben, und was geschieht mit den bisherigen Beständen beim INS? Im Rahmen der Besprechung der Länder Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein am 24.01.2017 zur zukünftigen Zusammenarbeit im Bereich der Pflege und Förderung des Niederdeutschen wurde vereinbart, dass mit dem Institut für niederdeutsche Sprache e. V. als Eigentümerin einer Bibliothek mit niederdeutscher Literatur Gespräche aufgenommen werden, ob und in welcher Form es ermöglicht werden kann, die Bibliothek in die Arbeit der Koordinierungsstelle einzubeziehen. Ein erstes Gespräch hat am 02.03.2017 zwischen Vertretern des Landes Bremen und dem Institut für niederdeutsche Sprache e. V. stattgefunden. Das Institut für niederdeutsche Sprache e. V. hat eine Prüfung des Anliegens der Länder zugesagt. Das Ergebnis dieser Prüfung liegt noch nicht vor. Falls eine Einbeziehung der Bibliothek des Instituts für niederdeutsche Sprache e. V. in die Arbeit der Koordinierungsstelle nicht realisiert werden kann, soll der Aufbau einer eigenen Bibliothek bei der neuen länderübergreifenden Koordinierungs- und Netzwerkstelle geprüft werden. 17. Wo soll künftig die Geschäftsführung des „Bundesraat för Nedderdüütsch“ angesiedelt sein? Anlässlich der Sitzung des Beratenden Ausschusses für Fragen der niederdeutschen Sprachgruppe am 08.03.2017 in Berlin hat der „Bundesraat för Nedderdüütsch“ mitgeteilt, dass die Geschäftsführung des Bundesraats zunächst durch den Bund für Heimat und Umwelt e. V. mit Sitz in Bonn übernommen wird. Die Projektkoordinierung wurde von einer Mitarbeiterin des Schleswig- Holsteinischen Heimatbundes e. V. übernommen. 18. Welche Gespräche hat es in Bezug auf den „Bundesraat för Nedderdüütsch“ bislang mit dem BKM gegeben, und was haben diese Gespräche ergeben? Die Landesregierung hat bislang keine Gespräche in Bezug auf den „Bundesraat för Nedderdüütsch “ geführt. Anlässlich der Sitzung des Beratenden Ausschusses für Fragen der niederdeut- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7693 8 schen Sprachgruppe am 08.03.2017 in Berlin haben der „Bundesraat för Nedderdüütsch“ und Vertreter der Beauftragen der Bundesregierung für Kultur und Medien jedoch mitgeteilt, dass für die Zukunft angestrebt wird, die Geschäftsstelle des Bundesraats zur Wahrung der Unabhängigkeit künftig direkt beim Minderheitensekretariat in Berlin anzusiedeln. 19. Was geschieht, wenn die anderen Bundesländer entscheiden, die bisher für das INS bereitgestellten Mittel ab 2018 nicht mehr zur Verfügung zu stellen? Die Länder Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein haben in allen Gesprächen und auch öffentlich bekräftigt, die bisher für das Institut für niederdeutsche Sprache e. V. bereitgestellten Mittel ab 2018 für die neue länderübergreifende Koordinierungs- und Netzwerkstelle zur Pflege und Förderung des Niederdeutschen zur Verfügung zu stellen. Für die Landesregierung besteht kein Anlass, diese Zusagen infrage zu stellen. (Ausgegeben am 31.03.2017) Drucksache 17/7693 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7504 - Welche Rahmenbedingungen wird die Landesregierung erhalten bzw. neu schaffen, damit die niederdeutsche Sprache auch künftig erhalten und weiterentwickelt wird? Anfrage der Abgeordneten Hans-Heinrich Ehlen, Jörg Hillmer, Burkhard Jasper, Gabriela Kohlenberg, Axel Miesner, Heidemarie Mundlos, Jens Nacke, Horst Schiesgeries, Kai Seefried, Dr. Stephan Siemer, Ulf Thiele und Björn Thümler (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur